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Versicherungsschutz mit EVB Nummer nach Anmeldung

Themenstarteram 31. Januar 2014 um 17:41

Hallo,

welchen Schutz habe ich denn eigentlich über ein Versicherung, wenn ich mein Fahrzeug anmelde und dafür die 7stelligen EVB Nummer (früher Doppelkarte) einer Versicherung bei der Anmeldestelle angebe.

Ich fahre nämlich schon 2 Wochen jetzt mit dem neuen Auto herrum. Hatte mir von der Züricher eine EVB Nummer geben lassen, weil's da gepasst hat, aber seitdem rührt sich der Type auch nicht mehr. Auch nach Nachfrage gabs noch nichts schriftliches.

Ich nehme an, ich fahre jetzt auf eigens Risiko nur mit einer rudimentären Haftpflicht, aber ohne Vollkasko mein 30.000€-Auto spazieren? Korrekt?

Habe ich mit der Benutzung der EVB Nummer irgendwelche Verpflichtungen eingegangen, oder könnte ich nun auch bei einer anderen Unterschreiben? (Schriftlich gabe es noch gar nix mit der Züricher)

Grüße und Danke für Tipps

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13 Antworten

i.d.R. besteht über die eVB nur KFZ-Haftlicht, da Plichtversicherung ist.

 

Es sei denn, Du hast eine schriftliche Bestätigung über die VK Deckung erhalten bzw angefordert.

 

Soweit Du kein Antrag unterschrieben hast, ist derzeit noch kein Vertrag zu stande gekommen.

 

Natürlich kannst Du wiederrufen, allerdings müßtest Du dann eine Versicherung finden, die Rückwirkend ab Zulassung Dir eine eVB ausstellt (was die meisten Versicherer nicht machen).

 

Wenn wiederrufen wird, erlischt die Deckung rückwirkend ab Zulassung und Du würdest dann ohne Versicherungsschutz unterwegs sein, was straftbar ist.

 

am 31. Januar 2014 um 18:35

Die meisten Versicherer die ich kenne, stellen gerne rückwirkend eine EVB aus, solange keine Schaden war.

Ein besseres Geschäft kann man ja gar nicht machen.

Du versicherst einen Zeitraum rückwirkend und weißt, dass keine Schaden war.

Die Zürich wird aber trotzdem die Prämie für den Zeitraum haben wollen, in dem Ihre EVB gültig war.

Themenstarteram 31. Januar 2014 um 19:27

Wie kann die Züricher die Prämie einfordern. Es gibt ja keinen gültigen (schriftlichen) Vertrag.

Und den mündlichen haben Sie ja nachweislich nicht eingehalten - weil der eine Vollkasko umfasst hätte.

Themenstarteram 31. Januar 2014 um 19:29

Oder hat das einen anderen Grund, dass er jetzt zwei Wochen warten will, weil es da irgendwie eine Widerrufsfrist gibt?! Von der ich ja noch nichts ahne?!

a.) wenn der Antrag aufgenommen wurde, wird eine Police gefertigt und eine Abrechnung erstellt.

 

b.) woher weißt Du, dass Du keinen VK Schutz hast ?

 

c.) Direktversicherung oder Versicherungsfachmann ?

 

am 31. Januar 2014 um 19:56

Wuffidog, Du hast bereits einen Vertrag mit der Versicherung durch konkluendes Handeln geschlossen. Die Nutzung der EVB ist ein Vertrag an sich, den der Versicherer wenn kein Antrag folgt auch abrechnet.

An Deiner Stelle würde ich mich aber sehr nachdrücklich bei der Zürich melden und mindestens auch eine Email schicken mit der Bitte um Deckungsbestätigung für die Vollkaskoversicherung mit ... Selbstbeteiligung.

OK, ich selbst würde nicht zur Zürich gehen, aufgrund meiner Erfahrungen in der Vergangenheit, die nicht durchweg positiv waren.

Themenstarteram 2. Februar 2014 um 8:09

Ja, ist richtig, ein Vertrag mit ungenauem Inhalt wurde geschlossen. Während die Verischerung natürlich von einer Beitragspflicht ausgeht, bin ich von einer kostenlosen EVG ausgegangen und davon, dass mir bald die Police zugestellt wird. AGBs etc. sind ja nicht eingeflossen, weil ich diese 1. nicht habe und 2. nie erwähnt wurden.

