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Verspiegeltes Visier

Themenstarteram 18. August 2004 um 10:06

Moin,

ich weiß, ich weiß, verspiegelte Visiere sind im Bereich der StVO nicht erlaubt. Führe jetzt nun - rein theoretisch versteht sich - ein Biker mit einem solchen Visier und würde angehalte, welche Strafe stünde ihm dann bevor?

Die Frage stelle ich nur aus unverfänglichem Interesse :D

Beste Antwort im Thema
am 7. November 2015 um 15:24

Wer nachts durch ein getöntes Visier genauso gut sehen kann wie ohne Visier, der sollte sich eher fragen, was er überhaupt ohne Visier noch sieht.

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Bei den Fällen die ich kenne, blieb es bei einer Verwarnung. Problem ist, wenn du nen Unfall damit hast, egal ob selbst oder fremd verschuldet, damit bleibts an dir hängen, wenn jemandem dein Visier auffällt.

Themenstarteram 18. August 2004 um 11:15

Danke für den Hinweis. Mir gehts hauptsächlich um die Frage, ob ich dafür ne Nachschulung bekommen kann, wenn die mich mit nem verspiegelten Visier in der Probezeit erwischen.

Davon wusste ich ja noch gar nix.

Als ich mein blau verspegeltes Visier beim Helmneukauf gleich mit gekauft habe, hat der Händler darüber kein Wort verloren und ich behaupte mal, dass der Händler wirklich seriös ist.

Er hat mir eher noch beim Aussuchen der richtige Visierfarbe beigestanden.

@Pfuscher

Wie hoch ist denn die Verwarnung?

STP

Themenstarteram 18. August 2004 um 12:17

Ich habe diese Frage parallel auch noch in einem anderen Forum gestellt, vielleicht klärt das noch etwas auf.

Sorry, an die Mods, falls es gegen die Boardregeln verstößt, löscht den Link wieder, ich verfolge keine böse Absicht.

Klick mich an!

Der link führt direkt zu einem post, das ist okay.

Zitat:

Wie hoch ist denn die Verwarnung?

Weiß ich leider nicht.

am 18. August 2004 um 19:52

Im Bereich der STVO sind weder verspiegelte noch getönte Visiere erlaubt!!! Wenn du damit einen Unfall baust, entfällt dein Versicherungsschutz. Was die Grünen dazu sagen weiß ich nicht. Denke mal AMx 15 €

Hat jemand mit den leicht blau getönten Visieren schon Erfahrung? Die sollen ja spät abends oder nachts immernoch gute Sicht bieten aber auch direkte Sonneneinstrahlung angenehm rüberbringen.

Sollen ebenfalls sehr kontraststark sein.

Ich bin noch auf der Suche nach einem gute Visier, die verspiegelten sind mir viel zu dunkel (von innen).

"Ähnlich [bzgl. der versicherungsrechtlichen Aspekte] sieht die Rechtslage bei getönten Visieren aus. Grundsätzlich sind getönte oder verspiegelte Visiere in Deutschland -- anders als in Großbritannien -- erlaubt. Wer aber bei einbrechender Dunkelheit mit seinem schwarzen Streetfighter-Visier einen Fußgänger übersieht und überfährt, handelt grob fahrlässig und muss mit Konsequenzen rechnen. Allerdings gilt zunächst die Unschuldsvermutung, den Schuldbeweis muss die gegnerische Partei bringen."

Fraas, Hans-Martin (Hg.): Perfekt fahren mit MOTORRAD. Motorbuch-Verlag; Stuttgart (2)2002; S. 154

normalerweise klebt auf dem neuen visier ein kleiner aufkleber "dayuse and racing use only"

am 26. August 2004 um 7:45

also ich fahre seit 4 jahren mit verspiegelten visieren bin noch nie angehalten worden

ja polizisten sind meist auf die veraenderungen am motorrad bedacht...

das interessiert sie mehr als ein visier, desweiteren denke ich wird da auch nicht jeder polizist die genaue gesetzeslage kennen

Hi,

lass den Thread mal wieder aufleben, da ich mich auch gerade mit dem Thema getönte Visiere, erlaubt oder nicht, beschäftige. Die tiefstehende Sonne nervt doch mächtig und mit Brille hab ich's nicht so.

Beim googeln hab' ich jetzt folgende Seite gefunden.

Dort steht unter anderem:

· Visiertönung, bis zu 50% Tönung: Ausschließlich Tagesnutzung mit Kennzeichnungspflicht

Hier der zugehörige Link:

Klick mich an

Getönte Visiere sind wohl doch erlaubt.

Oder hab' ich da was falsch gelesen?

Gruss !

hi

hab ein originales und fast schwarzes visier von dainese und da steht nix drauf von wegen dayuse only oder sonstige kennzeichnungen. die tante bei dainese hat mir aber direkt korrekterweise gesagt das wenn es z.b. im tunnel kracht es trouble geben könnte versicherungstechnisch.

von der logik her kann ich mir nur vorstellen komplett verboten oder komplett erlaubt. wenns am tag benutzt werden darf ist das ja auch ziemlich schwammig weils ja auch dunkle tage, dämmerung und eben auch tunnels gibt.

auf der anderen seite konnte man z.b. gestern gegen die sonne selbst mit dem dunklen kaum noch was sehen und mit nem klaren wäre man wahrscheinlich blind geworden.

anscheinend gibt es hier in D keine klare regelung dafür bzw dagegen - mit sonnenbrille fahn ist ja auch nicht verboten.

dunkle visiere sind erlaubt, allerdings nur tagsüber

mich hat noch keiner angemuckt deswegen

fahre seit knapp 4 jahren mit dunklem visier tag wie nacht, juckt mich net die bohne

verpsiegelte sind verboten, hab aber bisher von keinem gehört der deswegen irgendne strafe oder verwarnung bekommen hat

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