Versteuerung
Hallo zusammen,
wenn solche Fragen nicht gewünscht sind, weil es nicht direkt mit dem Q6 zusammenhängt, bitte einfach löschen.
Ist mein erster Firmenwagen.
Bei meinem Arbeitgeber ist das Modell wie folgt, da mein Fahrzeug nicht zwingend für die Arbeit notwendig ist:
- 0,5% Versteuerung / Fahrtenbuch (Pflicht)
- Brutto Bonusverzicht der variabel ist, bedingt durch ein Bonus System in Sachen Strom/Treibstoff
Demnach um so mehr ich zuhause Lade via PV, ist mein Brutto Verzicht geringer.
Meines Erachtens, könnte den Brutto Verzicht als Eigenanteil an rechnen via Finanzamt. Mein Arbeitgeber „verbietet“ das, da dieser bereits den Eigenanteil versteuert, wie gesagt brutto.
Habt ihr ähnliche Modelle bei euch? Meines Erachtens werde ich somit doppelt versteuert, einmal via 0.5/0.25 und den Eigenanteil.
Ist das nichts was nur zwischen mir und Finanzamt geregelt wird? Darf mein Arbeitgeber das überhaupt verbieten.
Danke für eure Hilfe!
Grüße
Dirk
21 Antworten
Ich denke, Du musst unterscheiden zwischen dem Fahrzeug selbst (0,25/0,5%) und den Betriebskosten.
Die Versteuerung des BLP (da kommt ein Schreiben von Audi) fällt an aufgrund der reinen Überlassung des Fahrzeuges als Geldwerten Vorteil an. Wie der AG die Betriebskosten regelt, ist eine andere Sache (in dem Fall wohl eine Bruttolohnumwandlung)
Im Übrigen kommt noch eine weitere Versteuerung eines Geldwerten Vorteils dazu für Deine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
VG Daniel
Zitat:
@Dirk253876 schrieb am 14. Dezember 2024 um 12:01:08 Uhr:
Hallo zusammen,
wenn solche Fragen nicht gewünscht sind, weil es nicht direkt mit dem Q6 zusammenhängt, bitte einfach löschen.
Ist mein erster Firmenwagen.
Bei meinem Arbeitgeber ist das Modell wie folgt, da mein Fahrzeug nicht zwingend für die Arbeit notwendig ist:
- 0,5% Versteuerung / Fahrtenbuch (Pflicht)
- Brutto Bonusverzicht der variabel ist, bedingt durch ein Bonus System in Sachen Strom/Treibstoff
Demnach um so mehr ich zuhause Lade via PV, ist mein Brutto Verzicht geringer.
Meines Erachtens, könnte den Brutto Verzicht als Eigenanteil an rechnen via Finanzamt. Mein Arbeitgeber „verbietet“ das, da dieser bereits den Eigenanteil versteuert, wie gesagt brutto.
Habt ihr ähnliche Modelle bei euch? Meines Erachtens werde ich somit doppelt versteuert, einmal via 0.5/0.25 und den Eigenanteil.
Ist das nichts was nur zwischen mir und Finanzamt geregelt wird? Darf mein Arbeitgeber das überhaupt verbieten.
Danke für eure Hilfe!
Grüße
Dirk
Leasing ist Leasing und Versteuerung ist Versteuerung.
Leasing ist meist dein individuelles Budget + einen Eigenanteil, wenn du höher gehst als dein Budget. Meist 10-20% erlaubt.
Dabei wird der Eigenanteil vom zu versteuernden geldwerten Vorteil abgezogen.
Beispiel:
Dein Firmenwagen Budget: 1100 Euro
Gesamtleasingrate deines Wunschautos (Auto+Service+Winterreifen+Strom+erwartete Km pro Jahr.) 1250 Euro
Somit Eigenanteil: 150 Euro vom Netto
Bleibst du in deinem Budget, gibts auch keinen Eigenanteil.
