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Verti Versicherung hat mir gekündigt und mach neues Angebot TK/VK 1000SB

Themenstarteram 28. Oktober 2017 um 16:27

Hallo,

heute habe ich ein Schreiben meiner Kfz Versicherung bekommen.

Hier mal der Inhalt.

"Wir können Ihren oben genannten Versicherungsvertrag unter den bisherigen Konditionen leider nicht fortsetzen.

Wir üben daher das beiderseitig bestehende Kündigungsrecht aus und kündigen Ihnen Ihren Versicherungsvertrag für das Auto mit dem Amtlichen Kennzeichen **-** **** rechtzeitig zu, 01.01.2018.

Gern möchten wir Ihnen aber ein neues Angebot unterbreiten. Rufen Sie uns bitte an und lassen Sie sich beraten"

 

Also um es mal vorweg zu nehmen, ich hatte im Febr. einen Kaskoschaden, einen Riss in der Frontscheibe.

Aber wäre das der Grund dann hätten Sie das binnen 4 Wochen kündigen müssen.

Ich hatte auch bei Verti angerufen und die sagten das der Audi A5 neu eingestuft wurde, weil damit mehr Unfälle passieren würden.

Auf meine Nachfrage ob Sie damit die Typklassen meinte, wurde das verneint.

Das neue Angebot wäre dann VK/TK mit 1000€ SB.

Wenn ich bei Verti auf der Homepage mal eine Versicherungsangebot durchgehe, dann lässt sich auch nur die SB 1000€ anwählen.

Sieht wirklich so aus, als das die einen für die ungünstigen Altvertrag los werden wollen.

Jetzt die Frage, weiß jemand ob das in dieses Form überhaupt zulässig ist ?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Verteidige du nur deine Berufsgruppe, ist ja legitim.

Aber die vertickt doch mehr als nur Kfz.-Verträge.................das du das so eingrenzt.

Meine Erfahrung mit selbiger, ist abgeschlossen, das kannst du nicht reparieren, musst du auch nicht

und ist auch nicht Thema diesen Threads!!

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Hey! Natürlich kann dir auch die Versicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen und nicht nur binnen 1 Monat nach einem Schadenfall. Das ist hier geschehen. Sie haben dir ein neues Angebot unterbreitet. Wenn du dieses nicht annehmen möchtest, dann musst du dich um eine andere Versicherung kümmern.

Ich weis nicht warum du haderst...........

Die Welt ist voll von Versicherungen, gibt genug die dich "normal" versichern und günstiger.

Ich würde denen vorn Koffer scheixxen und die Kündigung freudig betsätigen.

Bei den Grossen Portalen dauert das keine 10min und du bist neu versichert!

Themenstarteram 28. Oktober 2017 um 20:44

Hi, habe schon eine alternative Vers. Gefunden.

 

Mir geht es aber mehr darum ob die es einfach so dürfen.

Wurde ja schon gesagt, dass die das dürfen. Da dieses Recht nur den TK-Bereich betrifft, wollen die den Vertrag lieber anpassen. Das wiederum geht nur mit Deiner Zustimmung. Da es jedoch schwer werden dürfte, eine reine TK bei einer anderen Versicherung abzuschließen, ohne zugleich eine HP dort zu machen, ist es sicherlich besser, woanders günstiger beides abzuschließen.

Ja sie dürfen. Schau mal in die Versicherungsbedingungen.

Es ist eine ganz normale fristgerechte Kündigung.

Beide Vertragspartner dürfen kündigen.

ja

Man beachte §5 Abs.1 Satz 1 PflVG. ;)

Zitat:

@Copykill-Defcon schrieb am 28. Oktober 2017 um 22:44:59 Uhr:

Hi, habe schon eine alternative Vers. Gefunden.

Mir geht es aber mehr darum ob die es einfach so dürfen.

Wieso soklten die es nicht dürfen? Steht auch in der akb ;) haste noch nie gelesen wa?

Kontrahierungszwang in der HP ...

ja, aber vorsicht bei der Interpretation!

Der Kontrahierungszwang ist "nur" eine Annahmezwang. Das heißt es muss ein Antrag gestellt werden und dieser muss angenommen werden. Er schränkt den Versicherer lediglich in seiner Vertragsabschlussfreiheit ein (Privatautonomie).

Der § 5 II S.1 PflVG hebt nicht die Kündigungsrechte des Vertrages auf. Das heißt natürlich kann gekündigt werden. Natürlich muss aber auch bei einem Neuantrag wieder angenommen. Allerdings auch nur die Haftpflicht und allerdings auch nur im Rahmen der gesetzlich Verpflichtung, sprich gesetzliche Mindestdeckungssummen.

Themenstarteram 29. Oktober 2017 um 12:02

Was mich besonders daran ärgert, das ich vor 5 Wochen noch mit denen Telefoniert hatte,

und es eine Vertragsänderung für 2018 gab im Zuge einer Leistungsänderung.

Schon da war denen klar das es bei einer Neuversicherung des Autos zu 1000€SB kommen würde.

Aber anstatt da was zu erwähnen haben die mir die Vertragsänderung für 2018 zugesagt und eben auch schriftlich bestätigt.

Und jetzt nach 5 Wochen fällt denen auf einmal mir dann doch lieber zu kündigen.

So ist das eben. Die dürfen das

Das Leben darf manchmal sinnvoll strukturiert sein (Schikaneverbot). ;)

Eine freie Kündigung im Berech der Pflichtversicherung durch den Versicherer ist nicht drin. Der Versicherer braucht berechtigende Gründe. Mit einer "Änderungskündigung" könnte ein Tarif, der mehr als den gesetzlichen Umfang bietet, auf den gesetzlichen Umfang reduziert und die Prämie dahin angepasst werden.

Es geht hier doch gar nicht um die Pflichtversicherung HP, sondern um eine Änderung der SB bei TK/VK.

Und da hat die Direktversicherung VERTI eben freie Hand.

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