ForumBiker-Treff
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Verweigerte gesetzliche Gewährleistung

Verweigerte gesetzliche Gewährleistung

Honda
Themenstarteram 1. August 2023 um 8:43

Ich kaufte mir bei „mykettenkit“ eine neue Kette, Ritzel, … und das DID Ketten Nietgerät für insgesamt etwas über € 400. Der Nietstift brach sofort bei der ersten Anwendung. MyKettenkit hat ohne Angabe von Gründen sowohl Garantie als auch die gesetzliche Gewährleistung verweigert. Ich solle mir bei denen gefälligst einen neuen Nietstift kaufen.

Und wenn das der letzte Motorradshop auf Erden sein sollte, die verdienen an mir nie wieder auch nur einen einzigen Cent.

Auf Wunsch stelle ich zum Nachweis gerne alle Unterlagen und e-mails zur Verfügung.

Abgebrochener Nietstift
Oberes Teil Nietstift mit Bruchkante
Ähnliche Themen
43 Antworten

Ein klarer Sprödbruch.

Themenstarteram 1. August 2023 um 8:55

Keine Ahnung was ein Sprödbruch ist, deren Meinung nach wed er Garantie noch Gewährleistung, ich soll gefälligst neu kaufen (am besten natürlich bei denen).

Nagelneu gekauft, keine 2. Wahl oder so.

Ist sehr billiger Stahl, der sich kaum elastisch verformen lässt. Es stellt sich die Frage, ob das Material für diesen Einsatz geeignet ist.

Das ist Werkzeugstahl, vielleicht nicht die beste Qualität aber durch seine Härte schon spröde. Ein Verschleißteil das es beim von Louis vertriebenen Kettennieter als Ersatzteil gibt da die v.a. bei unsachgeäßer Anwendung schon mal brechen können und auch ermüden, bei mir sind auch schon 2 draufgegangen. Ich bezweifle das dir darauf irgendwer eine Garantie geben würde da der Beweis der korrekten Anwendung schwer zu führen wäre und der Verkäufer die Ware nicht auf Materialfehler überprüfen kann. Du könntest möglicherweise auf juristischem Wege eine Gewährleistung einklagen aber ob das zum Erfolg führt ist fraglich und der Aufwand steht in keinem sinnvollen Verhältniss zum Nutzen.

Grüße

Zitat:

@GT Bandit schrieb am 1. August 2023 um 11:10:52 Uhr:

Ich bezweifle das dir darauf irgendwer eine Garantie geben würde da der Beweis der korrekten Anwendung schwer zu führen wäre und der Verkäufer die Ware nicht auf Materialfehler überprüfen kann.

Was der Verkäufer kann und was nicht, interessiert bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht so sehr. Auch der Nachweis, dass der Kunde es korrekt angewendet hat, entfällt durch die Beweislastumkehr. Im Gegenteil müsste der Verkäufer die unsachgemäße Verwendung beweisen!

Aber ob der Streitwert eines Stifts irgendeinen Anwalt hinter dem Ofen hervorlockt? Ich würde es ohne Anwalt selber probieren, denn auch für den Verkäufer ist der geringe Wert keinen Gerichtstermin wert.

Diese Nietstifte gehören zu den Verschleißteilen und sind damit wahrscheinlich eh aus der Gewährleitung raus. Da reicht ein sag wir mal nicht ganz optmale (sachgemäße) Anwendung und der Stift ist hin.

Wieviel kosten die (Ersatz)Dinger in diesem Fall: 9,-€ oder 15,-€

Ich würde mir die Handhabung noch mal genau ansehen, bzw. gleich dem Profi überlassen.

Egal, 2 Wochen Frist zur Nacherfüllung setzen, dann über die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt beauftragen.

Auch wenn es sich um einen Pfennigartikel handelt, darf man sich sdo etwas nicht bieten lassen. Finde ich.

Und was ist, wenn er aussagt das Teil geht nur bei unsachgemäßiger Handhabung kaputt? Von der Bruchstelle lässt sich auf eine Querkraft schließen, die von ein Biegemoment verursacht wurde. Es könnte sein, das der Stift beim Pressen verkantet war.

Themenstarteram 1. August 2023 um 15:00

Zitat:

@urspeter schrieb am 1. August 2023 um 10:59:21 Uhr:

Ist sehr billiger Stahl, der sich kaum elastisch verformen lässt. Es stellt sich die Frage, ob das Material für diesen Einsatz geeignet ist.

Nun, als Laie kaufe ich ein Werkzeug und erwarte das der verwendete Stahl so gut ist, dass dieses Werkzeug nicht sofort kaput geht.

Mein Vertragspartner ist der Verkäufer, ich mache gesetzliche Gewährleistung geltend. Auf Grund der Beweislastumkehr muss er mir „Missbrauch“ nachweisen.

MyKettenkit gibt aber einen Scheissdreck auf deutsches Recht, verklage uns doch…

Daher meine Earnung vor diesem Shop.

Themenstarteram 1. August 2023 um 15:03

Zitat:

@GT Bandit schrieb am 1. August 2023 um 11:10:52 Uhr:

Das ist Werkzeugstahl, vielleicht nicht die beste Qualität aber durch seine Härte schon spröde. Ein Verschleißteil das es beim von Louis vertriebenen Kettennieter als Ersatzteil gibt da die v.a. bei unsachgeäßer Anwendung schon mal brechen können und auch ermüden, bei mir sind auch schon 2 draufgegangen. Ich bezweifle das dir darauf irgendwer eine Garantie geben würde da der Beweis der korrekten Anwendung schwer zu führen wäre und der Verkäufer die Ware nicht auf Materialfehler überprüfen kann. Du könntest möglicherweise auf juristischem Wege eine Gewährleistung einklagen aber ob das zum Erfolg führt ist fraglich und der Aufwand steht in keinem sinnvollen Verhältniss zum Nutzen.

