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Vertrag für Ehepartner bei gleicher Gesellschaft
Hallo Forum,
ich möchte meinen jetzigen Wagen auf meine Frau versichern und selber auf ein neues Fahrzeug wechseln. Sie selbst hat noch keine Vorversicherung.
Jetzt frage ich mich, ob es sinnvoll ist beide Fahrzeuge bei der jetzigen Gesellschaft (HUK24) zu versichern oder bei meiner Frau eine andere Gesellschaft zu wählen.
Ich hatte mit dem jetzigen Fahrzeug kürzlich einen Vollkasko (ca. 8k) und Haftpflichtschaden und da frage ich mich natürlich auch ob man mit zwei Gesellschaften besser aufgehoben ist für den Fall das einer der beiden Verträge mal gekündigt würde wegen Schäden. Ich weiss ja nicht ob es so etwas wie Sippenkündigung praktiziert wird oder ob ggf. beide Verträge zusammen betrachtet werden. Der jetzige Vertrag läuft schon seit 2003 bei der HUK24 bzw. anfangs HUK, SF ist bei 20.
Wie sieht es bei der Einstufung bei anderen Gesellschaften aus? Wäre das ähnlich wie bei der HUK? Bei der SF Klasse der HUK zählt für den Zweitvertrag - auch bei der HUK oder einer anderen Gesellschaft - doch erstmal die interne und nicht die "echte" (Rabattretter)?
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12 Antworten
Verti bietet Zweitwagentarif an. Der 2. erhält den gleichen Rabattsatz wie der 1. Wagen.
Zitat:
@Veteranenfreund23 schrieb am 31. März 2021 um 12:20:47 Uhr:
Verti bietet Zweitwagentarif an. Der 2. erhält den gleichen Rabattsatz wie der 1. Wagen.
Richtig - aber aufpassen, ist "nur" eine Sondereinstufung. Heißt die in der Zeit erfahrene Schadensfreiheitsklasse ist ausschließlich bei Verti anwendbar, kann nicht mitgenommen oder gar übertragen werden. Sofern das keine Rolle spielt, kann man das durchaus machen - hatte ich vor wenigen Jahren so mit unserem 1. und 2. Fahrzeug gemacht, bis der Zweitwagen dann ein Saisonkennzeichen bekam und zum 3. Wagen wurde und der nachgerückte Zweitwagen bei ner anderen Gesellschaft plötzlich noch günstiger war - auch mit Sondereinstufung - die gibt es nämlich nicht nur bei Verti sondern auch bei anderen Anbietern.
Aktuell bin ich mit 3 Fahrzeugen bei 3 unterschiedlichen Versicherungen, weil ich so am günstigsten fahre... Ehepartner ist als Fahrer eingetragen, hat selbst ebenfalls keine anrechenbare SFK aber in etwa solange den Führerschein wie ich.
Wenn ich bei der Verti die Zweitwagenregelung in Anspruch nehme, z.B. SF 20 als Sondertarif (da der Erstwagen auch SF 20 hat), dann dort z.B 3 Jahre bleibe, dann hat die imaginäre SF ja SF 23 und die richtige zu diesem Vertrag gehörende SF doch dann SF 3 oder SF 4 (wenn man von SF 1/2 zu Beginn ausgeht), oder?
Und diese SF 3 oder 4 kann ich doch dann mitnehmen, oder?!?
Danke! Meine ich doch...
Das steht ja dann auch im Widerspruch zu dem von Astra gesagtem...
Zitat:
@DarkDarky schrieb am 31. März 2021 um 14:04:57 Uhr:
Danke! Meine ich doch...
Das steht ja dann auch im Widerspruch zu dem von Astra gesagtem...
Was ich sagen wollte (weil die Frage auch immer mal wieder kommt): wenn man wechselt, dann nimmt man nicht die SF 23 mit, sondern nur die SF, die der Zweitwagen dort regulär erhalten hätte. Gab ja schon einige, die sich dann wunderten, dass man (um beim genannten Beispiel zu bleiben) nur noch SF 3 hat, obwohl der Wagen doch eigentlich in SF 23 (eben Sondereinstufung) war. Selbiges auch für die Übertragung. Hoffe das kam jetzt so rüber, wie es angedacht war...
Ich müsste dann aber mit dem Erstvertrag auch wechseln oder? Mit dem würde ich eigentlich gerne bei der HUK bleiben auch wegen der Sondereinstufung dort und unterjährig wechseln geht ja sowieso nicht.
Es wäre eher die Frage ob zweimal HUK24 oder einmal HUK24 + andere Gesellschaft wobei da die Frage wäre welche.. Es ist ja auch immer die (eigentlich entscheidende) Frage wie sich die Gesellschaft im Schadenfall verhält.
Bei der Verti muss z.B. der Erstwagen dort nicht versichert sein...
@Astra: Danke für die Aufklärung..., top!
Ich habe so eine Zweitwagen Erleichterung jetzt auch bei VHV. Erstwagen ist auch bei anderer Versicherung mit SF 37.
Die haben die Bedingung, das Erst sowie Zweitwagen nur von mir gefahren werden. Kann kein weiterer Fahrer eingetragen werden.
Versteh die Frage nicht, warum soll eine Versicherung, wenn es 2 VN gibt, beide Verträge kündigen, wenn mit dem einen, 1Schaden hat.
Sippenhaftung gibt es da ja nicht
Zitat:
@ronker schrieb am 31. März 2021 um 15:13:31 Uhr:
Ich müsste dann aber mit dem Erstvertrag auch wechseln oder? Mit dem würde ich eigentlich gerne bei der HUK bleiben auch wegen der Sondereinstufung dort und unterjährig wechseln geht ja sowieso nicht.
Es wäre eher die Frage ob zweimal HUK24 oder einmal HUK24 + andere Gesellschaft wobei da die Frage wäre welche.. Es ist ja auch immer die (eigentlich entscheidende) Frage wie sich die Gesellschaft im Schadenfall verhält.
Du erhälst bei vielen Versicherern die Sondereinstufung egal ob das 1. Fahrzeug dort versichert ist oder nicht. Bei der Verti ist das zum Beispiel egal.
Wichtig bei Verti bei meherern Fahrern ist, dass die SF Klasse zur Anwendung kommt, welche der/die jüngste angegebene Fahrer/in theoretisch hätte erwerben können.
Ich würde die Fahrzeuge dort versichern, wo sie ich den besten Preis (im Verhältnis zur Leistung) bekomme - egal ob dass dann verschiedene Versicherer sind oder nicht.
Sinnvoller ist es denke ich zu Beispiel, eine Rechtsschutzversicherung bei nem separaten Versicherer zu haben und nicht dort, wo man auch die KFZ oder andere Versicherungen hat, für den Fall man müsste oder wollte mal rechtlich gegen selbige vorgehen...
Zitat:
@celica1992 schrieb am 1. April 2021 um 09:37:49 Uhr:
Versteh die Frage nicht, warum soll eine Versicherung, wenn es 2 VN gibt, beide Verträge kündigen, wenn mit dem einen, 1Schaden hat.
Sippenhaftung gibt es da ja nicht
Die Versicherung könnte der Meinung sein, dass das Ganze unrentabel für sie ist und der andere Wagen evtl. auch von dem von Ihr als nicht vorsichtig genug fahrende Fahrer (Ehepartner) bewegt wird. Den zweiten Vertrag könnte Sie natürlich nicht sofort kündigen aber zum Ablauf des Versicherungsjahres ohne Grund.