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Versicherungswechsel trotz laufenden Schadenansprüchen?

Themenstarteram 7. Dezember 2016 um 13:09

Guten Tag,

meine Frau hatte ende August mit unserem Zweitwagen einen Unfall. Sie kam aus einer Nebenstraße und fuhr auf die Hauptstraße auf, der Verkehr stand und die Verkehrsteilnehmer beider Richtungen gaben mit Handzeichen zu verstehen, das sie fahren kann.

Leider machte ein Motorradfahrer just in diesem Moment mit seinem Bike, trotz Überholverbot eine "eigene Spur" auf, fuhr am stehenden Verkehr vorbei und streifte unser Fahrzeug.

Er beruft sich auf sein "Vorfahrtsrecht", wir uns auf Überholverbot, unangemessene Geschwindigkeit trotz unklarer Verkehrslage, und er hatte einen Sportauspuff ohne TÜV/ABE, Badeschlappen ect.

Das nur mal zum Sachverhalt.

Nun zieht sich das schon ewig und wird auch noch ziemlich viel Wasser die Elbe runter laufen, bis da jemand eine Schuld zugesprochen bekommt.

Nun meine eigentlichen Fragen:

Trotz das die Versicherung noch keinen Schaden reguliert hat, wurde ich von SF 7 in der Haftpflicht auf SF 2 runter gestuft und soll entsprechend mehr zahlen. Ist jenes so üblich?

Da ich auch seitens der Versicherung enttäusch bin, möchte ich gern wechseln.

Ist das ratsam oder überhaupt möglich, da ja quasi ein laufendes Verfahren im Gange ist?

Mir bleiben noch ein paar Tage aufgrund des Sonderkündigungsrecht.

Ich bedanke mich

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14 Antworten
am 7. Dezember 2016 um 13:33

Jeder Versicherer MUSS das so machen.

Bleibt der Vertrag schlussendlich unbelastet, wird zu 100% rückabgewickelt.

Ob eine Kündigung den Eifer des Versicherers beflügelt, fragst du ihn am besten selbst.

am 7. Dezember 2016 um 13:49

Zitat:

@situ schrieb am 7. Dezember 2016 um 14:33:40 Uhr:

 

Ob eine Kündigung den Eifer des Versicherers beflügelt, fragst du ihn am besten selbst.

Das würde ich mich hier auch fragen. Ist am Ende aber spekulativ. Unterm Strich ist es natürlich möglich sich einen anderen Versicherer zu suchen.

Das andere wurde ja schon gesagt.

Hoffentlich hattest du für deinen Zweitwagen keine verbesserte Ersteinstufung, dann kannst beim Wechsel auch in SF 1/2 oder SF 0 landen

Zitat:

@ecki23 schrieb am 7. Dezember 2016 um 14:09:16 Uhr:

...

Trotz das die Versicherung noch keinen Schaden reguliert hat, wurde ich von SF 7 in der Haftpflicht auf SF 2 runter gestuft und soll entsprechend mehr zahlen. Ist jenes so üblich?

Da ich auch seitens der Versicherung enttäusch bin, möchte ich gern wechseln.

...

a) das ist üblich!

b) warum bist du enttäuscht?

Es hilft vielleicht, wenn man seine AKB Abschnitt I. mal liest, da steht unter anderem drin, zu welchen Bedingungen man seinen Vertrag, für so einen Fall abgeschlossen hat.

Themenstarteram 7. Dezember 2016 um 15:12

Danke für die Antworten.

Wie viele Andere lese ich mir das Kleingedruckte selten durch. Das dies der "Standert" (Hochstufung) ist, ist mir neu.

Man(n) lernt bekanntermaßen nie aus.

Enttäuscht bin ich dahingehend, das die Versicherung sich sehr in schweigen hüllt. Ich bekomme weder eine Auskunft, noch sonst irgendwas in Form -warum -weshal -wieso.

Die Erhöhung des Beitrags bzw Herabsetzung der SF, wurde nicht Näher erläutert.

Sachstand zum Unfall bekomme ich auch nicht.

Ich habe den Unfallbogen ausgefüllt, 3 Zeugen benannt und das war es auch schon.

Auto steht seitdem kaputt da, mir wurde weder gesagt "mach ganz", noch "lass kaputt". Nutzen kann ich es nicht.

Für mich als Kunde so nicht hinnehmbar...

am 7. Dezember 2016 um 16:29

Du wartest dann ja wohl auf 2 Antworten:

1. Von der Haftpflichtversicherung des Gegners, den du für schuldig hältst und an welche du deine Ansprüche gestellt hast? Die kannst du nicht kündigen.

2. Ggf. von der eigenen Vollkasko - so du eine hast.

Ein Anwalt ist ja offensichtlich nicht involviert - das wäre sonst dein einziger Ansprechpartner.

Ich gehe nach deiner Schilderung davon aus, dass es auf eine Teilschul beider Unfallbeteiligter hinauslaufen wird.

