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Versuchter Autodiebstahl - zahlt die Teilkasko?

Themenstarteram 15. August 2015 um 14:41

Hallo zusammen,

gestern musste ich leider feststellen, dass man mir den Schließzylinder an der Fahrertür herausgebohrt und komplett rausgezogen hat. Dabei wurde die lackierte Griffblende vermutlich mit einem Werkzeug abgerissen, wobei die Tür um den Türgriff herum mehrere Dellen hat und verkratzt ist. Der Täter hat die Griffblende und den Schließzylinder mitgenommen, ist aber nicht in den Innenraum vorgedrungen, weshalb dort auch nichts fehlt oder beschädigt ist.

In meinem vorderen linken Kotflügel hat er in seinem Frust auch noch einen schönen Kratzer hinterlassen.

Der Fall wurde der Polizei gemeldet und wird dort unter "versuchter Autodiebstahl" geführt. Nach Vandalismus sieht das zumindest nicht aus - aus Spaß wird niemand das Türschloss aufbohren.

Der Wagen ist zwar Vollkasko versichert, aber eine Abwicklung über die Teilkasko wäre mir aufgrund der wegfallenden Hochstufung und der geringeren Selbstbeteiligung natürlich lieber.

Es wurde zwar bis auf die Griffblende und den Schließzylinder nichts im Fahrzeug entwendet - ist das trotzdem einen Fall für die Teilkasko, oder muss ich in den sauren Apfel beißen und die Vollkasko in Anspruch nehmen?

Der Schaden beläuft sich mit Austausch der Schlösser, des Türgriffs und Entfernung der Lackmängel auf geschätzt 2000-2500€.

20150814-192350
Beste Antwort im Thema
am 16. August 2015 um 12:14

Fachlich nochmal ergänzend:

Der TE ist in der Beweispflicht, dass ein erstattungsfähiger Schaden vorliegt.

Er muss die eingetretene Gefahr und den eingetreten Schaden nachweisen.

Bezüglich des Kotflügelschadens kann er letzteres zwar, jedoch kann nicht nachweisen, dass der Kotflügelschaden durch ED verursacht wurde, solange der Täter nicht gefasst ist und gesteht, dass er dies nicht aus Wut getan hat.

Ein VK Schaden wäre hingegen evident und somit erstattunsfähig.

Klipp und Klar: Die Beweislast liegt nicht beim Versicherer (für die unkundigen).

@twelferider

auch wenn es wohl einer Zensur gleich käme:

Gibt es nicht einen gewissen Grad an Unsinn, ab dem man bestimmten Usern, die einfach hier nur eine "Anti-Versicherer" / "Böser Versicherer" - Haltung einnehmen, zu Gunsten der Qualität des Forums das Handwerk legen kann?

Es doch eindeutig, dass es ihm/ihr nicht um die Sache geht, sondern einfach nur um Gehetze.

Mir als Fachkundigem (und vermutlich auch dem ein oder anderen hier) geht es mitlerweile tierisch auf Keks. Normalerweise verschwinden diese Leute ja mit derzeit. Hier jedoch Fehlanzeige. Ich mache Kfz-Versicherung 8hx5Tage die Woche und würde behaupten, dass ich mich ganz gut auskenne (wie manch anderer hier ja auch - nur das zur Klarstellung).

Ich verbringe meine Freizeit hier um Leuten zu helfen. Mein Ziel wird aber vehement durch in Rede stehende User konterkariert, was weder im Interesse der hier Ratsuchenden noch im Interesse des Forums sein kann.

Ich würde Dich bitte zu prüfen, ob zielführende Maßnahme gegen solche Leute im Einkalng mit den Nutzungsbestimmungen zu bringen ist und wenn nein, dies intern mal zur Diskussion zu stellen.

Dir besten Dank.

