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Versicherungswechsel auf mich (bald 21) ein paar Fragen dazu
Hallo Forum
Seit dem letzten Jahr habe ich ein eigenes Auto, das derzeit über meinen Vater läuft. Nun bin ich mit meiner Ausbildung fertig und kann den Wagen selbst unterhalten. Das Problem ist nur, dass weder ich, noch meine Eltern genau wissen, wie der Wechsel am günstigsten und einfachsten abläuft.
So weit ich weiß, kann man jedes Jahr bis zum 1. November die Versicherung kündigen, richtig? Nun werde ich ende Dezember 21 und erreiche damit eine Grenze, die die Versicherung günstiger macht. Wird darauf Rücksicht genommen oder müsste ich ab November ein ganzes Jahr mehr bezahlen?
Der Wagen läuft über meinen Vater. Diese Vertragsart oder wie das heißt lautet: "Versicherungsnehmer + Sonstige". Wenn ich mich richtig erinnere, war das SF2. Allerdings hatte ich letztes Jahr einen Unfall, an dem wohl sowohl ich, als auch der Unfallgegner Schuld hatten. Dem Unfallgegner wurde der Schaden schon von meiner Versicherung bezahlt und ich habe bisher noch nichts bekommen. Durch den Unfall muss ich fast 50% mehr zahlen (400€), komme so wie es jetzt ist aber günstiger weg als würde ich den Wagen jetzt auf mich versichern ohne Vorversicherung (laut Check24).
Mal angenommen ich würde den Schaden meiner Versicherung bezahlen, damit mein Vater zurückgestuft wird, kann ich dann seine Prozente übernehmen? Mit SF2 würde ich 600€ im Jahr sparen derzeit.
Und würde ich das machen, würde er dann wieder bei 150% anfangen oder bleibt er bei 65% oder wie viel SF2 ist?
Fragen über Fragen. Ich hoffe dass ich nicht zu verwirrend geschrieben habe und würde mich sehr über Antworten freuen.
Gruß Matthias
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13 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Lelmex
Hallo Forum
Seit dem letzten Jahr habe ich ein eigenes Auto, das derzeit über meinen Vater läuft. Nun bin ich mit meiner Ausbildung fertig und kann den Wagen selbst unterhalten. Das Problem ist nur, dass weder ich, noch meine Eltern genau wissen, wie der Wechsel am günstigsten und einfachsten abläuft.
So weit ich weiß, kann man jedes Jahr bis zum 1. November die Versicherung kündigen, richtig? Nun werde ich ende Dezember 21 und erreiche damit eine Grenze, die die Versicherung günstiger macht. Wird darauf Rücksicht genommen oder müsste ich ab November ein ganzes Jahr mehr bezahlen?
Gekündig werden kann mit einer Frist von 4 Wochen zur Hauptfälligkeit, wann diese ist, dürfte in der Police stehen (Ablauf), meist der 01.01..
Der Wagen läuft über meinen Vater. Diese Vertragsart oder wie das heißt lautet: "Versicherungsnehmer + Sonstige". Wenn ich mich richtig erinnere, war das SF2. Allerdings hatte ich letztes Jahr einen Unfall, an dem wohl sowohl ich, als auch der Unfallgegner Schuld hatten. Dem Unfallgegner wurde der Schaden schon von meiner Versicherung bezahlt und ich habe bisher noch nichts bekommen. Durch den Unfall muss ich fast 50% mehr zahlen (400€), komme so wie es jetzt ist aber günstiger weg als würde ich den Wagen jetzt auf mich versichern ohne Vorversicherung (laut Check24).
Mal angenommen ich würde den Schaden meiner Versicherung bezahlen, damit mein Vater zurückgestuft wird, kann ich dann seine Prozente übernehmen? Mit SF2 würde ich 600€ im Jahr sparen derzeit.
Und würde ich das machen, würde er dann wieder bei 150% anfangen oder bleibt er bei 65% oder wie viel SF2 ist?
SF 2 heisst, Du müßtest mindestens 3 (volle Kalenderjahre) Jahre den FS haben, eine Kopie des FS ist nötig.
Fragen über Fragen. Ich hoffe dass ich nicht zu verwirrend geschrieben habe und würde mich sehr über Antworten freuen.
Frage mal bei der Versicherung Deines Vaters, ob die Kinder dort nicht eine Sondereinstufung in der KFZ Versicherung bekommen.
Diverse Versicherer machen das.
