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Versicherung zahlt nicht?

Themenstarteram 8. September 2013 um 17:02

Hallo,

im Februar 2012 hat eine Nachbarin einen Schaden an meinem Auto verursacht. Sie hat auch noch Fahrerflucht begangen. Sich dann aber später gestellt.

Die Polizei hat mich aufgefordert, einen Kostenvoranschlag zuzusenden. Dann passierte nichts mehr.

Jetzt habe ich den Schaden beheben lassen. Und musst feststellen: die Verursacherin hat ihrer Versicherung nichts gemeldet.

Die übernimmt jetzt nichts.

Jetzt habe ich der Verursacherin die Rechnung übergeben. Aber bisher keine Reaktion.

Möchet keinen Anwalr einschalten, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.

Wie sollte ich weiter vorgehen, wenn diee Reaktion weiter ausbleibt?

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Beste Antwort im Thema

Natürlich ;)

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Moin,

 

dass ist aber Leichtsinn, den Schaden beheben lassen ohne Gutachter vorher einzuschalten.

 

Wie willst Du jetzt den Schadenumfang beweisen ?

Wurden vorher Bilder gemacht ?

 

Was sagt dein Versicherungsberater zu dem Fall?

Hast du mit dem schon mal darüber gesprochen?

Hallo,

hast Du erst jetzt, nach über eineinhalb Jahren, den Kontakt zu der Versicherung aufgenommen und dann noch, ohne ein Gutachten erstellen zu lassen, einfach repariert?

Wie stellst Du dir die Regulierung durch die Versicherung vor?

Mit dem Kostenvoranschlag wirst Du vermutlich nicht viel beweisen können.

Über welche Schadenhöhe reden wir hier?

Hast Du mal bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nachgefragt, was aus der Fahrerfluchtangelegenheit geworden ist, d. h. ist die Unfallgegnerin verurteilt worden oder hat sie einen Strafbefehl bekommen?

Liebe Grüße

Herbert

am 9. September 2013 um 2:46

Zitat:

Original geschrieben von mitte1961

Die Polizei hat mich aufgefordert, einen Kostenvoranschlag zuzusenden. Dann passierte nichts mehr.

Die Polizei reguliert keine Schäden. Allenfalls brauchten sie einen Hinweis, ob Bagatellschaden.

Die Versicherung der Schädigerin wird ihre Weigerung begründet haben. Sicher hast du ihr das AZ der staatsanwaltlichen Ermittlungen/Urteil gegen die Schädigerin (Unfallflucht) bzw. der polizeilichen Aufnahme mitgeteilt.

Wo liegt der Grund für die zeitliche Verschleppung?

Ein bisschen mehr müsste schon kommen, wenn du einen verwertbaren Rat haben möchtest.

Gruß situ

 

 

Man lässt doch keinen Schaden beheben ohne von der Versicherung ein OK zu haben!

Man kennt die gegnerische Versicherung, ruft dort mal an, wie es um die Bearbeitung des Schadens steht. Wenn es dort heißt, dass die Versicherungsnehmerin noch garkeinen Schaden gemeldet hat, dann tut man das selbst. die Versicherungsnehmerin wird dann von ihrer Versicherung angeschrieben.

Wenn man die Versicherung nicht weiß hat man das Kennzeichen, ruft einmal beim Zentralruf der Versicherer an und bekommt die entsprechenden Infos ohne Probleme.

Dann nochmal nachhaken, und wenn die Versicherungsnehmerin auf die Schreiben ihrer Versicherung nicht reagieren sollte, dann zahlen die i.d.R schnell bzw. leiten alles Weitere ein, wie Gutachter oder Zahlung des Schadens.

Aber ohne ein OK der Versicherung eine Reparatur machen zu lassen und erstmal selbst zu zahlen, da darf man sich nicht wundern, wenn es hinterher Probleme gibt!

Gruß, Jens

Nach 18 Monaten wirst Du erst aktiv? Nicht schlecht.:) Rumjammern hilft jetzt nicht mehr, jetzt gehts um Schadensbegrenzung.

