ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung zahlt volle Schadenshöhe nicht

Versicherung zahlt volle Schadenshöhe nicht

Themenstarteram 21. November 2011 um 0:46

Hallo liebe Leser,

ich habe nach einem Unfall mit Blechschaden etwas Probleme mit der Versicherung des anderen Unfallbeteiligten.

Zum zum Unfallhergang: Ich wollte zum Wenden nach links in eine Parklücke fahren um danach rückwärts wieder heraus zu setzen. Weil Gegenverkehr war, blieb ich stehen um diesen durchzulassen. Als ich in die Lücke einfuhr setzte plötzlich das links stehende Fahrzeug zurück. Ich war schon fast kompett in der Lücke, jedoch traf mich das Fahrzeug noch knapp hinten am Kotflügel.

Von der Polizei bekam ich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und die Möglichkeit mit zum Hergang zu äußern. Meiner Unfallbeteiligten wurde gleich vorausgesagt, dass das für sie teuer wird, da sie rückwärts fuhr ohne zu schauen.

Nachdem ich meine Aussage zum Unfallhergang verfasst habe, wurde diese Anzeige gegen mich zurückgezogen! Ich denke daher, dass ich gänzlich meine Unschuld an diesem Unfall darlegen konnte.

Die Versicherung allerdings zahlt mir nur die Hälfte des von einer KFZ Werkstatt angesetzen Reparaturbetrages, da gesagt wird, dass "beide Unfallgeschädigten sich aufmerksamer hätten verhalten müssen, und daher eine Halbierung des Betrages angemessen ist."

Meine Frage nun: Darf eine Versicherung so argumentieren, obwohl mich laut Polizei keine Schuld trifft. Ich habe dagegen bereits Einspruch bei der Versicherung eingelegt und würde zur Not einen Anwalt hinzuziehen wollen. Ich kann nur schlecht einschätzen, wie meine Chancen hierzu stehen und würde weitere Kosten gern vermeiden wollen, da der Schaden sich auf ca 1200 Euro beläuft und mein KFZ noch nicht so alt ist, als dass ich den Schaden nur notdürftig reparieren wollte.

Ich würde mich auf ein bis zwei Antworten freuen. :)

Vielen Dank vorab und viele Grüße

Andreas

Beste Antwort im Thema

Es ist leider inzwischen gängige Praxis der Versicherungen, einen Teil der Schuld auf den anderen Verkehrsteilnehmer abzuwälzen, obwohl dieser schuldlos ist. Ein Kunde erzählte mir, er habe auf einer Landstraße ein Auto überholt, das, als sie fast auf gleicher Höhe waren, ohne zu blinken nach links abgebogen sei. Die gegnerische Versicherung erstattete nur 50% des Schadens. Er klagte dagegen, bekam aber nicht Recht. Der Richter argumentierte sinngemäß (nicht wörtlich): Wenn er zu dem Zeitpunkt nicht gefahren wäre, wäre nichts passiert. Sein Rechtsanwalt meinte, man hätte keine Chance gegen das Urteil.

Falls ich jemals in eine solche Situation kommen sollte, werde ich dem Richter nach der Urteilsverkündung sagen: "Schön Herr Richter, wenn Sie das so sehen, dann warte ich unten an der Ausfahrt der Tiefgarage auf Sie und werde Ihnen ins Auto fahren. 50% Teilschuld für Sie, wären Sie doch besser zu Fuß gegangen." Wie gehirnamputiert muß man sein, um ein solches Urteil als Recht zu bezeichnen?

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Pega80

Meine Frage nun: Darf eine Versicherung so argumentieren, obwohl mich laut Polizei keine Schuld trifft.

die polizeiliche schuld und die (mit)schuld im sinne der versicherung sind zwei paar schuh!

polizeilich gesehen wurde der unfall dadurch verursacht, das der andere einfach rückwärts gefahren ist....die versicherung beruft sich darauf, das du - wenn du aufmerksamer gewesen wärest (...) - den unfall hättest verhindern können...dich also eine mitschuld trifft...

ob hier eine mitschuld gerechtfertigt ist und wie hoch diese ausfällt wird aber am ende wohl vor gericht geklärt werden...