Gruß Matthias
Hallo,
den Führerschein habe ich im Dezember erst seit 2 Jahren. Wäre dann SF3 maximal möglich?
Genau deswegen möchte ich ja die Versicherung wechseln. Mein Vater ist bei der Allianz und der Versicherungstyp, bei dem mein Vater seit Jahren ist, hat ihm diese Versicherung für Kinder verschwiegen. Damit konnte der Kerl wohl eine höhere Provision kassieren und während des Unfalls war er auch keine Hilfe. Ich musste alles selbst machen und recherchieren. Das Geld an den Unfallgegner wurde sofort ausgezahlt und ich warte immer noch. Da kann ich mir das Geld auch sparen und zu einer Direktversicherung gehen.
Wenn du die Prozente deines Vaters übernimmst, muss angegeben gewesen sein das du AUCH das Fahrzeug gefahren bist. ALso vertrag auf 2 Fahrer erweitert sein. Wenn das alles so ist, dann sind die Prozente von deinem Vater weg. Er fängt dann wahrscheinlich bei SF 1/2 oder ggf. SF1 je nach versicherung an. Die Prozente mit 120% etc kannste vergessen. Jede versicherung hat andere Prozente bei gleicher SF klasse.
Dazu das du einen Unfall hattest, kann die NEUE versicerung dich, trotz rückkauf des Schadens bei der Versicherung , in eine Schlechtere SF Klasse, als die du übernehmen könntest (derzeit SF 2) einstufen. Bei deiner alten Versicherung fällst du dúrch den Rückkauf NICHT in der SF klasse.
Bei der neuen Versicherung musst du nämlich zu 99% vorschäden angeben. Bei nicht anzeige des Schadens kann es , wenn es raus kommt mit Strafzahlungen, i.h von eines Jahresbeitrag geahndet werden.
Bei so einen etwas komplizierteren werdegang, würde ich vor ort ein Versicherungsmakler aufsuchen, der geht mit dir alles Persönlich durch, wie es ausschauen kann. Danach weisste was sache ist, und könntest auch bei einer Online versicherung dich anmelden. ABer bitte beachte das bei Abschluss einer Versicherung, die neue Versicherung eine ANfrage an die Alte versicherung macht, und es dadurch ggf, zu anpassung des Beitrages, und SF klassen kommen kann.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Wenn du die Prozente deines Vaters übernimmst, muss angegeben gewesen sein das du AUCH das Fahrzeug gefahren bist. ALso vertrag auf 2 Fahrer erweitert sein.
Hat er bereits geschrieben, dass er eingetragen war.
Bei der neuen Versicherung musst du nämlich zu 99% vorschäden angeben.
Falsch, da er bisher noch keine KFZ Versicherung auf seinen Namen hatte, wird danach auf nicht gefragt, wenn er als Sohn bei dem Versicherer seines Vaters versichert.
Die Schäden müssen nur bei einer bestehenden Vorversicherung angegeben werden.
Sicher meintest Du, wenn er zum anderen Versicherer mit der SFR des Vaters gehen würde, dann würde natürlich der Schaden beim neuen Versicherer mit dem SFR Grundjahr gemeldet.
Wenn er die SF übernimmt meinte ich natürlich .
Wenn in der Versicherung SOntige fAHRer angebeben sind, kann es schon sein das sich die Versicherungen querstellen. Du musst ja beweisen das er den wagen in den 2 Jahren gefahren ist. Bei allen versicherung kann man auswählen, zwischen Sohn, tochter, Mutter, ehepartner. Evt wird das mit der übernahme nichts. Aber muss natürlich nicht sein.
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Wenn du die Prozente deines Vaters übernimmst, muss angegeben gewesen sein das du AUCH das Fahrzeug gefahren bist. ALso vertrag auf 2 Fahrer erweitert sein. Wenn das alles so ist, dann sind die Prozente von deinem Vater weg. Er fängt dann wahrscheinlich bei SF 1/2 oder ggf. SF1 je nach versicherung an. Die Prozente mit 120% etc kannste vergessen. Jede versicherung hat andere Prozente bei gleicher SF klasse.
Dazu das du einen Unfall hattest, kann die NEUE versicerung dich, trotz rückkauf des Schadens bei der Versicherung , in eine Schlechtere SF Klasse, als die du übernehmen könntest (derzeit SF 2) einstufen. Bei deiner alten Versicherung fällst du dúrch den Rückkauf NICHT in der SF klasse.