Auch ohne Rechtschutz kannst Du einen Anwalt in Anspruch nehmen, solange Du nicht am Unfall schuldig bist. Die Kosten deines Anwalts muss dann die gegnerische Versicherung tragen. Der Anwalt wird dir wohl auch gleich sagen können, ob Du jetzt noch Anspruch auf eine Regulierung hast, bzw. wie die Erfolgsaussichten sind. Falls diese gegen Null gehen, wird er den Fall auch nicht annehmen.

Soweit ich weiss, verjähren Ansprüche aus Unfallschäden erst nach 3 Jahren, also solltest Du den Schaden bezahlt bekommen. Der Schaden ist polizeilich aufgenommen. Nur dumm, wenn deine Nachbarin jetzt eine ganz andere Geschichte auftischt. Dann wird entscheiden, was die Polizei ins Protokoll aufgenommen hat.

Zitat:

Original geschrieben von mitte1961

 

Jetzt habe ich der Verursacherin die Rechnung übergeben. Aber bisher keine Reaktion.

Möchet keinen Anwalr einschalten, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe.

Wie sollte ich weiter vorgehen, wenn diee Reaktion weiter ausbleibt?

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Hallo,

daß sich mit Abwarten und Nichtstun nicht viel bewegt, hast Du inzwischen wohl bemerkt.

Da Du keinen Anwalt einschalten willst, warum auch immer, musst Du alleine tätig werden.

Setze der Schadenverursacherin schriftlich eine Zahlungsfrist von max. 14 Tagen und weise darauf hin, daß bei Nichtzahlung unverzüglich gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

Vergiss nicht, zusätzlich zu den Reparaturkosten steht Dir eine Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturdauer und eine Kostenpauschale von € 30,- zu.

Sollte keine Zahlung innerhalb der Frist erfolgen, beantragst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid.

Mit der Versicherung musst Du Dich nicht auseinandersetzen.

MfG

Mahnbescheid?

Du glaubst doch wohl nicht allen ernstes, dass der durchgeht.

Das Geld kann er sich sparen.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Mahnbescheid?

Du glaubst doch wohl nicht allen ernstes, dass der durchgeht.

Das Geld kann er sich sparen.

Dann zahle Du ihm doch den Schaden, wenn Du hier, im Brustton der Überzeugung, solchen Unsinn verzapfst.

MfG

Du glaubst doch nicht wirklich, nur weil ein Mahnbescheid kommt, zahlt die Versicherung sofort an ihm aus?

Die legen Widerspruch ein und das wars dann.

Dann kann er klagen.

Ein Mahnbescheid den man selber verschickt, ist hier bestimmt nicht der richtige Weg.

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Du glaubst doch nicht wirklich, nur weil ein Mahnbescheid kommt, zahlt die Versicherung sofort an ihm aus?

Die legen Widerspruch ein und das wars dann.

Dann kann er klagen.

Ein Mahnbescheid den man selber verschickt, ist hier bestimmt nicht der richtige Weg.

Hallo,

bitte lies doch einfach mal die Beiträge, bevor Du antwortest.

Im Übrigen verschickt man Mahnbescheide nicht selbst, das macht das zuständige Mahngericht.

MfG

Mit "selber verschicken" meinte ich, den selber beauftragen.

Ohne über eine Anwaltskanzlei zu gehen.

Mir ist schon klar, wie dieser Vorgang abläuft.

Aber nochmals.

Deine Vorgehensweise wird niemals zum Erfolg führen.

Eine 14 Tägige Frist interessiert die nicht.

Wenn dem so wäre, dann könnte ja jeder 1,5 Jahre später einen Schaden reparieren lassen, die Rechnung einreichen und dann eine Mahnung von 14 Tagen mit dranhängen.

Hier muss der VN erst einmal die Plausibilität und Kausalität des Schadens beweisen.

Der Mahnbescheid soll ja an die Verursacherin des Schadens geschickt werden - das macht schon Sinn.

Ach OK. Das hab ich glatt überlesen.

Ja, dann schon eher.

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