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Versicherungsbeitrag nach Leistungssteigerung von MTM

Themenstarteram 1. März 2012 um 13:06

Erstmal hallo an alle,

ich hab ein doch schon Mittelschweres Problem, mein kleiner A4(AGO31) hat eine Leistungssteigerung von 160 PS auf 215 PS bekommen. So anständig wie ich bin, eintragen lassen und der Versicherung gemeldet.

Vorher war der Versicherungsbeitrag ca 1300 Euro( Jahr) mit Vollkasko, fand ich mit der SF5 und 27.000 km Fahrleistung in Ordnung.

Jetzt der Hammer....

Danach ca. 4000 Euro im Jahr, der vergleichbare 2l TFSI mit 211 PS liegt bei einer Prämie von 1200 Euro im Jahr. Hab jetzt erstmal Widerspruch eingelegt und die Einzugsermächtigung entzogen.

Mit einer kleinen Erhöhung hab ich ja gerechnet aber keine 2700 Euro mehr.Hab der Versicherung ebenfalls schon mitgeteilt das ich das Auto bei den horrenden Beiträgen abmelde und mir ne andere Versicherung suche.

Was kann ich jetzt tun.

mfg Markus

Beste Antwort im Thema

jo mach das,wirst aber vtl nich viel glück haben :D:D

kleiner tipp:

beim nächsten mal vorm tuning bei der versicherung informieren :D

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am 1. März 2012 um 13:12

ein abmelden und mit einer anderen VS wieder auf dich zulassen geht zumindest nicht.

(ausserhalb der vertragsfristen)

jo mach das,wirst aber vtl nich viel glück haben :D:D

kleiner tipp:

beim nächsten mal vorm tuning bei der versicherung informieren :D

Themenstarteram 1. März 2012 um 13:15

Das mit dem Kündigen geht....Fahrzeug muss nur mindestens 3 Tage abgemeldet sein, soweit ich weis

probier es.

In vier Tagen wirst du sehen, dass es nicht funktioniert hat.

Schonmal über ummelden nachgedacht, sprich Halteränderung?

MFG

am 1. März 2012 um 13:17

mit der abmeldung ruht der vertrag nur und tritt mit erneuter anmeldung (ohne halterwechsel) wieder inkraft.

am 1. März 2012 um 13:20

Das sagte mal ein Versicherungsmakler auch als ich mit dem abmelden drohte. Als ich dann aber erwiderte dass ich den Wagen dann nicht über meinen Namen anmelden würde und hier ich den Wagen auf Namen meiner Frau anmelden würde, rief er 5Min später an, entschuldigte sich und bestätigte den Berechnungsfehler nun gefunden zu haben und alles wurde zu meiner Zufriedenheit erledigt. Bei mir war ein Fehler des bereits bezahlten Beitrag bei Fahrzeugwechsel vorhanden, wo man mir den bereits bezahlten Beitrag nicht verrechnet hatte.

Also das geht schon, aber natürlich nicht auf den selben Namen im gleichem Jahr.

Gruß Gero

Moin,

 

Abmelden und Versicherungswechsel bringt auch nichts, da die "Alte Vers." die älteren Rechte hat und so SFR nicht bestätigt.

 

am 1. März 2012 um 13:28

Es geht nur auf anderem Namen, wobei dann die SFK eine andere Geschichte ist.

Gruß Gero

am 1. März 2012 um 13:29

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

Abmelden und Versicherungswechsel bringt auch nichts, da die "Alte Vers." die älteren Rechte hat und so SFR nicht bestätigt.

Ich dachte bei Leistungssteigerung landet der TE auch in einer anderen Typenklasse. Und damit hat er ein Sonderkündigungsrecht bei steigenden Beiträgen.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

 

Abmelden und Versicherungswechsel bringt auch nichts, da die "Alte Vers." die älteren Rechte hat und so SFR nicht bestätigt.

Ich dachte bei Leistungssteigerung landet der TE auch in einer anderen Typenklasse. Und damit hat er ein Sonderkündigungsrecht bei steigenden Beiträgen.

 

Mfg Zille

Ich hatte aber in meinem Text nicht von Kdg. geschrieben, sondern nur davon, wenn er ein paar Tage abmeldet und bei einer anderen Vers. wieder auf seinen Namen anmeldet.

am 1. März 2012 um 13:39

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Ich hatte aber in meinem Text nicht von Kdg. geschrieben, sondern nur davon, wenn er ein paar Tage abmeldet und bei einer anderen Vers. wieder auf seinen Namen anmeldet.

Das geht soweit ich weiß nicht solange das Versicherungsjahr nicht vorbei ist. Ein paar Tage reichen hier nicht aus. Das mit dem Sonderkündigungsrecht könnte aber auch ein Weg sein, da hier sich auf jedemfall die Typenklasse ändert.

Gruß Gero

das is wohl richtig, aber die änderung der typenklasse wurde ja vom te verursacht und nicht von der versicherung, somit selbstverschuldet.

also ich denke nich das er damit durchkommt, und obs bei ner anderen vers billiger wird is halt die frage.

am 1. März 2012 um 14:05

Das stimmt allerdings auch. :)

am 1. März 2012 um 15:04

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

das is wohl richtig, aber die änderung der typenklasse wurde ja vom te verursacht und nicht von der versicherung, somit selbstverschuldet.

also ich denke nich das er damit durchkommt, und obs bei ner anderen vers billiger wird is halt die frage.

Ein Fahrzeugwechsel ist aber auch selber verschuldet und beinhaltet trotzdem ein Sonderkündigunsrecht.

Ausserdem kann es ja nicht sein, dass der TE vor Abschluss prüfen muss, wie günstig såmtliche konfigurationen seines wagens sind, für den fall, dass er mal wechselt.

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