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Versicherung zahlt über vier Monate nach Diebstahl immer noch nicht - wie vorgehen
Hallo Freunde,
mein Fahrzeug wurde Anfang Juli geklaut. Sofort Polizei gerufen, Schaden gemeldet, abgemeldet, einer Firma die die Versicherung geschickt hat alle UNterlagen gegeben etc.
Nun sind über vier Monate vergangen und die vertrösten mich immer noch darauf, dass die Ermittlungsakten nicht übersandt wurden und ich warten soll.
Na wie lange soll ich denn da bitte noch warten und sollte ich mir besser einen Anwalt holen?
LG
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107 Antworten
Frag mal bei der Staatsanwaltschaft ob die Aussage der VS korrekt ist.
Wenn würde ich mir Sorgen machen das gegen mich selbst ermittelt würde. Etwas übertrieben aber irgendwas muss der Staatsanwaltschaft dann ja nicht koscher vorkommen.
Frag nach, Aktenzeichen müsstest du eigentlich haben.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 14. November 2024 um 11:07:29 Uhr:
Etwas übertrieben aber irgendwas muss der Staatsanwaltschaft dann ja nicht koscher vorkommen.
Oder einfach nur die langsam mahlenden Mühlen der Justiz.
Mag sein aber das würde er erfahren wenn er da anruft.
Aus meiner Erfahrung sind die aber schneller, entweder wird ermittelt oder gleich eingestellt.
Ok danke euch. Werde mal anrufen. Kann mir aber nicht vorstellen, wenns so wäre hätte ich zumindest keine Sorge
Halt uns auf dem Laufenden.
Normalerweise wird die Wiederauffindensfrist von 6 Wochen abgewartet und dann gezahlt, weil das Eigentum am entwendeten Fahrzeug nach den 6 Wochen auf die TK übergegangen ist. Frist, Nachfrist, Schadenersatz ... aber jeder wie er mag.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, Anwalt einschalten, dieser bekomme mehr Einsicht in die Akte.
Dann kann er sich gleich komplett und die Angelegenheiten des TE kümmern und das Ganze forcieren.
Vielleicht geht es dann schneller.
Ich würde denen eine Frist setzen und dann einen Anwalt einschalten. Das solltest Du in der Fristsetzung aufführen
Ach, das kann sich hinziehen, kann mal ein Jahr auch dauern bis die bezahlen. Eigene Erfahrung. Außerdem werden die , die sechs Monate abwarten falls das Auto doch noch gefunden wird, mußt es dann zurücknehmen
Ich würde sagen die Wartezeit ist 4 Wochen oder 1 Monat, aber sicher nicht 6 Monate.
bei dieser Bearbeitungsdauer ist davon auszugehen, dass der Versicherer "ermittelt", weil es hier Unstimmigkeiten gibt.
Man kann einen Rechtsawalt (auf eigene Kosten) mandatieren. Es wird aber wohl nicht viel ändern.
Zitat:
@dosensepp schrieb am 15. November 2024 um 09:40:42 Uhr:
Ach, das kann sich hinziehen, kann mal ein Jahr auch dauern bis die bezahlen. Eigene Erfahrung. Außerdem werden die , die sechs Monate abwarten falls das Auto doch noch gefunden wird, mußt es dann zurücknehmen
Das ist Unsinn.
1 Monat , nicht 4 Wochen wie immer irrtümlich behauptet wird, nach der schriftlichen Schadenmeldung geht das Fahrzeug in das Eigentum der Versicherung über.
Geht es um den 17-jährigen E93 335i mit Chiptuning im Mai gekauft und nach wenigen Wochen Anfang Juli verschwunden? Ist denn der Wiederbeschaffungswert schon klar und das Gutachten auch bezüglich der weiteren Anbauteile und deren Erstattung unstreitig? Liegen beide Originalschlüssel vor bzw. gab es seitens der Versicherung Zweifel an der Entwendung??