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Versicherung zahlt Gutachten und Schaden nicht

Themenstarteram 4. Februar 2015 um 12:51

Hallo,

 

habe aktuell folgendes Problem:

Bei mir ist jemand bei gerader Strecke in die Seitenwand gefahren.

Sind dann rechts ran, haben die Polizei verständigt, der Schaden wurde auf der Unfallkarte nochmals aufgeschrieben und vom Verursacher bestätigt mit Unterschrift.

Auch habe ich einige Bilder gemacht von beiden Fahrzeugen.

Auf den Bildern sind die Schäden drauf, die Kennzeichen, der Verursacher und die Farbe des Fahrzeugs vom Verursacher auf meinem Fahrzeug etc. Also sehr deutlich eigentlich.

Später dann ein Gutachten machen lassen, das an die gegnerische Versicherung geschickt wurde.

Monatelang keine Reaktion und nun die Antwort, dass man eine Nachbesichtigung machen möchte.

Weder der Schaden, noch das Gutachten würden bis dahin bezahlt werden.

Habe einen Anwalt beauftragt, der die Versicherung angeschrieben hat, das Ganze nun endlich zu bezahlen.

Wie kann ich hier weiter verfahren? Das Gutachten muss doch gezahlt werden?

Oder sollte ich das Gutachten selbst bezahlen und die Versicherung verklagen?

Um genau so ein Problem nicht zu haben, habe ich X Bilder gemacht, alles bestätigen lassen und trotzdem sowas. Ich könnte kotzen.

Beste Antwort im Thema

Allgemein: Ein Mahnbescheid kann man ohne Anwalt bei dafür festgelegten Gerichten beantragen. Kostet zunächst wenig an Gerichtsgebühren. Aber selbst der dümmste Gegner schafft das Kreuz, um Widerspruch einzulegen. Gegen eine Klage muss er jedoch richtig vorgehen. Also besser sofort die Klage durch einen Anwalt einreichen.

Ohnehin verstehe ich das Verhalten vieler Unfallopfer nicht. Auf der Gegenseite - bei der Versicherung - sitzen Fachleute, die den ganzen Tag nichts anderes tun. Und mit denen will sich Otto-Normalverbraucher ohne Kenntnisse im Schadensrecht anlegen? Warum schließt man nicht als Verkehrsteilnehmer zumindest eine Verkehrs-RS ab? Kostet im Jahr so wenig, dass es nicht auffällt, hilft aber im Schadensfalle (auch bei Bußgeldverfahren). Schon in der ersten Instanz entstehen bei 10.000,- € Forderung über 4.000,.- € Verfahrenskosten - ohne Zeugen oder Gutachter. Davon bereits 723,- € bei Klageerhebung, und viele Anwälte möchten einen Kostenvorschuss.

Dann noch das Berufungsverfahren verlieren und statt 10.000,- € zu bekommen, zahlt man 10.000,- € - oder auch nicht, wenn man RS versichert ist.

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Alles richtig gemacht- und nun muß der Anwalt weitermachen! Das kann eben dauern.

Aber keinesfalls ohne den Anwalt etwas unternehmen.

Ich hatte ähnliches erlebt- da genügte sogar schon die Androhung eines Anwalts unter Verweis auf die eigene Verkehrsrechtsschutzversicherung, daß bezahlt wurde.

Letztendlich sollten Dir eigentlich keine Kosten entstehen.

Aber gegnerische Versicherungen können schon mal sch... sein!

Themenstarteram 4. Februar 2015 um 13:07

Das Problem ist, ich verstehe nicht wie detailliert man so etwas überhaupt noch dokumentieren kann.

Wenn sich die Tage nichts bewegt, werde ich die Deckungszusage meiner Versicherung einholen und die zur Zahlung verklagen.

Das ist ja nicht normal.

Gut, das ich nicht der Einzige mit so einer Erfahrung bin.

Ich weiß nicht, ob das so gut ist. Besser wäre es, wenn die Versicherungen zügig regulieren würden.

Sinn der "Nachbesichtigung" ist allein die Kürzung der Ansprüche. Nur hat die Versicherung auf eine Nachbesichtigung keinen Anspruch, wenn das Gutachten eines SV vorliegt und dieses nicht offensichtlich fehlerhaft ist oder von der Vers. zumindest derartige Fehler behauptet werden.

Im eigenen Fall hatte ich dann der Versicherung dies locker mitgeteilt, eine Frist zur Regulierung gesetzt und dann sofort Klage erhoben. Lustigerweise hat die Versicherung dann auch sofort bezahlt - incl. der Anwalts- und Gerichtskosten. Die wissen scheinbar ganz genau, dass sie keinen Anspruch auf Nachbesichtigung haben.

Themenstarteram 4. Februar 2015 um 13:35

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Februar 2015 um 14:15:35 Uhr:

Ich weiß nicht, ob das so gut ist. Besser wäre es, wenn die Versicherungen zügig regulieren würden.

Sinn der "Nachbesichtigung" ist allein die Kürzung der Ansprüche. Nur hat die Versicherung auf eine Nachbesichtigung keinen Anspruch, wenn das Gutachten eines SV vorliegt und dieses nicht offensichtlich fehlerhaft ist oder von der Vers. zumindest derartige Fehler behauptet werden.

