ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versuchter Einbruch/Diebstahl Fahrerfenster TK/VK

Versuchter Einbruch/Diebstahl Fahrerfenster TK/VK

Themenstarteram 8. April 2011 um 13:57

Hallo,

habe einige ähnliche Beiträge gelesen, doch meinen Fall nicht gefunden.

Mir wurde gestern Vormittag das Auto aufgebrochen. Es wurde die Seitenscheibe auf der Fahrerseite eingeschlagen. Gestohlen wurde jedoch nichts.

Habe folgendes Problem:

Die TK zahlt meine Scheibe. Allerdings hat das Einschlagen der Scheibe einige Schnitte an der Türverkleidung hinterlassen. Direkt an den Fenstergummis. laut BMW eine klare Folge des Einschlagens der Scheibe.

 

Muss nun die Verkleidung von der TK bezahlt werden? Sonst sind keine Vandalismus Spuren vorhanden.

Anzeige bei der Polizei wurde natürlich gemacht. Die waren auch vor mir am Fahrzeug, da ein Anwohner sie gerufen hat.

Danke für eure Hilfe.

LG,

Michl

Beste Antwort im Thema

Vielleicht solltest Du über Deine Einstellung zu der ganzen Sache nochmal nachdenken.

Du bist gegen Vandalismusschäden versichert, weil Du eine Vollkasko hast.

Du bist gegen Glasbruchschäden versichert, weil Du eine Teilkasko hast.

Und Du wärst auch gegen Diebstahlschaden versichert, wenn man Dir das Fahrzeug oder seine Teile klauen würde.

Trotzdem meinst Du, Du seist in der Situation, über die Art und Weise der Regulierung zu schimpfen, weil Dir etwas passiert ist, das nun mal kein Diebstahl war und bedingungsgemäß eben nur zum Teil (Glas) oder gegen Hochstufung (VK) erstattet wird (???).

Dir ist seitens der Versicherung nichts ungerechtes angetan worden. Gar nichts. 

Und wenn die Konsequenz daraus für Dich ist, dass Du beim nächsten Fall (der Dir hoffentlich erspart bleibt) betrügen willst, um mehr abzuzocken, als Du bezahlt hast (nichts anderes willst Du offensichtlich), dann finde ich das unter aller Kanone.

Denn diese Einstellung zahle ich mit mit meinen Prämien mit. Und  dazu habe ich wenig Lust.

Hafi

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten
am 8. April 2011 um 14:13

Theoretisch ist es ein Diebstahlschaden, insofern ja. Allerdings fehlt ja nichts, also wird die Versicherung sich wahrscheinlich über "Nene, Vandalismus und so!" rausreden wollen. Versuch's halt, aber rechne nicht damit.

Zitat:

Original geschrieben von self

Theoretisch ist es ein Diebstahlschaden, insofern ja.

Und wo siehst du praktisch den Diebstahlschaden, wenn lediglich eine Scheibe am Fahrzeug eingeschlagen wurde?

am 8. April 2011 um 16:02

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Zitat:

Original geschrieben von self

Theoretisch ist es ein Diebstahlschaden, insofern ja.

Und wo siehst du praktisch den Diebstahlschaden, wenn lediglich eine Scheibe am Fahrzeug eingeschlagen wurde?

Eben. Das ist ja der Punkt, auf den sich die Versicherung rausreden wird. Aber ein Vandale wird in den seltensten Fällen sauber eine Scheibe einschlagen und sonst alles intakt lassen. Insofern wird es wohl ein Diebstahlversuch gewesen sein. Deswegen bin ich der Meinung, dass es eigentlich ein Diebstahlschaden ist.

Themenstarteram 8. April 2011 um 16:46

Schon mal Danke für eure Einschätzung.

Hätte ich der Polizei vor Ort gleich gesagt, dass die Sonnenbrille fehlt, wäre es was anderes oder? Könnte mir natürlich auch erst am Weg zur Niederlassung aufgefallen sein.

Schwach finde ich meinen Versicherungsberater. Er gibt auf Nachfrage sogar zu, dass sie im oben genannten Fall alles in der TK übernehmen. Dann kann ich das nächste Mal auch online abschließen.

