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Volkswagen Leasing - vorzeitige Rückgabe (VTI-Vertrag)

Themenstarteram 18. Juli 2024 um 8:28

Hallo,

da unser neues Auto früher als geplant durch VW geliefert werden konnte und bereits auf dem Hof vom Händler steht, hatte ich die (naive) Idee, den Leasing-Vertrag unseres aktuellen Kfz vorzeitig zu beenden. Mit dieser grundsätzlichen Möglichkeit den Leasing-Vertrag vorzeitig zu beenden "wirbt" Volkswagen auch in seinen FAQ zum Privatkunden-Leasing.

Konkret wollte ich den regulär noch bis Mitte Oktober laufenden Leasingvertrag zum 31.07.2024 beenden. Selbstverständlich bin ich auch bereit die noch ausstehenden Leasingraten für das aktuelle Fahrzeug mit Rückgabe des Fahrzeugs an VW zu zahlen. Nachdem ich meine Vorstellung dem Händler präsentierte, wurde mir mitgeteilt, dass eine vorzeitige Beendigung nicht möglich sei. Grund: es handelt sich um einen "VTI-Vertrag". Das Fahrzeug geht nach Leasingende direkt an VW zurück. VW übernimmt die weitere Vermarktung (i.d.R. 6 Monate vor Leasingende) und der Händler ist raus.

Für uns bedeutet das jetzt wahrscheinlich, dass das neue Fahrzeug sich bis ca. Mitte Oktober noch die Reifen auf dem Hof des Händlers platt steht, bevor wir es dann nach regulärer Beendigung des alten Leasingvertrages übernehmen können.

Beide Fahrzeuge parallel laufen lassen, kommt aus rein praktischen Erwägungen für uns nicht in Frage. Weiterer Stellplatz fehlt, keine zweite Versicherung etc.

Hat ggf. jemand Erfahrungen mit einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages bei VW. Ggf. vielleicht sogar bei einem "VTI-Vertrag"?

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8 Antworten

Keine Erfahrung mit dem VW-Konzern, aber "VTI-Vertrag" hat mich dann doch einmal interessiert:

Vehicle Trading International (VTI) GmbH – der Gebrauchtwagenspezialist.

Als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Volkswagen Financial Services AG ist die Vehicle Trading International (VTI) GmbH Ihr starker Partner für die Vermarktung hochwertiger Gebrauchtwagen. Als Gebrauchtwagenspezialist bietet die VTI GmbH Fahrzeuge für Privatkunden im Direktverkauf unter der Marke VW FS | Gebrauchtwagen an. Dank transparenter und detaillierter Dokumentation des Fahrzeugzustands durch unabhängige Gutachter kann der Kunde sicher sein, mit VW FS | Gebrauchtwagen eine verlässliche Wahl beim Autokauf zu treffen. Mit der umfassenden Erfahrung der VTI GmbH im Gebrauchtwagenhandel ist sie der optimale Partner für die transparente Abwicklung des Gebrauchtwagengeschäfts von VW FS | Gebrauchtwagen.

Quelle: https://gebrauchtwagen.vwfs.de/ueberuns.html

Ob er jetzt beim Händler steht oder auf einem Parkplatz im Nirgendwo, am Ende sparst du die Leasingraten und das ganze Drumherum. Ich würde den Wagen auf keinen Fall vorher abnehmen sondern so spät wie möglich, ansonsten verbrennst du stumpf Geld was man besser anlegen könnte.

Wie spät "so spät wie möglich" ist, wird man mit dem Händler klären müssen. Im Vertrag von BMW steht bei mir zum Beispiel "innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellungsanzeige", aber in der Praxis besteht der Händler möglicherweise nicht auf dieser Frist, sondern gewährt etwas Aufschub.

Frist zur Abnahme

Meinen Formentor habe ich 2-3 Monate beim Händler stehen lassen, weil er einfach viel zu früh kam. War kein Problem, obwohl der Hof vom Händler aus allen Nähten platzte.

Im Vertrag stand, glaube ich, auch, dass man ihn innerhalb einer gewissen Frist übernehmen muss, aber das wird nicht immer so streng gehandhabt.

Unser Enjaq ist auch früher gekommen und wir haben ihn noch länger beim Händler stehen lassen

Späteste Abholung war dort Ende des ursprünglichen bestätigten Liefermonats

das ist doch die ganz normale Praxis, ausserdem wird ja i.d.R. bei Bestellung abgesprochen ab wann der neue gebraucht wird... und dann wird bei einer früheren Anlieferung gewartet... Würde auch keinesfalls früher übernehmen und hätte auch nicht früher abgegeben, wenn man die restlichen Leasingraten auch noch zahlen müsste...

Bei BMW gibt es so eine 90-Tage-Regelung, ist ganz praktisch bei solchen Geschichten. Es wird bei Folgegeschäft einfach bis zu 90 Tage vor Leasingende taggenau abgerechnet, wenn der Neue früher kommt.

Zitat:

@automatik schrieb am 21. Juli 2024 um 11:53:39 Uhr:

Bei BMW gibt es so eine 90-Tage-Regelung, ist ganz praktisch bei solchen Geschichten. Es wird bei Folgegeschäft einfach bis zu 90 Tage vor Leasingende taggenau abgerechnet, wenn der Neue früher kommt.

Das stimmt so nicht ganz. Bei vorzeitigem Ende müssen die ausstehenden Raten bis zum regulären Vertragsende zur Hälfe bezahlt werden. Oft rechnet das der Händler beim neuen aber schon mit ein. Daher hat man den Eindruck das die Option ohne Kosten ist.

Wer die Raten bei der 90-Tage-Regelung übernimmt, ist für den Kunden irrelevant. Bei mir wurde mit Sicherheit nichts in die neue Leasingrate einberechnet, weil zum Zeitpunkt der Bestellung 1. Nicht bekannt war, ob der neue früher kommt, als notwendig und 2. Kein Zwang zur früheren Abnahme bestand. Das haben mir die Händler von sich aus vorgeschlagen. (War sowohl mal bei einer NL als auch bei einem privaten)...

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