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Verwarnungsgeld: Parkverstoß mit falscher benannter Adresse
Hallo zusammen,
haben gestern ein Verwarngeld-Bescheid erhalten für einen Parkverstoß (Parken im Halteverbot). Der Verstoß ist mir bekannt. Allerdings wird in dem Bescheid ein Ort genannt, den es gar nicht gibt, soll heißen, die haben sich bei der Stadt vertan (wie auch immer das möglich ist).
Ich überlege jetzt, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder ob das die Sache nur rauszögert und da dann einfach nur eine Korrektur kommt. Bei dem Verstoß haben zwei Polizisten während einer Streife das Parken moniert und mir einen handgeschriebenen Strafzettel (Vordruck) verpasst - der Durchschlag war an der Scheibe, hab ich aber damals zerknüllt und weggeworfen.
Hat jemand sowas schon mal gehabt?
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
das ist ein heilbarer Fehler. Geheilt wird er allerdings erst im Bußgeldbescheid, und der kostet 23,50 € zusätzlich an Verwaltungskosten. Ich würde das einfach zahlen, denn im nächsten Schritt wird es teurer.
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31 Antworten
Hast du mal die Postleitzahl abgeglichen, gab es bei euch eine Eingenmeindung?
Nein, hat damit nichts zu tun. Bin mir gerade nicht sicher, hab das Teil nicht hier, aber ich glaube, da stand gar keine Postleitzahl.
Das sind zwei komplett eigenständige Nachbarstädte - falls es jemanden interessiert: passiert in Dessau-Roßlau, im Bescheid Bitterfeld-Wolfen.
das ist ein heilbarer Fehler. Geheilt wird er allerdings erst im Bußgeldbescheid, und der kostet 23,50 € zusätzlich an Verwaltungskosten. Ich würde das einfach zahlen, denn im nächsten Schritt wird es teurer.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. Dezember 2018 um 15:02:18 Uhr:
das ist ein heilbarer Fehler. Geheilt wird er allerdings erst im Bußgeldbescheid, und der kostet 23,50 € zusätzlich an Verwaltungskosten. Ich würde das einfach zahlen, denn im nächsten Schritt wird es teurer.
Mmmh, danke, wäre im Prinzip auch mein erster Gedanke. Allerdings "juckt" es mich schon in den Fingern, denen das um die Ohren zu hauen.
Angenommen, ich könnte mich an den Verstoß nicht erinnern und hätte kein Ticket am Auto gehabt. Wieso werde ICH dafür bestraft, dass die zu dämlich sind, eine Adresse richtig zu schreiben?
Wie sicher bist du dir bei deiner Aussage? Erfahrung und/oder Fachkenntnis oder "nur" persönliche Meinung?
bei mir hatte ein ähnlich gelagerter Fall mal die Folge, dass das Verfahren eingestellt wurde. Mir wurde (an sich richtiger Weise) ein Parken im Halteverbot vorgeworfen - das Ticket wurde erstellt, während ich wenige Meter entfernt an einem Geldautomat war. Es hatte sich wirklich nur um wenige Minuten gehandelt. Verstoß ist Verstoß - aber die Herrschaften haben den Verstoß in eine Uhrzeit gelegt und eine Dauer angegeben, die nicht möglich war. Zur angegeben Anfangszeit war ich noch im Büro beim Kunden. Mit dem Ausdruck einer internen Mail zur fraglichen Uhrzeit als Nachweis (und der Bitte um Vertraulichkeit) reichte ich Widerspruch ein und hörte nie mehr etwas davon.
Zitat:
@davew schrieb am 6. Dezember 2018 um 15:29:23 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 6. Dezember 2018 um 15:02:18 Uhr:
das ist ein heilbarer Fehler. Geheilt wird er allerdings erst im Bußgeldbescheid, und der kostet 23,50 € zusätzlich an Verwaltungskosten. Ich würde das einfach zahlen, denn im nächsten Schritt wird es teurer.
Mmmh, danke, wäre im Prinzip auch mein erster Gedanke. Allerdings "juckt" es mich schon in den Fingern, denen das um die Ohren zu hauen.
Und wieso? Du hast falsch geparkt und willst dich wegen so einem Kleinkram vor der Strafe drücken?
Zitat:
@wiesoeinname schrieb am 6. Dezember 2018 um 15:34:42 Uhr:
Zitat:
@davew schrieb am 6. Dezember 2018 um 15:29:23 Uhr:
Mmmh, danke, wäre im Prinzip auch mein erster Gedanke. Allerdings "juckt" es mich schon in den Fingern, denen das um die Ohren zu hauen.
Und wieso? Du hast falsch geparkt und willst dich wegen so einem Kleinkram vor der Strafe drücken?
Nein, andersrum gedacht: Wir sind die Behörde, da muss man ja nicht ordentlich arbeiten, der Dumme Bürger wird schon zahlen (bzw. kriegt ja sowieso nicht Recht).
Jedem sienen Spass.
Man hört von diesen Leuten auch nie wieder was, weil sie dann einen schön teuren Einlauf kriegen.....
kannst Du ja versuchen und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit klappt es sogar. Dann solltest Du aber als allererstes klar sagen, dass Du auch der Fahrer warst, sonst läuft es in die Halterhaftung für die Verwaltungskosten.
Wenn es schief geht, bekommst Du einen Bußgeldbescheid mit korrektem Tatort - kostet halt, muss man sich gönnen wollen.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 6. Dezember 2018 um 15:59:43 Uhr:
Jedem sienen Spass.
Man hört von diesen Leuten auch nie wieder was, weil sie dann einen schön teuren Einlauf kriegen.....
Hörst dich an, als ob du zu diesem "Verein" gehörst... ;-)
Nee, aber erst große Klappe "die können mir nix" und danach ist Ebbe.
Ich finde es gar nicht gut wenn bestimmte Leute meine Mitgliedsbeiträge (Rechtsschutz, ADAC, ...) für Schwachsinn verpulvern.
Zitat:
Nee, aber erst große Klappe "die können mir nix" und danach ist Ebbe.
Ich finde es gar nicht gut wenn bestimmte Leute meine Mitgliedsbeiträge (Rechtsschutz, ADAC, ...) für Schwachsinn verpulvern.
Also, um mal sachlich zu bleiben:
Ich bin nicht der Meinung, eine "große Klappe" gehabt zu haben und meine Motivation hab ich ausreichend erklärt! Ansonsten zahle ICH diese Beiträge genauso und damit habe ich jedes Recht, dafür Leistungen einzufordern (was ich im Übrigen hier noch gar nicht mache).
Und Zugehörigkeit zu "diesen Leuten", wer auch immer das sein soll ist schon arg pauschal. Vielleicht solltest du auch mal deine Ansichten überdenken, denn der Einzige, der hier eine "große Klappe" gezeigt hat, bist bisher du.
Du erwartest aber in der Sache Recht zu kriegen. Und das willst du mit allen MItteln.
Ich habe nur darauf hingewiesen, das das manchmal nicht so läuft.
Ich stelle mir gerade vor, dass ich einen Strafzettel bekomme bei dem ein Ort angegeben ist, an dem zur fraglichen Zeit weder ich, noch mein Auto war.
Da würde ich schon mal freundlich nachfragen.