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Versicherungseinstufung

Themenstarteram 31. Januar 2009 um 19:52

Hallo Forum,

folgendes Situation.

 

Habe seit ca. 8 Jahren nen Führerschein und mir im Mai 2008 auch ein eigenes Fahrzeug angelegt.

Papa ist mit SF 21 oder 23 mit seinem Wagen bei Generali versichert. Ich als Sohn habe dann einen eigenen Vertrag mit SF2 erhalten, da beide bei Generali versichert seien.

Ca. 14. Dezember (ca. 8 Monate) später, habe ich die neue Rechnung für 2009 erhalten mit nun SF3 und eine Typklassenerhöhung. Durch die Typklassenerhöhung hätte ich jedoch ein Sonderkündigungsrecht zum Jahresende. Ich hab jedoch erst im neuen Jahr, ca. 7. Januar dann Generali geschrieben, dass ich kündigen kann. Habe dann von der Versicherung eine Kündigungsbestätigung für 31.12.2009 erhalten.

Heute habe ich jedoch festgestellt, dass man mir den Betrag, der für 2009 im Voraus abgezogen wurde, wieder zurückerstattet wurde. Heißt es, dass die das doch für 31.12.2008 gekündigt haben?

Was jedoch meine eigentlich Frage wäre, habe ich das Recht, da ich ja kein volles Jahr versichert war, die SF2 bzw. SF3 für das Jahr 2009, zu einem neuen Versicherer zu übertragen, oder werde ich dann da mit 140% eingestuft?

 

Grüße

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14 Antworten
am 31. Januar 2009 um 21:58

hi taney,

die zweitwageneinstufung ist eine sondereinstufung , die bei einem wechsel leider so nicht weitergegeben wird (um einen wechsel unattraktiv zu machen).

da du im mai zugelassen hast, warst du in 2008 über ein halbes jahr versichert. das wird dir dann versicherungstechnisch als volles jahr gewertet.

du würdest bei einem wechsel der versicherung normal mit 140% eingestuft werden, weil du ja schon mehr als 3 jahre den schein hast. weil dir aber 1 jahr angerechnet wird, die du bereits schadenfrei gefahren bist, würdest du mit sf1= (i.d.R.)100% eingestuft werden für 2009.

dass eine typklassenerhöhung ein sonderkündigungsrecht auslöst, ist jedoch nicht richtig, denn die typklasseneinstufung wird vom bundesaufsichtsamt geregelt, die versicherer haben keinen einfluss drauf. dann hättest du ja auch bei einer erhöhung der versicherungsteuer ein sonderkündigungsrecht. ist aber nicht so.

kann also nur sein, dass generali zusätzlich evtl noch die prämie etwas erhöht hat, und du deshalb theoretischnoch bis ende dezember 2008 hättest kündigen können. die frist hast du so oder so aber nicht eingehalten, also ist deine kündigung eigentlich unwirksam.

glaube, dass die es einfach missverstanden haben und die kündigung deshalb für ende 2009 versehentlich bestätigt haben.

aber andererseits völlig unlogisch, dann die prämie für 2009 zurückzuerstatten. da hilft nur bei generali nachzufragen und das abzuklären.

grüsse

 

Themenstarteram 31. Januar 2009 um 22:39

Hi,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Irgendwas müsste dann zwecks Kündigung bei der Genereli schiefgelaufen sein. Müsste dann mal am Montag dort anrufen, warum ich das Geld zurückerstattet bekommen habe.

Eigentlich habe ich keinen Zweitwageneinstufung, sondern, der Wagen ist komplett auf mich zugelassen. Bei der Generali gab es anscheinend ein Bonus, wenn der Vater bei der gleichen Versicherung ist, dass das Kind einen eigenen Vetrag kriegt mit SF2 einstieg.

Also der Wagen ist komplett auf mich zugelassen und über mich versichert.

