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Volkswagen Wechselprämie (Bis zu 5000€) und Volkswagen Kfz-Versicherung

VW
Themenstarteram 7. Juli 2015 um 11:04

Ich habe ein paar Fragen zur Wechselprämie (Bis zu 5000€):

http://www.volkswagen.de/de/angeboteaktionen/wechselpraemie.html

Da ich inzwischen drei Mal bei Volkswagen angerufen habe und keine der Damen eine Ahnung hatte wollte ich mein Glück hier probieren.

1. Was genau ist ein "zertifizierter Verwerter"? Gibt es da eine Liste von VW aus der ich einen nehmen muss oder wie genau wird das bestimmt?

2. Braucht es eine bestimmte (standardisierte?) Bescheinigung um die Prämie zu bekommen? Ich will Fehler im Vornherein vermeiden.

3. Ich hatte gerade einen Unfall und dieses Fahrzeug soll verschrottet werden. Da es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist (Wobei der Schaden im Endeffekt doch relativ "gering" ist). Ich denke mal es ist egal was für ein Auto man verschrottet, solange es schon mindestens 4 Monate auf einen zugelassen ist. Trotzdem: Ist es erlaubt einen Unfallwagen zu verschrotten für diese Prämie?

 

Falls hier jmd ist der sich damit auskennt bzw. selbst erst Erfahrung damit gesammelt hat, will ich noch folgende Fragen zu der Volkswagen Vollkasko Versicherung für 19,90€ monatlich (36 Monate Laufzeit) stellen: http://www.volkswagen.de/.../versicherungsaktion-polo-up.html

4. Wenn ich Fahrzeugkäufer/-halter und Versicherungsnehmer bin, kann trotzdem eine andere Person der Hauptfahrer sein? Wenn ich das Kleingedruckte richtig deute, dann sollte das gehen solange der Hauptfahrer über 23 Jahre alt ist.

5. Diese Versicherung kann man ausschliesslich direkt bei Neuwagenbestellung mit dazu buchen. Können der Fahrzeugkäufer/-halter und der Versicherungsnehmer unterschiedlich sein? Ich vermute nein.

6. Es wird eine Schadenfreiheitsklasse von mindestens 1 (SF1) verlangt. Da die Prämien ja offenbar auf 19,90€ mtl. festgeschrieben sind für 36 Monate und sich danach dann ändern mit was für einer Schadenfreiheitsklasse kommt man dann raus nach diesen 36 Monaten? Sammelt man in diesen 36 Monaten nicht weiter, d.h. man kommt so raus wie man "rein" gekommen ist? Da wäre für mich aber fraglich wie das ist wenn das jetzt z.B. mein Zweit- oder Drittwagen wäre und ich vorher gar keinen gehabt hätte...dann gäbe es für mich ja noch gar keine Schadenfreiheitsklasse für einen Drittwagen. Wer setzt das dann fest, die Volkswagenversichung? Und anhand von was? Den anderen Autos, die ich bei einer anderen Versichung versichert habe?

 

Ich hoffe jmd kann mir helfen, zumindest bei einem Teil der Fragen :)

Vielen Dank!

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13 Antworten

Wieso stellst du diese Fragen nicht den Verkäufer von deinem :) ?

Oder willst du das neue Auto auch per Telefon kaufen ?

Themenstarteram 8. Juli 2015 um 0:01

Habe ich dann schlussendlich doch auch gemacht.

Einiges konnte beantwortet werden, Fragen 1 und 2 aber leider nicht abschliessend. Evtl. weiss dazu ja jmd genaueres? Finde die Informationspolitik zu den Angeboten echt schwach......ist aber vermutlich extra so gehalten, damit man sich am Ende aus möglichst vielem herauswinden kann ;)

Zu Frage 1 und 2:

Zertifizierter Autoverwerter Deiner Region

Themenstarteram 8. Juli 2015 um 8:47

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 8. Juli 2015 um 08:27:56 Uhr:

Zu Frage 1 und 2:

Zertifizierter Autoverwerter Deiner Region

lieber richtig lesen bevor man pseudo coole links postet ;)

ich habe nämlich konkret nicht nur nach zertifizierten verwertern gesucht, sondern gefragt, ob vw da nur bestimmte "zulässt" für die prämien.