Phaeti

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Eindeutiger Teilkaskoschaden, lass Dir nichts Anderes einreden...

am 15. August 2015 um 15:16

hallo,

hier geht es wieder mal um die abgrenzung

tk (versuchter) einbruchdiebstahl vs. vk vandalismus.

ich hab irgendwo mal ein posts mit entsprechender rechtsprechung benannt.

muss mal die sufu benutzen, wenn es dich genauer interessiert.

grob gesagt ist alles das, was in einen adaquaten kausalen zusammenhang mit einem versuchten einbruchdiebstahl zu bringen ist über die tk versichert.

abgrenzungsbeispiele:

täter versuchen (sowie bei dir) das schloss aufzubrechen. es gelingt ihn jedoch nicht. das schloss wird beschädigt.

--> TK ED Schaden.

täter versuchen nach vollendeten einbruch das navi zu entwenden. sie bekommen es jedoch nicht aus der mittelkonsole. aus frust schlagen sie das display ein und wüten im auto.

--> VK Vandalismus.

(der schaden an tür wäre immernoch ein TK Schaden!)

gruß

Der Schaden an der Tür dürfte auf den Einbruchsversuch zurück zu führen sein -> TK

Der Kratzer am Kotflügel dagegen ist wie du selber schreibst aus Wut passiert und als reiner Vandalismus zu sehen -> VK

Zitat:

@rrwraith schrieb am 15. August 2015 um 16:50:35 Uhr:

Eindeutiger Teilkaskoschaden, lass Dir nichts Anderes einreden...

Lass dir keinen Blödsinn erzählen!

Schaden an der Türe = Teilkasko

Schaden am Kotflügel = Vollkasko - so wie bereits richtig geschrieben.

Der BGH hat sich insoweit bereits eindeutig im Jahre 2006 postioniert, nachzulesen mit Begründung (in einem sehr ähnlichen Fall) hier:

http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Also ich hätte den Kratzer am Kotflügel ohne Anerkennung einer Rechtsplicht aus der TK bezahlt.

Ist ja nicht auszuschließen, dass der Täter mit dem Werkzeug abgerutscht ist .

Kam natürlich auf den Kunden an.

Ob man etwas "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht"; "Entgegenkommenderweise"; "Aufgrund der guten Kundenverbindung" oder einfach wegen des schönen Wetters bezahlt, ist die eine Seite.

Der Rechtsanspruch auf eine Versicherungsleistung die andere.

Und einen solchen Rechtsanspruch gibt es nicht in Bezug auf den Schaden am Kotflügel in der Teilkasko - auch, wenn Ahnungslose etwas anderes behaupten.

Zitat:

@germania47 schrieb am 15. August 2015 um 22:46:25 Uhr:

............

Kam natürlich auf den Kunden an.

Genau, da macht es sich vermutlich bezahlt wenn man bei einem Versicherer am Ort ist.

Mit meinem Versicherungsvertreter hab ich auch abends schon ein Bier zusammen getrunken.

Der regelt so Sachen dann auch unkompliziert und oft zu meinen Gunsten.

Das hat nichts mit illegalen Machenschaften zu tun. Bei diesen Lösungen gewinnen beide Seiten.

Mein Vertreter weis ganz genau das ich mit nix ums Eck komme was nicht stimmt und ist sehr sicher das ich nicht jedes jahr nach neuen Versicherern schaue um 3 cent zu Sparen.

Und ich weis wenn ich was hab wird da nicht rumgeeiert sondern einfach zügig gesehen das der schaden zu meiner Zufriedenheit geregelt wird.

Moorteufelchen

am 16. August 2015 um 8:09

Hallo,

naja, jetzt muss man mal für den TE ein wenig vorsichtig sein.

Nicht das er die Aussage so interpretiert, dass ein (Quasi-) Anspruch besteht.

Zusammenfassend:

Rechtsanspruch:

Zitat:

Schaden an der Türe = Teilkasko

Schaden am Kotflügel = Vollkasko - so wie bereits richtig geschrieben.

Entgegenkommen, Kulanz, Wohlwollen, etc..

