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Verursacher/ schädiger... muss ich nun zahlen?

Themenstarteram 10. Januar 2013 um 9:15

Hi Jungs,

leider hab ich mal wieder Pech gehabt...

Ich hätte gerne ein paar Tipps von euch wegen eines ziemlich komplizierten Unfalles.

Ich war auf einer 2 spurigen großen strasse unterwegs. auf der linken Spur.

Vor mur fuhr eine Frau in ihrem 1er BMW. Die hat rechts geblinkt und die spur nach rechts gewechselt.

Ein paar meter weiter vorne ist ein Pannengespann (also n ford Mondeo der ein liegengebliebenes KFZ zog) in die Hauptstrasse eingebogen.

Der Gespannfahrer hatte ein Stopschild.

Wegen dem Stoppverstoß musste die Fahrerin vom BMW eine gefahrenbremsung durchführen und zog dabei ihr fahrzeug auf die linke Spur.

Sie kam auf der Mitte zwischen beiden Spuren zum stehen.

Ich war schon zu nah dran und konnte nicht mehr bremsen.

Habe sie mit 25% überdeckung getroffen.

Die Polizei will mir jetzt eine OWI von 35 euro aufbrummen weil ich gegen §1 absatz 2 stvo verstoßen hätte.

Mir will das nicht einleuchten, denn wie soll ich im voraus ahnen, dass sie in der Gefahrensituation auf meine Spur schert um dem anderen Fahrzeug auszuweichen.

Einen Sicherheitsabstand zu ihr kann und muss ich ja nicht einhalten wenn sie auf der rechten und ich auf der linken Spur bin.

Der Gespannfahrer hat natürlich entsprechend eins auf den Deckel bekommen (Missachtung der Vorfahrt), aber ich habe jetzt Angst dass ich meinen Schaden nicht gezahlt bekomme oder am Ende sogar noch den Schaden am BMW bezahlen muss (der musste wohl auf die Richtbank)

Die Fahrerin vom BMW ist glücklicherweise meiner Meinung, das mich keine Schuld trifft und der Mondeo-fahrer der Schuldige ist.

Genau wie die Polizistin die den Unfall aufgenommen hat :-) ... nur ihr Chef leider nicht.

Wie soll ich mich verhalten? Die OWI abwarten und zum Anwalt gehen?

Mein Versicherungsmensch ist natürlich im Urlaub...

Über Tipps zum weiteren Vorgehen wäre ich echt dankbar.

Grüße,

Vinreeb

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 10. Januar 2013 um 10:59

Uff... ich habe gerade einen Anruf von der polizei erhalten.

die OWI wird nach gründlicher Überlegung fallen gelassen.:)

Damit ist der Gespannfahrer sowohl verursacher als auch schädiger...

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Moin,

 

wenn Schadenersatzansprüche gegen Dich erhoben werden, muß erstmal eine Meldung mit einer ausfürlichen Schilderung (ggf mit einer Skizze) an Deine Vers. getätigt werden (auch wenn Dein zuständiger Fachmann im Urlaub ist).

 

Wenn Du eine Rechtsschutzvers. hast, dann ggf. einen RAW (Verkehrsrecht) mit Deinen Interessen beauftragen, allerdings nicht mit der Abwehr von Schadenersatzansprüchen (das ist nicht in der RS versichert), sondern im OWI Bereich und Forderung von Schadenersatzansprüchen gegen den Verursacher (Mondeo) der Situation.

 

Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen übernimmt Deine KFZ Haftpflichtversicherung, wenn die Ansprüche unberechtigt oder zu hoch sind.

 

Hallo,

bei der Schuldzumessung geht es um Feinheiten.

Man könnte Dir eine Mitschuld anlasten, z. B. weil Du nicht vorausschauend gefahren bist oder wenn der Spurwechsel noch nicht vollständig abgeschlossen war.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast dann nimm Dir einen Anwalt, ggf. nach vorheriger Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung.

Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, dann kannst Du versuchen die Ansprüche selbst abzuwehren oder auf eigene Kosten einen Anwalt beauftragen, mit unbekanntem Erfolg.

Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.

