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Versicherungswechsel bei Umzug nach italien
Hallo Zusammen,
es geht um folgenden etwas komplizierten Fall:
Wir sind im Mai nach Italien gezogen und haben nun das italienische KfZ -Zeichen bekommen, um uns bei einer italienischen Versicherung anzumelden. In Deutschland waren wir nur 1 Jahr angemeldet, denn vorher haben wir in der Schweiz gelebt.
Wir brauchen für die Anmeldung bei der italienischen Versicherung nun eine Bestätigung mit der aktuellen SF Klasse der deutschen Versicherung.
Nun sagt uns die deutsche Versicherung, dass sie bei Umzug aus dem Ausland, nicht die Schadensfreiheitsklasse (der Schweiz in diesem Fall) übernommen werden kann und man man automatisch in SF 0, (Erstversicherung) mit 150% Beitragssatz eingestuft wird.
Wir wurden allerdings bei Anmeldung vor 1 Jahr in SF-5 gestuft und haben dies auch 1 Jahr bezahlt.
Nun möchte die dt. Versicherung dies aber nicht so angeben, sondern uns auf diesem angefragten Dokument in SF-0 zurückstufen (obwohl wir ja seit November gar nicht mehr dort versichert sind)
Meine Fragen:
1. Kann die dt. Versicherung dies so ausstellen, obwohl auf unserem Versicherungsvertrag SF-5 angegeben war?
2. Die dt. Versicherung gibt an, dass bei Umzug innerhalb von Europas immer wieder bei 0 angefangen werden muss, also Erstversicherung mit 150% Beitragssatz. Das klingt unmöglich. Hat Jemand Erfahrung damit? Es muss doch ein internationales (oder Europäisches) System geben, anhand dem man Vergleiche anstellen kann.
Ich danke für Ihre Kommentare!
Schönen Gruss
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13 Antworten
Wäre die Ital. Versicherung auch damit zufrieden, wenn Sie auf der letzten Rechnung einfach die aktuellen SF-Klassen nachlesen kann?
Zitat:
Original geschrieben von HamburgDino
Wäre die Ital. Versicherung auch damit zufrieden, wenn Sie auf der letzten Rechnung einfach die aktuellen SF-Klassen nachlesen kann?
Hallo Dino,
wir hatten ihnen den aktuellen Vertrag geschickt, auf dem die Schadensfreiheitsklasse mit 5 angegeben ist, aber die möchten ein "attestato di rischio" der Versicherung. Sie sagten, dass es eine internationale geltende SF "classe di merita" sein muss.
Von welcher Gesellschaft ist den die Rede?
Sie heisst conte.it und ist der ital. Branch von Admiral Direkt.de/Admiral plc
Und dort waren wir auch in D-land vorher.
Zitat:
Original geschrieben von jjdavide
Sie heisst conte.it und ist der ital. Branch von Admiral Direkt.de/Admiral plc
Und dort waren wir auch in D-land vorher.
Wenn Eure Versicherung in Deutschland die Admiral war und die jetzige italienische Versicherung eine "Branch" der Admiral ist, dann gibt es doch keine kompetentere Stelle für die Ausstellung der verlangten Bescheinigung als die Admiral. Oder?
BTW:
Ein Bonus-Malus System für Kfz-Versicherungen besitzen viele Staaten. Dieses ist aber nicht einheitlich ausgestaltet. M.E. gibt es kein international abgestimmtes SF-System.
O.
Hallo jjdavide,
anbei ein Auszug aus Deinen Versicherungsbedingungen:
I.8.2 Versichern Sie nach Beendigung Ihres Vertrags in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung Ihren Pkw bei einem anderen Versicherer, sind wir berechtigt und verpflichtet, diesem auf Anfrage Auskünfte zu Ihrem Vertrag und dem versicherten Fahrzeug nach I. 8.1 zu geben.
Nun ist es meines Wissens nicht üblich, dass eine ausländische Versicherung direkt bei einer deutschen Versicherung den Schadenfreiheitsrabatt abfragt (auch wenn es, wie bei Dir, die selbe Gesellschaft ist).
Ich kenne den Sachverhalt wie folgt:
- Der Schadenfreiheitsrabatt ist personenbezogen, sprich es ist Deiner.
- Wechselt Du die Gesellschaft innerhalb Deutschlands, wird gem. GDV-Standart, die schadenfreie Zeit an den Nachversicherer bestätigt.
- Da Du ins Ausland gezogen bist, geht das nicht so einfach. In einem solchen Fall, wird üblicherweise, dem Kunden eine Bescheinigung in englischer Sprache erstellt, die folgende Inhalte hat:
Beginn des Vertrages; Unterbrechungszeiten (wenn Du mal einige Monate kein Auto hattest); Beendigung des Vertrages; angefallene Schäden.
Der ausländische Versicherer ist dann in der Lage, diesen Vertragsverlauf auf sein Schadenfreiheitssystem umzurechnen.
