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Versteuerung Firmenwagen (Tipps?)

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 10:06

Hallo,

ich darf ab Januar diesen Jahres einen Firmenwagen fahren, BMW 318 i Touring (BLP 39.200 €).

Im Nov. 2019 bin ich zusammen mit meiner Freundin aufgrund von anstehenden Nachwuchs in eine eigene Wohnung (Wohnung A) gezogen, vorher habe ich im Elternhaus (Wohnung B) gewohnt. Da ich mir unsicher war bzgl. der Versteuerung des Firmenwagen habe ich die Wohnung A zunächst als Nebenwohnsitz angemeldet, Wohnung B ist weiterhin der Hauptwohnsitz – zumindest am Papier.

Aufgrund der Beantragung von Elterngeld muss ich zeitnah die Wohnung A als Hauptwohnsitz anmelden, da sonst kein Elterngeldbezug erlaubt ist. (Voraussetzung für Elterngeld: »…sich mit seinem Kind während des Elterngeldbezuges in einem gemeinsamen Haushalt aufhält«). Da der Hauptwohnsitz per Definition ja »der Ort ist an dem sich eine Person überwiegend aufhält« würde das Finanzamt es wahrscheinlich eh nicht akzeptieren.

Daraus ergibt sich folgende Versteuerung für den Firmenwagen:

Firmenwagen – 39.200 * 1% = 392 €

Entfernung zur Arbeitsstätte

Wohnung A – 38 km * 39.200 € * 0,03 % = 447 € + 392 € = 839 €

Wohnung B – 8 km * 39.200 € * 0,03 % = 94 € + 392 € = 486 €

Homeoffice ist möglich, in der Praxis aber eher geringfügig. Da ich mit dem Geschäftsführer ein sehr gutes Verhältnis habe, können wir die notwendige Anpassungen im Arbeitsvertrag etc. durchführen um den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen.

Gibt es ein paar kreative Einfälle meine Konstellation möglichst kostensparend zu veranlagen?

Bin für jegliche Tipps und Hinweise dankbar!

Viele Grüße

Lucky

 

Beste Antwort im Thema

Zitat des TE:

"Da ich mit dem Geschäftsführer ein sehr gutes Verhältnis habe, können wir die notwendige Anpassungen im Arbeitsvertrag etc. durchführen um den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen.

Gibt es ein paar kreative Einfälle meine Konstellation möglichst kostensparend zu veranlagen?"

Ja, die gibt es.

Zum Beispiel auf den Firmenwagen verzichten und damit die Allgemeinheit der Steuerzahler vor kreativen Einfällen zur Steuerverkürzung zu bewahren.

Es gibt nämlich keinen steuerrechtlichen Rahmen, der legal ausgeschöpft werden könnte, um Dir TE einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

Halt, doch, dein Geschäftsführer könnte noch ne Schüppe auf Dein Gehalt drauflegen und damit dein Nettogehalt so anpassen, dass der weitere Weg der Wohnung A zum Arbeitsplatz kostenmäßig neutral für Dich wäre.

Na, ist das nicht kreativ?;)

Oh, ich sehe gerade, dass Du eine weitere Argumentation gegenüber dem FA und wieder kreative Einfälle benötigst:

Zitat:

"Wie genau prüft das FA die Wohnverhältnisse? Freunde und Familie leben weiterhin im Wohnort von Wohnung B, reicht das aus? Die Argumentation für eine Miete in Höhe von 1100 € für den Zweitwohnsitz wird allerdings etwas schwierig oder? Wer hat hier Erfahrungen gemacht?"

Spätestens jetzt solltest Du genau überlegen, was Du hier so schreibst, um dieses hier,

Zitat:

"Mhmm ok, also ich will hier keinerlei Steuerhinterziehung betreiben oder gegen geltendes Recht verstoßen."

entkräften zu können.

 

 

 

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Lass dir von deinem Arbeitgeber bestätigen, dass der Zweitwohnsitz aufgrund der Nähe zum Arbeitsplatz notwendig ist und versteuere von dort aus. Dem FA ist es mehr oder minder egal, von wo aus du fährst. Du solltest dich dort dann halt unter der Woche auch überwiegend aufhalten. Ausserdem musst du noch zusätzliche Wochenendheimfahrten versteuern.

Rede am besten mit (d)einem Steuerberater.....

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 10:19

Welche Argumente würden dir für die »Notwendigkeit« einfallen?

Die Distanz von 30 km mehr bzw. weniger ist ja eher untypisch für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes.

Meine Fahrtzeit verlängert sich um ca. eine halbe Stunde.

Wir sind im Bereich Medien und IT unterwegs.

Der Steuerberater ist beauftragt, allerdings bin ich mir unsicher über dessen »Kreativität«. Ist der Steuerberater der Firma ;)

am 16. Januar 2020 um 11:23

Korrigiere erst einmal deine Berechnung. Für den Arbeitsweg fallen 0,3 % an und du hast mit 3 % gerechnet.