Welcher Teil deiner Versicherung soll deiner Meinung nach jetzt was regulieren?

Der Motorradfahrer wird Ansprüche an deine Versicherung gestellt haben, ergo stufen die dich erstmal zurück. Hast du auch Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung gestellt?

Zitat:

@ecki23 schrieb am 7. Dezember 2016 um 16:12:37 Uhr:

Danke für die Antworten.

Wie viele Andere lese ich mir das Kleingedruckte selten durch. Das dies der "Standert" (Hochstufung) ist, ist mir neu.

Man(n) lernt bekanntermaßen nie aus.

Enttäuscht bin ich dahingehend, das die Versicherung sich sehr in schweigen hüllt. Ich bekomme weder eine Auskunft, noch sonst irgendwas in Form -warum -weshal -wieso.

Die Erhöhung des Beitrags bzw Herabsetzung der SF, wurde nicht Näher erläutert.

Sachstand zum Unfall bekomme ich auch nicht.

Ich habe den Unfallbogen ausgefüllt, 3 Zeugen benannt und das war es auch schon.

Auto steht seitdem kaputt da, mir wurde weder gesagt "mach ganz", noch "lass kaputt". Nutzen kann ich es nicht.

Für mich als Kunde so nicht hinnehmbar...

Ja, Du hast ein unvollständiges Bild, was eine Haftpflichtversicherung macht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf drei Teilbereiche:

  • Anspruch des Unfallgegners prüfen UND
  • (Anspruch des Unfallgegners befriedigen ODER Anspruch des Unfallgegners abwehren.)

Du hast ein Schaden gemeldet und der Versicherer kommt jetzt schon seiner Leistungspflicht zumindest in dem Umfang der Anspruchsprüfung nach. Du hast also ein Schadenfall für den Versicherer bereits leistet. Wenn auch "nur" mit seinem Know-How.

Es steht im Raum, dass der Versicherer zukünftig ggf. Entschädigung zahlen muss. Der Versicherer muss nach dem Vorsichtsprinzip des HGB dafür Rückstellungen bilden. Sobald er dies tut, kann er - gemäß Vertrag - Deinen Schadenfreiheitsrabatts belasten. Das hast Du mit ihm so vereinbart, auch wenn Du das, was Du vereinbarst hast, anscheinend nicht gelesen hast. Das kann aber nicht das Problem des Versicherers sein. Dieser hält sich nur den Vertrag, den Du mit ihm abgeschlossen hast. Ein Versichererwechsel ändert weder etwas an der Rückstufung noch etwas an der Leistungspflicht des Versicherers.

Alles im allen kann ich Deinen Unmut vor den aufgeführten Hintergrund nicht nachvollziehen. Der Versicherer macht genau das, was er soll.

Ansonsten hat der Versicherer, bei dem Du Schadensersatzansprüche geltend machst, nichts mit Deinem Haftpflichtversicherer zu tun. An der Stelle vergiss auch nicht, dass Du i.d.R. nicht deren Kunde bist und der Versicherer des Unfallgegners auch nichts zu verschenken, was aber auch nicht verwerflich ist. Wir verhalten uns ja alle rational, warum sollte es einem Versicherer verwehrt sein.

Die versicherung kümmert sich nicht um dein auto, dafür bist du selber verantwortlich, bzw der anwalt kümmert sich um alle formalien mit der gegnerischen versicherung..

Rückstufung ist auch berechtigt.

am 9. Dezember 2016 um 14:24

Also der Motorradfahrer hat erstmal Recht, ausser man geht vor Gericht

 

Aber August ist auch schon länger her, warum sich jetzt erst erkundigen wie man die Sache drehen kann?

nach ein wenig Abwesenheit, kann ich mich nochmal zu Wort melden.

Das Problem in "diesem" meinem speziellen Fall ist, das sowohl ich, als auch der Unfallgegner die gleiche Versicherung inne haben.

Nur unterschiedliche Schadenregulierungs-Büros.

Für den Schaden den ich verursacht habe, kommt in dem Fall Ha... auf.

Für den Schaden den der Motorradfahrer verursacht hat, Mü...!

Das Merkwürdige ist, mir wurde von dem Schadensbearbeiter aus Ha... mitgeteilt, das er die Forderungen des Motorradfahrers abehnt, aufgrund der Zeugenaussagen.

Er vermutet aber, das der Anwalt des Bikers vor Gericht ziehen wird.

Nur Mü... die für mich bzw meinen Schaden zuständig sind, erteilen mir keine Auskunft.

Auch meine eigentliche Versicherungsvertreterin erhält keine Auskunft.

Deshalb wollte ich kündigen. Ich warte quasi seit 4 Monaten ohne mal eine Info zu bekommen, ob ich z.B. mein Auto selbst wenigstens reparieren könne, meinetwegen erstmal auf eigene Kost.

Ich würde kündigen wen es woanders gpnstiger ist

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