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Versicherung zahlt nicht - Klage - Tuning

Themenstarteram 27. Februar 2024 um 12:21

Servus zusammen,

ich streite nun seit Juni 2023 mit der gegnerischen Versicherung (HUK24) wegen einen Schadens der mir zugefügt wurde.

Am Gardasee ist mir bei einem Tuningtreffen ein anderer Deutscher beim Ausparken in die Front von meinem Auto gefahren. Die Schuldfrage ist eindeutig, er ist mir reingefahren und er hat es auch zugegeben das es seine Schuld ist.

Alles halb so wild, kann ja passieren. Daten ausgetauscht und am nächsten Tag gleich bei der Versicherung gemeldet. Ich habe auch direkt einen Termin für Gutachten, Reparatur und und und ausgemacht.

Alles wurde von meinem Anwalt an die gegnerische Versicherung gesendet und dann kam lange Zeit keine Antwort.

Dann im September kam das schreiben indem es hieß: "aufgrund eines Vorschadens lehnen wir eine Regulierung ab"

Der Vorschaden bezieht sich auf eine angefahren Plastik Spoilerlippe (250€) aufgrund dessen die Versicherung den Schaden (13.000€) nicht bezahlen will.

Nun wird Klage eingereicht, da die Versicherung trotz Nachbesserung des Gutachtens nicht bezahlt hat.

-hierbei wollte ich an die Community mal fragen ob jemand bereits diese Erfahrung mit der HUK24 gemacht hat, da man ja des öfteren schlechtes über diese Versicherung hört.

-Mein Anwalt meinte das es zu einem erneuten Gutachten kommen könnte. Hierbei ist meine Frage, falls etwas an dem Auto umgebaut sein sollte, was nicht erlaubt ist. Können die dann die Zahlung komplett verweigern? (Wurde nach dem Unfall umgebaut)

Besten Dank und Liebe Grüße!

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34 Antworten

Nein, können sie nicht. War ja nicht mal im STV, sondern wahrscheinlich auf einem privaten Parkplatz und du im ruhendem Zustand. Hättest ja auch per Transporter hingebracht haben können. Nein ist abwegig das es hier zur Negierung kommt.

Das Verhalten halte ich für die Versicherung für typisch.

RA hast du, könnte mir nur einen Fehler im Gutachten oder Wiederwilligkeit der Versicherung vorstellen.

Zitat:

@bmwamore123 schrieb am 27. Februar 2024 um 13:21:08 Uhr:

Hierbei ist meine Frage, falls etwas an dem Auto umgebaut sein sollte, was nicht erlaubt ist. Können die dann die Zahlung komplett verweigern? (Wurde nach dem Unfall umgebaut)

Warum sollten sie? Der Schaden ist ja da und die Versicherung weiß ja nicht, ob Du das Auto überhaupt im Straßenverkehr benutzt oder nur auf Treffen oder der Rennstrecke.

Woher weiß die Versicherung vom Vorschaden? Stand das im Gutachten oder gab es zum Vorschaden einen HIS-Eintrag?

Themenstarteram 27. Februar 2024 um 13:52

Zitat:

@hydrou schrieb am 27. Februar 2024 um 14:49:17 Uhr:

Woher weiß die Versicherung vom Vorschaden? Stand das im Gutachten oder gab es zum Vorschaden einen HIS-Eintrag?

Man erkannte es auf den Bildern im Gutachten. der Unfallgegner ist mir auf der Fahrerseite reingefahren und die Lippe war auf der Beifahrer und Fahrerseite beschädigt (beides schon vor dem Unfall).

Die gehört aber jetzt nicht zum aktuellen Schadensumfang oder?

Wenn nicht dann hat die ja max. einen Einfluss auf den Restwert des FZGes.

Und da dieser Schaden auf 250€ beziffert wurde dürfte das hier doch gar keinen Einfluss haben. Es sei denn der Wert des FZGes liegt und 1T;) Spaß.