Bei der neuen Versicherung musst du nämlich zu 99% vorschäden angeben. Bei nicht anzeige des Schadens kann es , wenn es raus kommt mit Strafzahlungen, i.h von eines Jahresbeitrag geahndet werden.
Bei so einen etwas komplizierteren werdegang, würde ich vor ort ein Versicherungsmakler aufsuchen, der geht mit dir alles Persönlich durch, wie es ausschauen kann. Danach weisste was sache ist, und könntest auch bei einer Online versicherung dich anmelden. ABer bitte beachte das bei Abschluss einer Versicherung, die neue Versicherung eine ANfrage an die Alte versicherung macht, und es dadurch ggf, zu anpassung des Beitrages, und SF klassen kommen kann.
Fällt mir auf Dauer nur eins zu ein - guckst du hier!!
@TE
Ich würde Dir raten, ggf die Sondereinstufung bei der Allianz zu machen.
Ggf. bei einem anderen Vertreter, der Dir auch Service bietet und in allen Sachen behilflich ist
(ist wohl so ein Juppi-Vertreter (der Mensch, der immer zu Deinem Vater kommt), der ganz in Schwarz rumläuft und ständig mit seinen Smartpfon rumdaddelt) melden und ihm die Lage schildern.
Auch habe ich gehöhrt, dass die Direktversicherer so eine Fangprämie haben, im 1. Jahr ganz billig, im 2. wird draufgehauen was die Beitragssteigerung hergibt.
Mir ist schon klar, dass man dann wechseln kann, aber wie lange dauert es denn, bis ich alle Direktversicherer durch haben und welche oder wieviel Direktversicherer in 8 Jahren auf dem Markt sind, warten wir es ab.
Auf jeden Fall würde ich in Deiner Lage nicht zum Direktversicherer gehen, wenn ich von Versicherungsbedingungen keine Ahnung habe.
Oder Du wendest Dich an ein Makler, der hat mehrere Versicherer im Programm und soll sich auch gut im Markt auskennen (aber da ist es auch wieder Glücksache) und der Makler steht (zumindest soll) auf Deiner Seite.
Selbst wenn du einen "Neuvertrag" abschließt, wird über dein Namen, alte Versicherung, der Letzten 7Jahre glaub ich in dem Versicherungspool angefragt, und entsprechend eingestuft. Zumal beim KFZ Versicherungswechsel man eig immer nach einer vorversicherung gefragt wird, und da dann auch nach schäden gefragt wird. Wäre ja zu schoen, wenn man 2 Unfälle baut, in klasse SF 0 landet, aber neuvertrag macht und dann in SF 1/2, die 300euro erparniss bringtr, wieder anfängt. die SF klassen haben schon einen Sinn, und kann eig nicht umgangen werden.
Aber eine Vorversicherung muß nur dann angegeben werden, wenn auf meinen Namen woanders eine bestanden hat und da wird dann auch nach Vorschäden gefragt bzw müssen angegeben werden.
Ansonsten kann ich gar keine Versicherung angeben und die Frage nach Schäden kann ich daher auch nicht beantworten und ist auch nicht nötig.
Und dass die Frage nach der Versicherung des Vaters auftaucht, ist mir nicht bekannt. Es sei denn, der TE macht eine Rabattübertragung, was ich allerdings nicht empfehlen kann, denn dann taucht der Schaden wieder auf bzw erfolgt eine Schlechterstufung (also keine SF2).
Er hat ja noch keine Versicherung gehabt das Richtig. Aber er will ja den SF übernehmen, und dann wird natürlich die Vorversicherung abgefragt. Wenn er aber auf sein eigenen Namen eine neue Versicherung abschließt, muss natürlich keine vorversicherung angegebn werden, da er keine hatte.
@vanguardboy
Die Suppe wird nie so heiss gegessen, wie sie gekocht wird...
Was sause meint ist, dass der neue Versicherer des TE nie erfahren wird, ob der TE als Fahrer eingetragen war oder nicht, da die lediglich das Rabattgrundjahr abfragen und da nix von Fahrerkreis etc. auftaucht. (ausser, es ist die Allianz )
Und ja, niemand muss, sofern kein Versichererwechsel vorliegt mit SF 0, SF S oder gar SF M anfangen, da man schlicht neu anfangen kann.
Die von Dir aufgeworfenen sieben Jahre sind die Frist, wie lange ein SFR idR ruht, bevor er verfällt.
