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Verwarnung angeblich Zaun angefahren
Hallo,
Ich habe heute eine Verwarnung von 35€ bekommen. Tatbestand: Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Strassenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. §1 Abs 2, §49 StVO; §24 Abs. 1, 3 Nr 5 StVG; 1.4 BKat.
Vor einigen Wochen habe ich noch einen Brief bekommen, in dem stand, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Ich soll anscheinend im Mai, als ich Pakete für Amazon ausgeliefert habe, mit dem Lieferwagen einen Zaun verbogen haben. Augenzeugen gab es keine, es gab nur ein Paket, was ich an die Nachbarn der Anzeige-Stellerin geliefert hatte. Das fand ich heraus als ich bei diesen Nachbarn nachfragte. Sie teilten der Anzeige-Stellerin nur mit, dass ein Auto von Amazon an dem Tag da unterwegs war.
Deshalb geht sie davon aus, dass ich es war.
Ich schließe nicht aus, dass ich es war, aber wenn, dann bemerkte ich es nicht.
So wurde es auch in meiner Aussage bei der Polizei notiert.
Meint ihr, ich kann dagegen vorgehen? Und lohnt es sich überhaupt?
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73 Antworten
Zitat:
@den10den schrieb am 15. Oktober 2022 um 14:44:23 Uhr:
Und lohnt es sich überhaupt?
Bei einer Verwarnung in Höhe von 35 € lohnt sich das definitiv nicht.
Oh nein, wenn ich es nicht gewesen bin, würde ich dagegen vorgehen. Denn ich weiß nicht, wie stark der Zaun
beschädigt ist. Wenn stark, wird hier schon bestimmt bei Zustimmung der Tat eine Forderung kommen, die entweder
von der Versicherung des Schadenverursacher beglichen wird mit etwaiger Höherstufung in der Versicherung oder zivil-
rechtlich gegen den Verursacher mit allen Konsequenzen gerichtet ist.
Fuer etwas zu zahlen was man am Ende nicht gewesen ist, wuerde mir nicht einfallen. Da wuerde ich schon einen Beweis wollen.
Hier ist noch ein Bild davon. Ich weiß nicht, wie ich diesen Zaun mit einem Fiat Ducato angefahren haben soll. Das Auto wurde von der Polizei auch angeschaut aber mehr weiß ich nicht dazu
Zitat:
@den10den schrieb am 15. Oktober 2022 um 14:44:23 Uhr:
Vor einigen Wochen habe ich noch einen Brief bekommen, in dem stand, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Das war vermutlich das Strafverfahren wegen Unfallflucht. Nach der Einstellung gibt die Staatsanwaltschaft den Vorgang zurück an die Ordnungsbehörde und die hat ein Verwarngeld-/Bußgeldverfahren eröffnet. Das ist die übliche Vorgehensweise.
Gruß
Uwe
@den10den Die Knickstelle erscheint mir etwas hoch für ein Transportfahrzeug von Amazon.
Ich.......würde noch einmal hinfahren und die Höhe dokumentieren.
Wenn jetzt bezahlt wird, kann das als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Dann wird der Eigentümer des Zaunes mit einer ziemlichen Rechnung für die Instandsetzung aufwarten.
Fahrzeug dicht daneben stellen und fotografieren
bei dem Schaden müssten auch am Kfz Spuren vorhanden sein.
Zitat:
@den10den schrieb am 15. Oktober 2022 um 15:04:55 Uhr:
Hier ist noch ein Bild davon. Ich weiß nicht, wie ich diesen Zaun mit einem Fiat Ducato angefahren haben soll. Das Auto wurde von der Polizei auch angeschaut aber mehr weiß ich nicht dazu
Allein die Höhe des "scharfen" Knicks passt doch nicht dazu. ... kann es sein das gegenüber eine Einfahrt oder Straße ist? Da hat doch eher was anderes Gegenrangiert ... Trecker, LKW mit offener Hubbühne, Bagger .... im Knick sieht es für klar danach aus das es auf der Höhe ein rel. schmaler aber starker Anstoßpunkt war.
.... und ja, an dem Tag waren wohl auch viele andere Autos unterwegs. Das würde ich in jedem Fall nicht akzeptieren. Ich wette das sich am "Gegenüber", dem Ducato nirgends etwas finden lässt was zu dieser Kollisionsstelle passt.
Das ist Spießbürfertum vom Feinsten. So einen Aufriss wegen einem Knick?
Danke für die Antworten.
Wie Uwe schon sagte, ging es zuerst um Unfallflucht, aber wurde schon eingestellt.
Leider arbeite ich nicht mehr bei Amazon und die Stelle ist ca. 50km von mir entfernt. Der Polizist, der mich verhörte, meinte auch, die Stelle am Zaun wäre etwas zu hoch für einen Lieferwagen.
Wie soll ich jetzt vorgehen, wo muss ich hin, um dagegen etwas zu tun? Wahrscheinlich erstmal den Anhörungsbogen ausfüllen, ohne zu bezahlen? Hatte bisher noch keine Erfahrung mit sowas
Zitat:
@Clio.0815 schrieb am 15. Oktober 2022 um 16:33:50 Uhr:
Das ist Spießbürfertum vom Feinsten. So einen Aufriss wegen einem Knick?
Ja das ist echt lächerlich. Mir wäre das den Aufwand nicht wert. Dazu noch die Nachbarn verhören lassen.
Auf der Anhorung hinten ist doch die Möglichkeit zum Ankreuzen vorhanden, dass man den Verstoß nicht einräumt. Würde ich so machen und abwarten. Notfalls gegen den späteren Bußgeldbescheid halt Einspruch einlegen.
Die Einstellung bezüglich der Unfallflucht muß doch begründet worden sein. Wenn dort vermerkt worden ist, daß Du
eine solche nicht begangen hast bzw. es hierfür keinen Beweis gibt, dürfte auch ein Verwarngeld nicht erhoben werden. Sollte aber die Begründung derart lauten, daß Du den Unfallschaden nicht bemerkt hast, aber dennoch nach den polizeilichen Ermittlungen begangen haben sollst, ist das Verwarngeld zu Recht erhoben worden.
Bist Du aber im letzten Fall fest davon überzeugt, daß Du die Tat nicht begangen hast und keine Zeugenaussagen vorliegen, die Dich belasten, würde ich gegen die Verwarnung mit Gegendarstellung angehen.