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Versuchter Autokauf

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 12. Juli 2017 um 16:32

Hallo liebe Community

 

Ich habe heute versucht ein Auto zu kaufen.

Das Auto sollte neu tüv haben gute Ausstattung Preis lag bei 5650 Euro es gab eine Rechnung statt kaufvertrag in der Rechnung steht 5000 statt 5650 und eine Quittung bekommen für Reifen 650 Euro Hersteller Model kw Hubraum Tag der Zulassung Fahrzeug ident nr briefnr km stand mehr nicht

Den habe ich unterschrieben danach fing der Händler an zu sagen es gebe keine TÜV Papiere im Fahrzeugschein steht tüv das reicht für die Zulassung.darauf hin sagte ich Nein ich brauche den Bericht es war 17.45 Uhr Mittwoch er meinte er macht jetzt noch tüv darauf hin bin ich nach Hause gefahren und möchte das Auto nicht kaufen kommt mir alles bisschen komisch vor

 

Meine Frage muss ich das Auto kaufen der Händler meinte ich muss den kaufen oder eine Gebühr von 250 Euro da lassen weil er den reserviert hat und ein anderen abgesagt hat

 

 

Ich habe noch nix bezahlt er wollte heute Abend zu mir kommen den Brief mit tüv Bericht bringen und dann Bezahlen

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Beste Antwort im Thema
am 12. Juli 2017 um 19:09

Lass mal Raten.....Südländer ?

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Muss ja jeder selbst wissen - ich würde den nicht nehmen.

Rechtlich gehst du wohl kein Risiko ein, aber so was von ungewöhnlich (kein KV und eine Quittung über Reifen) ist dubios.

Für den Preis findest du besseres. Schau auch von Privat, von dem Händler wirst du eher keine Gewährleistung erwarten können.

am 12. Juli 2017 um 19:09

Lass mal Raten.....Südländer ?

Themenstarteram 13. Juli 2017 um 5:05

Meint ihr da würde was kommen er wollte zum Rechtsanwalt gehen

 

Und ja Südländer

Wenn neu TÜV vereinbart ist gibt es auch einen TÜV Bericht, wenn nicht wo ist dann die Plakette her? bzw. der Eintrag im Schein hat welches Datum? TÜV Bescheinigung braucht man doch für Zulassung heute, oder?

Themenstarteram 13. Juli 2017 um 7:47

Ja tüv stand im kfz Schein als Stempel 5/19

 

Natürlich braucht man den Bericht zum anmelden er sagte Nein brauch man nicht der Stempel im Schein reicht häää

Manche wollen den, bei manchen reicht auch der Stempel. Wenn du sicher gehen willst das alles auf Anhieb klappt, wäre der Bericht nicht schlecht ;-)

Da steht auf dem Stempel die Prüforganisation und eine Nummer, die sollten in der Lage sein einem nochmal einen Ausdruck zu machen. Wär mal Interessant.

Themenstarteram 13. Juli 2017 um 8:01

Ich kaufe das Auto dort nicht gebe es für mich probleme

Wenn ein gültiger Kaufvertrag vorliegt, ja.

Ansonsten nein.

So meine Meinung.

Themenstarteram 13. Juli 2017 um 11:23

Eine Rechnung kein Kaufvertrag

Das Thema ist eher etwas für einen Fachanwalt, meines Wissens nach gibt es hier keinen ... nur viele mit gefährlichem Halbwissen (inkl. mir).

 

Zur Anmeldung eines Fhz sind die Nachweise der durchgeführten HU/AU nicht zwingend notwendig. Es liegt am Landkreis ob er lediglich den Stempel im Zulassungsteil 2 akzeptiert. Meiner tut dies, der benachbarte verlangt die Unterlagen.

 

Zu den Fragen Rechnung/Kaufvertrag und Gültigkeit ist definitiv ein Fachanwalt zu befragen.

Eine Rechnung jedenfalls stellt keinen Kaufvertrag dar, sondern ist die Zahlungsaufforderung/Betätigung und steht zeitlich hinter dem Kaufvertrag.

 

P.S.:

Auf der sog. Rechnung sehe ich ein Unterschriftsfeld "Kunde", hast du dies paraphiert? Wenn ja, hast du einen Kaufvertrag für den Gegenstand geschlossen.

Aber auch eine mündliche Erklärung kann als Vertrag gelten. Zum Beispiel: "Mach TÜV drauf und ich nehme das Auto xy für yz" und der Verkäufer stimmt dem zu.

Ich verstehe nicht ganz warum es bei einer frischen HU keinen Bericht gibt. Dachte man bekommt immer einen Bericht dazu. Kannst Du dem Händler nicht zu verstehen geben, dass Deine Zulassungsstelle auf einen Bericht besteht?

Einen Anwalt würde ich erst einschalten, wenn Du das Fahrzeug wirklich nicht mehr willst.

Warst Du alleine beim Händler oder war noch jemand mit Dir dabei?

So ist es. Komplette Berichte sowie einen ordnungsgemäßen KV, sonst tschüsss.....

Sag ihm das und gut. Solche Geschäfte rechnen sich nie,nie,nie für den Erwerber....

Zitat:

@cki77 schrieb am 13. Juli 2017 um 22:58:42 Uhr:

So ist es. Komplette Berichte sowie einen ordnungsgemäßen KV, sonst tschüsss.....

Sag ihm das und gut. Solche Geschäfte rechnen sich nie,nie,nie für den Erwerber....

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