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Vertragsstrafe Privatparkplatz - Überwachungsfirma
Ich habe viel zu hohe Strafen (50 Euro!) erhalten für Überschreiten der Höchstparkdauer (2 Stunden Tageskontignent) von Parkdepot. Es handelt sich um einen Supermarktparkplatz und ich war lange einkaufen. Kassenbon wurde abgelehnt (zu geringer Betrag). Ich habe vor, das einfach zu ignorieren. Mahnung wird kommen, klar. Aber gehen die dann weiter, wegen so einem kleinen Betrag? Was kann mir schon passieren?
Wer kennt sich mit diesen privaten Überwachungsfirmen aus? Schon mal normale Knöllchen verjähren lassen? ;-)
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124 Antworten
Hier kannst Du Dich schon mal einlesen: https://www.verbraucherzentrale.de/.../...er-private-strafzettel-28016
Zitat:
@werkelmann schrieb am 18. Februar 2025 um 14:43:20 Uhr:
. Ich habe vor, das einfach zu ignorieren. Mahnung wird kommen, klar. Aber gehen die dann weiter, wegen so einem kleinen Betrag? Was kann mir schon passieren?
Natürlich gehen die weiter. Das wird von deren Hausanwalt genauso gerichtlich durchgesetzt wie jede andere offene Forderung. Inkl der dann noch höheren Kosten. Kein guter Plan von Dir - zumindest wenn die Forderung berechtigt erhoben wird und wasserdicht ist.
Zitat:
@werkelmann schrieb am 18. Februar 2025 um 14:43:20 Uhr:
...
Aber gehen die dann weiter, wegen so einem kleinen Betrag? Was kann mir schon passieren?
...
Ähm, die verdienen ihr Geld damit, klar gehen die weiter gegen dich vor - die zusätzlichen Kosten gehen dann natürlich auch zu deinen Lasten.
Als diese Masche vor Jahren noch neu war, ist ein Bekannter mal dagegen vorgegangen - hat mit Pauken und Trompeten verloren.
Zitat:
@werkelmann schrieb am 18. Februar 2025 um 14:43:20 Uhr:
Ich habe vor, das einfach zu ignorieren.
Das ist der sicherste Weg um aus der Forderung von EUR 50 eine von EUR 300 und mehr zu machen.
Und ja, die ziehen das durch. Nicht selbst sondern via Inkasso.
Es sei denn, macht macht von Anfang an alles richtig, beachtet Punkt 7 auf der oben verlinkten Seite und geht entsprechend konsequent und fehlerfrei vor.
Dieser Weg kann langwierig sein und nervig, und die Frage ob einem das 50 EUR wert ist oder nicht muss man sich selbst beantworten.
Im von dir beschriebenen Fall würde ich umgehend zahlen, und das vor mir selbst mit "Strafe für eigene Dummheit" rechtfertigen
Hm, 2 Stunden und ein zu niedriger Kassenbon? ... und jetzt aussitzen? ... Ich wette die Storie kennt der Bewirtschafter zu genüge.
Zitat:
@werkelmann schrieb am 18. Februar 2025 um 14:43:20 Uhr:
...Strafen (50 Euro!) erhalten
...wegen so einem kleinen Betrag?
50 Euro = kleiner Betrag???
Die vollstrecken Dich auch wegen 10 Euro bis zum (für DICH) bitteren Ende.
Zitat:
@Dofel schrieb am 18. Februar 2025 um 16:16:47 Uhr:
Die vollstrecken Dich auch ...
Nee.
Ganz so schlimm ist es dann doch nicht. Die lassen nur die Forderung vollstrecken.
Warum zu hoch? Die Park- & Vertragsbedingungen haben doch sicher gut erkennbar und leserlich ausgehangen. Du hättest den Vertrag ja nicht eingehen brauchen. Die Bedingungen mit der Parkzeitbegrenzung waren ja im Vorfeld bekannt oder zumindest erkennbar, damit auch die Vertragsstrafe von 50,-€
Aussitzen gibt nur Mahnungen mit Mahnkosten, später dann einen Vollstreckungsbescheid mit Besuch vom Gerichtsvollzieher. Klar kann man versuchen sich per Anwalt dagegen zu wehren, wenn man einen findet, der sich bei dem Streitwert überhaupt bemüht. Erfolgsaussichten eher null, nur noch mehr Kosten. Die Gegenseite und die Anwälte freuen sich später.