Viel Glück

Herbert

Themenstarteram 10. Januar 2013 um 10:42

Hallo,

der Spurwechsel war zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, ich hatte glücklicherweise einen Beifahrer der das bezeugen kann.

Auch die Polizei hat das anerkannt.

Auch war ich nicht zu schnell unterwegs und hatte meinen Abstand eingehalten. Der BMW ist im letzten Augenblick der Vollbremsung zurückgeschert.

Mir wird vorgeworfen nicht rechtzeitig gebremst zu haben nachdem das Fahrzeug auf meine Spur ausgewichen ist.

Nur wie soll ich das tun? Wenn dieses Prinzip Hand und Fuß hätte dürfte man ja nicht vorbeifahren.

Ergo bräuchte man keine mehrspurigen Strassen wenn man nicht nebeneinander fahren darf??

Was mich jetzt hauptsächlich interessiert ist: Kann diese OWI bedeuten das meine Versicherung in Anspruch genommen wird?

Als Verursacher wird von der Polizei nachwievor der Fahrer vom Gespann geführt.

Gruß,

Themenstarteram 10. Januar 2013 um 10:59

Uff... ich habe gerade einen Anruf von der polizei erhalten.

die OWI wird nach gründlicher Überlegung fallen gelassen.:)

Damit ist der Gespannfahrer sowohl verursacher als auch schädiger...

Zitat:

Original geschrieben von Vinreeb

Uff... ich habe gerade einen Anruf von der polizei erhalten.

die OWI wird nach gründlicher Überlegung fallen gelassen.:)

Damit ist der Gespannfahrer sowohl verursacher als auch schädiger..

Das ist doch SUPER

Dann solltest Du an der Versicherung des Mondeo herantreten und Schadenersatzforderung stellen.

 

Wenn Du nicht weißt, wo er versichert ist, kannst Du per Kennzeichen diese ermitteln, i.d.R. wird aber auch gleich eine Verbindung zur Schadenabteilung dieser Versicherung hergestellt und Du bekommst eine Schadennr.

 

Laß Dir die EMail Adresse geben und schicke die Schadenschilderung mit Skizze und Fotos von Deinen Schaden dann dorthin, mit Benennung des Zeugen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Vinreeb

Uff... ich habe gerade einen Anruf von der polizei erhalten.

die OWI wird nach gründlicher Überlegung fallen gelassen.:)

Damit ist der Gespannfahrer sowohl verursacher als auch schädiger...

Will Dir die gute Laune ja nicht verderben, muss es aber:

Die OWI-Entscheidung der Polizei spielt bei der Schuldfrage keine Rolle. Die Polizei spricht hierzulande nämlich - zum Glück - kein Recht. Es könnte weiterhin auf eine Schuld/wohl eher Mitschuld deinerseits hinauslaufen. Von daher: Holzauge sei wachsam!

Drück die Daumen

Grüße

Superlolle

Themenstarteram 10. Januar 2013 um 18:59

Danke für die Warnung:)

Ich habe die ganze geschichte Heute einem Anwalt übergeben der sich darum kümmern wird.

seiner Auffassung nach gibt es ebenfalls keinen Grund für eine OWI oder die annahme das ich eine Teilschuld hätte, eben wegen der getrennten Spuren.

Zitat:

Original geschrieben von Vinreeb

Danke für die Warnung:)

Ich habe die ganze geschichte Heute einem Anwalt übergeben der sich darum kümmern wird.

seiner Auffassung nach gibt es ebenfalls keinen Grund für eine OWI oder die annahme das ich eine Teilschuld hätte, eben wegen der getrennten Spuren.

Hallo,

das sehe ich zwar auch so, aber man hat schon Pferde k..... gesehen.

Wie auch immer, Du hast einen Anwalt und mehr kannst Du jetzt nicht mehr tun.

Hoffe für Dich, daß das gut ausgeht, d. h. daß Du keine Mitschuld bekommst.

Laß später noch mal hören, wie es ausgegangen ist.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 11. Januar 2013 um 18:08

Jup, ich geb bescheit sobald die sache erledigt ist:)

Danke Jungs :)

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