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Versicherung zieht Differenzbesteuerung ab, darf Sie das ?
Hallo
ich hatte am 27 Feb. einen unverschuldeten Totalschaden.
Im Gutachten steht
WBW (Steuerneutral) 14900,-
Restwert 800,-
Nutzungsausfall: Entschädigung pro Tag Gruppe G 59,-
Jetzt bekomme ich das Schreiben der gegnerischen Versicherung
WBW 14536,59
Nutzungsausfall Höhe 43 pro Tag
Den Wagen Toyota Auris EZ 2014 hatte ich zum Restwert an einen bekannten verkauft. Und auch Privat ein Ersatzfahrzeug gekauft.
Hatte im Netz gelesen das viele Versicherungen eine Differenzbesteuerung abziehen. Das ist auch in diesem Fall die 2,5%
Frage. Weshalb zieht die Versicherung die Differenzbesteuerung ab, obwohl im Gutachten Steuerneutral steht und ich den Wagen doch privat verkauft habe.
Und darf die Versicherung beim Nutzungsausfall einfach die Klasse aus dem Gutachten von Klasse G auf E senken ?
danke für eine Antwort
mfg
Carlos
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16 Antworten
Die Versicherung wird stumpf fiktiv abgerechnet und wie meist willkürlich gekürzt haben, was sie regelmäßig nicht darf. Deshalb macht es Sinn, von Anfang an einen Anwalt mit der Abwicklung zu beauftragen. Was hat das Ersatzauto gekostet und soll es der endgültige Ersatz sein?
hi
hatte dem Gutachter eine Vollmacht gegeben, weil dieser mit einer Anwaltskanzlei zusammen arbeitet.
auf Nachfrage beim Gutachter, wurde mir gesagt das die Versicherung die 2,5 % Differenzbesteuerung abziehen darf, da der Toyota noch überwiegend von Händler angeboten wird.
Weshalb er dann im Gutachten steuerneutral geschrieben hat ist mir ein Rätsel.
Auch der Anwalt der kanzlei sagte mir heute Mittag das selbe. Auch auf meine Nachfrage, das ich doch den Wagen privat verkauft habe, würde keine Rolle spielen.
Dabei habe ich heute morgen bei einer kostenlosen Anwaltshotline angerufen und dort wurde mir eine andere Aussage gemacht. Nämlich das die Versicherung mir nichts abziehen darf.
Jetzt weiss ich nicht weiter :-(
Das Ersatzauto hat 1300 Euro gekostet, ich brauchte ja was schnelles um Mobil zu sein.
Werde jetzt nach einem richtigen Ersatzfahrzeug suchen.
Es hängt davon ab, wie die Fahrzeuge überwiegend im Handel angeboten werden.
Erfahrungsgemäß sind Fahrzeuge ab dem 7 Kalenderjahr Steuerneutral, aber das kann von Hersteller und Modell abhängig auch mal anders sein.
Wenn dein Sachverständiger im Gutachten Steuerneutral geschrieben hat, dann darf die Versicherung nicht einfach mal so 2,4% abziehen.
Normalerweise muss dein Sachverständiger hier dann sein Gutachten korrigieren, wenn er auch meint, die Versicherung hat hier Recht. Da solltest du dann aber auch drauf bestehen, so geht es ja nun auch nicht.
Sonst hast du nur noch die Möglichkeit dir ein Auto zu diesem Betrag zu kaufen und den Kaufvertrag als Nachweis einzureichen, dann bekommst du die 2,5% nachreguliert.
Hierbe ist es nicht von Bedeutung, ob die Steuer ausgewiesen ist, wichtig ist nur, das der Betrag erreicht wird.
Und für die Ersatzbeschaffung hat er bis zum 31.12.2026 zeit.
Zur ersten Antwort in diesem Thread folgendes Zitat aus den Regeln im Versicherungsforum:
Zitat:
Sollte ein Threadersteller nicht explizit um einen Beurteilung, ob ein Gutachter oder Anwalt benötigt wird, nachfragen, unterbleiben diese Hinweise.
Ist eigentlich leicht verständlich formuliert....
