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Versicherung zahlt nach Unfall nicht bzw. viel weniger

Themenstarteram 18. März 2013 um 12:50

Ich hatte Anfang Januar einen Unfall gehabt. Unverschuldet, Polizei war vor Ort. Daran gibts keinen Zweifel. Der Gutachter hatte einen Schaden von 2400,- Euro Netto festgestellt. Der Wiederbeschaffungswert wurde vom Gutachter mit 2700,- Euro angegeben.

Ich wollte auf jeden Fall fiktiv abrechnen. Der Wagen wurde danach von mir bzw. mit Werkstatt wieder 100% instandgesetzt. Die Kosten (Werkstatt, Lackierer, Teile usw.) beliefen sich auf ca. 900,- Euro, die ich erstmal schon bezahlt hatte. Die MwSt. habe ich der Versicherung natürlich in Rechnung gestellt.

Nach langem hin und her hat die Versicherung wohl die Zahlung angewiesen und rechnet auf Totalschadensbasis ab, wobei der Wert von der Versicherung pauschal auf 800,- festgelegt wurde. Gezahlt hatte sie angeblich 675,- Euro, auf das Geld warte ich noch. Anscheinend hat der Sachbearbeiter mal bei Mobile gesucht. Ab 800,- Euro kann man den Wagen zwar finden, aber auch in einem entsprechenden Zustand.

Ich hatte das Ganze eh schon einem Anwalt übergeben. Der will erst mal noch ein Schreiben von der Versicherung abwarten, danach werde ich das mit ihm nochmal klären.

Vorab würde mich aber mal interessieren, was die Versicherung sich erlauben kann bzw. was mir überhaupt zusteht. Wer hatte schon mal ein ähnliche Situation und auf was muss ich mich einrichten.

Gruß

Holger

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13 Antworten
am 18. März 2013 um 13:01

Dein Fahrzeug wird von der Versicherung bzw. Gutachter an einer Fahrzeugbörse ausgeschrieben.

Lass dir mal das Gutachten zukommen.

Da steht drinnen, welcher Anbieter dein Fahrzeug zu welchem Preis verbindlich kauft und wie sich die daraus entstehende Abrechnung dann zusammen setzt.

Themenstarteram 18. März 2013 um 13:13

Das Gutachten liegt mir vor. Das Problem ist ja das die Versicherung den vom Gutachter ermittelten Wiederbeschaffungswert in Höhe von 2700,- nicht anerkennt und den Wert einfach auf 800,- Euro herabsetzt. Davon wird er Restwert von 125,- dann noch abgezogen.

 

Was sagt der von dir bereits beauftragte Anwalt zu deinen Fragen, dieser bekommt natürlich auch dafür sein Geld und sollte dir mit Rat und Tat zur Seite stehen :(

Sorry, meine Meinung...

am 18. März 2013 um 13:45

Wie alt ist dein Auto?

Fahrleistung? Tüv?

Hersteller? Typ?

Zwischen 2700,- € und 800,- € ist ein großer Unterschied.

Wer hat den ersten Gutachter beauftragt? Du?

Wieso kommt der auf 2400,- € kosten, wenn die Tatsächliche Reparatur nur 900,- € kostet?

Warum soll die Versicherung mehr zahlen, als die Werkstatt dann auch tatsächlich verlangt hat?

Themenstarteram 18. März 2013 um 13:46

Noch nichts, der will noch ein Schreiben von der Versicherung abwarten.

Prinzipiell könnte ich darauf warten, nur ich möchte mir schon mal vorab eine Meinung bilden was auf mich zukommen kann.

Außerdem bin ich ziemlich angesäuert und muss meinen Frust loswerden:(

Themenstarteram 18. März 2013 um 13:52

zu 1) 17 Jahre

zu 2) 280.000 km

zu 3) Volvo 850

zu 4) den Gutachter habe ich beauftragt.

zu 5) Da ich fiktiv abgerechnet habe, habe ich einen Teil von meiner Werkstatt machen lassen und einen Teil in Eigenleisung. Die Werkstatt hat zwei Türen eingebaut und die B-Säule gerichtet. Dazu kamen die Kosten des Lackierer (2 Türen) und diverser Kleinkram.

Hätte ich den Schaden in der Werktstatt komplett machen lassen, wären natürlich 2400,- Euro fällig geworden. Zuzusagen habe ich mir den Arbeitslohn der Werkstatt gespart.

am 18. März 2013 um 13:58

Also ausm Bauch raus würde ich jetzt auch mal sagen, dass ein 17 Jahre altes Auto das 280.000 KM drauf hat, keine 2700,- € mehr Wert ist.

Aber gut. Dafür hat man jetzt ja einen Anwalt. Kann man sich darüber streiten.

Die Versicherung schaut übrigens nicht bei Mobile.de, was so ein Auto noch Wert ist. Die haben auch Ihre Gutachter. Die haben den Wert nach unten korrigiert.

Themenstarteram 18. März 2013 um 14:04

Der Wagen hat absolute Vollausstattung mit weiteren Extras, dazu Top-Zustand.

Der Gutachter hatte schon Probleme einen entsprechenden Wagen zu finden. Letztenendes hatte er zwei Wagen gefunden, die einen ähnlichen Preis hatten.

Also läuft das Ganze auf einen langen Prozess hinaus. Und dann gibts Weihnachten einen kleinen Nachschlag.

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

Und dann gibts Weihnachten einen kleinen Nachschlag...