Geldwerter Vorteil / Steuern:
Zu versteuernder Geldwerter Vorteil = 1250 x 0,5/0,25 - Eigenanteil
Wären z.b. 625 (bei über 70k und 0,5%) - 150 Eigenanteil =475 zu versteuern.
Abgezogen vom Netto werden dann:
475 x dein einkommensteuersatz + 150 Netto Eigenanteil
Hier werden aber auch die Distanz von zuhause bis Arbeit mitberechnet. Umso weiter entfernt du wohnst, desto mehr Vorteil und umso mehr Steuern zusätzlich zum Bruttolistenpreis x 1/0,5/0,25%
1% Verbrenner BLP
0,5% hybrid und elektro über 70k BLP
0,25% elektro unter 70k BLP
Versteuerung interessiert weder den AG, noch die Leasing.
In der Regel ist Benzin oder Strom zu 100% abgedeckt per Tankkarte, egal wo man lädt/tankt. Viele AGs subventionieren eine Wallbox zuhause, die dann direkt abgerechnet wird mit dem AG, z.B. Shell Recharge o.Ä.. In der Regel ist das auch günstiger für den AG, da draussen laden meist mehr kostet als dein cent pro kw zuhause.
Zitat:
@johannson schrieb am 14. Dezember 2024 um 12:26:09 Uhr:
Leasing ist Leasing und Versteuerung ist Versteuerung.
Leasing ist meist dein individuelles Budget + einen Eigenanteil, wenn du höher gehst als dein Budget. Meist 10-20% erlaubt.
Dabei wird der Eigenanteil vom zu versteuernden geldwerten Vorteil abgezogen.
Beispiel:
Dein Firmenwagen Budget: 1100 Euro
Gesamtleasingrate deines Wunschautos (Auto+Service+Winterreifen+Strom+erwartete Km pro Jahr.) 1250 Euro
Somit Eigenanteil: 150 Euro vom Netto
Bleibst du in deinem Budget, gibts auch keinen Eigenanteil.
Geldwerter Vorteil / Steuern:
Zu versteuernder Geldwerter Vorteil = 1250 x 0,5/0,25 - Eigenanteil
Wären z.b. 625 (bei über 70k und 0,5%) - 150 Eigenanteil =475 zu versteuern.
Abgezogen vom Netto werden dann:
475 x dein einkommensteuersatz + 150 Netto Eigenanteil
Hier werden aber auch die Distanz von zuhause bis Arbeit mitberechnet. Umso weiter entfernt du wohnst, desto mehr Vorteil und umso mehr Steuern zusätzlich zum Bruttolistenpreis x 1/0,5/0,25%
1% Verbrenner BLP
0,5% hybrid und elektro über 70k BLP
0,25% elektro unter 70k BLP
Versteuerung interessiert weder den AG, noch die Leasing.
In der Regel ist Benzin oder Strom zu 100% abgedeckt per Tankkarte, egal wo man lädt/tankt. Viele AGs subventionieren eine Wallbox zuhause, die dann direkt abgerechnet wird mit dem AG, z.B. Shell Recharge o.Ä.. In der Regel ist das auch günstiger für den AG, da draussen laden meist mehr kostet als dein cent pro kw zuhause.
Erst mal danke für die ausführliche Antwort.
Ich beziehe mich auf den diesen Text:
Geldwerter Vorteil / Steuern:
Zu versteuernder Geldwerter Vorteil = 1250 x 0,5/0,25 - Eigenanteil
Wären z.b. 625 (bei über 70k und 0,5%) - 150 Eigenanteil =475 zu versteuern.
Abgezogen vom Netto werden dann:
475 x dein einkommensteuersatz + 150 Netto Eigenanteil
Genauso das verbietet mein Arbeitgeber und ist eigentlich auch mein Verständnis.
Ich nenne dir jetzt ein Bsp.
Q6 - 100.000 Euro Liste
Monatliche Verteuerung 0,5%
500 Euro plus Wegstrecke = Als Bsp. 750 Euro brutto
750 Euro werden versteuert, spricht brutto für netto
Das ist der Anteil für deine private Fahrten, anstatt Fahrtenbuch.
