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Vertragshändler besteht auf Vorkasse/Überweisung - Welche Abwicklung ist sicher? Brief-Geld-Auto?

BMW 3er
Themenstarteram 18. November 2011 um 6:43

Hallo,

mich irrtiert der Vermerk im Kaufvertrag Überweisung vor Lieferung. Eine Überweisung/Vorkasse habe ich jedoch so meine Probleme, da dort auch gerade Fahrzeuge sehr günstig verschleudert werden. Welche Abwicklung ist sicher und ist es üblich dass man vorab überweist? Der Händler ist zwar groß aber ich habe das Gefühl das dort wegen Aktionen ein ziemliches choas herrscht. Mir wurde auch schon im vorfeld gesagt, dass sich die auslieferung wegen der aufbereitung verzögern wird.

der händler begründet die überweisung damit, dass sie anghalten sind mögligst wenig bargeld anzunehmen und bei dem preis sollte dies schon akzepieren. wenn ich den kaufvertrag nun unterschreibe, den brief mitbekomme, dann überweise haben doch beide was in der hand oder? der händler hat das fahrzeug und den eigentumsvorbehalt bis zur zahlung und muss das fahrzeug nicht rausrücken. falls der laden insolvent ist kann ich mit dem brief das fahrzeug trotzdem vom hof holen?

Gruß

Chris

Beste Antwort im Thema
am 18. November 2011 um 8:36

Für mich gibt es nur eins:

Geld erst gegen Ware (Auto UND Brief). Dass er angibt angehalten zu sein, nicht so viel Bargeld im Autohaus anzunehmen ist sein Problem und wäre mir schon mal sehr suspekt. "Chaos durch viele Aktionen" bedeutet entweder, dem Händler geht es extrem gut oder er ist schon insolvent.

Hier liegt doch offenbar ein doppelseitiges Mistrauen vor. Der Händler traut Dir nicht, dass er von Dir das Geld per Überweisung tatsächlich erhält, Du traust dem Händler nicht, dass es Dir das Auto übergibt, wenn Du vorher bezahlt hast.

Das wäre für mich keine Geschäftsgrundlage und ein Grund, dort überhaupt nicht zu kaufen.

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Hallo,

wenn das so ginge wäre es ok, aber der Händler wird den Brief nicht hergeben, bevor er das Geld hat (Wer den Brief hat, hat das Auto). Barzahlung gegen Brief? evtl. Anzahlung?

ciao olderich

Themenstarteram 18. November 2011 um 7:26

das stimmt meiner Meinung nach eben nicht. das auto haben sie ja weiterhin und ich müsste die herausgabe einklagen. die eigentumsübergabe erfolgt ja erst nach zahlung des kaufpreises (Eigentumsvorbehalt).

autohaus24.de schickt dir den brief ebenfalls vor überweisung den brief zu. was habe ich denn in der hand außer das wort eines händlers der ggf. kurs vor der insolvenz steht?

Hängt immer vom Händler ab. Bei einer BMW-Niederlassung habe ich immer vorab überwiesen, bei einem eher dubiosen Händler wäre ich natürlich vorsichtig. Wenn Du unsicher bist, dann hol halt eine Auskunft ein. Und wenn Du dann noch nicht sicher bist, dann Geld gegen Auto und Brief. Dann hast Du IMHO drei Optionen:

 

1. Du zahlst im Autohaus bar

2. Du zahlst per LZB-bestätigtem Scheck (absolut sicher für den Händler, kleine Gebühr für Dich)

3. Du fährst mit dem Verkäufer zur Bank und zahlst auf sein Konto ein

 

 

am 18. November 2011 um 8:14

Ich habe einfach mit dem Computer des Verkäufers online überwiesen.

Gruß

am 18. November 2011 um 8:17

Zitat:

Original geschrieben von Markenfrei

Ich habe einfach mit dem Computer des Verkäufers online überwiesen.

Gruß

aber da sieht der Verkäufer noch nicht, dass die Zahlung durchgegangen ist...

Also prinzipliell würde ich NIE vor Erhalt des Autos zahlen. Wenn der Händler nicht einverstanden ist, hat er halt pech gehabt. Ich zahle immer cash.

am 18. November 2011 um 8:36

Für mich gibt es nur eins:

Geld erst gegen Ware (Auto UND Brief). Dass er angibt angehalten zu sein, nicht so viel Bargeld im Autohaus anzunehmen ist sein Problem und wäre mir schon mal sehr suspekt. "Chaos durch viele Aktionen" bedeutet entweder, dem Händler geht es extrem gut oder er ist schon insolvent.

Hier liegt doch offenbar ein doppelseitiges Mistrauen vor. Der Händler traut Dir nicht, dass er von Dir das Geld per Überweisung tatsächlich erhält, Du traust dem Händler nicht, dass es Dir das Auto übergibt, wenn Du vorher bezahlt hast.

Das wäre für mich keine Geschäftsgrundlage und ein Grund, dort überhaupt nicht zu kaufen.

am 18. November 2011 um 8:40

Zitat:

Original geschrieben von MurphysR

 

2. Du zahlst per LZB-bestätigtem Scheck (absolut sicher für den Händler, kleine Gebühr für Dich)

Wenn der Händler insolvent ist, was er bestimmt nicht ´rumposaunen wird, ist das Geld bei Vorauszahlung weg.

Auch meine Empfehlung: LZB Scheck.

nafob

Zitat:

Original geschrieben von olderich

(Wer den Brief hat, hat das Auto)

Weit verbreiteter Irrtum. Der Brief hat überhaupt gar nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Das steht auch explizit so im Brief - der Zulassungsscheinigung Teil 1 - drin. Entscheidend ist hier einzig und allein der Kaufvertrag. Wer da drin steht, dem gehört das Auto auch.

