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Verwarnung für Angehörige bezahlen - rechtliche Konsequenzen möglich?
Die drölfzigste Anfrage zu dem Thema, grob, trotzdem...
Bei Bußgeldpflichtigen Verstößen ist der Kram klar: Ist der Halter nicht gefahren, benennt er den Fahrer in der Anhörung, der dann statt des Halters das Knöllchen bekommt.
Hier aber ein ganz "einfacher" Fall: 8 km/h zu schnell in der Ortschaft = Verwarnung 30 Euro. Wird sie bezahlt, bleibt es bei einer Verwarnung und der Kram endet normalerweise, da guckt keiner je wieder drauf, normalerweise. Wenn nun aber der Sohn gefahren ist und Vater=Halter bezahlt trotzdem einfach, ist das rechtlich sauber? Mich deucht, nicht.
Natürlich wird es wohl überall so gemacht, schon mal um den Ball flach zu halten, allein aus Aufwandsgründen bietet sich die Vorgehensweise schlicht an. In diesem Fall gibt es auch keine Zweifel, wer tatsächlich gefahren ist, dass der Messwert stimmt (Dashcamaufzeichnung wurde nach dem Blitzen gesichert), und die Bereitschaft für den Regelverstoß zu löhnen besteht ebenfalls beim Missetäter. (In meinen Kreisen steht man zu der Sch...e, die man gebaut hat, schon der Versuch sich herauszuwinden wird geächtet). Die Missetat hat verkehrsrechtlich keine Konsequenzen (kein Punkt, kein Eintrag), der Fahrer ist aus der Probezeit und steht auch sonst nicht unter besonderer Beobachtung (Bewährungsstrafe etc).
Also: Könnte das strafrechtlich relevant sein? Ich darf ja in der Anhörung auch nicht andere Fahrer, selbst mit deren Einverständnis, benennen, wenn sie tatsächlich nicht gefahren sind (was sich ja bei entsprechend dickem eigenen Punktekonto anbieten würden) usw usf.
Mache ich nicht indirekt falsche Angaben zur eigentlich zu strafenden Person, wenn ich stillschweigend zahle, oder darf ich mich selbst belasten ohne rechtliche Konsequenzen?
Bitte nur ernstgemeinte Antworten mit rechtlichem Hintergrund, keine "was machste Dir n Kopp deswegen" etc.
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3 Antworten
Die Aufforderung zur Zahlung ist an eine Person gelangt, ob gerechtfertigt oder nicht. Wenn diese Person zahlt, ob gefahren oder nicht, ist die Sache erledigt. Diese Person macht sich nicht strafbar beim zahlenden Verwarnungsgeld, auch wenn sie nicht gefahren hat.
Ich sehe da keinerlei Problem, und wir machen das schon seit einiger Zeit so: kommt was weil ich mit dem Wagen von Muttern unterwegs war, dann schickt sie mir das Bild mit dem Aktenzeichen, Konto-Nr und Betrag, und ich überweise die Strafe. Ende. Interessiert keinen, und ich sehe da auch keine Strafbarkeit, und auch kein Schuldeingeständnis in irgendeiner Art und Weise.
Und Rechtsberatung gibt es hier sowieso nicht.