Jetzt musst du aber 12.000 Euro im Jahr (als Bsp. das es es einfacher zu rechnen ist) BRUTTO verzichten.
Meines Erachtens kannst du dies als Eigenanteil sehen und von den 750 Euro abziehen.
Arbeitgeber sagt aber, dadurch das es brutto ist, ist es nicht erlaubt.
Gehen wir jetzt mal von einem persönlichen Steuersatz ab von 50% (das es einfacher zu rechnen ist), dann könntest du 500 Euro netto monatlich zu Grunde legen.
Oder sehe ich das falsch?
Q6 - 100.000 Euro Liste
Monatliche Verteuerung 0,5%
500 Euro plus Wegstrecke = Als Bsp. 750 Euro brutto
Richtig.
„750 Euro werden versteuert, spricht brutto für netto“
Nein, 750 euro gesamter geldwerter Vorteil für dich werden nur fiktiv auf dein Bruttogehalt draufgerechnet und dann die Lohnsteuer berechnet.
Sagen wir du verdienst 8000 Brutto und würdest eigentlich z.B. 1900 Euro lohnsteuer zahlen, wird jetzt 8750 als dein Gehalt zur Berechnung deiner Steuer zugrunde gelegt. Und so zahlst du 2250 Euro lohnsteuer.
Die Differenz sind 350 NETTO weniger im Monat auf deinem Konto für dich. Was das brutto ist bei dir, kannst nur du wissen.
Aus diesem Grund bleiben viele unter den 70k und wollen die 0,25% ausnutzen, da so nur die Hälfte von 0,5% an Steuerlast bei Elektro und Nettoabzug.
Aber:
Wenn der Preis des Autos über deinem Budget liegt, wird der Eigenanteil zusätzlich zu den Steuern aus GWV als Netto von deinem Netto abgezogen.
Allerdings bei der Besteterung (750) runter gerechnet vor Versteteuerung.
Nehmen wir an, du müsstest 150 Euro Eigenanteil leisten, würdest du nur 600 statt 750 versteuern, also etwa 250-300 Euro Netto und dann die 150 Euro zurechnen. Sind also 400-450 Netto weniger auf dem Konto für dein Auto im Monat.
Warum man auf 12000 verzichten muss, erschließt sich mir nicht. Kannst du quasi einfach Gehalt gegen leasing wandeln?
Das wäre ja kein Firmenwagen on top of Gehalt, sondern eher Privatleasing. Dann entsteht auch kein GWV.
Firmenwagen ist eigentlich unabhängig vom Gehalt und ist ein weiterer zusätzlicher Vertragsbestandteil. Manche Firmen erlauben auch anstatt des Firmenwagens dann ausbezahlen zu lassen, entsprechend deines Firmenwagenbudgets. So hast du dann mehr Brutto, aber kein Auto. Kannst dann aber z.B. privat finanzieren oder leasen. Allerdings ohne Tankkarte oder Service inklusive.
Das habe ich alles verstanden. Die Frage ist, ob ein Bonusverzicht im Jahr (brutto) nicht auf die monatliche Versteuerung als Eigenanteil angerechnet werden kann. Meines Erachtens, kann es dem Finanzamt egal sein, ob dies monatlich oder jährlich passiert.
Zitat:
@Dirk253876 schrieb am 14. Dezember 2024 um 14:24:06 Uhr:
Das habe ich alles verstanden. Die Frage ist, ob ein Bonusverzicht im Jahr (brutto) nicht auf die monatliche Versteuerung als Eigenanteil angerechnet werden kann. Meines Erachtens, kann es dem Finanzamt egal sein, ob dies monatlich oder jährlich passiert.
Das ist eine nicht eindeutige Konstruktion mit Bonusverzicht oder Lohnumwandlung.
Da müssten sich die NETTOLOHNOPTIMIERER melden. Das ist ja so kein wirklicher Firmenwagen.
Die erste Frage ist, ob man einen Bonus von 12000 Euro gegen ein Auto eintauschen will.