Moin,

 

etwas ähnliches ist meiner Tochter passiert, die Situation war aber anders, sie Stand im Fahrstreifen eines Parkhauses und hielt Ausschau nach einer freien Parkbucht, als ihr plötzlich eine Frau, die aus ihrer Parkbucht herausgefahren ist hinten reinfuhr. Die Vers. der Gegnerin hat den Schaden meiner Tochter voll übernommen (800,-). Der Mann von der Frau war damit nicht einverstanden (obwohl er gar nicht dabei war) und klagte auf 50% seines Schadens (ca. 800,-) gegen die Vers. meiner Tochter, die eine Regulierung ablehnte.

In der Gerichtsverhandlung hat der Richter von dem 50% (400,-) 50% (200,-) zugesprochen.

Das bedeutete, die Vers. meiner Tochter mußte 200,- regulieren. DDamit der Vertrag meiner Tochter nicht schadensbelastet wird, hat sie 200,- an die Vers. zurückgezahlt.

 

Recht haben und vor Gericht Recht bekommen ist zweierlei.

 

Die Polizei regelt das strafrechtliche, die Versicherungen das privatrechtliche dieser Angelegenheit.

 

Es ist leider inzwischen gängige Praxis der Versicherungen, einen Teil der Schuld auf den anderen Verkehrsteilnehmer abzuwälzen, obwohl dieser schuldlos ist. Ein Kunde erzählte mir, er habe auf einer Landstraße ein Auto überholt, das, als sie fast auf gleicher Höhe waren, ohne zu blinken nach links abgebogen sei. Die gegnerische Versicherung erstattete nur 50% des Schadens. Er klagte dagegen, bekam aber nicht Recht. Der Richter argumentierte sinngemäß (nicht wörtlich): Wenn er zu dem Zeitpunkt nicht gefahren wäre, wäre nichts passiert. Sein Rechtsanwalt meinte, man hätte keine Chance gegen das Urteil.

Falls ich jemals in eine solche Situation kommen sollte, werde ich dem Richter nach der Urteilsverkündung sagen: "Schön Herr Richter, wenn Sie das so sehen, dann warte ich unten an der Ausfahrt der Tiefgarage auf Sie und werde Ihnen ins Auto fahren. 50% Teilschuld für Sie, wären Sie doch besser zu Fuß gegangen." Wie gehirnamputiert muß man sein, um ein solches Urteil als Recht zu bezeichnen?

Laß lieber den Richter in Ruhe, solche Drohungen können diese wieder ganz anders auslegen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Laß lieber den Richter in Ruhe, solche Drohungen können diese wieder ganz anders auslegen.

Aber mit uns können sie es machen? Außerdem ist es keine Drohung sondern eine Ankündigung/Bekanntmachung.

Es könnte aber so aufgefaßt werden, Vorsatz, da zahlt keine Versicherung bzw nimmt Dich in Regress.

 

@ paul_tracy

 

ich verstehe Deinen Unmut, dennoch könntest Du Dich mit solchen "Bekanntmachungen" im Bereich einer Straftat bewegen.

 

 

Sorry aber es wäre wirklich besser, wenn Du nicht so dicke Backen machen würdest, da das ja offenbar nicht Dein Spezialgebiet ist.

 

Die Versicherung schüttelt sich Haftungsquoten nicht aus dem Ärmel, sondern bestimmt sie nach den Umständen des jeweiligen Einzelfals und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen.

 

Das machen auch keine studentischen Hilfskräfte, sondern Juristen und Versicherungskaufleute, die dafür ausgebildet wurden.

 

Wie Du siehst, hat die Versicherung es auch richtig gemacht, da ja die Quote vom Richter auch bestätigt wurde.

 

Problematisch ist hier die Rolle des Anwalts. Denn eigentlich hätte er bei einem solchen Fall darauf hinweisen müssen, dass bei "Linksabbieger-Überholer" Kollisionen es in den meisten Fällen zu einer Haftungsteilung kommt.

Eine Klage ist daher mit erheblichem Prozessrisiko verbunden. Man kann nur hoffen, dass er wirklich so beraten hat.

 

Aber da der Anwalt bei einem Prozess auf jeden Fall sein Geld bekommt, sei es vom Gegner oder vom eigenen Mandanten, auch wenn er die Klage verliert, hat er daran oft wenig Interesse...

 

Da ist es natürlich leichter, im Vorfeld die Entscheidung der Versicherung anzuzweifeln und hinterher alles auf den Richter zu schieben.

