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Versicherungsbetrug!

Themenstarteram 31. Dezember 2018 um 10:00

Verzeiht mir bitte das clickbait topic. :)

Ich will keine versicherung betruegen, jedoch fuehle ich mich von meiner betrogen.

 

Mir wurde ein auto geklaut.

Allerdings hat mir die versicherung (nach nun ueber einem jahr) nur den betrag minus 20% ausgezahlt. (bzw 19% um genau zu sein, es fehlt die mwst)

Jetzt kann ich das bei einem firmenwagen verstehen, ich habe die mwst nicht bezahlt also muss ich sich nicht ersetzt bekommen. Oder wuerde ich, wuerde ich sie direkt ans finanzamt weiterreichen muessen (erhaltene mwst).

Soweit klar, aber es war ein privates auto, natuerlich habe ich die MWST mit bezahlt und konnte sie nicht beim finanzamt geltend machen. (So wie es uns allen geht.)

Wie kommt die versicherung auf die idee 20% nicht aus zu zahlen?

Nach mehreren ermahnungen durch mich sagt sie jetzt (ein jahr spaeter) sie brauchten die rechnung des nachfolgeautos, sonst behalten sie die 20%.

Das hat mich jetzt wirklich erschuettert.

Muss ich den etwas gestohlenes ersetzen und verliere andernfalls 20%?

Das habe ich im vertrag nirgends gelesen, die versicherung meint das sei ueblich.

Mir ist voellig unklar auf welcher grundlage, 20% von 50k ist viel geld!

Ich muss jetzt nicht wirklich vor gericht gehen, denn ich habe das geklaute auto ersetzt durch ein neues *1 und habe also die rechnung die die versicherung verlangt. (verlangt nach einem jahr, sozusagen als weitere ausrede nicht zu zahlen, so verstehe ich das jedenfalls.)

Also werde ich ihr das papier zukommen lassen, das ist der einfachste weg, aber dennoch ist mir das voellig unverstaendlich.

Auch ist mir unklar was eine ersatzbeschaffung genau ist.

Das geklaute, als auch der neue waren neuwagen. 0km und so. Aber sie sind nicht auf wunsch gefertigt (zeitmangel) sondern aus dem schaufenster beim haendler gekauft, sozusagen. (vom hof gekauft genau.)

Daher ist es nicht genau das gleiche fahrzeug. (die sind ja nicht so verfuegbar, wie man es gerne haette.)

Sie sind aber sehr aehnlich, ich habe einen camper durch einen camper ersetzt, sogar beides fiat, aber halt nicht genau gleich. Aber haette ich jetzt gesagt, ich kaufe mir lieber einen porsche, waere das auch eine esatzbeschaffung gewesen? Mir ist das sehr suspekt.

w

 

*1 auch das ist ein problem, weil ich dieses geld vorlegen muss um das neue auto zu kaufen und offenbar erst danach, wenn ich den kauf nachweise von der versicherung ersetzt bekomme. Und das offenbar erst ein jahr spaeter, weil vorher haben sie mir nichts davon gesagt. Da moechte man jetzt eigentlich zinsen berechnen!

Beste Antwort im Thema

Dann bastel dir doch ein lustiges Pappschild, schreib "Alles Kagge" drauf und renn damit vorm Kanzleramt die Straße rauf und runter.

Hier ist deine Jammerei sinnfrei und nervig. Es ist gestzlich so geregelt und fertig.

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Gängige Rechtsprechung. Die MwSt. kannst du tatsächlich erst ersetzt verlangen, wenn du eine Neuanschaffung mit MwSt. tätigst.

In welchem Zeitraum die Entschädigung zu zahlen ist, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Hab da was von 1 Monate nach Feststellung der Schadenshöhe in Erinnerung.

Hast du keine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Schick doch einfach die Rechnung vom neuen Camper zur Versicherung

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:08:40 Uhr:

Hast du keine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

incl. Vertragsrechtschutz, sonst nutzt sie nicht viel. Wobei mir nicht klar ist, warum die Versicherung erst ein Jahr nach dem Diebstahl gezahlt hat.

Zitat:

@3L-auto-ja schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:00:28 Uhr:

Verzeiht mir bitte das clickbait topic. :)

Ich will keine versicherung betruegen, jedoch fuehle ich mich von meiner betrogen.

 

Mir wurde ein auto geklaut.

Allerdings hat mir die versicherung (nach nun ueber einem jahr) nur den betrag minus 20% ausgezahlt. (bzw 19% um genau zu sein, es fehlt die mwst)

...

ist jetzt zwar Klugscheisserei, aber du machst einen Rechenfehler.

Die Versicherung hat dir (vom Brutto) keine 19% abgezogen, sondern auf das Netto keine 19% draufgeschlagen. Vom Brutto ausgehend fehlen dir nur um die 16%.

Themenstarteram 31. Dezember 2018 um 10:28

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:07:07 Uhr:

Gängige Rechtsprechung. Die MwSt. kannst du tatsächlich erst ersetzt verlangen, wenn du eine Neuanschaffung mit MwSt. tätigst.

[...]

Mit welcher begruendung denn?

Fuer mich als privatperson ist der preis netto + mwst, ich habe keine anderen moeglichkeit.