Wenn ich schon auf Supermarktparkplätzen parke, dann schaue ich auch ob diese inzwischen fremdbewirtschaftet sind. Insbesondere wenn ich nicht nur dort einkaufe. 2 h sind für Aldi & Co mehr als genug. Da schaffe ich sogar den Lidl, Netto und Rossmann noch dazu, falls sie mal alle auf einem Fleck sein sollten. Sogar für einen Arztbesuch reicht es, wobei ich dann schon die Zeit im Auge behalte.
Zahlen und gut, wird nur teurer
Sorry - da ist ja alt bekannt -
wie lange hast du denn die PArkzeit überschritten!??
wie hoch war denn dein Einkaufbetrag?
MfG
Spielt überhaupt keine Rolle.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 18. Februar 2025 um 15:50:35 Uhr:
Es sei denn, macht macht von Anfang an alles richtig, beachtet Punkt 7 auf der oben verlinkten Seite und geht entsprechend konsequent und fehlerfrei vor.
Bei uns sind mehr und mehr Kamerasysteme im Einsatz, die Kennzeichen und Fahrer bei Ein- und Ausfahrt fotografieren und automatisch die Zeit auswerten. Durfte meine Frau auch erfahren, als sie den Supermarktparkplatz für einen Arztbesuch missbrauchte und das ganze länger als die 90 Minuten dauerte. Selber Schuld. Da hilft dann auch Punkt 7 auf der verlinkten Seite nix mehr, der Fahrer ist ja bekannt.
@TE:
Mehr als zwei Stunden im Supermarkt verbracht, aber nur ein kurzer Kassenbon bzw. niedriger Betrag darauf? Dass das nicht plausibel klingt, weißt Du selber, oder? Sieht eher aus, wie noch schnell einen Alibi-Kaugummi gekauft.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 18. Februar 2025 um 17:16:49 Uhr:
Warum zu hoch? Die Park- & Vertragsbedingungen haben doch sicher gut erkennbar und leserlich ausgehangen. Du hättest den Vertrag ja nicht eingehen brauchen. Die Bedingungen mit der Parkzeitbegrenzung waren ja im Vorfeld bekannt oder zumindest erkennbar, damit auch die Vertragsstrafe von 50,-€
Davon darf man klar und eindeutig ausgehen!
Wenn man sich allerdings nicht an die ausgewiesenen Regeln hält oder glaubt,
sich nicht daran halten zu müssen, bekommt völlig zu Recht eine Vertragsstrafe
für die an den Tag gelegte Ignoranz.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 18. Februar 2025 um 17:41:40 Uhr:
... der Fahrer ist ja bekannt.
Nein ist er nicht.
Bestenfalls hat man ein Bild vom Fahrer.
Und das wird so eine Parkbutze ganz sicher nicht per Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt einer Person zuordnen können und dürfen.
Das Problem für diese "Unternehmen" ist und bleibt die Identifikation ihres Vertragspartners.
Und am Rande: Ob die Ausreden, warum man wie lange aus welchem Grund überzogen hat, und ob an der Story irgendwas glaubhaft oder plausibel ist spielt die gleiche Rolle wie die Außentemperatur zum am fraglichen Tag.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 18. Februar 2025 um 17:20:54 Uhr:
Spielt überhaupt keine Rolle.
Meine Frage beruht darauf - ob herauszufinden ist - ob es nicht um einen tatsächlichen Pendlerparker handelt - parkt 9 Stunden dort - und kauft dann abend einen "Lolly"
aber wenn du sagst dass das nicht wirklich wichtig ist....
Wäre halt dann doch interessant gewesen ob es bei einem Betrag von 157 Euro und 2 Stunden und 10 zu wenig und zu lange war!
aber egal - du hast Recht!
MfG