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Vollabnahme Cadillac DeVille von 1989 mit US-Scheinwerfer und roten Rückleuchten möglich?
Hallo zusammen,
ich würde gerne einen Cadillac DeVille von 03/1989 in Deutschland zulassen.
Da der Wagen aus den USA importiert wurde, hat er die original US-Scheinwerfer und rote Rückleuchten (inkl. rotem Blinker). Es scheint keine Scheinwerfer mit E-Kennzeichen (mehr) für das Fahrzeug zu geben. Ebenso auch keine rot-gelbe Rückleuchten.
Ich war bis jetzt noch bei keinem TÜV, da ich nicht "unvorbereitet" dort aufschlagen wollte und auch noch keine schlafenden Hunde wecken wollte.
Was kann bzw. muss ich machen, um trotzdem eine Zulassung für Deutschland zu bekommen?
Hat ggf. jemand eine gute Adresse im Rhein-Main-Gebiet, der sich auf Vollabnahmen von US-Cars spezialisiert hat und mir vielleicht weiterhelfen kann? Wenn es etwas weiter ist, soll es mir auch recht sein, solange ich die Anforderungen für die Zulassung in den Griff bekomme :-)
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß
Dennis
Beste Antwort im Thema
Kommt wie gesagt ganz auf die Zulassungsbehörde an. Frontscheinwerfer dürften schwer bis unmöglich zu bekommen sein. Ein Umbau auf andere Formate ist völlig unrealistisch.
Die Rückleuchten gab es mal in einer Exportauführung mit einer gelben Kammer. Ab und zu tauchen welche im US-eBay auf. Im Moment kann ich allerdings keine finden. Selbst wenn man welche findet muss die Elektrik hintenrum geändert werden, da Blinker und Bremslicht miteinander funktionsverkettet sind.
Ehe ich Treckerblinker auf die Stoßstange sparen würde, würde ich die Karre lieber öffentlich abfackeln...
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76 Antworten
Scheinwerfer:
Sind das nicht 5"x7" Rechteck?
Dafür gibt's sogar LED-Scheinwerfer von Trucklite mit kompletter E-Zulassung.
.............................................EINTRAGUNGSFREI................................................
Heckleuchten:
Die werden umgeändert:
Rückfahleuchten werden mit gelben Birnen zu Blinkern.
Oder man muss Zusatzblinker anbringen und die Elektrik anpassen.
Zitat:
@schleuti schrieb am 18. Februar 2019 um 07:14:00 Uhr:
Scheinwerfer:
Sind das nicht 5"x7" Rechteck?
Dafür gibt's sogar LED-Scheinwerfer von Trucklite mit kompletter E-Zulassung.
.............................................EINTRAGUNGSFREI................................................
Das ist ab Baujahr 1989 nach Modelwechsel nur noch eine Einheit und keine zwei getrennten Rechteck-Scheinwerfer :-(
Zitat:
Heckleuchten:
Die werden umgeändert:
Rückfahleuchten werden mit gelben Birnen zu Blinkern.
Oder man muss Zusatzblinker anbringen und die Elektrik anpassen.
Gelbe Brinen bringt leider nichts, da die schmale Rückleucht eine komplett rote Scheibe hat.
Zusatzblinker montieren sieht dann ja extrem dämlich aus :-/
Ein Hoch auf die deutschen Vorschriften. Komisch das es bei einem Mustang Oldtimer von 1966 mit roten Rückleuchten kein Problem ist und bei einem Oldtimer von 1989 dann plötzlich zum NoGo wird!?
Zitat:
Gelbe Brinen bringt leider nichts, da die schmale Rückleucht eine komplett rote Scheibe hat.
Zusatzblinker montieren sieht dann ja extrem dämlich aus :-/
Ein Hoch auf die deutschen Vorschriften. Komisch das es bei einem Mustang Oldtimer von 1966 mit roten Rückleuchten kein Problem ist und bei einem Oldtimer von 1989 dann plötzlich zum NoGo wird!?
