- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Verwarngeld übertrieben hoch. Wie ist eure Meinung dazu?
Verwarngeld übertrieben hoch. Wie ist eure Meinung dazu?
Hallo zusammen,
heute mal etwas "banales". Habe vor dem Haus 3 Parkplätze die der Komune gehören. Dort stelle ich mein Fahrzeug regelmäßig ab. Auf dem Parkplatz darf man mit Parkscheibe von 9-19Uhr 2 Stunden parken. Mir ist es jetzt schon das zweite mal passiert, dass ich die Parkdauer um ca 15-20 Minuten überschritten habe. Beim ersten Fehler kostete mich das noch 10Euro. beim zweiten Mal hat mich dass dann auf einmal 40Euro gekostet. Die Begründung seitens der Ordnungsbehörde liegt im wiederholten male. Ist das rechtens? Ich hab dazu im Bußgeldkatalog und Verwarnungsgeldkatalog nichts gefunden was dies rechtfertigt. Lediglich eine Einteilung der Verwarngeldhöhe in Abhängigkeit zur überzogenen Zeit.
Ich finde es nicht richtig, 40Euro anzusetzen. Mir kommt das wie Willkür vor und nicht wie angemessen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. November 2016 um 10:05:56 Uhr:
Leider können und dürfen sich die Kommunen auch nicht über bestehende Gesetze hinwegsetzen.
"Leider"? Ich bin der Meinung Gott sei Dank!
@Threadersteller
Gemäß dem Motto "einmal ist keinmal" war das 1. Verwarngeld niedrig. Das zweite Verwarngeld finde ich persönlich nicht zu hoch. Du bist Wiederholungstäter und nimmst es -scheints- nicht so genau.
Dafür wirst Du jetzt zur Kasse gebeten.
Wäre das meine Kommune, würde ich Dir beim dritten Mal Vorsatz unterstellen und die Kiste für teuer Geld abschleppen. Vielleicht lerntest Du dann, dass Parkraum heute ein knappe Gut ist und es neben Dir auch noch andere Menschen gibt, die diesen Platz entgeltlich nutzen möchten.
Man bekommt Menschen leider meist nicht über die Vernunft dazu, sich richtig zu verhalten. Es geht immer nur in Form irgendeiner Art von Gewaltanwendung.
Ähnliche Themen
140 Antworten
Im Wiederholungsfalle kann das Verwarungsgeld durchaus angemessen erhöht werden: http://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/wiederholungstaeter/ Gilt nicht nur bei Geschwindigkeiten oder Alk.
Das hat einigen auch schon mal den FS gekostet, weil die es einfach nicht begriffen hatten. Das zählt als Wiederholungstat.
Aber direkt beim 2ten Mal finde ich bei nem Parkverstoß doch recht heftig.
Nur in Deutschland gibt es noch diese geringen Geldbussen .
Zitat:
@querys schrieb am 14. November 2016 um 07:54:56 Uhr:
Aber direkt beim 2ten Mal finde ich bei nem Parkverstoß doch recht heftig.
Na ja, wie man es nimmt.
Ich finde es gut, dass diese Schmusestrafen langsam aber sicher in richtige Geldbußen umgewandelt werden.
Wenn der Gesetzgeber halt zu lasch ist um die Strafen in den schmerzhaften Bereich zu heben, müssen die Kommunen eben die Hintertür "Beharrlichkeit" dafür nutzen.
In anderen Ländern gehts bei 40 Euro erstmal los.
Beim ersten Mal geht der Gesetzgeber von Unachtsamkeit aus
ud die Strafe soll Dich nur daran erinnern, das Du etwas falsch gemacht hast.
Wird man aber wiederholt auffällig und das mit gleichem Tatbestand,
weiß Vater Staat das Du vorsätzlich handelst.
Da werden dann zusätzliche erzieherische Maßnahmen eingeleitet.
