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Versicherungsunterlagen ausgetauscht. Unfallgegner meldet sich nicht mehr

Themenstarteram 8. Juni 2018 um 15:44

Moin zusammen.

 

Kleiner Beitrag ob ich alles getan habe was meine Pflicht ist.

 

Am Pfingstsonntag auf einer Autofähre ist meiner Beifahrerin durch einen Windstoß die Beifahrertür an ein anderes Auto geknallt. Schramme ist zu sehen. Ich habe der Fahrerin von den Schadensvisitenkarten: Meinen Namen, Adresse, Handynummer, Nummer der Schadensregulierung und Versicherungsnummer gegeben. Ich habe Name und Handynummer von ihr.

 

Nach Pfingsten habe ich das dann meiner Versicherung gemeldet. Mein Berater war da reserviert. Da ich keine Schuld daran hatte wäre es eher ein Haftpflichtversicherungsfall meiner Beifahrerin. Ich habe dann am Dienstag nach Pfingsten mit der Unfallgegnerin Kontakt aufgenommen. Sie wollte den Schaden begutachten lassen und wieder mit mir Kontakt aufnehmen.

 

 

 

Jetzt meine Frage. Habe ich alles richtig gemacht? Wie geht es weiter wenn sie sich nicht meldet. Mir widerstrebt irgendwie der Schadensregulierung hinterherzutelefonieren. Kann so ein Schaden auch in die Verjährung laufen so das er der Privathaftpflicht nicht gemeldet werden kann? Obwohl die Versicherung auch sehr reserviert war. Dann wäre es eben KFZ aber dafür muss es ja irgendwie weitergehen.

Beste Antwort im Thema

Privathaftpflicht bei KFZ Schäden? Das ist schon ein Fall für die KFZ-Haftpflicht.

Gruß Metalhead

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Die HP ist u.a. für die Abwehr unberechtigter und die Regulierung berechtigter Ansprüche da. Im Fall der Fälle sorgen die auch für die Verteidigung gegen eine etwaige Klage. Du musst nur dann aktiv werden, wenn man bei Dir Forderungen stellt. Es wäre klug, dies in nachweisbarer Form zu unternehmen.

Die Beifahrerin sollte ihre private HP informieren. Dazu ist sie verpflichtet.

Und über die HP deiner Beifahrerin würde ich versuchen das abzuwickeln. Sparst dir die Hochstufung. Lass sie es unbedingt melden.

Sonst hast aus meiner Sicht alles korrekt gemacht.

Privathaftpflicht bei KFZ Schäden? Das ist schon ein Fall für die KFZ-Haftpflicht.

Gruß Metalhead

Nö,

wenn die Schädigerin weder Halter, Fahrer, etc ist, dann kann die Privathaftpflicht regulieren.

Ein Regress der HP bei der Beifahrerin wäre in engen Grenzen evtl. denkbar. Drum sollte sie ihrer Meldeobliegenheit unbedingt nachkommen. Sie kann ja nicht höhergestuft werden.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 8. Juni 2018 um 18:00:50 Uhr:

Nö,

wenn die Schädigerin weder Halter, Fahrer, etc ist, dann kann die Privathaftpflicht regulieren.

Ok, danke gut zu wissen. Wobei es sich beim aussteigen ja auch um "Gebrauch" eines KFZ handelt.

Allerdings zahlt das zweifelsfrei auch die KFZ-Versicherung wenn sich der Geschädigte an diese wendet.

Sinnvoller natürlich die Privathaftpflicht, weil es keine Beitragssteigerung gibt.

Gruß Metalhead

m.W zahlt die Versicherung, an die sich der Geschädigte wendet.

Aber das kann @berlin-paul sicher auch genau erklären.

Stichwort Benzinklausel ist da eine gewisse Hürde. ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Juni 2018 um 18:05:13 Uhr:

Stichwort Benzinklausel ist da eine gewisse Hürde. ;)

Daran hab ich auch sofort gedacht.

Die KFZ-Versicherung zahlt sicher, die Privathaftpflicht? Bin ich mir nicht sicher.

Gruß Metalhead

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 8. Juni 2018 um 18:09:37 Uhr:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/achtung-ihr-beifahrer_048206.html

Das ist jetzt völlig neu für mich!

Da steht ja daß die KFZ-Versicherung nicht zahlt.

Gruß Metalheae

am 8. Juni 2018 um 16:13

Der Geschädigten kann es am Ende egal sein, an welche Versicherung Sie herantritt - sie kann Schadenersatz entweder von der KFZ-Haftpflicht oder von der Privathaftpflicht nehmen.

Da sie aber bis dato nur die Daten der KFZ-Haftpflicht hat, wird Sie sich vermutlich auch an diese wenden.

Der einzige, der etwas davon hat, dass es über die Privathaftpflicht läuft, bist DU !!!!!

Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Schaden, welche beim Ein-/Aussteigen aus PKWs entsteht, solange ich nicht Fahrer / Führer / Halter des verursachenden Fahrzeugs bin.

Wenn ich also nicht

a) auf dem Fahrersitz einsteige

b) blöderweise (in dieser Konstellation) Halter bin

Diese Einschränkungen beschreibt die sogenannte kleine Benzinklausel.

kann ich den Schaden über meine private Haftpflichtversicherung abwickeln -> Großer Vorteil: keine Rückstufung.

Also, es besteht deinerseits dringender und schleunigster Handlungsbedarf:

Deine Freundin soll den Schaden ihrer Privathaftpflichtversicherung melden und die sollen mit der Geschädigten in Kontakt treten.

!!!! Denn: Wenn die Geschädigte erstmal an deine KFZ-Versicherung herangetreten ist, kann diese sich nicht mehr gegen eine Regulierung und Du Dich nicht mehr gegen eine Hochstufung wehren, denn die Geschädigte hat einen Direktanspruch an die KFZ-Versicherung nach Gesetz - und da der Schaden durch das Auto entstanden ist würde die Versicherung hier nicht mehr aus der Nummer rauskommen.

Wenn aber die Anspruchstellerin da abwartet, bis sich die Privathaftpflicht bei ihr meldet, hast Du bares Geld gespart.

Und sollte beim Aufschlagen der Tür auch ein Schaden an deiner Fahrzeugtür entstanden sein, würde diesen die Privathaftpflicht auch bezahlen, weil dieser ja "schuldhaft" durch deine Beifahrerin verursacht wurde - hätte die Tür ja festhalten können ;)

MfG

Da Relaxolator

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. Juni 2018 um 18:11:52 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 8. Juni 2018 um 18:09:37 Uhr:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/achtung-ihr-beifahrer_048206.html

Das ist jetzt völlig neu für mich!

Da steht ja daß die KFZ-Versicherung nicht zahlt.

Gruß Metalheae

Notfalls schnell heiraten ... :D

Themenstarteram 8. Juni 2018 um 16:20

Leute die Versicherungen wissen doch alle Bescheid. Aber es meldet sich ja keiner mehr. Erst meldet sie sich bei mir. Dann Haftpflicht dann KFZ. Aber wenn der Schaden so niedrig ist das sich Höherstufung nicht lohnt kommt die KFZ ja auf mich zu das ich es selber zahle. Aber der Schaden ist erst einmal beglichen. Die geschädigte hat ein Recht auf die KFZ Versicherung. Deshalb hat sie ja die Unterlagen.

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