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Versicherungswechsel mittels Umweg
Hallo Autofreunde,
ich hätte eine Frage...ich verpacke sie mal in eine kurze Geschichte...
Anton hat 2013 ein schönes Auto gekauft. Seine Versicherung läuft von Juli bis Juli (damals nicht so drauf geachtet, dass es zum Jahresende enden soll). Nach einem kurzen Vergleich stellt er nun fest, dass er bei anderen Versicherungen günstiger wegkommen würde. Seine aktuelle Versicherung will ihn aber nicht aus dem Vertrag lassen (was Anton versteht, wenn auch zähneknirschend, Vertrag ist halt Vertrag).
Jetzt hat Anton gehört, nach einem Wechsel des Fahrzeughalters würde die Versicherung gleichzeitig beendet werden. Jetzt fragt sich Anton, ob es möglich wäre, sein Auto auf seine Freundin Petra ummelden zu lassen, und nach 1-3 Tagen erneut auf ihn anmelden zu lassen, sodass er eine andere Versicherung wählen könnte.
Stünde seinem Vorhaben von Seiten der alten Versicherung etwas im Wege? Und von Seiten des Gesetzes/Behörden/Ämter?
[Anton ist sich bewusst, dass ein Vergleich der Versicherungen vor Verlängerung des Versicherungsverhältnisses klüger gewesen wäre, aber lässt sich ja jetzt ohnehin nicht mehr ändern.]
Gruß
Beste Antwort im Thema
Nein, ist es nicht. Für ein neues Auto gibt es einen neuen Vertrag. Bei dem alten wieder angemeldeten Auto ruht der Vertrag hingegen und wird wieder reaktiviert, da die alte Versicherung das Vorrecht hat, bis der Vertrag regulär ausgelaufen wäre.
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16 Antworten
Anton sollte einfach mal die Suchfunktion hier im Forum benutzen.
Das Thema wurde schon x-mal diskutiert.
Anton kann auch das Auto verkaufen und dafür vorher abmelden. Wenn dann der Käufer das Auto nicht nimmt, kann Anton dann das Auto wieder anmelden, weil er es nun weiterfahren muss, er hats ja nun nicht verkaufen können, weil der Käufer sich für ein anderes Auto entschieden hat. Wer will das dem Verkäufer übel nehmen? Fährt er das Auto eben erstmal weiter.
Den Umweg über die Freundin muss er nicht machen. Bezahlt man ja zweimal Gebühr und das Auto hat gleich 2 Vorbesitzer... schwer zu erklären.
So lange der alte Vertrag noch laufen würde, ruht der Vertrag und wird wieder reaktiviert, wenn der gleiche Halter das Auto wieder anmeldet. Von daher funktioniert keine der hier beschriebenen Möglichkeiten.
Mit halterwechsel klappt das ist Host nur die Frage ob du einen weiteren vb in dem Brief haben willst
Nein klappt nicht mit halterwechsel da er nach dem Wechsel wieder auf sich anmelden will. Geht nur wenn die Freundin bis 1.1.16 bzw hauptfallifkeit Halter bleibt.
Also quatsch.
aha wenn er sich ein neues Auto kauft muss das zwangsläufig auch bei der alten Versicherung sein?
Und wenn schon neuer Halter dann ist es eh egal wie lange
Nein, ist es nicht. Für ein neues Auto gibt es einen neuen Vertrag. Bei dem alten wieder angemeldeten Auto ruht der Vertrag hingegen und wird wieder reaktiviert, da die alte Versicherung das Vorrecht hat, bis der Vertrag regulär ausgelaufen wäre.
Habe ich den AKB noch nicht gelesen,. Es geht ja nicht in eine Ruheversicherung über.
Auszug:
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs
G.2.5 Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsversteigert, geht der
Vertrag nach G.6.1 oder G.6.6 auf den Erwerber über. Der Erwerber
kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender
Kenntnis vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines
Monats ab Kenntnis, kündigen. Die Kündigung ist wirksam, wenn sie
uns rechtzeitig zugeht. Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag
mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Vertrags endet.
G.2.6 Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und
legt er bei der Zulassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor,
gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrags. Der
bisherige Versicherungsvertrag endet mit Beginn der neuen Versicherung.
*** da hier schon wieder nicht ergebnisorientierte antworten kommen: ***
Zitat:
Stünde seinem Vorhaben von Seiten der alten Versicherung etwas im Wege? Und von Seiten des Gesetzes/Behörden/Ämter?
******************************************************
ist (im ergebnis) problemlos möglich.
wenn der TE dazu noch fragen hat, gerne.
Was ist problemlos möglich?
Es wurden mehre Vorschläge gemacht.
Ummelden auf Freundin und dann wieder bei der anderen Versicherung auf sich anmelden
Er verkauft das Auto und kauft es wieder zurück somit ein neues Auto was er bei anderer Versicherung auf sich anmelden kann.
Die neue Versicherung fragt im übrigen nur die Rabatte bei der alten Versicherung an und teilt der ganz sicher nicht die fin mit
Wüsste nicht wo das in der Praxis zum Problem werden sollte.
Zitat:
@rebizzel schrieb am 7. November 2015 um 16:59:44 Uhr:
Die neue Versicherung fragt im übrigen nur die Rabatte bei der alten Versicherung an und teilt der ganz sicher nicht die fin mit
Wetten doch!
Die Beitragsdifferenz muss aber hoch sein, wenn man sich solche Mühe macht. Sind die Bedinungen auch die selben?
Abmelden, auf Freundin anmelden, abmelden, auf sich anmelden. Ich weis ja nicht wie viel Zeit der TE hat oder welchen Stundensatz. Kosten Zeit + Gebühren + einen Fahrzeughalter mehr..........
Sorry, ich bezweifele dass sich das rechnet.
Gruß Frank,
der sich lieber früher als zu spät Informiert.