Hättest du den Brief in der Hand, würde dir das rein gar nichts bringen. Selbst ein Kaufvertrag ist so eine Sache. Wenn der Händler pleite geht, bevor dir das Auto übergeben wurde, geht dein Geld ja in die Insolvenzmasse mit rein... Von daher bleibt eigentlich nur die Bezahlung bei Abholung, wenn es ein etwas dubioser Händler ist. Bei einer BMW Niederlassung würde ich mir da überhaupt keine Gedanken machen.

am 18. November 2011 um 8:45

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von olderich

(Wer den Brief hat, hat das Auto)

Bei einer BMW Niederlassung würde ich mir da überhaupt keine Gedanken machen.

Aber warum ein Risiko eingehen? Heutzutage gehen die grössten Banken pleite.

Und Autohäuser.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Zitat:

Original geschrieben von olderich

(Wer den Brief hat, hat das Auto)

Weit verbreiteter Irrtum. Der Brief hat überhaupt gar nichts mit den Eigentumsverhältnissen zu tun. Das steht auch explizit so im Brief - der Zulassungsscheinigung Teil 1 - drin. Entscheidend ist hier einzig und allein der Kaufvertrag. Wer da drin steht, dem gehört das Auto auch.

Hättest du den Brief in der Hand, würde dir das rein gar nichts bringen. Selbst ein Kaufvertrag ist so eine Sache. Wenn der Händler pleite geht, bevor dir das Auto übergeben wurde, geht dein Geld ja in die Insolvenzmasse mit rein... Von daher bleibt eigentlich nur die Bezahlung bei Abholung, wenn es ein etwas dubioser Händler ist. Bei einer BMW Niederlassung würde ich mir da überhaupt keine Gedanken machen.

Damit hast du Recht, aber was hilft dir das, wenn der Händler mit dem Geld das Auto nicht gekauft hat, es also zu seinem "Barvermögen" häuft? Dann ist das Geld einfach weg (Insolvenzbestand), und das Fahrzeug nicht gekauft. Bei Gebrauchtwagen, wenn diese der Bank gehören, ist es das gleiche Spiel. Er kann nichts verkaufen, was ihm nicht gehört. Dazu muss der Eigentümer (evtl. die Bank) erst zustimmen.

Ich habe auch schon einige Gebrauchtwagen recht weit von Zuhause und für relativ viel Geld gekauft.

Wenn der verkaufende Händler es akzeptierte, habe ich mit einem auf meine Hausbank ausgestellten LZB-Scheck gezahlt. Bei diesem Vorgehen wird Dein Konto direkt mit dem Betrag belastet und der Scheck bezieht sich auf das Konto der Bank.

Teilweise wollten die Händler das nicht akzeptieren also habe ich dann die Version Blitzgiro gewählt. Hier habe ich vorab alle Kontoinformationen des Händlers erfragt und bin damit zu meiner Bank mit der Maßgabe an dieses Konto das Blitzgiro zu veranlassen, wenn ich anrufe und mein Okay gebe. Innerhalb von maximal zwei Stunden ist das Geld dann auf dem Konto des Händlers.

Bei meinem jetzigen A5 war der Verkäufer eine absolut coole Sau :cool: Da hab ich mit meiner Hausbank telefoniert, dass sie überweisen sollen. Als ich auflegte gab er mir Schlüssel und Brief und sagte gute Fahrt. Da hatte er das Geld noch nicht mal schnüffeln können :eek: Als Chef hätte ich ihm den Hosenboden stramm gezogen, als Kunde wars mir nur recht :D

Im Voraus würde ich NIEMALS ein Auto bezahlen. Wenn das die Bedingung ist, nehme ich vom Kauf Abstand. Wenn es um sagen wir mal 5 TEUR ginge, okay. Aber wenn es Richtung 50 TEUR geht, hört bei mir die Leichtsinnigkeit auf :D

In meinen Augen ist die einzig richtige Reihenfolge: Brief an Kunden, Kunde zahlt, Kunde erhält Fahrzeug.

Damit sind alle auf der sicheren Seite: Der Händler gibt zwar den Brief raus, hat aber den Wagen noch unter Verschluss. Der Kunde hat die Sicherheit des Briefes, dass der Händler den Wagen nicht doppelt verkauft.

Juristisch ist der Besitzer des Briefes der Besitzer des Fahrzeugs, wenn der Händler den Wagen aber nicht rausrückt weil der Kunde nicht bezahlt hat, dann kann der Kunde ja gerne klagen, ein Richter wird das dann entsprechend zu würdigen wissen.

Beim Kauf meines Z4 wollte der Händler auch, dass ich erst zahle und dann erst den Brief bekomme. Ich habe die Überweisung dann in seinem Büro via Online-Banking losgeschickt, das hat ihm gereicht ...

Bei mir war es auch ein BMW Autohaus und der Verkäufer wollte einen Bankbestätigten Check nicht akzeptieren.

Entweder Vorkasse oder bar bei Abholung.

Habe dann die geforderte Anzahlung auf gut Glück überwiesen und den Rest dann bei Abholung gezahlt.

Es gibt noch die Variante bei der Bank alles für eine Blitzüberweisung vorzubereiten und dann wenn das Fahrzeug zur Übergabe bereit steht bei der Bank anzurufen und der Verkäufer gibt den Wagen frei wenn das Geld eingetroffen ist.

Kann recht schnell gehen aber auch bei einem kinick in der Leitung dauern, nach seinen Aussagen mussten bereits Käufer vor Ort übernachten weil das Geld nicht pünktlich gekommen war..

Ist kein gutes Gefühl mit soviel Bargeld durch die Gegend zu fahren...

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