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Verständnisfragen zur fiktiven Abrechnung
Hallo Ihr´s,
ich habe vor ca. einem Jahr einen Parkschaden fiktiv abgerechnet, ging alles ohne Probleme.
Nun war ich durch Zufall beim Lackdoc und der hat die Schrammen wegpoliert bekommen.
Wenn ich die ganze Thematik richtig verstehe, dann gilt ja mein Auto irgendwo als Unfalfahrzeug mit nicht behobenen Schaden, richtig ?
Wenn das so ist, dann würde ich gerne diesen "Status" loswerden wollen, weil der Schaden nicht mehr sichtbar/vorhanden ist und dadurch auch einen Mehrwert hätte beim nächsten Unfall gegenüber eines unreparierten Unfallschadens, richtig ?
Doch wie stelle ich das am besten an bzw. muss ich das meiner Versicherung beweisen oder der damals gegnerischen (VHV) ?
Ist das denn überhaupt so das mein Auto irgendwo mit einem Minderwert gekennzeichnet wird/ist ?
Wie beweise ich dies am besten ? Ich habe von Fotos gelesen mit aktueller Tageszeitung...
Wäre es auch möglich ein Schriftstück von der Werkstatt verfassen zu lassen, welche den Schaden begutachtet hat und einen KVA erstellt hat mit dem hinweis das der Schaden nicht mehr vorhanden ist, obwohl diese nicht den Schaden beseitigt hat ?
Über eure Antworten freue ich mich
Beste Antwort im Thema
Sorry, aber Du hast das Problem nicht richtig erfasst.
In diesem Fall geht es ausschließlich darum, wie repariert wurde.
Es gab einen KVA, der eine Instandsetzung, mit Lackierung, vorgesehen hat. Auf dieser Basis wurde entschädigt.
Tatsächlich konnte der Schaden aber durch wundersames Wegpolieren beseitigt werden.
Wer soll denn jetzt bestätigen können, dass der abgerechnete Schaden sach- und fachgerecht beseitigt wurde? Niemand, denn er wurde es ja nicht!
Hier ist und bleibt es unsauber: entweder war der KVA überzogen, weil keine Lackierung erforderlich war oder jemand bestätigt heute eine fachgerechte Reparatur, die nie stattgefunden hat. Beides ist nicht korrekt.
Was Du meinst ist die ganz normale Situation, dass ein Gutachten erstellt wurde; der Geschädigte lässt den Schaden schwarz, pardon in Eigenregie beseitigen und der SV bestätigt hinterher, dass der Schaden so beseitigt wurde, wie im Gutachten vorgegeben.
Das ist etwas völlig anderes.
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10 Antworten
Da sich der Schaden wegpolieren ließ
und kein Blechschaden vorhanden ist,
gilt dein Wagen nicht als unrepariert.
Wenn du den Wagen verkaufst kannst du dem Käufer
die Sache schildern.
Eine Wertminderung sehe ich nicht.
Ich habe nur die Befürchtung, dass wenn jetzt jemand mir wieder die Seite streift, die Versicherung sagen könnte, da haben wir einen Schaden gehabt, welcher fiktiv abgerechnet würde und deshalb eh schon kaputt war und somit weniger zahlen würde wie für eine intakte Stoßstange.
Geht hier erstmal rein ums Prinzip was wäre wenn
Bei allem Wohlwollen, die Frage des TE halte ich schon für grenzwertig und fasse mal zusammen:
Er hat einen Lackschaden, wahrscheinlich nach Vorlage eines Kostenvoranschlages, fiktiv abgerechnet.
Als Reparaturweg war mit Sicherheit kein wegpolieren sondern eine Lackierung aufgeführt.
Nunmehr wird festgestellt, dass eine Lackierung nicht erforderlich war. Somit hat sich der TE durch die Abrechnung nach KVA ungerechtfertigt bereichert.
Jetzt soll eine evtl. interne Meldung dieser Abrechnung rückgängig gemacht werden, da ja eigentlich kein Schaden, wie abgerechnet, entstanden ist.
Klaus
Kein Schaden entstanden ist nicht ganz richtig.
Vielleicht habe ich mich auch nicht richtig ausgedrückt, es wurde nicht nur einfach poliert sondern mit einer mir nicht bekannten Technik ohne groß zu lackieren wieder in Stand gesetzt worden. Eigentlich steht das hier auch nicht zu Debatte, die Frage war eine andere !
Und wenn es dich beruhigt, ja es war eine Lackierung in kva drin, allerdings nur eine teillackierung und nicht wie bei 99% der kva eine komplette ! Ich kann dir sagen ich halte nichts von mehr raus holen als nötig, daher wurde beim kva nur das wirklich notwendige berücksichtig, um den Schaden nicht künstlich in die Höhe zu treiben.