Grüße

Gesetzliche Gewährleistung mit Beweislastumkehr. MyKettenkit scheisst aber was auf deutsche Gesetze, verklag und doch… Daher meine Warnung vor diesem Shop.

Themenstarteram 1. August 2023 um 15:07

Zitat:

@JoergFB schrieb am 1. August 2023 um 11:47:36 Uhr:

Diese Nietstifte gehören zu den Verschleißteilen und sind damit wahrscheinlich eh aus der Gewährleitung raus. Da reicht ein sag wir mal nicht ganz optmale (sachgemäße) Anwendung und der Stift ist hin.

Wieviel kosten die (Ersatz)Dinger in diesem Fall: 9,-€ oder 15,-€

Ich würde mir die Handhabung noch mal genau ansehen, bzw. gleich dem Profi überlassen.

Das Nietgerät 130, neuer Nietstift mit Versand knapp 30 €. Bremsbeläge sind Verschleissteile, dieser Nietstift hingegen nicht. Steht auch nicht in der Artikelbeschreibung des Verkäufers.

Zitat:

@PeterPepermans schrieb am 1. August 2023 um 17:00:38 Uhr:

Zitat:

@urspeter schrieb am 1. August 2023 um 10:59:21 Uhr:

Ist sehr billiger Stahl, der sich kaum elastisch verformen lässt. Es stellt sich die Frage, ob das Material für diesen Einsatz geeignet ist.

Nun, als Laie kaufe ich ein Werkzeug und erwarte das der verwendete Stahl so gut ist, dass dieses Werkzeug nicht sofort kaput geht.

Mein Vertragspartner ist der Verkäufer, ich mache gesetzliche Gewährleistung geltend. Auf Grund der Beweislastumkehr muss er mir „Missbrauch“ nachweisen.

MyKettenkit gibt aber einen Scheissdreck auf deutsches Recht, verklage uns doch…

Daher meine Earnung vor diesem Shop.

Nun, als Laie kaufe ich mir auch nur Werkzeug, das ich auch bedienen kann. Der Bruch zeigt recht eindeutig falsche Bedienung, nicht zentriert aufgesetzt. Wenn ich mit dem Fuchsschwanz einen Doppel-T-Träger durchsägen will und dies nicht klappt, kann ich den Fuchsschwanzverkäufer ja auch nicht auf Garantie verklagen.

Zitat:

@PeterPepermans schrieb am 1. August 2023 um 17:00:38 Uhr:

Nun, als Laie kaufe ich ein Werkzeug und erwarte das der verwendete Stahl so gut ist, dass dieses Werkzeug nicht sofort kaput geht.

Mein Vertragspartner ist der Verkäufer, ich mache gesetzliche Gewährleistung geltend. Auf Grund der Beweislastumkehr muss er mir „Missbrauch“ nachweisen.

Nicht ganz (so einfach). Irgendwie haben die Leute immer nur "Beweislastumkehr" und "sechs Monate" (früher) bzw. nunmehr "zwölf Monate" im Kopf. § 477 (1) BGB sagt jedoch:

"Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein ... abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. ... "

Wenn man sich dann die Kommentierung (Grüneberg, BGB, § 477 BGB Rz. 7) anschaut, ist eine der Vorraussetzungen für eine Anwendbarkeit des § 477 BGB: "Sich zeigen: ... gleichbedeutend mit erkennbar werden. ... zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs schon vorhanden, aber nicht erkennbar oder nicht nicht aufgetreten".

Schon ein ersthafter Zweifel, dass der Mangel schon anfänglich gegeben war, führt zum Ausschluss der Beweislastumkehr (ebenda, Rz. 9).

Nun hast du ja hier und wahrscheinlich auch dem Anbieter geschrieben: "Der Nietstift brach sofort bei der ersten Anwendung." Im Umkehrschluss wies er vorher zumindest keinen offensichtlichen oder anfänglich gegebenen Mangel auf, sonst wäre deine Aussage ja eine andere gewesen. Das Schadensbild lässt tatsächlich eine Fehlbedienung nicht unwahrscheinlich erscheinen.

Jetzt könnte man also diskutieren, ob schon beim Gefahrenübergang ggf. ein Materialfehler vorlag, aber da kommst du dann ggf. in die Pflicht... Denn hinsichtlich der Beweislastumkehr hat der Händler eine nicht unbegründete Einrede.

Groß mehr schreibe ich hier nicht dazu. Die "Google-Juristen" dürfen sich aber natürlich gerne wieder auslassen.

// Hinweis //

Ich möchte noch mal anmerken, dass das oben keine Würdigung des Sachverhaltes es. Es ist nur ein Hinweis darauf, dass es durchaus auch mögliche Argumente gegen die Sichtweise des TE gibt. Das Ergebnis lasse ich offen.

Ich denke wir reden hier vom KM500R Werkzeug.

Hab dasselbe, auch von mykettenkit.

Hab das Ding bestimmt schon 5x verwendet und der Bolzen sieht aus wie neu.

Ich gehe auch von einem Bedienfehler aus.

Wurde denn bei der alten Niete vor dem auspressen der Kopf weggeflext?

Steht zwar nicht in der Anleitung, wird aber überall empfohlen.

Eben zur Schonung des Werkzeugs

1
Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Verweigerte gesetzliche Gewährleistung