...zumindest für deinen Anwalt.;)

Themenstarteram 18. März 2013 um 14:32

Zitat:

...zumindest für deinen Anwalt.;)

Dafür reißt er sich aber auch den Ar... auf.:D

Wenigstens zahlt das die gegnerische Versicherung. Aber die wollens ja nicht anders.

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

Zitat:

...zumindest für deinen Anwalt.;)

Dafür reißt er sich aber auch den Ar... auf.:D

Wenigstens zahlt das die gegnerische Versicherung. Aber die wollens ja nicht anders.

Mit welcher Begründung wird denn der Wiederbeschaffungswert so massiv gekürzt??? Ist das das Schreiben auf welches dein Anwalt noch wartet? Das sollte man schon wissen.

Themenstarteram 18. März 2013 um 20:34

Zitat:

Mit welcher Begründung wird denn der Wiederbeschaffungswert so massiv gekürzt??? Ist das das Schreiben auf welches dein Anwalt noch wartet? Das sollte man schon wissen.

Leider ist das Schreiben von der Versicherung noch nicht da, dann ist man schlauer.

Aber was soll schon drin stehen. Die Versicherung ist der Meinung, dass mein Auto für 800,- Euro zu bekommen ist, was natürlich völliger Blödsinn ist.

Den gleichen Fall hatte ich vor einem Jahr. Nach einem Stoßstangenschaden (lt. KVA meiner Fachwerkstatt 980,- Euro Rep.kosten) war die Versicherung der Meinung dass der Wiederbeschaffungswert nur 700,- Euro sein sollte. Die Dame von der Versicherung hatte einfach bei Mobile.de nach meinem Modell gesucht und der Günstigste lag wohl bei 700,- Euro. Erst nach einem Schreiben von meinem Anwalt zahlte die Versicherung kommentarlos. Im aktuellen Fall ist die Versicherung wohl der Meinung richtig Geld sparen zu können. Na ja, bei knapp 2000,- Euro Kostenersparnis kann man den Geschädigten schon mal auflaufen lassen. Und vielleicht gibt er sich ja mit den paar Euro zufrieden.

Ehrlich gesagt kotzt mich das Verhalten der Versicherungen richtig an. Wegen jedem Kratzer muss man zum Anwalt laufen und die Kostenmaschine anschmeißen. In keinen meiner Fälle zahlte die Versicherung anstandslos, nur per Anwalt. Solange man nicht einen Neuwagen fährt, versuchen die Versicherungen mit allen Tricks den Wiederbeschaffungswert drastisch nach unten zu korregieren. Inzwischen überlege ich keine 10 Sekunden und der Fall liegt beim Anwalt. Die Kosten trägt eh die gegnerische Versicherung. Traurig, ist aber so.

Zitat:

Original geschrieben von Holger-TDI

Zitat:

Mit welcher Begründung wird denn der Wiederbeschaffungswert so massiv gekürzt??? Ist das das Schreiben auf welches dein Anwalt noch wartet? Das sollte man schon wissen.

Leider ist das Schreiben von der Versicherung noch nicht da, dann ist man schlauer.

Aber was soll schon drin stehen. Die Versicherung ist der Meinung, dass mein Auto für 800,- Euro zu bekommen ist, was natürlich völliger Blödsinn ist.

Den gleichen Fall hatte ich vor einem Jahr. Nach einem Stoßstangenschaden (lt. KVA meiner Fachwerkstatt 980,- Euro Rep.kosten) war die Versicherung der Meinung dass der Wiederbeschaffungswert nur 700,- Euro sein sollte. Die Dame von der Versicherung hatte einfach bei Mobile.de nach meinem Modell gesucht und der Günstigste lag wohl bei 700,- Euro. Erst nach einem Schreiben von meinem Anwalt zahlte die Versicherung kommentarlos. Im aktuellen Fall ist die Versicherung wohl der Meinung richtig Geld sparen zu können. Na ja, bei knapp 2000,- Euro Kostenersparnis kann man den Geschädigten schon mal auflaufen lassen. Und vielleicht gibt er sich ja mit den paar Euro zufrieden.

Ehrlich gesagt kotzt mich das Verhalten der Versicherungen richtig an. Wegen jedem Kratzer muss man zum Anwalt laufen und die Kostenmaschine anschmeißen. In keinen meiner Fälle zahlte die Versicherung anstandslos, nur per Anwalt. Solange man nicht einen Neuwagen fährt, versuchen die Versicherungen mit allen Tricks den Wiederbeschaffungswert drastisch nach unten zu korregieren. Inzwischen überlege ich keine 10 Sekunden und der Fall liegt beim Anwalt. Die Kosten trägt eh die gegnerische Versicherung. Traurig, ist aber so.

Also so einfach deinen Wiederbeschaffungswert kürzen kann die Versicherung eigentlich nicht. Sie müssen das schon untermauern mit einen eigenen Gutachten oder mit Vergleichsfahrzeugen von Mobile de. Hier jedoch genau vergleichen! Ist das Fahrzeug von Mobile de wirklich der gleiche Fahrzeugtyp, passen Sonderausstattung und Laufleistung mit deinen Fahrzeug etc etc. Warte einfach ab was deinen Anwalt zugeschickt wird. Der wird bestimmt passend reagieren.

Ja , deine Erfahrungen bezüglich der Notwendigkeit eines Anwaltes kann ich bestätigen. Versicherungen zahlen manchmal erst wirklich dann wenn ein Anwalt sich einschaltet. Traurige Realität.

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