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Versicherung will nur die Hälfte des Schadens bezahlen

Themenstarteram 2. November 2010 um 8:53

Liebe Forumsteilnehmer,

an einer Ampel ist jemand auf meinen stehenden Wagen aufgefahren, an diesem Sachverhalt gibt es keinen Zweifel, hat er zugegeben.

Ein TÜV-Gutachter hat an meinen Wagen einen Schaden von ca. 4000,- Euro festgestellt. Der Wagen ist fahrbereit, ich möchte ihn nicht reparieren lassen momentan. Nach Abwägung stehe ich besser da, wenn ich den Wagen so weiterfahre und mir den Schaden auszahlen lasse.

Die gegnerische Versicherung will jetzt nur etwa die Hälfte des Schadens bezahlen , die andere Hälfte nur, wenn ich Beweise für die Reparatur vorlege.

Nach meinem Wissen ist das meine Sache, ob ich das reparieren lasse oder nicht. Wer hat so etwas auch schon erlebt, mit welchem Ausgang, und kann Erfahrungen beitragen? Danke.

Gruss

Christoph

Beste Antwort im Thema

Blablasülz du nimmst dein Mundwerk ganz schön voll für einen Fake-, Doppel- oder Trollaccount?

Hast du schon mal was von mobilem Internet gehört? Anscheind ist das nichts für einen ach so wichtigen Unternehmensberater. Hoffentlich machst du da nicht auch nur blabla und sülz.

Es bringt eh nichts hier zu Orakeln, solange wir nicht vom TE gesagt bekommen, was wirklich gekürzt wurde.

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nunja, wenn du nicht reparieren lässt bekommst du auch die Mehrwertsteuer nicht erstattet, ebenso wenig wie einen Ausfall / Leihwagen.

zum Thema Abzüge bei fiktiver Abrechnung findest du hier in der Suche einiges.

am 2. November 2010 um 9:41

Willkürliche Kürzungen sind Tagesordnung bei den Versicherungen, einfach auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen guten Anwalt beauftragen, da wirst mehr erfolg haben.

die genauen zahlen aus dem gutachten wären wohl interessant.

Zitat:

Original geschrieben von efteris

... einfach auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen guten Anwalt beauftragen, da wirst mehr erfolg haben.

oder die Kosten dafür selber berappen dürfen, denn in der Regel zahlt der die Kapelle, wer die Musik auch bestellt hat.

am 2. November 2010 um 12:01

Zitat:

oder die Kosten dafür selber berappen dürfen, denn in der Regel zahlt der die Kapelle, wer die Musik auch bestellt hat.

Bitte nur Posten wenn man zumindest den Hauch einer Ahnung hat! Beim Haftpflichtschadenfall darf der Geschädigte auf Kosten der gegnerischen Versicherung zur Abwicklung eigenen Gutachter nehmen und Anwalt beauftragen! Da gibt es wenig dran zu drehen, außer wenn an der Schuldfrage zweifel bestehen!

sollte aber uneinigkeit ueber die notwendigkeit eines anwalts zur durchsetzung seiner ansprueche bestehen (was im regelfall halt nicht passiert) ist er trotzdem der, an den sich der anwalt mit seiner kostennote wenden kann.

ganz unrecht hat schrittmacher aus meiner sicht damit also nicht.

am 2. November 2010 um 12:19

Zitat:

sollte aber uneinigkeit ueber die notwendigkeit eines anwalts zur durchsetzung seiner ansprueche bestehen

Anwalt und/oder Gutachter als Geschädigter sollen nicht primär bei "Uneinigkeit" eingesetzt werden, sondern zur Abwicklung.

Folgende (teilweise fiktive) Situation:

Ich bin Unternehmensberater und eine Stunde bei mir kostet gute 200€ Brutto. Eine Schlafmütze fährt mir als ich an einer roten Ampel stehe auf meinen neue S-Klasse, Schaden über Bagatellhöhe entsteht.

Die gesetzliche Grundlage sagt nun ich darf durch den Unfall nicht schlechter gestellt werden. Daher beauftrage ich mit der Abwicklung Gutachter & Rechtsanwalt. Denn wenn ich mich stattdessen selbst um die korrekte Abwicklung kümmern muss dauert dass z.B. 2 Stunden in denen ich keinen Mandanten betreuen kann, so dass mir ein effektiver Schaden von weiteren 2 x 200€ (=400€) entsteht.

Das mag für den Fensterputzer oder Hilfsarbeiter schwer nachvollziehbar sein, aus Sicht eines Unternehmers oder Arbeitnehmers im gehobenen Dienst aber sehrvoll nachvollziehbar und effektiv belegbar!

Dass ein Herr "der_schrittmacher" der offensichtlich Rentner, Arbeitsloser oder Schüler ist (anders kann ich mir kaum erklären wie man seit Monaten von morgens bis abends hier im Forum rumhängen und kluge aber teils doch stark falsche Sprüche und Weisheiten ablassen kann) dass nicht nachvollziehen kann dass nicht jeder Zeit und Bock hat einen Schaden selbst abzuwickeln wundert mich nicht.

Natürlich gibt es eine gewisse Zumutbarkeit die man auch erwarten kann, aber spätestens bei solchen Ungereimtheiten wie hier hört es dann doch auf!