Das sind immerhin ca. 6000-7000 Euro Netto.
Ob die Rechnung aufgeht ist fraglich. Vielleicht für absolute Vielfahrer mit 30k plus km und auch nur, wenn der AG auch die laufenden Kosten trägt und unendlich getankt werden kann.
Sonst bleibt einzig dein Steuervorteil des geminderten Bruttolohns, getauscht gegen Sachleistung Auto.
Dieser schlägt möglicherweise aber negativ in anderen Bereichen ein, wie z.B. Rente etc.
Das müsste man im Zweifel gegen ein Privatleasing rechnen.
Für den Arbeitgeber rechnet sich das allerdings recht gut durch niedrigere Löhne und Abschreibungen.
Die steuerlichen Folgen sind hier beschrieben:
https://www.haufe.de/.../...wagen-auf-gehalt-verzichten_78_491928.html
Hängt also davon ab, was in dem gestelzten Firmenwagenpaket enthalten ist, ob nur das Auto oder auch die laufennden Kosten, also ein Full-Leasingpaket.
Andernfalls muss man genau hinschauen, was Nutzungsentgelte sind und wie das dann alles gerechnet wird.
Für mich ein Modell, das mir zu kompliziert wäre. Sowas kenne ich nur von Jobrad und dann mit Zuschuss vom AG.
Was ist denn genau in dem Paket enthalten?
Was passiert denn, wenn man kündigt oder gekündigt wird?
Klingt ja mega anstrengend. Solche Modelle kenne ich nicht. Bei uns gibt’s je nach Rolle (es gibt bei uns im Konzern 5) eine max. Leasingrate. Versteuert wird immer nach 1% bzw. jetzt alle neuen nur noch BEV und damit 0,5%. Fahrtenbuch gibts nicht. Lohnumwandelung etc gibts nicht. Der AG trägt alle laufenden Kosten. Fertig.
Zitat:
@johannson schrieb am 14. Dez. 2024 um 13:25:21 Uhr:
Wenn der Preis des Autos über deinem Budget liegt, wird der Eigenanteil zusätzlich zu den Steuern aus GWV als Netto von deinem Netto abgezogen.
Das mag bei dir so sein. @Dirk253876 hatte aber eindeutig geschrieben, dass es ihm vom Brutto abgezogen wird, also Gehaltsumwandlung. So ein Modell habe ich auch aktuell (wenn auch ein deutlicher niedrigerer Betrag...)
Meines Wissens hat die Firma da Recht. Bei Abzug von Brutto kann das nicht nochmal gegen den GWV o.ä. gerechnet werden, denn durch den Abzug vom Brutto zahlt man auf diesen umgewandelten Betrag ja schon keine Steuer und Sozialabgaben.
Aber: frag dazu online 5 Menschen und du hast 6 Meinungen. Wenn du deinem AG da nicht traust, hilft nur der Gang zum Steuerberater...
Zitat:
Das mag bei dir so sein. @Dirk253876 hatte aber eindeutig geschrieben, dass es ihm vom Brutto abgezogen wird, also Gehaltsumwandlung. So ein Modell habe ich auch aktuell (wenn auch ein deutlicher niedrigerer Betrag...)
Meines Wissens hat die Firma da Recht. Bei Abzug von Brutto kann das nicht nochmal gegen den GWV o.ä. gerechnet werden, denn durch den Abzug vom Brutto zahlt man auf diesen umgewandelten Betrag ja schon keine Steuer und Sozialabgaben.
Aber: frag dazu online 5 Menschen und du hast 6 Meinungen. Wenn du deinem AG da nicht traust, hilft nur der Gang zum Steuerberater...
Das das ne Gehaltsumwandlung ist und dafür 12000 Euro Brutto fällig sind kam dann halt beim siebten Post raus und war nicht im Anfangspost ersichtlich.