Zitat:
@dccorp schrieb am 3. Mai 2023 um 14:36:57 Uhr:
hi
hatte dem Gutachter eine Vollmacht gegeben, weil dieser mit einer Anwaltskanzlei zusammen arbeitet.
auf Nachfrage beim Gutachter, wurde mir gesagt das die Versicherung die 2,5 % Differenzbesteuerung abziehen darf, da der Toyota noch überwiegend von Händler angeboten wird.
Weshalb er dann im Gutachten steuerneutral geschrieben hat ist mir ein Rätsel.
Auch der Anwalt der kanzlei sagte mir heute Mittag das selbe. Auch auf meine Nachfrage, das ich doch den Wagen privat verkauft habe, würde keine Rolle spielen.
Dabei habe ich heute morgen bei einer kostenlosen Anwaltshotline angerufen und dort wurde mir eine andere Aussage gemacht. Nämlich das die Versicherung mir nichts abziehen darf.
Jetzt weiss ich nicht weiter :-(
Das Ersatzauto hat 1300 Euro gekostet, ich brauchte ja was schnelles um Mobil zu sein.
Werde jetzt nach einem richtigen Ersatzfahrzeug suchen.
Mach am besten einen persönlichen Besprechungstermin mit deinem Anwalt und geh mit ihm all diese Punkte nochmal durch. Sieht ein bisschen so aus als ob er irrtümlich von einer ganz simplen Konstellation ausgeht, obwohl es bei dir ein bisschen spezieller ausfällt. So wie Delle es beschrieben hat sehe ich es auch als korrekt an.
hallo Delle und Rest
danke für die Antworten. Das mit den 7 Jahren hatte ich auch schon im Netz gelesen.
Der Wagen war ein Toyota Auris hybrid 1,8
Werde morgen um einen Termin bitten.
und sorry falls ich die Forumregeln nicht korrekt eingehalten habe.
Zitat:
@dccorp schrieb am 3. Mai 2023 um 17:03:40 Uhr:
und sorry falls ich die Forumregeln nicht korrekt eingehalten habe.
Keine Sorge, Du hast alles richtig gemacht.
Und Paul auch, denn der TE hatte bereits darauf hingewiesen, anwaltlich vertreten zu sein. Und so hat Paul ihm nicht empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren.
Echt? Dann lest mal alle noch einmal aufmerksam den Eingangspost vom TE. Mit keinem Wort erwähnt er einen Rechtsanwalt und trotzdem kommt als Erstes der Rat, einen Anwalt hinzuziehen.
Willst du das nicht in einem eigenen Thread diskutieren ? Dann wäre es wenigstens nicht OT
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 4. Mai 2023 um 00:40:23 Uhr:
Echt? Dann lest mal alle noch einmal aufmerksam den Eingangspost vom TE. Mit keinem Wort erwähnt er einen Rechtsanwalt und trotzdem kommt als Erstes der Rat, einen Anwalt hinzuziehen.
Dann lies Dir mal den 2. Beitrag des TE durch.
@dccorp
hast du noch Fragen, kann man dir hier noch irgendwie helfen?
Wenn nicht würde ich mal unseren Moderatoren Bescheid sagen, das hier mal etwas Spam entfernt wird.
Offensichtlich haben einige hier Langeweile oder sind auf Krawall gebürstet. Wäre doch Schaden, wenn dein Thema für so etwas missbraucht wird.
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 3. Mai 2023 um 15:21:56 Uhr:
Zur ersten Antwort in diesem Thread folgendes Zitat aus den Regeln im Versicherungsforum:
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 3. Mai 2023 um 15:21:56 Uhr:
Zitat:
Sollte ein Threadersteller nicht explizit um einen Beurteilung, ob ein Gutachter oder Anwalt benötigt wird, nachfragen, unterbleiben diese Hinweise.
Ist eigentlich leicht verständlich formuliert....
Jetzt mal ganz ehrlich: dass diese "neue" Regelung in sehr vielen Fällen am Ziel, nämlich einen Geschädigten sinnvoll zu informieren und zu helfen, vorbei schießt, ist nicht erst seit diesem Post von Paul bekannt.
Man muss das ja nicht in jedem Thread endlos ausdiskutieren, aber die Info dass da ein RA sinnvoll ist, sollte mMn schon noch erlaubt sein