Was cool wäre, wenn ich die SF2 mitnehmen könnte. Bei der Generali würde ich jetzt im Jahr 2009 auf SF3 stehen, aber die sind irgendwie sauteuer. Ich zahle jeden 3'ten Monat für meinen Polo EZ 2004, 1.9 TDI 96KW, mit 9.000 km Jahresleistung, Haftpflicht und TK mit 0 Euro SB, Einzelgarage abschließbar, nur Privat, nur ich 230.- Euro vierteljährlich. Schon hart für nen armen Studenten ;)

am 31. Januar 2009 um 23:05

sorry, muss mich korrigieren.

die sonderkündigungsmöglichkeit müsste eigentlich doch bestehen und du hast m.E. auch innerhalb der monatsfrist noch korrekt gekündigt. hauptfälligkeit ist wohl der 01.01.09? dann müsste die kündigung zum 31.12.08 i.O. gehen.

dann nochmal mit generali abklären, warum auf der bestätigung 31.12.09 stand.

wenn das so eine kundenkinderregelung ist, musst du dort nachfragen, welche sf-klasse bei einem wechsel weitergegeben wird, weil das jede versicherung unterschiedlich handhabt. ich vermute aber, dass du für 2009 nur die sf1 bekommst, wenn du wechselst.

lass dir doch nen angebot machen mit tk 150 selbstbeteiligung, macht die prämie i.d.R. spürbar günstiger.

grüsse

Themenstarteram 31. Januar 2009 um 23:16

Ich kopiere morgen die Klausel genau hier rein.

Das war so, dass der Brief ca.am 14. Dezember gab und ich ein Monat Zeit habe, um zum laufenden Jahresende zu kündigen.

Ich habe zwar in der Frist von einem Monat das Schreiben geschickt, jedoch erst am 7.Januar. D.h., zum laufenden Jahr wäre dann doch 31.12.2009 gemeint ne?

Oki, das ist ne Idee mit TK150, mal schauen, was es bei Generali mit TK150 Euro kostet. Im Jahr zahle ich ca. 920 Euro bei Generali mit SF3. Wenn ich über check24 ausrechne mit SF1 würde es ca. 439 Euro SF2 kosten, SF1 das billigste war um die 570 Euro. Wo ich noch nicht nachgeschaut habe, bei Huk24, das taucht bei check24 nicht auf, obwohl es vor paar Monaten billiger war. Um die 340 glaub (aber SF2), wenn sich nichts geändert hat.

Wenn SF1 zumindest sicher mitgenommen werden, ist das schon mal etwas. Ich frag aber telefonisch mal nach.

Grüße

 

P.S. Papa hatte zwar vor ca. 2 Jahren ca. ein Jahr einen Zweitwagen angemeldet gehabt, welchen auch fast nur ich gefahren bin, das lief aber komplett auf meinen Vater. Papiere usw. hätte ich da auch eh nicht mehr.

Themenstarteram 2. Februar 2009 um 17:58

Hallo, ich bin es nochmal.

Hab das Kündigungsschreiben nochmal angeschaut und festgestellt, dass ich mich verlesen habe. Obwohl ich erst am 07. Januar gekündigt habe, wurde die Versicherung zum 01.01.2009 gekündigt.

 

Von "Huk24" habe ich folgendes erhalten:

Zitat:

Der Versichererwechsel muss bei der Zulassungsbehörde angezeigt werden. Den Versand der Versicherungsbestätigung übernehmen wir für Sie.

Allerdings können wir frühestens ab Antragseingang Versicherungsschutz gewähren.

Vom Tag der Zulassung bis zur Vorlage unserer Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsbehörde steht Ihrem anderen Versicherer der Beitrag zu.

Nach unseren Bestimmungen rechnen wir eine Vorversicherungszeit an, wenn uns diese durch eine Bescheinigung des bisherigen Versicherers nachgewiesen wird. Der Versicherungsnehmer wird so behandelt, als wäre er während der Vorversicherungszeit bereits bei uns versichert gewesen. Das bedeutet, dass wir Sondereinstufungen, die in unserem Tarif nicht geregelt sind, leider nicht berücksichtigen können.

