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Versicherung will nicht zahlen nach Unfall

Themenstarteram 30. Juni 2017 um 23:24

Hallo Zusammen,

Habe grade dieses Konto erstellt, da ich dringend Hilfe und Rat brauche.

Situation:

Am 17.05 ist mir eine ältere Dame beim einparken ins Auto gefahren (hat nochmal nach hinten gesetzt und hat dabei meinen Kotflügel hinten links + Felge getroffen). Polizei gerufen, Unfall aufgenommen, Vorort noch die Schuldigkeitsfrage geklärt. Bin Nachmittags direkt zu nem eigenen Gutachter gefahren der alles aufgenommen hat, mit erstem Resultat: Wagenrestwert 4000,- und Unfallschaden knapp 2000,-. Auf dem Rückweg über die Autobahn fing mir die hintere Achse dann an auszubrechen. Nächster Tag Achsvermessung mit Resultat: Achse schief. Montags den Wagen zu Peugeot gebracht und 2 Tage später Kostenvoranschlag von 2800,- bekommen, Achse war hin und musste ausgetauscht werden. Gutachten wurde angepasst und an Anwalt weitergeleitet (welcher es der Allianz weitergeschickt hat). Nach 1 Woche den Wagen wiederbekommen, Rechnungswert kanpp über 3000,- und Gutachten nochmal angepasst.

Der Reparaturwert belief sich also auf knappe 5100,- + Gutachterkosten + Nutzungsentfall + Anwaltskosten für die gegnerische Versicherung.

Heute, knapp 1 1/2 Monate später hab weder ich noch die Werkstatt einen Cent gesehen und ich wurde das erste Mal gemahnt (Azubi und habe die 3000,- grad nicht locker, warte also genauso aufs Geld).

Bis heute war mein letzter Stand vom Anwalt, dass die Allianz rumdruckste, Sie habe keine Bilder etc. wobei sie diese selbstverständlich im Gutachten hatte.

Nun bekomme ich heute die Nachricht von meinem Gutachter die Versicherung, wolle einen eigenen Gutachter schicken um zu schauen ob Sie nicht doch einen wirtschaftlichen Totalschaden feststellen können (5200,-) und ich solle daher so schnell es geht den redtlichen Schaden ausbeulen und lackieren lassen.

Nun meine Frage: Wer hat hier sch***e gebaut und wer muss haften?

Lasse ich den restlichen Schaden beheben oder nicht?

Bin auf die Differenz zwischen Reparaturwert und Schadenswert ziemlich angewiesen und kann mir die einbuße von 2000,- eigentlich nicht erlauben. (Geld war schon fest eingeplant da mir der Gutachter, übrigens der Schwiegervater eines Kumpels, gesagt hatte ich hab in 3 Wochen das Geld auf dem Konto).

Hoffe Ihr habt hier fundierte Kenntnisse und könnt mir helfen...

Gruß und danke im Voraus

BadKarma

Beste Antwort im Thema

@BadKarma

Oh je, da hast du dir wohl selber ein Ei gelegt. :(

Ich nehme mal an, mit den 4000,- € meinst du nicht den Wagenrestwert, sondern den Wiederbeschaffungswert.

Dann funktioniert das natürlich nicht mit einer fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten, die oberhalb des Wiederbeschaffungswert liegen.

Die Versicherung ist verpflichtet, dass du nach dem Unfall gleichgestellt bist, also, dass du nach dem Unfall ein gleichwertiges Fahrzeug hast oder dein Fahrzeug repariert wird und du es weiterfahren kannst.

Die Versicherung muss nicht so viel zahlen, dass du einen Gewinn machst. Genau das wäre aber in deinem Fall mit der fiktiven Abrechnung der Fall.

Nehmen wir mal als Ausgangszustand an, die Achse wäre noch nicht repariert und das Fahrzeug hätte in diesem Fall einen Restwert von 1000,- €.

Bei Totalschadenabrechnung würdest du von der Versicherung 3000,- € erhalten (Wiederbeschaffungswert minus Restwert), so dass du dir ein neues Auto kaufen könntest.

Anders sieht es bei der fiktiven Abrechnung aus. Die Versicherung würde 5100,- € -19% zahlen, also 4131,- €. Du würdest dein altes Auto für 1000,- € verkaufen und dir ein neues zu 4000,- € holen und hättest ein Plus von 1131,- € gemacht, wärst also bessergestellt als vor dem Unfall. Die Versicherung hätte hingegen ein Minus von 1131,- € zu verbuchen. Meinst du ernsthaft, die Versicherung macht das mit?