Ich habe ja dann entsprechend kommentiert, dass das Modell eine reine Nettolohnoptimierung ist, bei dem bis jetzt nicht klar ist, ob auch laufende Kosten und Verbrauch enthalten sind. Mit der PV und dem Einfluss auf den GWV erschien es mir so, dass manche Kosten wohl privat sind.
Diese Nettolohnoptimierungs-Modelle treiben in der Regel in ein viel zu teures Autoleasing, welches man so privat nie anlegen würde. Mit all den Vorteilen und Nachteilen des niedrigeren Bruttogehaltes.
Ich persönlich wäre da immer vorsichtig und würde alle Kosten und Steuereinflüsse wissen wollen.
Und ich würde es nur machen, wenn ich privat ebenfalls ein Auto leasen und nicht kaufen würde.
Ich gehe aber auch davon aus, dass der Steuervorteil nicht zweimal geltend gemacht werden kann.
Zitat:
@343434 schrieb am 14. Dezember 2024 um 20:33:45 Uhr:
Klingt ja mega anstrengend. Solche Modelle kenne ich nicht. Bei uns gibt’s je nach Rolle (es gibt bei uns im Konzern 5) eine max. Leasingrate. Versteuert wird immer nach 1% bzw. jetzt alle neuen nur noch BEV und damit 0,5%. Fahrtenbuch gibts nicht. Lohnumwandelung etc gibts nicht. Der AG trägt alle laufenden Kosten. Fertig.
Und was ist wenn das ausgewählte auto (wie üblich bei Q6 ) das Budget übersteigt, darf man bis 20 % als Eigenanteil zahlen ? Wird das Eigenanteil monatlich it dem GWV verrechnet ?
Gruß
Zitat:
@heart456 schrieb am 14. Dezember 2024 um 22:39:36 Uhr:
Zitat:
@343434 schrieb am 14. Dezember 2024 um 20:33:45 Uhr:
Klingt ja mega anstrengend. Solche Modelle kenne ich nicht. Bei uns gibt’s je nach Rolle (es gibt bei uns im Konzern 5) eine max. Leasingrate. Versteuert wird immer nach 1% bzw. jetzt alle neuen nur noch BEV und damit 0,5%. Fahrtenbuch gibts nicht. Lohnumwandelung etc gibts nicht. Der AG trägt alle laufenden Kosten. Fertig.
Und was ist wenn das ausgewählte auto (wie üblich bei Q6 ) das Budget übersteigt, darf man bis 20 % als Eigenanteil zahlen ? Wird das Eigenanteil monatlich it dem GWV verrechnet ?
Gruß
Wenn der AG eine Budgetüberschreitung erlaubt, dann wird der Netto-Eigenanteil den GWV um diesen Wert mindern, ja. Aber auch nur bei wirklichem Firmenwagen und nicht bei Gehaltsumwandlung.
Da der GWV bei Stromern momentan so attraktiv ist, überschreiten eben viele die Budgets bis zur Grenze des vom AG zugelassenen Wertes. Bei manchen ist dies 10%, bei anderen 20%.
Das Budget schaut aber nicht auf den BLP, sondern auf die gesamte Leasingrate.
Tesla z.B. hat so elende Leasingraten, dass ein Q6 oder BMW i4 fast billiger ist.
Zitat:
@johannson schrieb am 14. Dez. 2024 um 22:33:45 Uhr:
Das das ne Gehaltsumwandlung ist und dafür 12000 Euro Brutto fällig sind kam dann halt beim siebten Post raus und war nicht im Anfangspost ersichtlich.
Der Betrag ja, aber der ist ja erstmal egal. Dass es ein Brutto-Verzicht ist, stand im ersten Post:
Zitat:
@Dirk253876 schrieb am 14. Dez. 2024 um 12:1:08 Uhr:
Brutto Bonusverzicht der variabel ist
Zitat:
@johannson schrieb am 14. Dez. 2024 um 15:3:09 Uhr:
Das ist ja so kein wirklicher Firmenwagen.
Warum ist das kein wirklicher Firmenwagen, wenn man einen Teil davon als Beuttoverzicht/Gehaltsumwandlung mitzahlt?
