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Verwirrung mit EVB Nummer bin ich überhaupt Versichert?

Themenstarteram 14. Januar 2021 um 21:02

Hallo ihr lieben,

Ehm ich habe mein Fahrzeug mit einer EVB Nummer zugelassen, alles kein Problem.

Leider bin ich jetzt verwirrt. Hab ich eine Versicherung jetzt damit abgeschlossen? Weil ich habe die EVB online bekommen aber keinerlei Infos oder Bedingungen..

Wenn ich jetzt mich für ein anderen Anbieter entscheide, muss ich Versicherungswechsel oder Neuzulassung angeben.?

Ich bin echt verzweifelt.

Vielen Dank

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21 Antworten

Wo hast Du die EVB beantragt?

Themenstarteram 14. Januar 2021 um 21:28

Zitat:

@NDLimit schrieb am 14. Januar 2021 um 22:23:58 Uhr:

Wo hast Du die EVB beantrat?

Bei der VHV. Online.

Durch die Verwendung der eVB bist du einen Vertrag eingegangen und versichert.

Grundsätzlich hast Du einen gültigen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Diesen kannst Du binnen 2 Wochen stornieren. Ich frage mich aber, warum Du dort eine EVB beantragt hast, wenn Du Dort keinen dauerhaften Versicherungsschutz haben wolltest.....

Themenstarteram 14. Januar 2021 um 21:59

Ich kann da auch bleiben an sich sind die ganz okay. Werden die sich bei mir melden ? Weil ich habe keine Iban etc angegeben. Der Beitrag ist auch unbekannt.

Trotzdem danke bis hier hin. Notfalls rufe ich dort morgen an.

Warum forderst du eine eVB an, ohne vorher den Beitrag zu ermitteln?

Wenn die eVB genutz wurde, wird die Versicherung wie vorher beantragt policieren, den Versicherungsschein übermitteln und die Rechnung über den Erstbeitrag ausstellen. Die gilt es dann zu bezahlen / abbuchen zu lassen. ...

Themenstarteram 14. Januar 2021 um 22:19

https://www.vhv.de/kontaktformular/kfz-versicherungsbestaetigung

Ich habe es über oben genanntes Formular beantragt. Eigentlich dachte ich es wäre unverbindlich, weil es auch so beworben wurde kostenfrei etc. Es gab auch keine Widerrufsfrist Belehrung oder Hinweise.

D.h konkret: ich bin aktuell kfz Haftpflichtversichert, die Versicherung kommt auf mich zu mit weiteren Unterlagen/Lastschrifteinzug. Usw.?

Normalerweise binnen 2-4 Wochen. Am besten fragst du dort noch mal nach.

Wenn du denkst das ist unverbindlich, dann darfst du die eVB auch nicht benutzen.

Nach Zugang des Versicherungsscheines hast du die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

Die Versicherungszeit bis zum wirksamwerden des Widerrufs musst du natürlich bezahlen

Solche Wechsel können problematisch werden.

Fall ist natürlich anders aber sollte trotzdem beachtet werden.

Ich würde erstmal das erste Jahr bei der VHV bleiben und dann weitersehen.

Die schneiden in Vergleichstests nicht schlecht ab.

https://www.motor-talk.de/.../...pelversicherung-was-tun-t7017475.html

Zitat:

D.h konkret: ich bin aktuell kfz Haftpflichtversichert

Stimmt, du bist nur haftpflichtversichert.

Wenn du eine (Voll)Kasko Versicherung willst, solltest du dich sofort an die Versicherung wenden.

armes deutschland , aber auto fahren wollen

unbegreiflich

 

......... sorry ...............

Themenstarteram 18. Februar 2021 um 17:42

Zitat:

@kfztalker schrieb am 10. Februar 2021 um 18:09:30 Uhr:

armes deutschland , aber auto fahren wollen

unbegreiflich

 

......... sorry ...............

Wenn du nichts beitragen kannst dann einfach leise sein. Dankeschön

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