Es ist bisher lediglich eine Vorabinfo an die Versicherung gegangen. Die eigentliche Schadensregelung erfolgt nach Erhalt der Rechnung. Diese werde ich aber auch erst selbst bezahlen müssen, da der Vorfall in Ö passiert ist.

In die VK werde ich es sicher nicht einfließen lassen.

Gibt es Unterschiede in den Polizei Anzeigen? Bestimmte Begriffe?

"Auto aufgebrochen" wie es auf der Benachrichtigung an der Windschutzscheibe stand, kommt im Versicherungsdeutsch ja nicht vor oder?

am 8. April 2011 um 17:50

Natürlich sollte Dich Dein Versicherungsvertreter mit entsprechenden Informationen versorgen und Dir auch eine Rechnung für die angeblich geklaute Sonnenbrille beschaffen. Das wäre ja echt ein Ding, wenn man bei der Wahrheit bleibt. Beim Verkauf der Versicherungen an Dich belügt er Dich ja schließlich auch nach Strich und Faden, da kann man doch im Schadenfall nicht so pingelig sein.

Mal im Ernst. Ich lüge nicht, auch nicht zu Gunsten des Kunden, auch nicht wenn ich den Kunden dadurch verlieren sollte. Der Kunde, dem die Wahrheit nur insofern was bedeutet, solange sie Ihm nützt und die zurechtgedichtet wird, sofern was für Ihn rausspringt, auf solche Kunden kann ich verzichten. Ehrlich währt am längsten, warum sollte ein Vertreter seinen Job riskieren und Kunden beim Betrug unterstützen?

Themenstarteram 8. April 2011 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Natürlich sollte Dich Dein Versicherungsvertreter mit entsprechenden Informationen versorgen und Dir auch eine Rechnung für die angeblich geklaute Sonnenbrille beschaffen. Das wäre ja echt ein Ding, wenn man bei der Wahrheit bleibt. Beim Verkauf der Versicherungen an Dich belügt er Dich ja schließlich auch nach Strich und Faden, da kann man doch im Schadenfall nicht so pingelig sein.

Mal im Ernst. Ich lüge nicht, auch nicht zu Gunsten des Kunden, auch nicht wenn ich den Kunden dadurch verlieren sollte. Der Kunde, dem die Wahrheit nur insofern was bedeutet, solange sie Ihm nützt und die zurechtgedichtet wird, sofern was für Ihn rausspringt, auf solche Kunden kann ich verzichten. Ehrlich währt am längsten, warum sollte ein Vertreter seinen Job riskieren und Kunden beim Betrug unterstützen?

Meine Einschätzung ist nur, dass es hier wirklich um einen Grenzfall geht.

Er soll mich nicht bei nem Versicherungsbetrug unterstützen.

Vielleicht war das unglücklich formuliert.

Der Dumme ist nur immer der Kunde. Er ist sicher in der Lage die Sache, hier im Fall der Türverkleidung, die eindeutig durch den Diebstahlversuch beschädigt wurde und nicht durch eine zusätzliche Handlung, kulanztechnisch zu regeln. Auch im Sinne einer weiteren Zusammenarbeit.

Mich bringt dieser Schaden nicht um, doch die Art und Weise gefällt mir nicht.

Beim nächsten Mal weiß ich, was ich zu sagen habe. Es kann nicht angehen, dass alles bezahlt wird, wenn ich etwas im Auto zurücklasse, was erst Recht einen Anreiz gibt.

Im jetzigen Fall bleibt sowieso abzuwarten, was passiert.

Hätte nur auf Erfahrungen/Fachwissen gehofft!

Trotzdem Danke für deinen Beitrag!

Vielleicht solltest Du über Deine Einstellung zu der ganzen Sache nochmal nachdenken.

Du bist gegen Vandalismusschäden versichert, weil Du eine Vollkasko hast.

Du bist gegen Glasbruchschäden versichert, weil Du eine Teilkasko hast.

Und Du wärst auch gegen Diebstahlschaden versichert, wenn man Dir das Fahrzeug oder seine Teile klauen würde.