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 11:44

Zitat:

@Apolo2019 schrieb am 16. Januar 2020 um 12:23:14 Uhr:

Korrigiere erst einmal deine Berechnung. Für den Arbeitsweg fallen 0,3 % an und du hast mit 3 % gerechnet.

Das Ergebnis stimmt, hab die Berechnung aber angepasst ;)

Wenn du jeden Tag 2 x 38 km fährst, gibt es auch keinen Gestaltungsspielraum.

Bedenke, dass du dies auch über die Pendlerpauschale abrechnen kannst.

Es geht jedoch nicht, 2 x 8 km tgl. zu versteuern, und 2 x 38 km als Arbeitsweg in die Einkommensteuererklärung als Werbungskosten einzutragen. Das fällt dann doch irgendwann auf.

bei 30 km und und einer halben Stunde Zeitverbesserung wird es schwer dem FA Gegenüber die Notwendigkeit der Zweitwohnung zu verklickern. Ich z.B. pendle jeden morgen rund 50 km und brauche rund eine Stunde (ohne Stau/Bahnverspätung). So etwas wird erst bei mehren 100km oder mehren Stunden Verbesserung interessant.

Und was den Steuerberater angeht: Der ist anders wie Anwälte nicht auf der Seite seines Auftraggebers. der ist wenn überhaubt immer gegen das FA ;-)

Es gibt gewisse steuerliche Möglichkeiten, die kann er Dir aufzeigen. Alles was nicht rechtens ist, wird er Dir nicht zeigen. Er würde seine Zulassung riskieren wenn er anders agieren würde. gerade das Thema Dienstwagen hat schon ganze Gerichte und das Bundesfinanzministerium beschäftigt.

Du wirst deinen Firmenwagen wohl wie jeder andere Büromensch, der keine / kaum dienstliche Fahrten hat, ganz normal versteuern müssen. Du hast schließlich einen geldwerten Vorteil.

Die Angabe der Wohnung B, obwohl du dort nicht lebst, ist Steuerhinterziehung und klappt nun dank Elterngeld nicht mehr. (Es sei denn, dein Kind zieht ebenfalls auf dem Papier in Wohnung B - es bleibt Steuerhinterziehung!)

Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 16. Januar 2020 um 11:06:34 Uhr:

 

Gibt es ein paar kreative Einfälle meine Konstellation möglichst kostensparend zu veranlagen?

Bin für jegliche Tipps und Hinweise dankbar!

Hast du ggf. über längere Zeit Auswärtstätigkeiten bei einem Kunden, so dass du nicht an deiner ersten Tätigkeitsstätte arbeitest? Falls nicht, schließe ich mich den Ausführungen von Thinky an.

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 14:23

Mhmm ok, also ich will hier keinerlei Steuerhinterziehung betreiben oder gegen geltendes Recht verstoßen. Mein Ziel ist es nur den gesetzlichen Rahmen ausnutzen – so macht es andersrum das Finanzamt ja auch. Steuern sind im Prinzip ja nur Zuweisungen von Identitäten. Wenn ich nachvollziehbar beweisen kann das die Annahmen des FA nicht stimmen oder mir das Gegenteil bewiesen werden kann ist doch alles in Butter. Hierzu benötigt man eben ein paar Tipps aus der Praxis wie mit welchen Themen umgegangen werden muss.

Ich überlege beispielsweise das Elterngeld nicht zu beantragen und dafür den Hauptwohnsitz auf Wohnung B zu belassen. Dadurch gehen mir zwar ca. 3400 € Elterngeld in den beiden Monaten verloren, ich spare so aber monatlich 186 €. Nach 18 Monaten wäre es also amortisiert. Inwieweit ich nachweisen muss das Wohnung B mein Hauptwohnsitz ist kann ich leider nicht sagen, hier benötige ich Hilfe bei der Argumentation ;).

Alternativ könnte man ja auch das Kind in Wohnung B melden, ich nehme dann in den ersten beiden Monaten nach der Geburt meine Elternzeit. Da meine Freundin Mutterschaftsgeld erhält ist der Wohnort für Sie egal. Anschließend könnte man die Kinder dann ja wieder ummelden. Sicherlich fallen dadurch Gebühren für das Ummelden an und es wird etwas stressig aber rechtlich ist es, anhand meiner juristisch laienhaften Kenntnisse, wohl zulässig.

Ich hoffe ihr versteht jetzt was ich meine.

Ich verstehe nicht, warum du wegen eines Firmenwagens soviel Gedöns auf dich nehmen willst. Hast du mit deinem Chef alternativ mal über eine Car Allowance gesprochen? Dann bekommst du mehr Gehalt (das natürlich auch zu versteuern ist und SV-pflichtig ist), aber die Versteuerung des GWV fällt weg. Die Pendlerpauschale kannst du ja auch noch geltend machen.

Ich kenne mich nicht so aus, aber ggf. könnten die unterschiedlichen Wohnsitze später noch zu einem Problem werden, z. B. bei der Kitaplatzvergabe.

warum dieser ganze Bohei?