Die Regulierung dem Grunde (ob überhaupt) und der Höhe hängt zunächst von dem Vertragswerk und den Prozessen ab, die der Versicherer zu Grunde gelegt. Die Schadenregulierung ist eine Massenabfertigung; eine Standardisierung daher aus Effizienzgründen notwendig.

Erst wenn der Kunde sich unzufrieden gibt, wird ggf. inviduell nachzujustiert. Der Schadenfall erneut betrachtet. In unserem Haus kann das durch Kompetenz und Wollen des Schadenregulierers (meist bei kleineren Sachen) gestehen oder was eigentlich meistens der Fall auf Bitten unser Vertriebseinheiten, die den Kunden auch besser kennen. Steht die Kundenverbindung einem Entgegenkommen nicht entgegen wird reguliert. Anderfalls auf "höherer Ebene" entschieden.

gruß

"Es wurde zwar bis auf die Griffblende und den Schließzylinder nichts im Fahrzeug entwendet - ist das trotzdem einen Fall für die Teilkasko, oder muss ich in den sauren Apfel beißen und die Vollkasko in Anspruch nehmen?"

Dies war die Frage des TE. Diese wurde klar beantwortet.

Ob der Kratzer im Kotflügel in einen adäquaten Kausalzusammenhang zu bringen ist, weil z. B. der Täter möglicherweise unvorsichtig mit einem Werkzeugkoffer hantiert hat, kann niemand beantworten, ohne zumindest den Schaden genau gesehen zu haben. Der Einzige, der das kann, ist der Täter selbst.

Ach nein, einige Andere wissen auch, dass der Kratzer zu 100% ein Vollkaskoschaden ist, belegen dies gleich mit einem BGH-Urteil und erklären alle Anderen zu Ahnungslosen.

Hut ab vor so viel hellseherischen Fähigkeiten.

Und dann kommt noch der "Oberexperte" und erklärt, dass die Schadensregulierung letztendlich vom Wohlwollen des Versicherers abhängt....

am 16. August 2015 um 12:14

Fachlich nochmal ergänzend:

Der TE ist in der Beweispflicht, dass ein erstattungsfähiger Schaden vorliegt.

Er muss die eingetretene Gefahr und den eingetreten Schaden nachweisen.

Bezüglich des Kotflügelschadens kann er letzteres zwar, jedoch kann nicht nachweisen, dass der Kotflügelschaden durch ED verursacht wurde, solange der Täter nicht gefasst ist und gesteht, dass er dies nicht aus Wut getan hat.

Ein VK Schaden wäre hingegen evident und somit erstattunsfähig.

Klipp und Klar: Die Beweislast liegt nicht beim Versicherer (für die unkundigen).

@twelferider

auch wenn es wohl einer Zensur gleich käme:

Gibt es nicht einen gewissen Grad an Unsinn, ab dem man bestimmten Usern, die einfach hier nur eine "Anti-Versicherer" / "Böser Versicherer" - Haltung einnehmen, zu Gunsten der Qualität des Forums das Handwerk legen kann?

Es doch eindeutig, dass es ihm/ihr nicht um die Sache geht, sondern einfach nur um Gehetze.

Mir als Fachkundigem (und vermutlich auch dem ein oder anderen hier) geht es mitlerweile tierisch auf Keks. Normalerweise verschwinden diese Leute ja mit derzeit. Hier jedoch Fehlanzeige. Ich mache Kfz-Versicherung 8hx5Tage die Woche und würde behaupten, dass ich mich ganz gut auskenne (wie manch anderer hier ja auch - nur das zur Klarstellung).

Ich verbringe meine Freizeit hier um Leuten zu helfen. Mein Ziel wird aber vehement durch in Rede stehende User konterkariert, was weder im Interesse der hier Ratsuchenden noch im Interesse des Forums sein kann.

Ich würde Dich bitte zu prüfen, ob zielführende Maßnahme gegen solche Leute im Einkalng mit den Nutzungsbestimmungen zu bringen ist und wenn nein, dies intern mal zur Diskussion zu stellen.

Dir besten Dank.

Phaeti

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