Trotzdem meinst Du, Du seist in der Situation, über die Art und Weise der Regulierung zu schimpfen, weil Dir etwas passiert ist, das nun mal kein Diebstahl war und bedingungsgemäß eben nur zum Teil (Glas) oder gegen Hochstufung (VK) erstattet wird (???).

Dir ist seitens der Versicherung nichts ungerechtes angetan worden. Gar nichts. 

Und wenn die Konsequenz daraus für Dich ist, dass Du beim nächsten Fall (der Dir hoffentlich erspart bleibt) betrügen willst, um mehr abzuzocken, als Du bezahlt hast (nichts anderes willst Du offensichtlich), dann finde ich das unter aller Kanone.

Denn diese Einstellung zahle ich mit mit meinen Prämien mit. Und  dazu habe ich wenig Lust.

Hafi

Themenstarteram 9. April 2011 um 5:45

Zur Klarstellung:

Ich habe und werde meine Versicherung nicht betrügen!!!

Alle Angaben waren korrekt und leider konnte bisher keiner meine zu Anfang gestellte Frage beantworten.

Meine bisherigen Schlussfolgerungen, mit Bitte um Korrektur, wenn ich falsch liege:

- Versuchter Einbruch/Diebstahl ist immer Gleichzusetzen mit Vandalismus, wenn nichts gestohlen wurde.

- TK zahlt Glasschaden, weil sie ihn immer bezahlt. Auch wenn ich selbst aus irgendeinem Grund diesen Schaden verursacht habe.

- Wurde etwas gestohlen (unabhängig vom Wert), dann zahlt TK auch die Folgeschäden, wie in meinem Fall die Türverkleidung, oder bspw. bei gestohlenem Airbag mit beschädigtem Lenkrad, eben auch das Lenkrad.

Ich bitte um Nachsicht für diese Fragen, doch es ist mein erster Schaden in dieser Hinsicht und ich möchte einfach verstehen, um was es genau geht.

Wenn jemand einen Link zu genaueren Erläuterungen/Rechtsprechungen auf diesem Gebiet hat, so wäre ich sehr dankbar, wenn es hier gepostet würde.

Ich hoffe natürlich, dass dies eine einmalige Sache bleibt, doch leider häufen sich diese Delikte.

Nochmal: Ich will hier keine Versicherungsmakler schlecht machen, noch jemandem seine Prämien "stehlen".

LG

am 9. April 2011 um 6:02

Zitat:

Original geschrieben von earlofwein

 

- Versuchter Einbruch/Diebstahl ist immer Gleichzusetzen mit Vandalismus, wenn nichts gestohlen wurde.

versuchter diebstahl ist meist auch versichert (der vertrag liegt dir vor?).

nur kannst du das nachweisen? kanns nicht doch einfach nur vandalismus gewesen sein?

wenn ein schraubendreher noch im schloss steckt und das radio beschädigt ist, weil sie es nicht entfernen konnten, ist die lage leider eindeutiger.

soweit ich das bisher las, hat die VS die regulierung doch noch nicht abgelehnt, oder ?

als was hat es denn die polizei aufgenommen (die natuerlich auch nicht bei der tat vor ort war) ?

Themenstarteram 9. April 2011 um 6:59

Den genauen Wortlaut der Polizeianzeige reiche ich Montag nach.

Leider dauert das 1-2 Tage, bis ich es abholen kann.

Die Polizei war nicht dabei, aber vor mir vor Ort. Sie haben das offene Fenster mit Folie abgeklebt und mir eine Benachrichtigung mit " Ihr Auto wurde aufgebrochen..." hinterlassen. Ich kam aber dazu, kurz bevor sie wieder gefahren sind. Somit konnten sie noch meine Daten aufnehmen.

Die Versicherung hat bisher weder was abgewiesen, noch zugesagt.

Ich gehe mit dem kompletten Betrag inkl. Ersatzwagen in Vorleistung, da der Vorfall nicht in D, sondern Ö passiert ist. Normaler Vorgang laut VS und kein großes Problem. Hab zwar bei der Partnerversicherung in meiner BMW Niederlassung abgeschlossen, doch ein Vertrag mit der Niederlassung in Ö besteht halt nicht.