Es spricht einiges dafür, dass die mit Zustellung der Klage zahlen werden. Es ist nicht unbedingt typisch für die HUK24 sich so zu verhalten. Das macht eigentlich die ganze Branche so. Den Rechtsstreit werden sie nur durchführen, wenn sie noch andere Vorschäden in der HIS gefunden haben und die benennen sie dann meistens erst im Laufe des Verfahrens.

Da verstehe ich aber nicht das man nicht gleich mit offenen Karten spielt.

Das sind überwiegend betriebswirtschaftliche Gründe. Die wenigsten reichen wirklich Klage ein. so rechnet sich das. Und in den Klageverfahren kann bei tatsächlich dem Geschädigten bislang unbekannten Vorschäden oft eine Forderungsabwehr erreicht werden, weil die Geschädigten den irgendwie reparierten Vorschaden ohne diesbezügliche Erkenntnisse auch nicht bei der Kalkulation des aktuellen Schadens abwägen können. In solchen Fällen wird die Versicherung dann gewinnen, weil man die Reparatur des Vorschadens bei Überdekcung der Schadenbereiche schlecht im Nachgang beweisen kann.

Zitat:

@bmwamore123 schrieb am 27. Februar 2024 um 14:52:11 Uhr:

Zitat:

@hydrou schrieb am 27. Februar 2024 um 14:49:17 Uhr:

Woher weiß die Versicherung vom Vorschaden? Stand das im Gutachten oder gab es zum Vorschaden einen HIS-Eintrag?

Man erkannte es auf den Bildern im Gutachten. der Unfallgegner ist mir auf der Fahrerseite reingefahren und die Lippe war auf der Beifahrer und Fahrerseite beschädigt (beides schon vor dem Unfall).

Wurde das dem Gutachter gegenüber erwähnt und korrekt im Gutachten als Vorschaden deklariert sowie in Abzug gebracht?

Themenstarteram 27. Februar 2024 um 14:29

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 27. Februar 2024 um 15:18:55 Uhr:

Das sind überwiegend betriebswirtschaftliche Gründe. Die wenigsten reichen wirklich Klage ein. so rechnet sich das. Und in den Klageverfahren kann bei tatsächlich dem Geschädigten bislang unbekannten Vorschäden oft eine Forderungsabwehr erreicht werden, weil die Geschädigten den irgendwie reparierten Vorschaden ohne diesbezügliche Erkenntnisse auch nicht bei der Kalkulation des aktuellen Schadens abwägen können. In solchen Fällen wird die Versicherung dann gewinnen, weil man die Reparatur des Vorschadens bei Überdekcung der Schadenbereiche schlecht im Nachgang beweisen kann.

meinst du damit, das ich schlechte Chancen habe zu gewinnen? es kann mit Bildern, die am selben Tag aufgenommen wurde bewiesen werden das das Fahrzeug Unfallfrei war, bis auf die Spoilerlippe.

beschädigt wurden Kotflügel, Stoßstange und Kotflügel.

LG

Nein, die Spoilerlippe auf der anderen Seite ist kein solcher Überdeckungsfall. Problematisch wird es nur, wenn das Auto weitere Vorschäden hatte, die dir garnicht bekannt sind, aber in der HIS-Datenbank vermerkt sind und den aktuellen Schadensbereich betreffen. Das sind Dinge, die kann man eben nicht wissen wenn man nicht der Erstbesitzer ist.

Entspannt, soweit wie möglich, zurücklehnen. Klage ist eingereicht und rechtliche Interessenvertretung ist gegeben.

Wenn jemand über den Ausgang der Angelegenheit eine Prognose geben kann, dann ist es Dein Rechtsbeistand.

Um zu klären, ob Vorschäden verhandeln sind, kann man 1 x im Jahr kostenlos bei HIS eine Anfrage stellen. Damit könnte man fiktiv abgerechnete Vorschäden ausschließen.

Macht ein SV das heutzutage nicht automatisch?

Gehört aus meiner Sicht für mich zu seinem Handwerk.

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