Das du den Reparaturauftrag für die Achse gegeben hast, war ein ganz grober Fehler. Wenn man nicht die Mittel hat, sowas vorzufinanzieren, sollte man dies auch nicht machen. Vielmehr hätte der Anwalt der Versicherung mitteilen können, ja müssen, dass das Auto aufgrund des Achsschadens nicht mehr fahrbereit bis, du aber nicht in der Lage bist, die Reparatur vorzufinanzieren, und dass daher umgehend eine Zahlungszusage benötigt wird. Denn solange die Reparatur nicht durchgeführt werden kann, musst du einen Leihwagen nehmen, da du auf ein Fahrzeug angewiesen bist. Natürlich möchtest du die Kosten so gering wie möglich halten, wirst aber die Leihwagenkosten, bis das Fahrzeug repariert werden kann, natürlich der Versicherung in Rechnung stellen. Daher die Bitte um eine schnelle Entscheidung.

So argumentiert, wäre Dynamik in die Sache gekommen und du hättest nichts vorfinanzieren müssen.

Jetzt aber läuft es darauf hinaus, dass eventuell der Gutachter der Versicherung kommt, möglicherweise den Schaden auf über 5200,-€ schätzt, damit also über 30% oberhalb des Wiederbeschaffungswertes und die Versicherung bräuchte nur die 4000-€ minus die von mir angenommenen 1000,-€ also 3000,-€ zahlen. Das sind gerade die bereits bezahlten Reparaturkosten und du bleibst auf einem verbeulten Auto sitzen. So zumindest stellt sich das die Versicherung vor. Es kann aber sein, dass du die Gutachterbesichtigung durch die Versicherung ablehnen kannst. Frag dazu deinen Anwalt.

Falls du den Anwalt vor der Reparatur gefragt hast, ob du die Reparatur beauftragen kannst und er dies bestätigt, dann hat er Mist gebaut (siehe oben) und sollte jetzt auch bemüht sein, die Karre aus dem Dreck zu ziehen.

 

Gruß

Uwe

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Spricht etwas dagegen, mit deinem Anwalt zu sprechen und ihm die Wahrheit auf den Tisch zu legen?

Themenstarteram 1. Juli 2017 um 8:49

Ansich nicht, der ist aich der erste den ich am montag anrufe aber kann der was machen?

Er/sie kann Dir vermutlich schon sagen, wie Du in dieser etwas unvollständig geschilderten Situation sinnvoll handeln solltest.

Selbst wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt wird, so hast du als Geschädigter, das Recht, bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes, das Fahrzeug instand setzen zu lassen. Was drüber hinaus geht wäre dein Problem.

Themenstarteram 1. Juli 2017 um 10:42

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Juli 2017 um 12:27:40 Uhr:

Er/sie kann Dir vermutlich schon sagen, wie Du in dieser etwas unvollständig geschilderten Situation sinnvoll handeln solltest.

Was ist denn unvollständig, dann ergänze ich es gern

 

Und die 5200 sind ja schon die 130% da der restwert 4000,- ist

Man kann nicht teilweise konkret und teilweise fiktiv abrechnen. Etwas viel Bekanntschaft scheint auch im Spiel zu sein. An deiner Stelle würde ich das nur unter der Verschwiegenheitspflicht des Anwalts besprochen sehen wollen.

Zitat:

@PhillusAuto-Kaputtus schrieb am 1. Juli 2017 um 01:24:15 Uhr:

 

Nach 1 Woche den Wagen wiederbekommen, Rechnungswert kanpp über 3000,- und Gutachten nochmal angepasst.

Der Reparaturwert belief sich also auf knappe 5100,- + Gutachterkosten + Nutzungsentfall + Anwaltskosten für die gegnerische Versicherung.

Da ist doch alles locker im Rahmen. Gutachterkosten u. Anwaltskosten haben in den 130 % nix verloren. Der Restwert hat auch nichts damit zu tun, sondern der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ohne den Bums.

@BadKarma

Oh je, da hast du dir wohl selber ein Ei gelegt. :(

Ich nehme mal an, mit den 4000,- € meinst du nicht den Wagenrestwert, sondern den Wiederbeschaffungswert.

Dann funktioniert das natürlich nicht mit einer fiktiven Abrechnung von Reparaturkosten, die oberhalb des Wiederbeschaffungswert liegen.

Die Versicherung ist verpflichtet, dass du nach dem Unfall gleichgestellt bist, also, dass du nach dem Unfall ein gleichwertiges Fahrzeug hast oder dein Fahrzeug repariert wird und du es weiterfahren kannst.

Die Versicherung muss nicht so viel zahlen, dass du einen Gewinn machst. Genau das wäre aber in deinem Fall mit der fiktiven Abrechnung der Fall.

Nehmen wir mal als Ausgangszustand an, die Achse wäre noch nicht repariert und das Fahrzeug hätte in diesem Fall einen Restwert von 1000,- €.

Bei Totalschadenabrechnung würdest du von der Versicherung 3000,- € erhalten (Wiederbeschaffungswert minus Restwert), so dass du dir ein neues Auto kaufen könntest.

Anders sieht es bei der fiktiven Abrechnung aus. Die Versicherung würde 5100,- € -19% zahlen, also 4131,- €. Du würdest dein altes Auto für 1000,- € verkaufen und dir ein neues zu 4000,- € holen und hättest ein Plus von 1131,- € gemacht, wärst also bessergestellt als vor dem Unfall. Die Versicherung hätte hingegen ein Minus von 1131,- € zu verbuchen. Meinst du ernsthaft, die Versicherung macht das mit?