Wie Staffeln sich denn die Prämien? Phaeton 5.000€ und up 100€?

Themenstarteram 8. Juli 2015 um 10:08

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 8. Juli 2015 um 11:51:04 Uhr:

Wie Staffeln sich denn die Prämien? Phaeton 5.000€ und up 100€?

wenn man die prämien am auto bzw. listenpreis misst, dann ist der kleinste vw der lohnendste ;)

auflistung gibt es hier:

http://www.sauerlandauto.de/CM/DE/sonderaktionen/vw-sonderaktionen/

Wir haben heute wohl den Polo 9n (3 Zyl.) geschrottet!? Die Wartungsfreie Steuerkette ist nun zum 2. mal übersprungen bzw.der Spanner ist hinüber. Kann ich so ein Fahrzeug noch für eine Wechselprämie eintauschen!?

am 7. Mai 2016 um 23:12

Der thread ist ein Jahr alt ;) glaube nicht, dass die Aktion noch aktuell ist. Außerdem ist es doch kein Wechsel wenn du einen VW hast.

Ok.

Ich dachte es ginge um ALT gegen NEU.

https://...swagen-media-services.com/.../...58edd433c6630f5ac445da?...

Was sind denn Junge Gebrauchte?

Im Spot wird auch ein Golf 5 eingetauscht, oder?

http://www.horizont.net/.../...swagen-fuer-seine-Gebrauchtwagen-139592

am 8. Mai 2016 um 10:17

Zitat:

@klaus201 schrieb am 7. Mai 2016 um 20:53:24 Uhr:

Wir haben heute wohl den Polo 9n (3 Zyl.) geschrottet!? Die Wartungsfreie Steuerkette ist nun zum 2. mal übersprungen bzw.der Spanner ist hinüber.

Und nach der Erfahrung willst du wieder einen?

Junge Gebrauchte sind wahrscheinlich alles vom Vorführer, Tageszulassung bis zum Jahreswagen.

Guter Einwand.

Junge Gebrauchte = bis zu 4 Jahre alt : http://www.auto.de/autokauf/junge+gebrauchte/autotipp-76

Wenn wir da etwas brauchbares unter 6.000 Euro finden würden. Online zumindest schon mal nicht.

am 8. Mai 2016 um 13:46

Das ist auch nur eine willkürliche Definition von auto.de. Volkswagen wird das anders definieren, sie wollen damit schließlich den Absatz von Neuwagen ankurbeln. Darum steht dort ja, dasss man den Händler zu den individuellen Konditionen befragen soll. Und "bis zu 3000 €" kann auch heißen für einen Jahreswagen gibts nur 500.

Darum machts aus meiner Sicht nur Sinn, deinen Händler direkt zu fragen, wenn du ein Auto im Auge hast.

am 8. Mai 2016 um 13:59

Zitat:

@klaus201 schrieb am 8. Mai 2016 um 12:08:07 Uhr:

Ok.

Ich dachte es ginge um ALT gegen NEU.

https://...swagen-media-services.com/.../...58edd433c6630f5ac445da?...

Was sind denn Junge Gebrauchte?

Im Spot wird auch ein Golf 5 eingetauscht, oder?

http://www.horizont.net/.../...swagen-fuer-seine-Gebrauchtwagen-139592

Es steht jetzt hier nur die Prämie richtet sich nach Marke des altwagens und Modell des neuwagens und alles andere beim Verkäufer erfragen, so wie ich das bei vw kenne sind aber Konzernfahrzeuge von der wechselprämie ausgeschlossen.

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