Wie auch immer.

Woher ich das weiß, dass ich keinen Schutz habe: Weil ich davon auch weder mündlich noch schriftlich was bestätigt bekommen habe. Die Versicherung hat bisher nicht einmal nach meiner Bankverbindung gefragt. Ich gehe stark davon aus, dass im Falle es Vollkaskoschadens jetzt die Versicherung NICHTs zahlen würde.... hab ja nichts vorliegen...

Ist über Verischerungsagentur - die ich bereits 2x telefonisch angemahnt habe. Hatte mir mein Nachbar wärmstens empfohlen, naja, war wohl ein Irrtum.

Die Versicherung kann sich ja erst melden wenn sie weiß welches Fahrzeug wie versichert werden soll

Ich lasse meinen Fahrzeuge zu und fahre sofort zur Vertretung um den Vertrag zu schließen.In der Regel noch bevor ich mit dem Fahrzeug fahre.Dieser geht online zur Versicherung und ich bekomme eine Kopie des Antrages

am 2. Februar 2014 um 20:36

1. nix kostenlos - näheres siehe Vertragsbedingungen (online einsehbar oder schicken/aushändigen lassen)

2. nix unbestimmter Vertragsinhalt - Haftpflicht mit gesetzlicher Mindestdeckung (evtl. auch mehr)

3. nix Police ist logisch, da ja noch kein Antrag gestellt wurde

4. Du hast Versicherungsschutz zugesagt bekommen mit Aushändigung der EVB (meist nur Haftpflicht)

wie gesagt, ich würde mich nachdrücklich melden und der Versicherung auf die Füße treten und den Antrag stellen

am 2. Februar 2014 um 21:16

Zitat:

Original geschrieben von wuffidog

Wie auch immer.

Woher ich das weiß, dass ich keinen Schutz habe: Weil ich davon auch weder mündlich noch schriftlich was bestätigt bekommen habe.

Ach so. Und die EVB Nummer hast du dir selber ausgedacht?

Die Sache läuft gerade genau anders rum, wie du sie dir vorstellst.

Die Versicherung hat dir schriftlich durch Aushändigen der EVB Nummer vorläufigen Versicherungsschutz gewährt.

Durch einlösen der EVB Nummer bei der Zulassungsstelle hast du dich jetzt verpflichtet, einen Antrag bei der Versicherung einzureichen.

Der Ball liegt seit dem Tag in der Zulassungsstelle bei Dir.

Nicht bei der Versicherung.

 

Ist das mittlerweile so?

Früher hat man sich eine neue Versicherung gesucht, die hat rückwirkend eine neue eVB hinterlegt und die Banane war geschält. Hat sich das geändert?

am 3. Februar 2014 um 8:10

Da die Versicherung deren EVB du gerade verwendet hast im Schadensfall auch zur Zahlung verpflichtet ist, haben die auch ein Recht daran für den Zeitraum bis eine andere EVB hinterlegt wird, die Prämie zu kassieren.

Das wir in der Regel dann auch gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Zitat:

Original geschrieben von wuffidog

Wie auch immer.

Woher ich das weiß, dass ich keinen Schutz habe: Weil ich davon auch weder mündlich noch schriftlich was bestätigt bekommen habe.

Ach so. Und die EVB Nummer hast du dir selber ausgedacht?

Die Sache läuft gerade genau anders rum, wie du sie dir vorstellst.

Die Versicherung hat dir schriftlich durch Aushändigen der EVB Nummer vorläufigen Versicherungsschutz gewährt.

Durch einlösen der EVB Nummer bei der Zulassungsstelle hast du dich jetzt verpflichtet, einen Antrag bei der Versicherung einzureichen.

Der Ball liegt seit dem Tag in der Zulassungsstelle bei Dir.

Nicht bei der Versicherung.

Jop, so sieht das aus. VK und TK müssen gesondert beantragt werden über eine weitere Deckungszusage. Dafür bekommt man in 99% der Fälle eine kleine Karte mit Unterschrift wo drauf steht welche Leistungen ab Tag der Zulassungen versichert sind und auch zu bezahlen hat.

MfG

 

 

 

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