Solltest Du später aus Italien wieder nach Deutschland ziehen, erstellt Dir die italienische Versicherung eine entsprechende Bescheinigung, die in Deutschland wieder zur Anrechnung kommt.
Gruß
1winki
Man kann sich in Deutschland eine Bescheinigung nach dem Pflichtversicherungsgesetz §5 ausstellen lassen. Die meisten Versicherer haben auch einen Vordruck für Ausländische Nachversicherer.
Es wir angegeben, von wann bis wann mit welchem Fahrzeug (Marke,WKZ) man versichert war und die Schäden in diesem Zeitraum. Evt. noch die SF-Klasse. Problem sind immer die Versicherungen die davor waren.
Alle Länder haben ein anderes System. Italien kennt max. 5 Jahre an, ist dort Gesetz! Bei uns fängt es mit Sf 0 an und geht bis Sf 23 oder weiter rauf. In Italien fängt es bei Bonus/Malus 14 an und geht bis 0 runter.
Immer bei 0 anfangen ist "blödsinn". In Deutschland gibt es ja auch die Führerscheinregel 3 Jahre EU-FS und man bekommt mind. SF 1/2 sind derzeit 75% früher 140%. SF 0 sind 105% früher 230%.
Die meisten Versicherer erkennen Bescheinigungen die o.g. Punkte beinhalten an, wenn diese im Original und mit beglaubigter Übersetzung eingereicht werden. Dazu vielleicht noch eine Kopie der Bescheinigung der deutschen Vorversicherung und eine Führerschein Kopie, dass man in der Zeit auch eine Fahrerlaubniss hatte.
Probleme machen meist Direktversicherer oder kleine Unternehmen.
Hallo,
gesucht ist die sogenannte "§5-Bescheiniung" (i.S.d. §5 VII PflVG).
Diese wird Dir aber m.E. wenig bringen.
Wenn ich es richtig verstanden habe hat der Vertrag irgendwann letzten Jahres mit SF 5 angefangen und endete im November desselbigen Jahres. Die Sondereinstufung wird prinzipiell nicht bestätigt; lediglich die Lautzeit des Vertrages. Diese ist - sofern von mir richtig verstanden - von TT.MM.2014 - TT.11.2014. Also kein volles Jahr.
Das Verhalten des Versicherer ist daher nachvollziehbar und m.E. korrekt, auch wenn streng genommen keine SF-Klasse auf der Bescheinigung was zu suchen hat, sondern lediglich die Lautzeit.
Du hast eben keine fünf schadenfreie Jahre, sondern lediglich die Schadenfreiheitsklasse fünf, was nicht dasselbe ist!
Zitat:
(7) Das Versicherungsunternehmen hat dem Versicherungsnehmer bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung über dessen Dauer, die Anzahl und Daten während der Vertragslaufzeit gemeldeter Schäden, die zu einer Schadenzahlung oder noch wirksamen Schadenrückstellung geführt haben, auszustellen; ist die Rückstellung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach ihrer Bildung aufgelöst worden, ohne daß daraus Leistungen erbracht wurden, so hat der Versicherer auch hierüber eine Bescheinigung zu erteilen. Während des Versicherungsverhältnisses hat das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer jederzeit eine Bescheinigung nach Satz 1 innerhalb von 15 Tagen ab Zugang des entsprechenden Verlangens bei dem Versicherungsunternehmen zu erteilen.
Wenn ich mir eine Anmerkung erlauben darf: es gibt - legale - Möglichkeiten, seinen Wagen in Deutschland angemeldet und versichert zu lassen und trotzdem seinen Wohnsitz in Italien zu haben, was übrigens nichts mit der Staatsangehrigkeit zu tun hat. Die offizielle Regelung der italienischen StVo lautet "bis zu einem Jahr nach *Einfuhr*" des Wagens, nach Ablauf des Jahres gibt es dann noch andere Möglichkeiten, die im Groben davon abhängen, wie lange man sich tatsächlich am Stück in Deutschland/Italien aufhält. Das hat seinen Sinn, denn Versicherungen und Steuer kosten in Italien zum Teil ein Vielfaches von dem, was sie in Deutschland kosten.
Ach ja, und wir leben im Schengen-Raum, ohne Zollschranken, also gibt es auch gar keine gesicherte "Einfuhr" und auch gar keine Jahresfrist, solange nicht aus irgendeinem Grund ein behördlicher Stempel in den Papieren angebracht wird.
Phaeti hat Recht, eine Sondereinstufung wird grundsätzlich nicht weiter gegeben.
Auch bei einem Wechsel zu einem deutschen Versicherer nicht, es werden grundsätzlich nur die tatsächlichen schadenfreien Jahre weitergegeben.
Es ist zu unterscheiden ob es sich um eine "Sondereinstufung" handelt, oder um eine Anrechnung der Schweizer Vorversicherung.