Versicherungsnehmer und Halter beim bisherigen Fahrzeug war der Vater des TE, den (eingetragenen) Fahrerkreis kennt einzig und allein die Allianz und es wird nie jemand anderes erfahren... Zu guter Letzt: bei einer SFR-Übertragung muss der TE bestätigen, dass er das Vorfahrzeug gefahren hat. Ob er als Fahrer eingetragen war, wird der neue Versicherer nicht erfahren....
Hallo guten Morgen,
Eine Umschreibung von Sonstige zu Sohn macht den Braten aber auch nicht fett. Die Ersparnis liegt bei einigen Euro und ich selbst kann immer noch keine Prozente abbauen. Die Allianz ist für mich sehr teuer. Als ich mir den Wagen gekauft hatte, war ich noch in der Ausbildung und wollte etwas Geld sparen. Deswegen hat mein Vater mir vorgeschlagen, dass ich erst einmal den Wagen über ihn versichere. Die Allianz kam auch nur in Frage, weil er dort all seine Versicherungen hat und das am schnellsten ging. Zwischen Fahrzeug aussuchen und das 1. Mal auf der Straße fahren lagen 1-2 Wochen.
Durch den Unfall zahle ich jetzt 10€ weniger im Monat, als würde ich den Wagen auf mich versichern.
Mit den Prozenten übernehmen wird also nichts? Ich warte ja noch bis endlich was passiert seitens gegnerischer Versicherung. Weil meinen Schaden müssen die auf jeden Fall auch bezahlen. Und von dem Geld würde ich dann die Allianz bezahlen um zurückgestuft zu werden.
Ich habe mal mit Check24 verglichen und landete immer bei AdmiralDirekt, die Bestnoten haben.
So muss ich auch wieder auf die Frage wegen dem 21. Lebensjahr kommen. Wenn ich den Wagen mit 20 Jahren versichere, zahle ich 1.400€ pro Jahr. Wenn ich aber 21 wäre, dann zahle ich nicht mal 1.200€. Und da zahle ich selbst über meinen Vater derzeit mehr, habe keinen direkten Draht zum Versicherungsvertreter und fahre mit einem anderen Kennzeichen rum, da ich längst nicht mehr bei meinen Eltern wohne.
Dazu kommt, dass AdmiralDirekt meistens der günstigste Anbieter für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst ist, wo ich gerne hin möchte in nächster Zeit. Also wäre eine Vertragsänderung nicht sehr umständlich.
Also: Wird der Lebensjahrwechsel von 20 auf 21 Jahre berücksichtigt?
Einen Versicherungsmakler traue ich nicht und da fehlt mir auch unter der Woche die Zeit für. Und wie du schon schreibst Corsadiesel, selbst wenn die nach einem Jahr den Beitrag erhöhen, kann ich wieder wechseln. Mir geht es nur darum erst einmal mit den Prozenten runter zu kommen und das geht ja selbst im ersten Jahr sehr gut.
Der Versicherungsmakler steht grundsätzlich auf der Seite seines Mandanten (wenn es ein guter Makler ist), nur zur Info. Außerdem hat er meist mehrere Versicherer im Programm, nur zur Info.
Ein Argenturinhaber macht das zwar auch, um den Kunden an sich zu binden, hat aber meist nur ein Konzern im Programm.
Info über Admiral-Direkt empfehle ich Dir mal die SUFU mit dem Stichwort "Admiral-Direkt" zu nutzen. Offenbar ist dieser Versicherer zwar billig, hat wohl aber auch Nachteile, wie bei den meisten Billigversicher das der Fall ist.
Natürlich kannst Du jedes Jahr den Versicherer wechseln, aber irgendwann ist Ende der Fahnenstange.
Bis einer oder mehrere Billigversicherer Pleite sind, da diese genau die gleichen Schadenzahlungen wie die Marktversicherer zu zahlen haben.
Meine Meihnung, wenn sich Jemand mit Versicherungsbedingungen und Leistungen auskennt, der sollte zu den Billigen gehen, da er ja herauslesen kann, was sie Leisten.
Die anderen sollten zu Fachmann gehen, der einen kurzen Überblick über die Leistungen der einzelnen Tarife der Anbieter geben kann und der Kunde sich das, was für ihn wichtig ist heraussuchen kann. Und i.d.R. steht der Kunde bei einem Schadenfall nicht allein da (zumindest sollte das nicht so sein). Klar das kostet mehr, keiner arbeitet für umsonst.