Zitat:
@johannson schrieb am 14. Dez. 2024 um 22:44:34 Uhr:
Aber auch nur bei wirklichem Firmenwagen und nicht bei Gehaltsumwandlung.
Wieso sollte das nur bei einem - nach deiner Definition - "wirklichen Firmenwagen" so sein? Den Anteil, den du aus deinem Netto zuzahlen musst, kannst du meines Wissens immer anrechnen...
Zitat:
@johannson schrieb am 14. Dez. 2024 um 22:33:45 Uhr:
Diese Nettolohnoptimierungs-Modelle treiben in der Regel in ein viel zu teures Autoleasing, welches man so privat nie anlegen würde. Mit all den Vorteilen und Nachteilen des niedrigeren Bruttogehaltes.
Zum einen musst du mal bitte erklären, wieso das einen irgendwohin treibt, zum anderen kommts doch sehr auf das Modell der Überlassung an.
Bei uns gibts die Option zum Firmenwagen unabhängig von der Position dann, wenn man ausreichend viel dienstlich fährt. Dafür, dass man ihn dann auch privat nutzen darf, zahlt man 1/4 der Leasingrate als Brutto-Verzicht. Das ist immernoch deutlich günstiger als jedes privat-Leasing.
Und du glaubst doch nicht, dass der Firmenwagen in Firmen, in denen es den für bestimmte Stellen pauschal gibt, nicht im dazu gezahlten Bruttogehalt eingepreist ist. Mit welchem Anteil er das ist, siehst du halt nicht so direkt, wie bei unserer Regelung mit eindeutig ausgewiesenem Brutto-Verzicht.
Ganz einfach, weil das unter Nettolonoptimierung Corporate Benefits fällt. Andernfalls bestünde ein Anrecht und nicht nur eine Option. Firmenwagen, und das mag nur meine Betrachtung sein, ist ein Wagen, den die Firma für mich bereitstellt und der Firma zugehörig ist.
Einzig der Staat muss wieder irgendwo Vorteile sehen in der Privatnutzung und besteuern. Andernfalls stände er da, free of use.
Und das ist ein Unterschied zu Optionen oder Angeboten von günstigen Leasingkonditionen über die Firma.
So kenne zumindest ich klassische Firmenwagenkonditionen, die dann, falls auch privat genutzt, eben vom Staat mit GWV belegt werden.
Und weil ein wirklicher Firmenwagen nicht nur Sparpotential, sondern eigentlich einen geldwerten Vertragsbestandteil darstellt, den man sich sonst auszahlen lassen kann. Zumindest bei denen, die durch Position einen Wagen erhalten, die ihn sonst beruflich nicht zwingend brauchen.
Du hast Recht, variabler Brutto Monatsverzicht stand im ersten Post.
Da ich ein Options-Modell durch Leasingangebot nie als Firmenwagen-Modell betrachten würde, war mir tatsächlich nicht klar, was mit Bruttoverzicht gemeint sein soll.
Wo es einen hintreibt? Das Modell lässt für mich nur ein mildes Sparnodell erkennen.
Ein Skoda Enyaq z.B. der mit genug Budget ohne Zuzahlung mit 0,25% etwa 110 Euro Nettolohn kostet und alle Kosten plus strom drin hat, das nenne ich einen klassischen Firmenwagen. Der Vorteil entsteht in der privaten Nutzung für mich. Nicht in den billigen Konditionen.
Gleiches bei einem Q6 bei entsprechendem Budget.
Ob und wie das eingepreist ist, keine Ahnung. In gewisser Weise vermutlich, da man mehr Brutto bekommt, wenn man keinen Firmenwagen nimmt auf diesen Stellen, wenn es Teil des Vertrages ist.
Aber nur als Option: Ob ich jetzt ein Jobrad aktiviere oder nicht hat nichts mit den Gehaltsbereichen zu tun in vielen Firmen und ist auch nirgends eingepreist.