Da unser Tarif diese Sonderregelung nicht vorsieht, können wir lediglich die Versicherungszeit berücksichtigen.

D.h., ich kann die SF3 oder SF2 auf jedenfall nicht mitnehmen, aber, da ich 8 Monate versichert war, auf jedenfall SF1 ne? SF1 wäre um einiges günstiger, anstatt mit SF3 bei Generali weiterzumachen.

Was ich mich jetzt Frage, kann ich einfach bei irgendeinem Versicherer nun eine KFZ-Versicherung abschließen, welches jedoch erst morgen/übermorgen beginnt. Fragt die Zulassungsbehörde nicht, was ich vom 01. Januar bis jetzt gemacht habe oder wäre das egal?

Generalli könnte ich bestimmt nicht mitteilen, dass ich bis zum 2. - 3. Februar versichert bleiben will, da sosnt der Vetrag ja bestimmt wieder für ein Jahr weiterläuft.

Grüße

am 2. Februar 2009 um 19:30

Hi,

SF1 kriegst Du überallhin mit - da das Fzg > 6 Monate in 2008 versichert war.

Der Abschluss sollte hier rückwirkend zum 01.01.2009 möglich sein - die neue Versicherung teilt dies der Zulassung so mit.

Unter Umständen wird von deiner neuen Versicherung verlangt, dass Du bestöätigt, dass in dieser Zeit keine Schäden aufgetreten sind.

Ob hier jedoch der Onlineversicherer für dich das richtige ist und das zusagen kann, ist die Frage.

Der Serviceversicherer mit Büro vor Ort kann das sicherlich - dazu reicht evtl. schon ein Blick zur Konzernmutter. Oder aber über www.nafi-auto.de nochmal fix nen Check machen und Versicherer vor Ort raussuchen.

Dennoch:

Eile ist geboten - das solltest Du nicht weiter auf die lange Bank schieben.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 2. Februar 2009 um 21:15

Hi,

danke für die schnelle Antwort. Ja, Huk24 macht zum Beispiel keinen rückwirkenden Abschluss.

Nehmen wir an, ich würde mich bei Huk24 oder einem anderen Versicherer zum 03. Februar versichern. Gäbe es da arge Probleme bzw. würde die Zulassungsstelle etwas verlangen.

Generali hat der Behörde sicherlich mitgeteilt, dass der Vertrag gekündigt wurde.

Hab mal über Nafi-Auto berechnet mit Teilkasko 0 Euro SB. Bei Haftpflicht, sowie Teilkasko habe ich jeweils SF1 eingetragen.

Gesamt

HUK24 CLASSIC SELECT (D) 494,32

HUK CLASSIC SELECT (HCA) 509,61

Die nächste Versicherung, die ich namentlich kenne:

DEVK (G) K-AKTIV KASKO KOMFORT 652,62

 

Mit 150 Euro SB:

CosmosDirekt Basis "light" -Schutz (D) 417,18

HUK24 CLASSIC SELECT (D) 426,84

 

Auf was ich achten sollte, dass Wildunfall bei allen Tieren zumindest gedeckt ist.

Bei Vollkasko auch mit SF1 und SB150 macht es sogar so gut wie kein Unterschied am Preis.

 

Themenstarteram 3. Februar 2009 um 17:20

Hi,

hab jetzt bei Generali angerufen. Die würden mir leider nur SF1/2 bestätigen. Wäre ich da nur gleich von Anfang an dann gleich bei ner anderen Versicherung.

Naja.

Mich besorgt nur der eine Monat Januar, der frei wäre, wenn ich nun einen neuen Vertrag abschließe. Evtl. muss ich dann, wenn überhaupt möglich die Kündigung bei Generali rückgängig machen und den Vertrag wie gewohnt weiterlaufen lassen, da ich keine Versicherung gefunden habe, die rückwirkend versichert.

Zitat:

Original geschrieben von Taney

da ich keine Versicherung gefunden habe, die rückwirkend versichert.

