1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Verstehe die neue A2 Regelung nicht

Verstehe die neue A2 Regelung nicht

Themenstarteram 17. Dezember 2011 um 15:20

Hi @ all,

kann man im Jahr 2014 noch den A(begrenzt) machen (der mit 34ps und 0,16kg/kw) oder muss ich dann den scheiß A2 machen mit 48ps und 0,18kg/kw und das möpp darf nur maximal die doppelte leistung haben

PS ich finde diese neue Reglung scheiße denn ich kann erst dann meinen Schein machen und will mir ne Supersportler in 2,5 Jahren Kaufen in richtung suzuki GSXR 600 oder 750 SRAD, Fireblade CBR900RR oder sowas mein prob die haben mindestens 98ps+

MfG

ANDi

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Andi.Magandi

aber das problem ist das weder ich noch meine Eltern einfach 1500€ haben

Das wird erst dann zu einem Problem, wenn du dir das Fahren mit einem Motorrad mit 50 PS nicht als befriedigend vorstellen kannst. Mein erstes Mopped hatte 27 PS, und was mir daran wirklich nicht gefehlt hat, war Leistung. Und man darf auch nicht vergessen, dass ein Mopped mit über 100 PS ein ziemlich teures Vergnügen ist: Reifen, Versicherung, Wartung etc. Wenn dir also schon 1500 Euro für eine Nachprüfung fehlen, dann würde ich mir an deiner Stelle einen Kilogixxer aus dem Kopf schlagen.

 

108 weitere Antworten
Ähnliche Themen
108 Antworten

... und Du musst 2016 eine Prüfung für die offene machen.

Für solche Strategen wie dich ist diese Regelung geschaffen worden...

Themenstarteram 18. Dezember 2011 um 15:47

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

... und Du musst 2016 eine Prüfung für die offene machen.

ne die komt ja automatisch nach den 2Jahren

Nein, Du musst eine praktische Fahrprüfung ablegen (keine Theorie).

Themenstarteram 18. Dezember 2011 um 16:07

ach das ist doch alles müll der drecks a2

Hier zum Nachlesen ...

Link geht nicht...

Google eingeben: BGBl. Teil I, Nr. 1, 2011 vom 17.1.2011

... Fahrerlaubnisverordnung ...

§ 15 Abs. 3 Nr. 2

Wenn ich richtg rechne, bist Du erst 15. Entspann Dich, das Leben fängt erst an.

Themenstarteram 18. Dezember 2011 um 18:51

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

Hier zum Nachlesen ...

Link geht nicht...

Google eingeben: BGBl. Teil I, Nr. 1, 2011 vom 17.1.2011

... Fahrerlaubnisverordnung ...

§ 15 Abs. 3 Nr. 2

Wenn ich richtg rechne, bist Du erst 15. Entspann Dich, das Leben fängt erst an.

bitte noch 15 :)

Aber es gibt auch etwas Positives:

Wenn Du mit 16 den A1 machst, brauchst Du eine theoretische und eine Praktische Prüfung.

Mit 18 machst Du dann den A2 und brauchst nur eine praktische Prüfung,

ebenso brauchst Du mit 20 für den A (unbeschränkt) dann nur eine praktische Prüfung.

Theorie also nur einmal.

Bisher war immer Theorie und Praxis.

 

Themenstarteram 18. Dezember 2011 um 19:36

aber das problem ist das weder ich noch meine Eltern einfach 1500€ haben

Reichelt, Regale einräumen.

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower

Für solche Strategen wie dich ist diese Regelung geschaffen worden...

Papstpower, Du darfst Dir meiner uneingeschränkten Zustimmung gewiss sein!!

k2, Du auch!!

... überflüssig ... ;)

Wenn schon das Thema hier steht, auch folgende Frage:

Was ist mit den schon A1 (alt:1b-125ccm) Führerschein Besitzern (vor der Neuregelung)? Reicht bei diesen auch eine praktische Prüfung für den Erwerb des A2?

So richtig eindeutig habe ich das leider noch nirgends gefunden...

Zitat:

Original geschrieben von Andi.Magandi

[...] und das möpp darf nur maximal die doppelte leistung haben [...]

Diese Regelung wurde von Deutschland bisher nicht im Rahmen der Novellierung der FeV übernommen.

_____

Was zum Lesen: www.ybrfreun.de - Neue Führerscheinklasse A2 und A ab 2013.

_____

Zitat:

Original geschrieben von sam66

Was ist mit den schon A1 (alt:1b-125ccm) Führerschein Besitzern (vor der Neuregelung)? Reicht bei diesen auch eine praktische Prüfung für den Erwerb des A2?

Ja.

Aber wer will schon den A2 machen wenn er den A direkt erwerben könnte?

Grüße, Martin

Deine Antwort
Ähnliche Themen