1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Voll schuldig bei Auffahrunfall?!? Bitte um Hilfe!

Voll schuldig bei Auffahrunfall?!? Bitte um Hilfe!

Themenstarteram 20. Mai 2008 um 7:29

Hallo zusammen,

ich hatte vor nicht ganz einem Jahr einen Auffahrunfall, wobei ich der Auffahrende war.

Blauäugig wie ich war, habe ich an den Satz, dass der Auffahrende immer Schuld hat geglaubt und meine Versicherung zahlte den Unfallschaden mit den üblichen Folgen für mich.

Nun wurde ich in der Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest eines besseren belehrt und frage mich, ob ich den Schadensanspruch meines Unfallgegners noch anfechten kann und ob es sich lohnt.

Der Unfall stellte sich wie folgt dar:

Auf einer T-Kreuzung wollte ich rechts auf die Vorfahrtsstraße abbiegen. Ich sah wie die Bremslichter bei dem Auto vor mir ausgingen und es Anfuhr. Daraufhin bin ich auch angefahren, blickte nach links um den Gegenverkehr abzuschätzen. Ich sah wie ein silberner BMW Kombi von links schnell die Straße runter kam. In diesem Moment dachte ich mir, das schafft der vor mir nicht mehr, blickte nach vorne, er stand schon und *rummms*

Das ist der Unfallhergang. Vieleicht noch ein paar weitere Infos: Es war ungefähr Schrittgeschwindigkeit, die Polizei hat den Fall nicht aufgenommen, es gibt Fotos von der Unfallstelle, ich habe keine Angaben bei meiner Versicherung gemacht ich wurde um drei SF hochgestuft, Schaden bei mir: keiner, Schaden beim Unfallgegner 1200€.

Der Grund weshalb ich das anzweifel ist folgender:

Zitat:

Zitat Stiftung Warentest - Finanztest:

"Stimmt es, dass der Autofahrer, der einem anderen drauffährt, immer Schuld hat und den Schaden bezahlen muss?

Nein, so steht das in keinem Gesetz. Doch der Satz hat einen wahren Kern. Richter nehmen bei Autounfällen zunächst an, dass der Hintermann etwas falsch gemacht hat, weil es meist so ist. Erst wenn der Auffahrende dem Gericht plausibel macht, dass beim Unfall etwas ungewöhnlich verlief und er nicht sicher Schuld hat, gelten die üblichen Beweisregeln: Derjenige, der Geld will, muss beweisen, dass der andere ihm etwas schuldet. Der Vordermann muss dann das Gericht mit Gutachten oder Zeugen überzeugen.

Der Grund weshalb ich meine Schuld anzweifeln will ist, dass ich den BMW nicht vorher habe kommen sehen, weil die Kreuzung nicht weiter von mir einsehbar war. Mein Vordermann in die Kreuzung einfahren wollte und ich mich nicht voll schuldfähig fühle. Würde das noch Sinn machen?

Danke für eure Hilfe!!!

Beste Antwort im Thema

Und wenn der ADAC in der nächsten Ausgabe der Motorwelt schreibt, dass das herunter springen von einer Autobahnbrücke  gut für die Gesundheit ist, würden dass wohl einige Mitglieder auch zum Anlass nehmen.....

 

@Hammerboy, bitte nicht springen, das tut ganz Dolle weh...... :rolleyes:

 

Was manchen so auch durch den Kopf geht, au weia.

 

 

9 weitere Antworten
Ähnliche Themen
9 Antworten
am 20. Mai 2008 um 7:33

ich sehe in keinem einzelnen buchstaben einen anhaltspunkt der dich nicht als den alleinschuldigen erkennen laesst.

sry

Harry

PS

hast du dir ausrechnen lassen ob es sich lohnt dass du die 1200EUR selber trägst?

bis zu 12 monate kannst du den schaden zurueckkaufen .

am 20. Mai 2008 um 7:36

Zitat:

Original geschrieben von Hammerboy

Würde das noch Sinn machen?

Nein.

am 20. Mai 2008 um 7:39

Moin,

was willst DU denn da jetzt noch anfechten? So wie Du es hier schilderst hast Du im wahrsten Sinne des Wortes die Pappnase auf(gehabt). Du hast einen Fehler gemacht und bist jemandem hinten drauf gefahren..... der vor Dir hat nach Deiner schilderung nichts falsch gemacht.... Er ist bis an die Sichtlinie vorgefahren und hat gesehen das da noch was kommt.... und hat angehalten.... und der fahrer hinter Ihm hat nicht geschaut was er tut und ist auf ein stehendes Fahrzeug aufgefahren..... Wie willst Du da jetzt noch was anzweifeln? mal ganz abgesehen davon das der Unfall nicht von der Polizei aufgenommen wurde und Dir somit jeglicher Beweis sehr schwer fallen dürfte....

Also lass es einfach bleiben oder suche Dir einen Anwalt der auf verkehrsrecht spezialisiert ist und wirf dem Geld in den hals welches Dir wohl ehr keinen Erfolg bringen dürfte.....

Gruss

Marcus

Und wie wäre Deine Argumentation wenn trotz freier Sicht, also kein Verkehr zu erkennen war, dennoch ein Kind einem Ball hinterherspringt und der Vordermann es richtig erkannt hat und bremst?

Und wenn der ADAC in der nächsten Ausgabe der Motorwelt schreibt, dass das herunter springen von einer Autobahnbrücke  gut für die Gesundheit ist, würden dass wohl einige Mitglieder auch zum Anlass nehmen.....

 

@Hammerboy, bitte nicht springen, das tut ganz Dolle weh...... :rolleyes:

 

Was manchen so auch durch den Kopf geht, au weia.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hammerboy

 

Der Grund weshalb ich meine Schuld anzweifeln will ist, dass ich den BMW nicht vorher habe kommen sehen, weil die Kreuzung nicht weiter von mir einsehbar war. Mein Vordermann in die Kreuzung einfahren wollte und ich mich nicht voll schuldfähig fühle. Würde das noch Sinn machen?

Danke für eure Hilfe!!!

Du darfst in der Regel auf das Anfahren deines Vordermannes nicht vertrauen, du mußt damit rechnen, dass er erneut verkehrsbedingt hält(wie in deinem Fall) oder gar das Auto abwürgt. Du wolltest quasi einen fliegende Start hinlegen bzw. hast dich nicht vergewissert dass dein Vordermann weg ist. Deine Schuld zu 100%.

Wenn der Vordermann den Motor abgewürgt hätte (vermeidbare Behinderung), käme eine geringe Mithaftung in Betracht. Da er aber verkehrsbedingt hielt, ist es ein Musterfall für eine Alleinschuld des Auffahrenden.

ja ne ist klar auf alle Fälle irgendwo Schuld suchen nur nicht bei sich selbst. Wer blind vorwärts fährt ist selber schuld. Der gute Mann vor dir kann auch stehen bleiben wenn ein Auto noch in 300m entfernung ist und er meint das schafft er nicht. Wenn du drauf fährt selbst schuld.

Um sowas zu verhindern kann man Bus und Bahn fahren das fährt ein anderes und man kann keine schuld bekommen.

Ich sehe da auch absolut keine Chance, noch etwas an der Schuldverteilung zu ändern. Es handelt sich hierbei quasi um einen "klassischen" Auffahrunfall.

Deine Antwort
Ähnliche Themen