Lol warum sollte dich auch unbekannterweise und vor allem rückwirkend jemand versichern?

Aber schön, dass es noch Träumer gibt :rolleyes:

mach dir lieber mal gedanken über Fahren ohne Versicherungsschutz und Kennzeichenmissbrauch wenn das Fahrzeug seit gültigem Eintritt der Kündigung mit dem Kennzeichen weiter bewegt wurde

Themenstarteram 3. Februar 2009 um 17:41

Zitat:

Lol warum sollte dich auch unbekannterweise und vor allem rückwirkend jemand versichern?

Aber schön, dass es noch Träumer gibt :rolleyes:

Träumen? Warum sollte sowas nicht gehen?

Ich hatte damals die Generali-Versicherung 3 Monate rückwirkend abgeschlossen gehabt. Zur Not muss ich eben wieder zu Generali.

Ich habe das Kündigungsschreiben von Generali halt erst vor einer Woche erhalten (21. Januar wurde die Kündigung bei Generali geschrieben) und habe es total übersehen, dass die Versicherung zum 01.01.2009 gekündigt wurde und doch nicht 31.12.2009. Hatte gedacht zum Jahresende.

am 3. Februar 2009 um 19:13

Hi,

1. Bestätigt die Generali die versicherte Zeit - und die neue Versicherung stuft ein.

Das heißt, dass die Generali meldet, dass seit 05/2008 ein Fzg. bei denen versichert war und schadenfrei lief --> ich sehe da keinen Grund, warum eine neue Versicherung nicht SF1 geben sollte.

Bedingung: Die neue Versicherung hätte dich nach Ihren Regelungen bei einem angenommenem Beginn in 05/2008 auch bei SF1/2 eingestuft. Da gibts aber sicher einige.

2. Warum sollte ein rückwirkender Versicherungsschutz jetzt nicht möglich sein? Selbst schon gemacht - aber wie gesagt, es zählt so langsam jeder Tag und Du solltest langsam aber sicher in die Puschen kommen. Egal wie, aber versicher das Auto wieder!

Die Zulassung interessiert es sicher gar nicht, warum und weshalb Du hier so lange Zeit verstreichen lässt - das ist Deine Verantwortung, nicht die der Versicherung.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 4. Februar 2009 um 11:45

Hi,

Zitat:

1. Bestätigt die Generali die versicherte Zeit - und die neue Versicherung stuft ein.

Das heißt, dass die Generali meldet, dass seit 05/2008 ein Fzg. bei denen versichert war und schadenfrei lief --> ich sehe da keinen Grund, warum eine neue Versicherung nicht SF1 geben sollte.

Bedingung: Die neue Versicherung hätte dich nach Ihren Regelungen bei einem angenommenem Beginn in 05/2008 auch bei SF1/2 eingestuft. Da gibts aber sicher einige.

ok, das hat mir weitergeholfen. Ich dachte, dass Generali die SF mitteilt und nicht den Zeitraum. Ein paar Versicherungen würden mich nun nach meiner Anfrage mit dem Kriterium Vertragsanfang 05/2008 - Vertragsende 12/2008 mit SF1 einstufen.

CosmosDirekt würde mich sogar zusätzlich auch rückwirkend zum 01.01 versichern.

Komme da hoffentlich bald zum Happy End :-)

Danke nochmals für alle die Antworten und Hilfestellungen.

Grüße

Themenstarteram 4. Februar 2009 um 17:17

Hätte doch noch eine kleine Schlussfrage.

Die Versicherung bestätigt den 02.05.2008 als Versicherungsbeginn. Was mir aber gerade eingefallen. Ich hatte vor ca. 4 Monaten nen Steinschlag an der Scheibe, den man mir dann gleich komplett ausgetauscht hat.

D.h. dann wohl nicht schadenfrei ne?

Grüße

am 4. Februar 2009 um 17:33

...das ist nur Teilkasko.

Also schadenfrei - ja.

Grüße

Schreddi

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