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Versicherung will Schaden nicht voll bezahlen, und jetzt??

BMW 3er E36
Themenstarteram 23. Februar 2006 um 11:48

Mir ist vor 2 Wochen einer mit dem Moped gegen mein Auto gefahren, weils glatt war.

Da der Schaden nicht sehr hoch war, sagte mir die Versicherung ich solle einen Kostenvoranschlag von meiner Werkstatt einholen.

Diese bezifferte den Schaden auf rd. 630€ ohne MwSt.

Nun bekam ich ein Schreiben von der Versicherung, dass die Kalkulation des Kostnvoranschlag auf Grundlage der aktuellen regionalen Stundenverrechnungssätze korrigiert wurden. Nach der neuen Kalkulation erhalte ich jetzt rd. 100€ weniger.

Meine Fragen:

Ist das so in Ordnung?

Hätte ich auf ein Gutachten bestehen können?

Was kostet es eine Seitenwand zu lackieren (metallic)?

Was taugt ein Lackdoktor? Wann lohnt sich der, wann nicht?

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12 Antworten

Hast Du eine Rechtsschutz? Mit gegnerischen Versicherungen hab ich schon die besten Sachen erlebt und rede nur noch über Anwalt mit ihnen, und dann funktionierts plötzlich.

Themenstarteram 23. Februar 2006 um 12:05

Zitat:

Original geschrieben von beamer74

Hast Du eine Rechtsschutz? Mit gegnerischen Versicherungen hab ich schon die besten Sachen erlebt und rede nur noch über Anwalt mit ihnen, und dann funktionierts plötzlich.

Habe leider keine Rechtschutzversicherung. Will wegen 2 fuffis auch keinen großen Aufstand machen, aber korrekt finde ich es nicht.

Re: Versicherung will Schaden nicht voll bezahlen, und jetzt??

 

Zitat:

Original geschrieben von Warsteiner01

Mir ist vor 2 Wochen einer mit dem Moped gegen mein Auto gefahren, weils glatt war.

Da der Schaden nicht sehr hoch war, sagte mir die Versicherung ich solle einen Kostenvoranschlag von meiner Werkstatt einholen.

Diese bezifferte den Schaden auf rd. 630€ ohne MwSt.

Nun bekam ich ein Schreiben von der Versicherung, dass die Kalkulation des Kostnvoranschlag auf Grundlage der aktuellen regionalen Stundenverrechnungssätze korrigiert wurden. Nach der neuen Kalkulation erhalte ich jetzt rd. 100€ weniger.

Meine Fragen:

Ist das so in Ordnung?

Hätte ich auf ein Gutachten bestehen können?

Was kostet es eine Seitenwand zu lackieren (metallic)?

Was taugt ein Lackdoktor? Wann lohnt sich der, wann nicht?

ja das ist durchaus eine übliche Prozedur! Jetzt musst du entscheiden, ob du mit dem Geld, welches du von der gegnerischen Versicherung bekommst, deinen Schaden in einer BMW-Vertragswerkstatt ersetzt bekommst. Falls es reicht, ist ok, falls nicht, musste dich nochmal mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen!

Grundsätzlich wird es halt gemacht, damit man sich nicht, wie es halt in Deutschland oftmals der Falls, beim Schaden bereichert!

Gruss,

Mfg MICHA

wie es da jetzt genau aussieht, weiß ich nicht, du kannst aber auch noch geld für den ausfall deines wagens fordern, da du ihn ja nicht benutzen kannst, solange er in der werkstatt steht! Bei nem 5er bmw warens ungefähr 60€ am tag!

MFG

HaXan

Zitat:

Original geschrieben von HaXan

wie es da jetzt genau aussieht, weiß ich nicht, du kannst aber auch noch geld für den ausfall deines wagens fordern, da du ihn ja nicht benutzen kannst, solange er in der werkstatt steht! Bei nem 5er bmw warens ungefähr 60€ am tag!

MFG

HaXan

den nutzungsausfall kannst du aber nur geltend machen, wenn du den Schaden tatsächlich beseitigen lässt. Mit einem der Versicherung vorliegendem Kostenoranschlag wirst du keinen Nutzungsausfal erstattet bekommen! Irgendwie ja auch logisch :D

Gruss,

Mfg MICHA

Themenstarteram 23. Februar 2006 um 12:13

Re: Re: Versicherung will Schaden nicht voll bezahlen, und jetzt??

 

Zitat:

Original geschrieben von mfg22m

ja das ist durchaus eine übliche Prozedur! Jetzt musst du entscheiden, ob du mit dem Geld, welches du von der gegnerischen Versicherung bekommst, deinen Schaden in einer BMW-Vertragswerkstatt ersetzt bekommst. Falls es reicht, ist ok, falls nicht, musste dich nochmal mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzen!

Grundsätzlich wird es halt gemacht, damit man sich nicht, wie es halt in Deutschland oftmals der Falls, beim Schaden bereichert!

Gruss,

Mfg MICHA

Ja, das ist mir klar. Repdauer 1-2 Tage lt. Versicherung.

