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Vertragsformulierungen beim Gebrauchtwagenkauf
Hallo,
ich stehe kurz davor ein neuen gebrauchten Familienwagen zu kaufen (Bj 2016, 130t km) und bin jetzt aber vom Vertragsentwurf abgeschreckt denn dort steht neben dem normal "ohne Gewährleistung ab Platz" auch ein pauschales "reparaturbedürftig" ohne weiteren Kontext drin.
Das klingt für mich nach einem Persilschein für "wenn was kaputt ist haben wir es ja gesagt".
Kann mir jemand mit mehr Erfahrung im Gebrauchtwagenhandel sagen ob solche Formulierungen heutzutage normal sind oder eher ungewöhnlich und ein red flag darstellen?
Vielleicht auch gerade mit Blick auf den schweizer Gebrauchtwagenmarkt wobei die Unterschiede zu Deutschland hier vermutlich gering sein werden.
Ansonsten macht das Auto einen guten Eindruck auf mich und der Händler hat bei Google überwiegend gute Bewertungen.
Aber ein TCS (wie ADAC) Gebrauchtwagencheck auf meine Kosten ist dem Verkäufer zu kompliziert (u.a. dt. Sprachprobleme).
Hat jemand Erfahrungen mit sowas?
Vielen Dank
Rene
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10 Antworten
Schweizer Recht kann sich hier schon unterscheiden.
In D wäre ein Ausschluß der Sachmangelhaftung durch einen gewerblichen Händler nicht statthaft, nur ein Verkürzung.
Diese Formulierung "ab Platz" ist mir bisher auch nicht untergekommen.
Und "reparaturbedürftig" stand ganz allein im Vertrag oder in einem Satz? Wenn welcher Satz war das genau?
So wie ich das verstehe wäre das in D ebenfalls nicht so statthaft. Denn der gewerbliche Verkäufer müsste die Mängel im Vertrag hinterlegen um sie ausschließen zu können.
Wie gesagt, wie das Schweizer Recht hier gestaltet ist, weiß ich nicht.
Für Deutschland kann ich nur sagen: so ein Vertrag wäre hier in Bezug auf Sachmängel / Gewährleistung mit hoher Sicherheit nichtig. Ist der Verkäufer ein Unternehmer (das hab ich jetzt mal so interpretiert bei dir), kann er hier in D die Sachmangelhaftung auf 12 Monate begrenzen, aber nicht ausschließen. Auch so eine Formulierung in der Art "reparaturbedürftig" könnte man als Übervorteilung des Käufers ansehen, wenn das nicht zum Gesamtbild des Autos passt.
Wenn dein Bauchgefühl dich warnt, lass den Wagen stehen. Oder du kennst dich aus, zockst ein bisschen und hast vielleicht Glück, dass nichts Wesentliches dran ist. Sollte doch was dran sein, kannst du davon ausgehen, dass so ein Verkäufer dich im Regen stehen lässt.
Aber wie das in der Schweiz geregelt ist von der gesetzlichen Seite her, wissen andere hier bestimmt besser.
Moin
Allein deine Angabe hier, wie o.a } auch ein pauschales "reparaturbedürftig"
Lass die Finger davon...
Vielleicht Verkauf an Export?
Kennst du die Seite comparis.ch? Vielleicht hilft sie dir ja weiter. Hier gibt es Tips zum Fahrzeugkauf und auch Vertragsvordrucke.
Danke für die Antworten.
In der Schweiz kann ein Händler die Gewährleistung für Gebrauchte ausschließen und das ist auch soweit ich weiß Standard hier und nicht wirklich ein Problem.
Mein letzter Kauf vor 7 Jahren war ebenfalls so und der Wagen war ok.
Die genaue und alleinige Formulierung hier lautet "Fahrzeug wie besichtigt und gefahren ab Platz, reparaturbedürftig."
Händlerseitige Garantie ist ebenfalls ausgeschlossen aber eine Quality 1 Garantie für 1 Jahr oder 20t km auf Motor und Getriebe ist dabei.
Der Händler ist normaler An und Verkauf von Autos. Nichts von Export irgendwo zu sehen.
Mein Bauchgefühl warnt mich nicht bei dem Wagen zumal ich die komplette BMW Historie des Wagens kenne.
Eigentlich warnt mich nur die Formulierung und das der zweite Besitzer den Wagen nur 2 Jahre hatte.
Dem entgegengesetzt wäre evtl. das der Wagen erst vor 2 Monaten bei BMW war um zwei Rückrufaktionen von BMW umzusetzen.
Vielleicht gibt es ja hier auch Händler die dazu eine Meinung oder Erfahrung haben.
Gruss
Rene
P.S: Die Seite comparis.ch kenne ich. Da gibt es aber nur allgemeine Tipps. Mich interessieren eher Erfahrungswerte.
Also komplett anderes Recht.
Wie bei uns früher es mal war.
Dann würde ich das als normal einstufen. Warum sollte der Händler freiwillig haften wenn er diese problemlos ausschließen kann.
Ob das Vertrauen erweckt ist was anderes und kannst nur du vor Ort entscheiden.
Mit Verlaub, was hat das alles mit deiner Kaufabsicht zu tun?
} Mein Bauchgefühl warnt mich nicht bei dem Wagen zumal ich die komplette BMW Historie des Wagens kenne.
} Eigentlich warnt mich nur die Formulierung und das der zweite Besitzer den Wagen nur 2 Jahre hatte.
Da sehe ich z.B. kein Problem...
} Dem entgegengesetzt wäre evtl. das der Wagen erst vor 2 Monaten bei BMW war um zwei Rückrufaktionen von
BMW umzusetzen.
Da sehe ich z.B. auch kein Problem...
Ich bleibe bei meiner ersten Einschätzung von heute 09:46
Lass die Finger davon, dein Bauchgefühlt warnt dich nicht!
Ansonsten kauf das Auto...
Ich würde den Händler fragen, was an dem Auto reparaturbedürftig ist. Wenn er - was ich annehmen würde - sagt, damit will er nur ausschließen, dass man am Ende doch in ein paar Monaten mit Gewährleistung ankommt, dann kannst du dir immer noch überlegen, ob das Bauchgefühl stimmt.
Ich hätte kein Problem, ein Auto mit so einer Klausel zu kaufen, wenn ich mich vorher vom Zustand überzeugt habe, und der Preis dazu passt.
An ze germans: 'Ab Platz' ist in der Schweiz ungefähr das Pendant zu 'gekauft wie gesehen'.
Danke für eure Meinungen. :-)
Ich werde das Auto jetzt kaufen.