Der Schaden wurde auch nicht nur für 5 euro beseitigt
Ich kann dir versichern das ich immer noch ruhig schlafen kann, sollte es dich beruhigen :P
Mir geht es schlicht darum das ein Schaden entstanden war, ein kva erstellt worden ist ohne Berücksichtigung einer Wertminderung seitens Werkstatt und nun ist der Schaden behoben, daher möchte ich schlichtweg einfach nur das dass Auto auch so behandelt wird und nicht anders.
Daher war meine Frage ob solche Schäden irgendwo registriert werden wenn man fiktiv abrechnet, damit bei einem ähnlichen Schadenfall nicht doppelt abgerechnet werden kann.... Nicht mehr oder weniger
Und wenn ja wollte ich die Möglichkeiten bzw notwendigen Schritte erfragen wie es sich beim reparierten Schadensfall verhält mit einer evtl. Wertminderung welche bei den Versicherungen ggf vermerkt sind !
Die Reparatur eines Schadens belegt man, indem man die Rechnung für die durchgeführten Arbeiten vorlegt.
Kann man das nicht und hat auch keine Belege für eine andere Form der Schadensbeseitigung, wird jede nachfolgende Versicherung, die von dem Vorschaden erfährt, davon ausgehen, dass dieser nicht wie beim ersten Mal abgerechnet, behoben wurde.
Und im Kern wäre das ja auch richtig. Da sind wir uns wohl alle einig, sonst gäbe es diesen Thread nicht.
Zitat:
Original geschrieben von CorsaCLucky
Ich kann dir sagen ich halte nichts von mehr raus holen als nötig, daher wurde beim kva nur das wirklich notwendige berücksichtig, um den Schaden nicht künstlich in die Höhe zu treiben.
Warum hast du dann den Schaden nicht reparieren lassen, so wie im kva vorgesehen?
Zitat:
Original geschrieben von CorsaCLucky
Daher war meine Frage ob solche Schäden irgendwo registriert werden wenn man fiktiv abrechnet, damit bei einem ähnlichen Schadenfall nicht doppelt abgerechnet werden kann.... Nicht mehr oder weniger
Ja. Werden Sie. Nennt sich "HIS"
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die Reparatur eines Schadens belegt man, indem man die Rechnung für die durchgeführten Arbeiten vorlegt.
Kann man das nicht und hat auch keine Belege für eine andere Form der Schadensbeseitigung, wird jede nachfolgende Versicherung, die von dem Vorschaden erfährt, davon ausgehen, dass dieser nicht wie beim ersten Mal abgerechnet, behoben wurde.
Und im Kern wäre das ja auch richtig. Da sind wir uns wohl alle einig, sonst gäbe es diesen Thread nicht.
Wie der Schaden behoben wurde, steht doch gar nicht zur Debatte.
(Wenn ein Werkstattmitarbeiter sein eigenes Fahrzeug in seiner Freizeit repariert, gibt es auch keine Rechnung)
Es geht darum, den reparierten Zustand fest zu stellen.
Ob es ein Gutachter sein muss, oder ob eine Werkstatt ausreicht, ist die Frage.
Sorry, aber Du hast das Problem nicht richtig erfasst.
In diesem Fall geht es ausschließlich darum, wie repariert wurde.
Es gab einen KVA, der eine Instandsetzung, mit Lackierung, vorgesehen hat. Auf dieser Basis wurde entschädigt.
Tatsächlich konnte der Schaden aber durch wundersames Wegpolieren beseitigt werden.
Wer soll denn jetzt bestätigen können, dass der abgerechnete Schaden sach- und fachgerecht beseitigt wurde? Niemand, denn er wurde es ja nicht!
Hier ist und bleibt es unsauber: entweder war der KVA überzogen, weil keine Lackierung erforderlich war oder jemand bestätigt heute eine fachgerechte Reparatur, die nie stattgefunden hat. Beides ist nicht korrekt.
Was Du meinst ist die ganz normale Situation, dass ein Gutachten erstellt wurde; der Geschädigte lässt den Schaden schwarz, pardon in Eigenregie beseitigen und der SV bestätigt hinterher, dass der Schaden so beseitigt wurde, wie im Gutachten vorgegeben.
Das ist etwas völlig anderes.
Bitte Thema schließen !
Hier wird leider wieder Märchenstunde betrieben und nicht auf Fragen geantwortet !
War schon klar, dass Dir das nicht gefällt. Märchen ist es deshalb noch lange nicht.
Aber Du weißt jetzt, was Phase ist, daher ist das Thema tatsächlich erledigt.