Für meinen Wagen sind es lt. Tabelle 43€/Tag

Willst Du den Schaden reparieren lassen oder willst Du Dir nur das Geld auszahlen lassen? Wenn Du den Schaden reparieren läßt, hast Du Anspruch auf die kompletten Kosten incl. Nutzungsausfall bzw. Leihwagen. Wenn Du Dir den Schaden auszahlen lassen willst, ist es normal, daß für die Schadensermittlung ein durchschnittlicher ortsüblicher Stundensatz angesetzt wird, das passiert im Gutachten genauso.

Typisch für bestimmte Versicherungen. Laß mich raten, es war die HUK?

Ist die Schuldfrage eindeutig und geklärt?

Wenn ja, dann steht es Dir zu einen Anwalt einzuschalten. Diesen Anwalt muß die gegnerische Versicherung dem Geschädigten bezahlen. Also zum Anwalt gehen (ich gehe immer davon aus, daß die Schuldfrage eindeutig ist), der sagt Dir was Dir zusteht und regelt alles für Dich. Der wird Dir dann mit Sicherheit mindestens einen Posten nennen für den Dir zusätzlich Geld zusteht. Ich denke in dem Fall z.B. an die Unkostenpauschale. Das verrät Dir so einen "schlaue" Versicherung natürlich nicht.

Wenn ich sowas lese, geht mir immer der Hut hoch. Auf der einen Seite beschwert sich die Versicherungswirtschaft über die hohen Kosten bei der Unfallabwicklung, auf der anderen Seite zwingen die einen wegen jedem Sch.... zu einem Anwalt zu rennen. Egal wie die Rechtslage ist, wenn Du ohne Anwalt auftrittst, dann treiben die irgendwelche "Spielchen" mit Dir. Ist mir bisher schon 3mal so gegangen. Sobald ein Anwalt eineschaltet wurde, haben die immer gespurt.

Gruß Michael

Nur mal so als Hinweis: "Unkosten" gibt es nicht!!!

McFly

Hallo McFly,

was willst Du mir jetzt damit sagen? Etwa, daß Du Dich ganz toll mit den aktuellen Formulierungen der Versicherungswirtschaft auskennst? Ich war mir zwar sicher, diesen Posten in den Kostenaufstellungen meiner Anwälte gesehen zu haben, aber da lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Auf jeden Fall steht dem Geschädigten auch die Erstattung von Kosten für Telefon, Fahrt zum Anwalt, Fahrt in die Werkstatt usw. zu. Dies wird in der Regel pauschal abgerechnet. Natürlich nicht, wenn er keinen Anwalt einschaltet, denn ohne Anwallt triftt der Threadersteller (TE) garantiert auf einen oberschlauen "Haarspalter" der einem erklären möchte, daß es dieses oder jenes nicht gibt. Das war schliesslich auch der Grund dafür, daß der TE diesen Thread eröffnet hat. Und genau aus diesem Grund habe ich dem TE empfohlen zu einem Anwalt zu gehen, wenn die Schuldfrage eindeutig ist.

Gruß Michael

Themenstarteram 23. Februar 2006 um 21:40

Zitat:

Original geschrieben von wifi

Hallo McFly,

was willst Du mir jetzt damit sagen? Etwa, daß Du Dich ganz toll mit den aktuellen Formulierungen der Versicherungswirtschaft auskennst? Ich war mir zwar sicher, diesen Posten in den Kostenaufstellungen meiner Anwälte gesehen zu haben, aber da lasse ich mich gerne eines besseren belehren. Auf jeden Fall steht dem Geschädigten auch die Erstattung von Kosten für Telefon, Fahrt zum Anwalt, Fahrt in die Werkstatt usw. zu. Dies wird in der Regel pauschal abgerechnet. Natürlich nicht, wenn er keinen Anwalt einschaltet, denn ohne Anwallt triftt der Threadersteller (TE) garantiert auf einen oberschlauen "Haarspalter" der einem erklären möchte, daß es dieses oder jenes nicht gibt. Das war schliesslich auch der Grund dafür, daß der TE diesen Thread eröffnet hat. Und genau aus diesem Grund habe ich dem TE empfohlen zu einem Anwalt zu gehen, wenn die Schuldfrage eindeutig ist.

Gruß Michael

Mc Fly meinte, dass es das "Wort" Unkosten nicht gibt, denn es gibt nur Kosten. Die Pauschale beträgt 20€. Kann man mehr nachweisen, bekommt man auch mehr.

Zur Info: Es war nicht die HUK, es war LVM.

Zitat:

Original geschrieben von wifi

Ist die Schuldfrage eindeutig und geklärt?

Wenn ja, dann steht es Dir zu einen Anwalt einzuschalten. Diesen Anwalt muß die gegnerische Versicherung dem Geschädigten bezahlen. Also zum Anwalt gehen (ich gehe immer davon aus, daß die Schuldfrage eindeutig ist), der sagt Dir was Dir zusteht und regelt alles für Dich.

Dies sollte man als versicherungsrechtlicher Laie im Fall eines Unfalles grundsätzlich machen, um seine Rechte in vollem Umfang geltend zu machen.

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