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Versicherungsschaden Abwicklung schwierig

Themenstarteram 8. Januar 2023 um 8:32

Ich habe einen Wildunfall gehabt. Das Auto ist Vollkasko versichert. Der Abschlepper hats in eine Karosserie Werkstatt gebracht, die einen Kostenvoranschlag gemacht haben der einen Totalschaden deklariert. Ich habe die Versicherung nun benachrichtigt. Diese meldet sich aber nun seit Wochen nicht. Das Auto steht und steht. Sollte ich Klage gegen die Versicherung einreichen damit das Ganze nicht verjährt? Wie lange habe ich Zeit?

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31 Antworten

Moin,

wurde denn der Wildunfall von einem Förster/Jäger als solcher schriftlich bestätigt?

Als erste Massnahme würde ich den Telefonhörer in die Hand nehmen,

und dort anrufen ...

Themenstarteram 8. Januar 2023 um 8:56

Hallo ich habe schon mehrfach angerufen und werde stets vertröstet auf meine Schreiben wird nicht geantwortet. Der Unfall wurde von der Polizei dokumentiert und ich habe Schadensmeldung beim Versicherer eingereicht aber jetzt kommt seit längerem gar nichts mehr welche Fristen könnten ablaufen?

Am besten teilst Du uns genaue Datumsangaben mit (Unfalldatum, KV erstellt, wann was gemeldet, verschickt wurde und ob / wann die VS sich gemeldet hat).

"seit ein paar Wochen" und "seit längerem" ist kaum aussagefähig.

Hat die VS noch gar nicht reagiert, nicht mal ne Schadennummer?

Die Geschichte stinkt doch zum Himmel.

Bei Wildschaden wird immer die Bestätigung vom Förster gebraucht, wenn man nicht selbst über VK

zahlen will.

Erstmal: keine Panik, Verjährung droht erstmal nicht, Du kannst das ganz entspannt angehen.

Wie man mal wieder sieht: anrufen bringt gar nichts.

Lass' es, Zeitverschwendung.

Eine (kurze) Frist per Mail setzen (eine Woche), mit dem Hinweis, dass Dein Anwalt nach deren fruchtlosem Ablauf übernimmt.

Dann kommen die in Wallung.

Anwaltskosten müssen die zahlen.

Falls Du ADAC-Mitglied bist und bei den meisten Rechtschutzvers. hast Du kostenlose Erstberatung.

Zitat:

@RalfausBonn schrieb am 8. Januar 2023 um 12:24:37 Uhr:

Erstmal: keine Panik, Verjährung droht erstmal nicht, Du kannst das ganz entspannt angehen.

Wie man mal wieder sieht: anrufen bringt gar nichts.

Lass' es, Zeitverschwendung.

Eine (kurze) Frist per Mail setzen (eine Woche), mit dem Hinweis, dass Dein Anwalt nach deren fruchtlosem Ablauf übernimmt.

Dann kommen die in Wallung.

Anwaltskosten müssen die zahlen.

Falls Du ADAC-Mitglied bist und bei den meisten Rechtschutzvers. hast Du kostenlose Erstberatung.

Nach einer Fristsetzung von einer Woche muss der Kaskoversicherer die Anwaltskosten zahlen?

Bei Verzögerung wäre es auch ein Fall für den Ombudsmann.

Zitat:

@germania47 schrieb am 8. Januar 2023 um 12:34:40 Uhr:

Zitat:

@RalfausBonn schrieb am 8. Januar 2023 um 12:24:37 Uhr:

Erstmal: keine Panik, Verjährung droht erstmal nicht, Du kannst das ganz entspannt angehen.

Wie man mal wieder sieht: anrufen bringt gar nichts.

Lass' es, Zeitverschwendung.

Eine (kurze) Frist per Mail setzen (eine Woche), mit dem Hinweis, dass Dein Anwalt nach deren fruchtlosem Ablauf übernimmt.

Dann kommen die in Wallung.

Anwaltskosten müssen die zahlen.

Falls Du ADAC-Mitglied bist und bei den meisten Rechtschutzvers. hast Du kostenlose Erstberatung.

Nach einer Fristsetzung von einer Woche muss der Kaskoversicherer die Anwaltskosten zahlen?

Eigentlich jetzt schon.

"Verursacher" und Schadenshöhe stehen fest, dann sind sie nach 14 Tagen in Verzug.

Fristsetzung rein vorsorglich.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 8. Januar 2023 um 12:01:59 Uhr:

Die Geschichte stinkt doch zum Himmel.

Meinst du der TE gab an ein Stinktier überfahren zu haben oder welcher Umstand weckt deine Zweifel?

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 8. Januar 2023 um 12:14:24 Uhr:

Bei Wildschaden wird immer die Bestätigung vom Förster gebraucht, wenn man nicht selbst über VK

zahlen will.

Kann ich nicht bestätigen, da ich nach einem Zusammenstoß mit einem Reh nicht wußte wer dort die Jagdpacht hatte, habe ich die Polizei gerufen.

Und nur mit deren Schadensmeldung hat die Versicherung den TK Schaden ohne Probleme bezahlt.

Nach Meldung in der Schadensabteilung die Freigabe zur Reparatur bekommen, in die Werkstatt gefahren und nichts mehr gehört.

In der Geschichte passt für mich nichts zusammen.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 8. Januar 2023 um 14:24:52 Uhr:

Zitat:

@NanoQ2 schrieb am 8. Januar 2023 um 12:14:24 Uhr:

Bei Wildschaden wird immer die Bestätigung vom Förster gebraucht, wenn man nicht selbst über VK

zahlen will.

Kann ich nicht bestätigen, da ich nach einem Zusammenstoß mit einem Reh nicht wußte wer dort die Jagdpacht hatte, habe ich die Polizei gerufen.

Und nur mit deren Schadensmeldung hat die Versicherung den TK Schaden ohne Probleme bezahlt.

Nach Meldung in der Schadensabteilung die Freigabe zur Reparatur bekommen, in die Werkstatt gefahren und nichts mehr gehört.

Schwein gehabt, Wurst geschlachtet, ganze Speck voll Kammer...

Will sagen: Da hast du aber Glück gewhabt...

Zitat:

@RalfausBonn schrieb am 8. Januar 2023 um 12:24:37 Uhr:

Erstmal: keine Panik, Verjährung droht erstmal nicht, Du kannst das ganz entspannt angehen.

Wie man mal wieder sieht: anrufen bringt gar nichts.

Lass' es, Zeitverschwendung.

Eine (kurze) Frist per Mail setzen (eine Woche), mit dem Hinweis, dass Dein Anwalt nach deren fruchtlosem Ablauf übernimmt.

Dann kommen die in Wallung.

Anwaltskosten müssen die zahlen.

Falls Du ADAC-Mitglied bist und bei den meisten Rechtschutzvers. hast Du kostenlose Erstberatung.

Ein Frist per eMail setzen ist wohl der unklugste Tipp.

eMail werden vor Gericht nicht als Beweis anerkannt.

Einschreiben mit Rückschein oder ein klassisches FAX wären da angebrachter!

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