Ich hatte bisher nur Kontakt zu meinem Berater, der eine Vorabmeldung eingegeben hat. Der Sachbearbeiter wird erst bei Rechnungsabgabe eingeschaltet. Der Berater selbst sagte, dass er sich in dem Fall nicht genug auskennt. Dass Vandalismus nicht von der TK bezahlt wird war mir auch vorher klar.

Der zuständige Herr bei der BMW Niederlassung in Ö sah mich aber mit ungläubigen Staunen an, als ich ihm erzählte, dass ich auf der Türverkleidung schon sitzen bleibe. O-Ton: "Was? Die Einschnitte sind doch eine klare Folge des Einbruchversuchs! Das muss die TK bezahlen."

Somit war ich völlig verwirrt.

Weiterhin kann es natürlich auch Unterschiede im Versicherungsrecht zwischen D und Ö geben.

Ich geb ehrlich zu, dass ich mich viel zu wenig damit auskenne.

Die paar Euro für die Türverkleidung sind mir egal. Ich möchte mich einfach informieren, was mein Recht ist, bzw. was nicht.

Danke für Eure Hilfe!

am 9. April 2011 um 7:10

Wie gesagt: Die Schwierigkeit ist, nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um einen Diebstahlversuch handelt. Du weisst ja selbst nichtmal, dass es wirklich ein Diebstahlversuch ja. Du kannst es nur aus den Gegebenheiten folgern.

TK deckt übrigens grundsätzlich erstmal nur Sachen ab, die tatsächlich fest mit dem Auto verbunden sind, also Türen, Schalthebel, Felgen... nicht aber Sachen, die lose im Auto liegen (verpacktes Autoradio(!), Sonnebrille, Portemonnaie).

am 9. April 2011 um 7:30

Zitat:

Original geschrieben von earlofwein

Der zuständige Herr bei der BMW Niederlassung in Ö sah mich aber mit ungläubigen Staunen an, als ich ihm erzählte, dass ich auf der Türverkleidung schon sitzen bleibe. O-Ton: "Was? Die Einschnitte sind doch eine klare Folge des Einbruchversuchs! Das muss die TK bezahlen."

der war ja nun auch nicht dabei ;)

wenn du, wie auch hier, immer von einbruch sprichst, ist verstaendlich, dass er den weg auch aufgreift.

seine aussage ist wohl eher so zu werten, dass die verkleidung durch den glasschaden entstand.

dass deutsche nicht immer und ueberall in Ö beliebt sind, ist auch kein geheimnis (soll aber nicht heissen, dass es vandalimus gewesen sein soll).

Themenstarteram 9. April 2011 um 8:26

Danke euch beiden!

Werd einfach mal abwarten, was der Sachbearbeiter dazu sagt.

Zum Thema Vandalismus:

Sollte es so gewesen sein, war es aber ein Anfänger, oder sehr gnädig.

Einmal mit dem Schlüssel um das Auto bewirkt erheblich mehr Schaden, bei geringerer Wahrscheinlichkeit aufzufallen. Keine Ahnung ob in diesem Fall die Alarmanlage anspringt.

Vielleicht hat er/sie ja nur sauberes Scheibeneinschlagen geübt.

Für diese Arbeit vergebe ich 4 von 5 Punkten ;)

Für den Fall, dass so etwas noch einmal vorkommen sollte, hinterlass ich in Zukunft eine Tüte Gummibären im Fahrzeug. So haben die Spaßvögel Spannung, was zum Spielen und was süßes ;)

Mehr als den Humor nicht zu verlieren, kann man trotz allen Ärgers eh nicht machen.

Schönes WE!

Themenstarteram 11. April 2011 um 9:08

Zur Vollständigkeit:

Die Polizei hat gegen Unbekannt eine Anzeige über " Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen (Versuch) " erstattet.

Inwieweit der Wortlaut einer Anzeige jetzt für die Versicherung relevant ist, kann ich nicht sagen. Lass mich da einfach überraschen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versuchter Einbruch/Diebstahl Fahrerfenster TK/VK