Das du den Reparaturauftrag für die Achse gegeben hast, war ein ganz grober Fehler. Wenn man nicht die Mittel hat, sowas vorzufinanzieren, sollte man dies auch nicht machen. Vielmehr hätte der Anwalt der Versicherung mitteilen können, ja müssen, dass das Auto aufgrund des Achsschadens nicht mehr fahrbereit bis, du aber nicht in der Lage bist, die Reparatur vorzufinanzieren, und dass daher umgehend eine Zahlungszusage benötigt wird. Denn solange die Reparatur nicht durchgeführt werden kann, musst du einen Leihwagen nehmen, da du auf ein Fahrzeug angewiesen bist. Natürlich möchtest du die Kosten so gering wie möglich halten, wirst aber die Leihwagenkosten, bis das Fahrzeug repariert werden kann, natürlich der Versicherung in Rechnung stellen. Daher die Bitte um eine schnelle Entscheidung.

So argumentiert, wäre Dynamik in die Sache gekommen und du hättest nichts vorfinanzieren müssen.

Jetzt aber läuft es darauf hinaus, dass eventuell der Gutachter der Versicherung kommt, möglicherweise den Schaden auf über 5200,-€ schätzt, damit also über 30% oberhalb des Wiederbeschaffungswertes und die Versicherung bräuchte nur die 4000-€ minus die von mir angenommenen 1000,-€ also 3000,-€ zahlen. Das sind gerade die bereits bezahlten Reparaturkosten und du bleibst auf einem verbeulten Auto sitzen. So zumindest stellt sich das die Versicherung vor. Es kann aber sein, dass du die Gutachterbesichtigung durch die Versicherung ablehnen kannst. Frag dazu deinen Anwalt.

Falls du den Anwalt vor der Reparatur gefragt hast, ob du die Reparatur beauftragen kannst und er dies bestätigt, dann hat er Mist gebaut (siehe oben) und sollte jetzt auch bemüht sein, die Karre aus dem Dreck zu ziehen.

 

Gruß

Uwe

Der Fehler war, fiktiv abrechnen zu wollen und die Beauftragung der Reparatur an der Achse mit dem Anwalt vorher nicht besprochen zu haben. Lass den Gutachter der Versicherung nicht an das Auto. Die hat keinen Anspruch darauf, den Wagen selbst begutachten zu lassen.

Themenstarteram 2. Juli 2017 um 7:55

Vorweg schon mal vielen Dank für die ganzen Antworten und Unterstützung!

Ich hab mir grade nochmal das Gutachten zur Hand genommen um euch alle Infos nicht fiktiv geben zu können:

Wiederbeschaffungswert: 4000,-

Reparaturkosten: 1949,70 zzgl. 19% mwst

+ Reparaturkosten der Hinterradachse: 3087,50,- inkl. Mwst.

So ich wollte in sofern daran "Gewinn" machen, dass ich den Wagen nicht hätte ausbeulen und lackieren lassen. Dass dir mir kein zusätzliches Geld geben, ist mir schon bewusst.

@Uwe Mettmann

Leider habe ich das ganze immer nur mit dem Gutachter abgestimmt und er hat dann alles weiter an den Anwalt gegeben. Vor Reparatur der Achse hatte ich extra mit Ihm nochmal gesprochen um meine Optionen durchzugehen, worauf hin mir versichert wurde ich hätte in 3 Wochen das Geld auf dem Konto und ich solle es schnellstens reparieren lassen.

@berlin-paul

Punlt 8 Uhr wird morgen das Telefon von meinem Anwalt klingeln und ich werde mit Ihm abstimmen was ich zulassen muss und was nicht.

die 130% Regelung kann nur angewendet werden, wenn nach Gutachten repariert wird.

Hast Du mal die gesamten Rep. Kosten zusammengerechnet?

1949,70 + 19% + 3087,50 = 5407,64

So wie es ausschaut wird die VS auf Totalschadenbasis abrechnen, da die 130% überschritten sind.

Bin gespannt was der Anwalt dir rät.

Hallo,

ich denke, dein Sachverständiger hat da Mist gebaut. Beim ersten Nachgutachten hätte her merken müssen, dass er in die Nähe der 130 % kommt. Da hätte man mit der Werkstatt den Preis als Festpreis vereinbaren sollen.

Vielleicht ist es ja eine Option, den Rest nach den Vorgaben des Gutachtens, aber zu einem niedrigeren Preis, reparieren zu lassen, so dass ihr unter den 130 % bleibt. Der Gutachter sollte da Möglichkeiten bzgl. der Werkstatt haben. Das solltest Du aber mit dem Anwalt absprechen. Ich würde mich an deiner Stelle nicht auf einen Streit mit der Allianz über die Frage einlassen, inwieweit die 130 % überschritten werden dürfen.

Gruß Rainer

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