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Versicherungsnehmer wechseln durch Abmeldung
Folgende Situation:
Fahrzeug X ist auf meinen Sohn zugelassen (Halter)
Versicherungsnehmer bin ich (da er noch 17 ist).
Nun wird er nächste Woche 18 und dementsprechend soll eine neue Versicherung auf Ihn (seine Erstversicherung) abgeschlossen werden.
Kann ich daher das Fahrzeug abmelden und dann wieder auf meinen Sohn mit seiner Versicherung auf ihn zulassen?
Ich weiß um die ruhende KFZ Versicherung Bescheid, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das ganze greift wenn der Versicherungsnehmer gewechselt wird.
Beste Antwort im Thema
Viel Spaß dann bei der Rückabwicklung!
Geht nämlich so garantiert nicht!
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20 Antworten
Das funkioniert nur bei einem Halterwechsel.
Da kein Halterwechsel stattfindet funkioniert es nicht.
Da beruft sich die Versicherung auf die älteren Rechte.
Also muss sowohl Halter als auch Versicherungsnehmer gewechselt werden?
Nur der Versicherungsnehmer reicht nicht aus?
Wollt ihr den überhaupt zu einer anderen Versicherung wechseln.
Wenn es die selbe bleiben soll, dann mal mit denen Reden, da geht ein Wechsel mit Sicherheit auserhalb der Vertragslaufzeit.
Da es mit dem Sohn sicher teurer wird, warum sollten sie sich querstellen.
Und somit entfällt dann auch ein Halterwechsel.
Genau das ist das Problem.
Bei der aktuellen Versicherung würde er mehr zahlen, als bei der zukünftigen.
Dann frag doch einfach bei der zukünftigen Versicherung nach, ob es so geht, wie ihr euch das vorstellt.
Da die neue Versicherung eine eVB zur Übermittlung an die Zulassungsstelle schicken müsste, muss dazu der VN vorher der alten Versicherung kündigen. Das geht aber nur zum Ablauf, da der Halter gleich bleibt.
Kannst ja der Halter werden und der Sohn der VN, das geht.
Eine eVB auf Abruf an die Zulassungsstelle schicken?
Ja, das macht Sinn!
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 9. Mai 2016 um 23:16:27 Uhr:
Das funkioniert nur bei einem Halterwechsel.
Da kein Halterwechsel stattfindet funkioniert es nicht.
Da beruft sich die Versicherung auf die älteren Rechte.
Blödsinn. Halterwechsel rechtfertigt keinen Versicherer Wechsel.
VN-Wechsel rechtfertigt aber Versicherer Wechsel.
Das Fahrzeug muss nicht abgemeldet werden. Es muss der alten Versicherung nur mitgeteilt werden, dass das Fahrzeug nun für einen anderen VN anderweitig versichert wurde. Die Mitteilung über die Umdeckung bekommt sie zusätzlich von der Zulassungsstelle.
Neuer VN - Neuer Vertrag - frei Versicherer Wahl.
Der VN nicht der Halter haben einen Vertrag mit dem Versicherer.
Neue Versicherung schickt eine Versicherer Wechsel eVB an die Zulassungsstelle.
Viel Spaß dann bei der Rückabwicklung!
Geht nämlich so garantiert nicht!
So ein Anruf beim aktuellen Versicherer hat Klarheit gegeben:
Halter und VN müssen gewechselt werden (dann hat man uns vor einem halben Jahr frech angelogen, dort war nur die Rede vom VN).
Naja, auf jeden Fall gibt es die Möglichkeit meinen Sohn entweder als Fahrer einzutragen oder die Versicherung komplett auf Ihn umzuschreiben.
Da die erste Möglichkeit rund 500 (!) Euro teurer ist als die komplette Umschreibung, wird die Versicherung jetzt komplett umgeschrieben und Ende November wechselt er dann entsprechend zu einem anderen Versicherer.
Die Möglichkeit auf mich oder meine Frau zuzulassen und er dann als VN ist um einiges günstiger, bedeutet dann allerdings nochmals einen Briefeintrag und dann später noch einen (Wenn er wieder Halter werden will).
war schon immer so, das HAlter und VN geändert werden müssen, sosnt könnte man ja immer wechseln wann man will.
Zitat:
@tompen schrieb am 10. Mai 2016 um 10:08:15 Uhr:
So ein Anruf beim aktuellen Versicherer hat Klarheit gegeben:
Halter und VN müssen gewechselt werden (dann hat man uns vor einem halben Jahr frech angelogen, dort war nur die Rede vom VN).
Schwachsinn. Ich bin Versicherungsbetriebswirt und arbeite in KFZ.
Bei der Konstellation VN abweichend vom Halter ist es so,
wenn der Halter das Fahrzeug auf sich selbst versichern will, kann er sich eine Versicherung seiner Wahl aussuchen. Die alte Versicherung hat damit nichts zu tun und hat auch keine älteren Rechte gegenüber dem neuen VN da dieser keinen Vertrag mit der alten Gesellschaft hatte.
Für den alten VN ist es ein Risikowegfall. Er hat nichts mehr mit dem Risiko zu tun und keinen Einfluss und kein Wissen was Fahrer, Fahrer-Alter, Garage, KM-Leistung und andere Dinge angeht.
Gibt aber genug "Sachbearbeiter" und "Callcenter-Mitarbeiter", die davon keine Ahnung haben. Und dann kommt es zu solchen Aussagen.
Seit wann kann ein vom VN abweichender Halter einen Vertrag kündigen
Zitat:
@celica1992 schrieb am 10. Mai 2016 um 17:56:50 Uhr:
Seit wann kann ein vom VN abweichender Halter einen Vertrag kündigen
Wieso? Der Halter kündigt nicht den Vertrag. Er nimmt sein FZG aus dem Vertrag raus und versichert es selbst.
Der VN teilt seinem Versicherer mit, dass das Risiko weggefallen ist und die Zulassungsstelle teilt dem Versicherer mit, dass das Risiko anderweitig versichert wurde.