Das geld fehlt mir doch....

w

Themenstarteram 31. Dezember 2018 um 10:29

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:08:40 Uhr:

Hast du keine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Doch, aber ich bin ein geduldiger mensch, der nicht immer gleich vorsorglich vor gericht geht.

Jedoch bei versicherungen ueberlege ich mir das jetzt, ander scheinen sie es nicht zu verstehen.

w

Themenstarteram 31. Dezember 2018 um 10:31

Zitat:

@celica1992 schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:13:05 Uhr:

Schick doch einfach die Rechnung vom neuen Camper zur Versicherung

Ja mache ich auch.

Ich war nur veraergert das sie mir nach einem jahr sagen das sie das brauchen und somit begruenden das sie nicht gezahlt haben. (dabei habe ich mehrfach nachgefragt ob was fehlt und es hiess immer, "alles klar wird bezahlt" - wurde jedeoch nie. bzw abzueglich 20%.

w

Themenstarteram 31. Dezember 2018 um 10:33

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:24:13 Uhr:

Zitat:

@3L-auto-ja schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:00:28 Uhr:

Verzeiht mir bitte das clickbait topic. :)

Ich will keine versicherung betruegen, jedoch fuehle ich mich von meiner betrogen.

 

Mir wurde ein auto geklaut.

Allerdings hat mir die versicherung (nach nun ueber einem jahr) nur den betrag minus 20% ausgezahlt. (bzw 19% um genau zu sein, es fehlt die mwst)

...

ist jetzt zwar Klugscheisserei, aber du machst einen Rechenfehler.

Die Versicherung hat dir (vom Brutto) keine 19% abgezogen, sondern auf das Netto keine 19% draufgeschlagen. Vom Brutto ausgehend fehlen dir nur um die 16%.

Ist recht, hilft aber kein bischen, weil das immer noch viel geld ist!

w

Themenstarteram 31. Dezember 2018 um 10:37

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:22:07 Uhr:

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:08:40 Uhr:

Hast du keine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

incl. Vertragsrechtschutz, sonst nutzt sie nicht viel. Wobei mir nicht klar ist, warum die Versicherung erst ein Jahr nach dem Diebstahl gezahlt hat.

Zum einen weil sie monatelang nach dem auto gesucht haben um es nicht zahlen zu muessen. (bzw die polizei macht das und stellt die suchen irgendwann ein.)

Zum anderen ganz sicher der fehler meines ansprechpartners, weil der stets sagte, "alles klar, wird jetzt ueberwiesen", aber die versicherung selbst noch auf papier gewartet hat und daher nicht zahlte.

Nur wusste ich das nicht, das kam halt jetzt erst raus.

Ein trost war ja auch, dass sie den netto betrag "schon" gezahlt haben. Daher war ich erstmal beruhigt und guter dinge das der rest auch noch kommt.

 

w

Die Versicherung kann da nix anderes machen mit der MwSt. das ist halt rechtlich so.

Der Staat ist es der bescheisst, er behält die MwSt. von deinem gestohlen Auto ein. Kaufst du dir ein neues bekommt der nochmal die MwSt. Beikommst aber die alte zurück. Kaufst du dir nix haben 2 gewonnen, der Dieb hat dein Auto und der Staat die MwSt.

sorry, das ist eigentlich nur dein problem. wie schon gesagt, die rechtsprechung ist hier eindeutig. die mwst gibt es erst bei vorlage einer beschaffungsrechnung für ein ersatzfahrzeug. da braucht man auch keinen anwalt - das ist eindeutig und absolut unstrittig. manchmal kann lesen helfen...

Zitat:

@3L-auto-ja schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:28:18 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:07:07 Uhr:

Gängige Rechtsprechung. Die MwSt. kannst du tatsächlich erst ersetzt verlangen, wenn du eine Neuanschaffung mit MwSt. tätigst.

[...]

Mit welcher begruendung denn?

Fuer mich als privatperson ist der preis netto + mwst, ich habe keine anderen moeglichkeit.

Das geld fehlt mir doch....

w

Mit der einfachen Begründung, dass das im Gesetz so steht - § 249 Abs. 2 S. 2 BGB - ...die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich (bei der Ersatzbeschaffung/Reparatur) angefallen ist..

Spielt bei dir aber keine Rolle, Rechnung einreichen und die MwSt. (die bei deinem Fahrzeug herausgerechnet wurde - zugleich wäre das die höchst zulässige Summe) erhalten.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 31. Dezember 2018 um 11:37:39 Uhr:

Die Versicherung kann da nix anderes machen mit der MwSt. das ist halt rechtlich so.

Der Staat ist es der bescheisst, er behält die MwSt. von deinem gestohlen Auto ein. Kaufst du dir ein neues bekommt der nochmal die MwSt. Kaufst du dir nix haben 2 gewonnen, der Dieb hat dein Auto und der Staat die MwSt.

Hintergrund dieser Änderung (war vor dem 01.08.2002 nämlich anders) waren wohl die fiktiven Abrechnungen, so die Versicherungen an den Geschädigten die MwSt. mit auszahlten, diese Lümmel aber dann "schwarz" reparierten und der arme Fiskus nichts kassieren konnte.

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