Die Deutsche Gesellschaft wird nur den Zeitraum Beginn - Ende angeben. Sollte der Zeitraum aus der Schweiz angerechnet werden, so müsste dem italienischen Nachversicherer wohl auch eine Kopie der Schweizer Bestätigung mit gegeben werden. Wenn man diese nicht mehr hat, macht vielleicht der deutsche Versicherer eine Kopie, wenn er nett ist.
Manchmal reicht es aber auch, wenn auf der Bescheinigung steht, "Einstufung nach Schweizer Vorversicherung, SF 5". Dann kommt man in Italien in die Bonus/Malus Klasse 09. Mehr bekommt man als Ausländer sowieso nicht. Einfach mit der Zentrale des Versicherers nett reden.
Zur "legalen" Angemelded lassen in Deutschland.
Ein Fahrzeug das sich mehr als 6 Monate im Ausland befindet muss dort angemeldet werden. Zudem müsste ein fester Wohnsitz in Deutschland gemeldet sein. Das ganze ist schnell nachvollziehbar, wo zahlt man seine Steuer? Auch hier gilt wer länger als 6 Monate in einem Land ist, zahlt dort die Steuer. Alle Konstrukte wie bei den Eltern gemeldet sein usw. sind illegal und können eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Eventuell kann der Versicherungsschutz vom KFZ-Versicherer entfallen (Regress). Auch geben einige Billig-Tarife keinen Versicherungsschutz in Italien.
Gustav, das ist im Prinzip korrekt, was du da ausführst.
Aber:
1.) Das Ganze gilt erst nach Ablauf eines Jahres ab "Einfuhr" - aus italienischer Sicht muss der Wagen innerhalb eines Jahres umgemeldet werden, wenn der Besitzer in Italien seine "Residenza" hat. Der Hauptgrund ist die Autosteuer, aber in Deutschland interessiert das niemanden, in Deutschland wird man niemandem Probleme bereiten, der dort seine Autosteuer zahlt ;-) Diese Möglichkeit nutzen übrigens auch viele Italiener, um Steuern zu sparen und, ja, um italienische Bußgelder zu vermeiden. Es gibt eine Reihe deutscher Unternehmen (meist Leasing), die sich darauf spezialisiert haben, Italienern dicke Autos mit Anmeldung in Deutschland zu verkaufen. Das mag der ein oder andere moralisch verurteilen, juristisch ist es aber hieb- und stichfest. Solange es kein gesichertes Einfuhrdatum gibt, haben italienische Behörden keine Handhabe, irgendetwas zu beanstanden. Und da es im Schengenraum keine Zollgrenzen mehr gibt, gibt es im Prinzip gar keine Möglichkeit, eine private Einfuhr nachzuweisen, solange es zu keiner Kontrolle durch Polizei, Steuerfahndung oder eine andere Behörde kommt, die eventuell einen Stempel in den Papieren anbringt. Ab dem Datum dieses Stempels würde dann die Einjahresfrist ablaufen.
2.) Die Versicherung interessiert nicht, wo jemand arbeitet und/oder seine Steuern zahlt, die will wissen, wo der Standort des Wagens ist. Und solange der Besitzer des Wagens eine Adresse in Deutschland hat und dort seinen Wagen auch noch regelmäßig in die Inspektion und zum TÜV bringt, wird niemand diesen Standort anzweifeln (können). Standort heißt aber nicht, dass der Wagen dort auch ständig stehen muss, der kann genauso gut das ganze Jahr europaweit unterwegs sein. Der Wohnsitz in Deutschland muss auch nicht mit dem "Lebensmittelpunkt" übereinstimmen, also dem Ort, an dem man hauptsächlich lebt und arbeitet und seine Steuern zahlt. Genau das habe ich praktisch schriftlich, denn im Zuge eines Fahrverbots aufgrund einer Fahrt mit meinem deutschen Kennzeichen wurde mir das Fahrverbot an meine deutsche Adresse zugestellt mit dem Hinweis, dass der Führerschein zur Anbringung des Verbotsvermerks einzusenden/vorzulegen sei und hinterher außerhalb Deutschlands aber weiterhin nutzbar sei, und der Führerschein wurde mir auch anstandslos an meine italienische Adresse zugesandt.
Eine Versicherung, die Italien (EU-Gründungsmitglied, hallo?!) nicht versichert, muss übrigens in der Tat extrem billig sein, da würde ich auch sonst vor abraten. Auch billgste Versicherungen versichern heutzutage sogar die Balkanstaaten (zuweilen mit der Einschränkung, dass die Fahrten dorthin nicht "zu häufig" sein dürfen). Aber eine Versicherung, die Italien nicht versichert, würde ich in die Tonne treten, die kann auch sonst nix taugen.
Abgesehen von allem: spätestens bei der nächsten fälligen TÜV-Inspektion wird man entweder wieder in Deutschland vorstellig werden oder das Auto doch ummelden müssen, wenn man keine Möglichkeit hat, sich mit dem Wagen auf die Reise zu begeben. Dem ganzen "Modell" sind also sowieso natürliche Grenzen gesetzt. Das wird sich hoffentlich jeder im Einzelfall überlegen.