 

 

Themenstarteram 21. November 2011 um 14:05

Hallo zusammen,

erst einmal danke für die Antworten. Ich hab der Versicherung auch geschrieben sie soll mir bitte erklären wessen ich mich schuldig gemacht habe. Ich fragte, ob es die Schuld ist, am Straßenverkehr teilgenommen zu haben. Damit lag ich dann ja garnicht so falsch. :)

Ich denke auch, dass es reine Glückssache sein wird, hier durch einen Anwalt an sein Geld zu kommen. Ich warte erst einmal ab.

am 21. November 2011 um 14:40

Es fehlt die genaue Situation: War es auf einem Parkplatz oder im "normalen" Strassenverkehr? Auf Parkplätzen probieren es Versicherungen inzwischen wohl schnell mal mit 50:50, weil es dort keine Strassen gibt und dadurch auch keine "Vorfahrt". In diesem Fall aber auch recht unsinnig, da der Gegner rückwärts gefahren ist, da gilt nochmal besondere Sorgfaltspflicht.

Bei 50:50 solltest Du aber auch die 50% der Rechnung des Gegners präsentiert bekommen. Gerade das nicht versucht wird, diesen Anspruch durchzusetzen, macht mich stutzig. Sowas hatten wir doch gerade erst.

Amen

Themenstarteram 21. November 2011 um 22:49

Nein, es war auf einer Straße. Die ganze Situation ist auch etwas schwierig zu beschreiben, aber meiner Meinung nach sowas von eindeutig. Es war auch laut Polizei nicht direkt eine Parklücke, sondern eine sehr breite, betonierte Waldeinfahrt. So stehts im Unfallbericht der Polizei. Diese "Einfahrt" wurde aber von mehreren als Parkmöglichkeit genutzt.

Ich versuch mal den Hergang kurz anzureißen:

Ich kam von Richtung 9 Uhr und fuhr vorwärts Richtung 12 Uhr in diese Lücke ein. Die Unfallgegnerin fuhr wiederum von 12 Uhr rückwärts in Richtung 3 Uhr, sodass sie dann vorwärts weiter, also in Richtung 9 Uhr fahren konnte. Und so standen wir dann auch, als sie mich traf. Ich in Fahrtrichtung 12 Uhr, schon fast in der Lücke stehend, sie in Fahrtrichtung 9 Uhr, sogar schon komplett auf der Straße stehend! Wir müssen uns also relativ synchron umeinander herumbewegt haben. Gemerkt habe ich, dass sie auf mich zuhielt erst, als ich schon fast stand. Hupen war zu spät, das habe ich nicht mehr geschafft.

Wenn ich das ganze jetzt einigermaße gut erklärt habe, kann sich jeder vorstellen, und so argumentierte ich auch im Unfallbericht an die Polizei und an die Versicherung, dass während des gesamten Rückwärtsfahrens der Unfallgegnerin, mein Auto in ihrem Rückspiegel und in der Heckscheibe sichtbar hätte sein müssen - und das wohl in aller Deutlichkeit. Als ich anfuhr, war von ihrer Absicht rückwärts zu fahren definitiv nichts zu sehen. Ich hatte sie die ganze Zeit voll im Blick und stand auf der Straße auch hinter ihr. Daher muss ich ihr einfach unterstellen, dass sie die ganze Zeit nicht einmal nach hinten schaute.

An meine Versicherung ging meines Wissens nach nichts. Da hätte mein Versicherungsmensch was gesagt. Es geht nur darum, dass die Versicherung des Unfallgegners meinen Schaden nur zur Hälfte bezahlen will, mit der Begründung, dass ich wohl an diesem Tag besser im Bett hätte bleiben sollen, denn dann wäre das nicht passiert. :)

am 22. November 2011 um 18:49

Zitat:

"beide Unfallgeschädigten sich aufmerksamer hätten verhalten müssen, und daher eine Halbierung des Betrages angemessen ist."

Bei uns genau der gleiche Terz. Meine Mutter fuhr auf der Hauptstraße und ein Fahrzeug aus einer Ausfahrt fuhr ihr seitlich rein. Auch hier meinte man 50:50. Nach unserem Einspruch ging die Sache 100:0 aus.

Ein Fahrzeug in einer Parklücke muß immer Vorfahrt beachten.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung zahlt volle Schadenshöhe nicht