 

am Ende sind es ein paar 100 € über die Monate verteilt. das lohnt doch nicht. und es kanns ein, das Dir sogar nachteile entstehen. das wäre ein ziemlich hoher Preis für ein bischen steuerersparniss.

 

ein Steuerberater würde Dir bei solchen Vorschlägen wahrscheinlich sagen: "Klar können Sie das machen, aber ich rate ihnen ab. das lohnt nicht."

Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 16. Januar 2020 um 15:23:35 Uhr:

Mhmm ok, also ich will hier keinerlei Steuerhinterziehung betreiben oder gegen geltendes Recht verstoßen. [....]

Ich überlege beispielsweise das Elterngeld nicht zu beantragen und dafür den Hauptwohnsitz auf Wohnung B zu belassen. Dadurch gehen mir zwar ca. 3400 € Elterngeld in den beiden Monaten verloren, ich spare so aber monatlich 186 €. Nach 18 Monaten wäre es also amortisiert. Inwieweit ich nachweisen muss das Wohnung B mein Hauptwohnsitz ist kann ich leider nicht sagen, hier benötige ich Hilfe bei der Argumentation ;).

Alternativ könnte man ja auch das Kind in Wohnung B melden, ich nehme dann in den ersten beiden Monaten nach der Geburt meine Elternzeit.

Aha. Da schreib ich jetzt lieber nichts zu, denn es wäre nicht nett.

Themenstarteram 16. Januar 2020 um 17:26

Zitat:

@Habuda schrieb am 16. Januar 2020 um 18:00:53 Uhr:

Zitat:

@LuckySlevin87 schrieb am 16. Januar 2020 um 15:23:35 Uhr:

Mhmm ok, also ich will hier keinerlei Steuerhinterziehung betreiben oder gegen geltendes Recht verstoßen. [....]

Aha. Da schreib ich jetzt lieber nichts zu, denn es wäre nicht nett.

Ich find den Nettobetrag auf meiner Gehaltsabrechung auch nicht nett ;). Sagen wir mal so, ich »muss« es nicht unbedingt so durchmogeln, bin aber dennoch aufgrund des Nachwuchses (Zwillinge) bemüht die Ausgaben gering zu halten. Seit 2015 erhalten Eltern von Mehrlingen auch nur noch 300 € Mehrlingszuschlag anstatt wie vorher Elterngeld in doppelte Höhe – da kann ich mich auch auf den Kopf stelllen wie ich will.

Zurück zum Thema – Ich komme gerade von der Elterngeldstelle, die Sachbearbeiterin hat mir ausdrücklich bestätigt das auch der Nebenwohnsitz zur Beantragung von Elterngeld ausreichend ist. Somit könnte ich die bestehenden Wohnsitzanmeldungen so belassen. Wie genau prüft das FA die Wohnverhältnisse? Freunde und Familie leben weiterhin im Wohnort von Wohnung B, reicht das aus? Die Argumentation für eine Miete in Höhe von 1100 € für den Zweitwohnsitz wird allerdings etwas schwierig oder? Wer hat hier Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße

Lucky

Zitat des TE:

"Da ich mit dem Geschäftsführer ein sehr gutes Verhältnis habe, können wir die notwendige Anpassungen im Arbeitsvertrag etc. durchführen um den rechtlichen Rahmen auszuschöpfen.

Gibt es ein paar kreative Einfälle meine Konstellation möglichst kostensparend zu veranlagen?"

Ja, die gibt es.

Zum Beispiel auf den Firmenwagen verzichten und damit die Allgemeinheit der Steuerzahler vor kreativen Einfällen zur Steuerverkürzung zu bewahren.

Es gibt nämlich keinen steuerrechtlichen Rahmen, der legal ausgeschöpft werden könnte, um Dir TE einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

Halt, doch, dein Geschäftsführer könnte noch ne Schüppe auf Dein Gehalt drauflegen und damit dein Nettogehalt so anpassen, dass der weitere Weg der Wohnung A zum Arbeitsplatz kostenmäßig neutral für Dich wäre.

Na, ist das nicht kreativ?;)

Oh, ich sehe gerade, dass Du eine weitere Argumentation gegenüber dem FA und wieder kreative Einfälle benötigst:

Zitat:

"Wie genau prüft das FA die Wohnverhältnisse? Freunde und Familie leben weiterhin im Wohnort von Wohnung B, reicht das aus? Die Argumentation für eine Miete in Höhe von 1100 € für den Zweitwohnsitz wird allerdings etwas schwierig oder? Wer hat hier Erfahrungen gemacht?"

Spätestens jetzt solltest Du genau überlegen, was Du hier so schreibst, um dieses hier,

Zitat:

"Mhmm ok, also ich will hier keinerlei Steuerhinterziehung betreiben oder gegen geltendes Recht verstoßen."

entkräften zu können.

 

 

 

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