Im eigenen Fall hatte ich dann der Versicherung dies locker mitgeteilt, eine Frist zur Regulierung gesetzt und dann sofort Klage erhoben. Lustigerweise hat die Versicherung dann auch sofort bezahlt - incl. der Anwalts- und Gerichtskosten. Die wissen scheinbar ganz genau, dass sie keinen Anspruch auf Nachbesichtigung haben.

Hallo Peter,

 

könntest du das Ganze, auch für andere die ähnliche Probleme haben, mal näher schildern?

Ich setze eine Frist zur Regulierung bis zum Tag X.

Danach erhebe ich Klage beim Amtsgericht in dem ich schildere, dass mir der Schaden entstanden ist, ich trotz Gutachten den Schaden nicht reguliert bekomme?

Oder hast du einen Mahnbescheid mit den Kosten erlassen? (wäre ja ähnlich)

Ich werde nun paar Tage warten, aber scheinbar möchte die Versicherung es darauf ankommen lassen.

@TE, sorry aber Dein Post verstehe ich jetzt nicht mehr.

Du bittest Peter im Prinzip die Arbeit zu machen, die Dein Anwalt erledigen müsste.

Nicht für Ungut:

Klaus

Zitat:

@V8-STGT schrieb am 4. Februar 2015 um 14:35:41 Uhr:

Ich werde nun paar Tage warten, aber scheinbar möchte die Versicherung es darauf ankommen lassen.

Lass das doch einfach deinen RA regeln. Den hast Du beauftragt, der kümmert sich darum.

An ihm vorbei irgendwelche Aktionen gegenüber der Versicherung zu unternehmen halte ich nicht für sinnvoll.

Themenstarteram 4. Februar 2015 um 14:06

Zitat:

@germania47 schrieb am 4. Februar 2015 um 14:54:17 Uhr:

@TE, sorry aber Dein Post verstehe ich jetzt nicht mehr.

Du bittest Peter im Prinzip die Arbeit zu machen, die Dein Anwalt erledigen müsste.

Nicht für Ungut:

Klaus

Hallo Klaus,

 

ich würde es in Rücksprache mit dem Anwalt machen.

Aber es wäre fur andere vielleicht interessant, wenn es denn relativ einfach ist, wie beispielsweise mit einem Mahnbescheid.

Habe mal Nachbesichtigung im Google eingegeben, das scheint ja gängige Praxis zu sein.

Dass Versicherungen das nicht machen, um noch mehr zu zahlen, ist ja klar.

Es gibt noch andere Gründe, aus welchem Grunde Versicherungen nachbesichtigen wollen.

Viele Verursacher (VN) behaupten die Schäden seien Vorschäden.

Kürzen kann die Versicherung auch ohne Nachbesichtigung.

Im Übrigen nochmals: Lass den Anwalt machen. Alles Doppelte ist kontraproduktiv.

Klaus

Themenstarteram 4. Februar 2015 um 14:38

Okay. Bin mal gespannt wie es hier weitergeht.

Werde berichten, sobald das Ganze endlich geregelt ist.

Sein Recht durchzusetzen scheint schwieriger und vor allem langwieriger als gedacht.

Ich frage mich, was wäre wenn jemand einen heftigen Unfall hat und sein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann.

Wenn da die gegnerische Versicherung auch erst ein halbes Jahr später zahlt, dann gute Nacht.

Und die Versicherung setzt sich auch nur noch mit dem Anwalt auseinander, da dieser ja bevollmächtigt ist. Denn wenn der Fehler macht, muss er ja auch haften.

Zitat:

@V8-STGT schrieb am 4. Februar 2015 um 15:38:34 Uhr:

.... sein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann.

Wenn da die gegnerische Versicherung auch erst ein halbes Jahr später zahlt, dann gute Nacht.

Dann freut sich jemand über die Zahlung eines Mietwagens bzw. Nutzungsausfall für die gesamte Zeit oder aber Zinskosten. Sowas gibt es auch.

am 4. Februar 2015 um 15:29

Zitat:

@V8-STGT [url=http://www.motor-talk.de/.../...en-und-schaden-nicht-t5198135.html?...]

Bei mir ist jemand bei gerader Strecke in die Seitenwand gefahren.

 

Ist die Schuldfrage denn überhaupt geklärt?

Was genau hat der Verursacher unterschrieben?

Themenstarteram 4. Februar 2015 um 16:32

Zitat:

@Hundertsassa schrieb am 4. Februar 2015 um 16:29:52 Uhr:

Zitat:

@V8-STGT [url=http://www.motor-talk.de/.../...en-und-schaden-nicht-t5198135.html?...]

Bei mir ist jemand bei gerader Strecke in die Seitenwand gefahren.

 

Ist die Schuldfrage denn überhaupt geklärt?

Was genau hat der Verursacher unterschrieben?

Dass der Verursacher im toten Winkel bei gerader Strecke reingefahren ist und dann genau auch aufgeschrieben welche Teile betroffen waren. Zusätzlich war die Polizei ebenfalls vor Ort und hat es aufgenommen.

Zitat:

@V8-STGT schrieb am 4. Februar 2015 um 13:51:04 Uhr:

.....Gutachten machen lassen, das an die gegnerische Versicherung geschickt wurde.

Monatelang keine Reaktion ...

ernsthaft?

was haben die erwartet? dass du den schaden vergisst? ich hätte nach spätestens 2 wochen einen anwalt eingeschaltet. wenn die es nicht anders wollen, dann muss es eben so sein.

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