Ist gelebte Praxis nicht nur im Verkehrsrecht, sondern überall.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 14. November 2016 um 08:37:50 Uhr:
Wenn der Gesetzgeber halt zu lasch ist um die Strafen in den schmerzhaften Bereich zu heben, müssen die Kommunen eben die Hintertür "Beharrlichkeit" dafür nutzen.
Leider können und dürfen sich die Kommunen auch nicht über bestehende Gesetze hinwegsetzen.
An den TE:
In welchem Zeitraum ist dir das zum wiederholten Male denn passiert ?
Wenn Dir das Bußgeld zu hoch erscheint, dann geh dagegen vor.
Ich betrachte das bei 15-20 Minuten Überschreitung auch als viel zu hoch angesetzt.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 14. November 2016 um 10:05:56 Uhr:
Leider können und dürfen sich die Kommunen auch nicht über bestehende Gesetze hinwegsetzen.
"Leider"? Ich bin der Meinung Gott sei Dank!
@Threadersteller
Gemäß dem Motto "einmal ist keinmal" war das 1. Verwarngeld niedrig. Das zweite Verwarngeld finde ich persönlich nicht zu hoch. Du bist Wiederholungstäter und nimmst es -scheints- nicht so genau.
Dafür wirst Du jetzt zur Kasse gebeten.
Wäre das meine Kommune, würde ich Dir beim dritten Mal Vorsatz unterstellen und die Kiste für teuer Geld abschleppen. Vielleicht lerntest Du dann, dass Parkraum heute ein knappe Gut ist und es neben Dir auch noch andere Menschen gibt, die diesen Platz entgeltlich nutzen möchten.
Man bekommt Menschen leider meist nicht über die Vernunft dazu, sich richtig zu verhalten. Es geht immer nur in Form irgendeiner Art von Gewaltanwendung.
Beim dritten Male kommt der mobile Metallschredder.
Ernsthaft, das ist den Aufstand nicht wert.
Weiß hier einer, wie oft er da schon Verwarnungen kassiert hat? In Regel muß da schon einiges passiert sein, ehe der Bußgeldstelle der Kragen platzt und das hier jeder ein armes, verfolgtes Unschuldslamm ist, ist ja bekannt
Heute läßt sich halt alles nur noch über den Geldbeutel regeln. Ansonsten ist jegliche Verwarnung verschwendeter Sauerstoff.
Die Frage ist wie oft die Parkzeit innerhalb der Zeit überschritten wurde in der noch kein Knöllchen verpasst wird.
Wenn zb erst ab 10 Minuten Überziehung ein Knöllchen verpasst wird und Er zwar erst das zweite Mal über 15 Minuten lag aber zb auch 5x zwischen 1 & 10 Minuten?
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 14. November 2016 um 11:05:39 Uhr:
Die Frage ist wie oft die Parkzeit innerhalb der Zeit überschritten wurde in der noch kein Knöllchen verpasst wird.
Wenn zb erst ab 10 Minuten Überziehung ein Knöllchen verpasst wird und Er zwar erst das zweite Mal über 15 Minuten lag aber zb auch 5x zwischen 1 & 10 Minuten?
Ich weiß nicht wie es bei ihm ist, aber ich habe auch schon mal eine Verwarnung wegen 2 Minuten Überziehung bekommen. War die Höchstparkzeit, und es hat beim Arzt viel länger gedauert als gedacht, von daher sehr ärgerlich. Aber was will man machen. Besonders ärgerlich war, dass das damals 10 Euro Verwarnung wegen abgelaufenem Parkschein war, während ein fehlender Parkschein nur 5 Euro gekostet hätte. (Ist allerdings inzwischen nicht mehr so.)
Ist für den TE aber egal: Bei Wiederholung darf das Verwarngeld durchaus angehoben werden. Irgendwann kann dann durchaus auch ein Bußgeld mit Punkten kommen.
Es hat auch schon Falschparker gegeben, die irgendwann zur MPU mussten.
Man könnte sich auch ganz einfach an die gesetzlichen Regelungen halten !