Ich weiß nur, dass Nettolohnoptimierung ein probates Mittel ist, beim AG Kosten zu reduzieren aber wenig Kosten auf AG Seite zu produzieren. Wie wird das denn eingepreist, wenn das alles variabel ist?
1/4 der Leasingrate ist allerdings zumindest fair, verglichen mit Privatleasing. Und da kommt der Punkt des Treibens, zumindest wenn man auf den anderen Betriebskosten sitzen bleibt. Billige Bereitstellung von sehr teuren Autos führt in der Regel zu hohen laufenden Kosten.
Aber kommen wir mal zum interessanten Teil.
Ist bei der „Auto-Option“ Service, Versicherung und Benzin/Strom mit drin?
Und ist der Vertrag auf die Firma oder auf deinen eigenen Namen geschlossen?
Was passiert bei Beendigung des Arbeitsvertrages?
Muss man bei der Rückgabe für die Mängel selbst aufkommen?
Das ist kein Geunke, sondern wirkliches Interesse am Modell. Es sei euch doch die Option gegönnt.
Zitat:
@johannson schrieb am 15. Dez. 2024 um 09:5:35 Uhr:
Und weil ein wirklicher Firmenwagen nicht nur Sparpotential, sondern eigentlich einen geldwerten Vertragsbestandteil darstellt, den man sich sonst auszahlen lassen kann. Zumindest bei denen, die durch Position einen Wagen erhalten, die ihn sonst beruflich nicht zwingend brauchen.
So, und was ist jetzt der Unterschied zwischen dem geldwerten Vorteil nicht ausbezahlen und dem Bruttoverzicht? Du verzichtest ja dann auch auf die Auszahlung des geldwerten Vertragsbestandteils. Daher kommt ja auch der Ansatz der Versteuerung des geldwerten Vorteils... Hint: ich verzichte aktuell bei einem viertel der Leasingrate und aktuell noch GWV eines Verbrenners auf deutlich weniger brutto als den zu versteuernden GWV
Zitat:
@johannson schrieb am 15. Dez. 2024 um 09:5:35 Uhr:
Ob das eingepreist ist, keine Ahnung. Bei uns ist da nichts eingepreist
Es ist hoffentlich nur nicht transparent gemacht. Wie soll denn ein Unternehmen überleben, das es nicht mal schafft, seine Kosten für seine Mitarbeiter sinnvoll zu steuern? Und der Firmenwagen ist da halt auch ein Teil der Kosten. Wäre der nicht da, könnte man den Mitarbeiter mehr Gehalt bezahlen bei insgesamt gleichen Kosten pro Mitarbeiter. Ich hoffe schwer für dich, dass irgendjemand in deinem Unternehmen das sinnvoll berechnet
Zitat:
@johannson schrieb am 15. Dez. 2024 um 09:5:35 Uhr:
zumindest wenn man auf den anderen Betriebskosten sitzen bleibt. Billige Bereitstellung von sehr teuren Autos führt in der Regel zu hohen laufenden Kosten.
Warum sollte man da auf Betriebskosten sitzen bleiben?! Es ist ein Firmenwagen, auch wenn es für dich kein richtiger Firmenwagen ist, die Kosten trägt selbstverständlich der Arbeitgeber.
Zitat:
@johannson schrieb am 15. Dez. 2024 um 09:5:35 Uhr:
Ist bei der „Auto-Option“ Service, Versicherung und Benzin/Strom mit drin?
Und ist der Vertrag auf die Firma oder auf deinen eigenen Namen geschlossen?
Wie gesagt, es ist eine Option auf einen Firmenwagen, nicht die Option auf ein privates Auto mit Firmenkonditionen. Deshalb besteht die Option ja bei uns auch nur, wenn man ausreichend viel dienstlich fährt. Natürlich zahlt die Firma alle Kosten für das Fahrzeug und sowohl Leasingvertrag als auch Zulassung laufen auf die Firma. Dafür, dass ich den Wagen anteilig privat nutzen darf, habe ich ja auch den Brurto-Gehaltsverzicht von einem Viertel der Full-Service-Leasingrate....