Und nochmal zum Thema:

Zitat:

denn in der Regel zahlt der die Kapelle, wer die Musik auch bestellt hat.

Hat der TE den Auffahrunfall bestellt? Hat er drum gebeten dass ihm jemand auffährt und ihm nun Zeitverlust und Stress entsteht um diesen reguliert zu bekommen? Selten war Ihr Satz unpassender und unangebrachter wie an dieser Stelle!

Blablasülz du nimmst dein Mundwerk ganz schön voll für einen Fake-, Doppel- oder Trollaccount?

Hast du schon mal was von mobilem Internet gehört? Anscheind ist das nichts für einen ach so wichtigen Unternehmensberater. Hoffentlich machst du da nicht auch nur blabla und sülz.

Es bringt eh nichts hier zu Orakeln, solange wir nicht vom TE gesagt bekommen, was wirklich gekürzt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Blablasülz du nimmst dein Mundwerk ganz schön voll

Anstatt dankbar für die 25€ äh die Zeit für den Beitrag zu sein ... :Mad:

:D

Zitat:

Original geschrieben von blablubsuelz

 

 

 

Bitte nur Posten wenn man zumindest den Hauch einer Ahnung hat!

Richtig.

 

Und deswegen solltest gerade du hier nicht Dampfplaudern du Hobby- Experte.

 

Dein Beispiel mit dem Unternehmensberater mit 200 Euro Stundenlohn -der du sicher gerne wärst aber ganz bestimmt nicht bist- sagt hier eigentlich alles über dein Fachwissen auf diesem Gebiet hier aus.

 

Also am besten mal den Ball flach halten und nicht das nachplappern, was man am Stammtisch zu höhren bekommt, bevor man sich hier blamiert.

 

In diesem Sinne

 

Gruß

 

Delle

Ich mach hier mal temporär zu, da mich ein seltsames Gefühl bzgl. eines Users beschleicht.

Sobald das geklärt ist, mach ich hier wieder auf.

Grúß MartinSHL

MT-Moderation

So, nachdem uns ein User verlassen hat, bitte ich wieder zum eigentlichen Thema zurückzukehren und keine weiteren Diskussionen über die mögliche Höhe eines Beraterhonorars zu führen... ;)

 

Gruß MartinSHL

MT-Moderation

Nachdem es sich nun ausgeblablubsuelz hat, wird dies sicher auch nicht mehr vorkommen.

 

Eigentlich Schade, diesem suelzblubbelbladingensda hätte ich gern noch ein paar Takte geschrieben.......:D

 

Aber nun back to topic :)

 

Wo waren wir stehen geblieben?

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von helivox

Liebe Forumsteilnehmer,

an einer Ampel ist jemand auf meinen stehenden Wagen aufgefahren, an diesem Sachverhalt gibt es keinen Zweifel, hat er zugegeben.

Ein TÜV-Gutachter hat an meinen Wagen einen Schaden von ca. 4000,- Euro festgestellt. Der Wagen ist fahrbereit, ich möchte ihn nicht reparieren lassen momentan. Nach Abwägung stehe ich besser da, wenn ich den Wagen so weiterfahre und mir den Schaden auszahlen lasse.

Die gegnerische Versicherung will jetzt nur etwa die Hälfte des Schadens bezahlen , die andere Hälfte nur, wenn ich Beweise für die Reparatur vorlege.

Nach meinem Wissen ist das meine Sache, ob ich das reparieren lasse oder nicht. Wer hat so etwas auch schon erlebt, mit welchem Ausgang, und kann Erfahrungen beitragen? Danke.

Gruss

Christoph

Hallo Christoph,

es ist richtig, dass die gegnerische Versicherung die Mehrwertsteuer einbehalten darf, sofern nur auf Basis eines Gutachtens abgerechnet wird. Eine Kürzung des Gutachtens ist ebenfalls möglich, sofern die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen. Eine pauschale Kürzung um 50% scheint mir nicht möglich zu sein.

Eine genaue Beurteilung ist hier jedoch schwer möglich, falls Du eine Verkehrs-RS-Versicherung hast, wende Dich an diese, schildere den Fall und hole Dir eine Deckungszusage ab, mit der Du dann zu einem Anwalt gehen kannst, der Dir hilft. Falls Du diese Versicherung nicht hast, jedoch Mitglied in einem Automobilclub bist, dann frage dort nach einer Rechtsberatung nach, manche bieten das an.

Solltest Du nichts dergleichen haben, würde ich die gegnerische Versicherung schriftlich zur vollständigen Schadensregulierung auffordern (aber bitte höflich und mit Vorgabe einer Frist, auch wenn Du wütend bist) oder sie soll Dir die Rechtsgrundlage schriftlich nennen, aufgrund derer der Abzug in der Höhe vorgenommen wurde.

Hilft das auch nichts, dann würde ich an Deiner Stelle die €150,- bis €250,- (Schätzung, keine Garantie für Richtigkeit) für ein Beratungsgespräch beim Anwalt investieren. Er kann Dir dann sagen, wie Deine Chancen sind, was evtl. noch an Kosten auf Dich zukommt usw. Bei einer möglichen Erhöhung der Schadenszahlung um gut €1300,- finde ich das gut investiert.

Grüsse!

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