Tja, das ist leider so. Autos bis EZ 01/1969 haben Bestandschutz, alle anderen müssen umgerüstet werden, und sei es mit Zusatzblinkern. Selbst bei meiner Corvette C4, vor 14 Jahren von mir hier mit roten Blinkern zugelassen, wurde letztes Jahr ein Umbau auf gelbe Blinker notwendig, weil ich den Fehler gemacht habe, sie über einen Winter abzumelden. Der ganze Spaß hat knapp € 1.000 gekostet. Trotz TÜV-Gutachten. Zitat vom Amtsmann: "Man habe damals (2004) einen Fehler gemacht, den man jetzt (2018) nicht wiederholen wird." Da war nichts zu machen, da sind die stur. Hätte es für die C4 keine gelben Blinker mehr gegeben, wären tatsächlich Zusatzblinker notwendig geworden.
Das liegt daran das laut STVO bis 1970 rote Blinker zugelassen waren, daher dürfen die bei Fahrzeug früher auch rot Blinken. Erst ab 1970 war es Vorschrift das die gelb sein müssen. Auf die Autos wird immer die STVO zum Zeitpunkt der Erstzulassung angewendet, daher braucht meiner auch keine Sicherheitsgurte oder irgendwas mit Euro Norm.
Für die Scheinwerfer könnte es eine Ausnahmegenehmigung geben wenn keine Nachrüstung möglich ist, bei den Rückleuchten leider nicht. Da musst du beim TÜV nachfragen.
Wobei ich festgestellt habe das es besser ist dumm zu Behörden oder TÜV zu gehen als zu sehr vorbereitet.
Manchmal können die echt Hilfsbereit sein wenn man sich dumm anstellt. ;-)
MfG
Mike
Kommt immer auf den Prüfer an; meine 77er C3 ist mit roten Blinkern anstandslos durchgegangen. Mit den Scheinwerfern genauso. Manche Prüfer bestehen sogar auf die originalen Sealed Beam; sonst gibt es kein H-Gutachten
Das ist leider in Irrglaube. Die Prüfer haben nur begrenzte Freiheiten.
Sollte die Polizei mal einen schlechten Tag haben fährt Sie mit dir zum TÜV und dann gibt es einen Mängelkarte.
Die einzige Möglichkeit legal rote Blinker zu haben ist nur Baujahr vor 1970 oder eine Ausnahmegenehmigung einer Straßenverkehrsbehörde. Alles andere ist nicht sehr rechtssicher und wird mal so mal so gehandhabt.
MfG
Mike
Bei meiner C3 waren folgende Teile nicht konform den Vorschriften der StVZO: Der Platz für das Kennzeichen ist nicht ausreichend, so daß nur ein Treckerkennzeichen montiert werden kann, die Blinker hinten sind rot, das Standlicht vorne ist gelb, der Schalter für die Warnblinkanlage ist grün, die VIN ist nicht am vorgeschriebenen Platz eingeschlagen und die Gurte entsprechen auch nicht den Vorschriften.
Das hat der TÜV bemängelt und mich gleichzeitig darauf hingewiesen, daß für diese Mängel eine Ausnahmegenehmigung gewährt werden KANN. Das macht aber nicht der TÜV sondern die Zulassungsbehörde. Dort hat man dann mit Ausnahme des gelben Standlichts vorne für alle Mängel eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Das ist allerdings mit Kosten verbunden, die je nach Landkreis oder Bundesland variieren können. Bei uns im Siegerland werden pro Ausnahmegenehmigung 60,- € fällig, waren also in meiner Fall 300,- €.
Dein Weg sollte also zuerst der TÜV sein und dann die Zulassungsbehörde. Dabei kann es nicht schaden wenn der TÜV in seinem Bericht darauf hinweist, wenn eine etwaige Umrüstung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Allerdings mußt Du Dir darüber im Klaren sein, daß es keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung gibt - hier bist Du zum größten Teil auf das Wohlwollen der Behördenmitarbeiter angewiesen.
Ich selbst habe es auf einer Zulassungbehörde erlebt, wie ein Mustangfahrer seine Mustang BJ 2010 zulassen wollte. Es war ein US-Import, dementsprechend war hinten ein kleines Kennzeichen eingetragen. Der gute Mann stand dann am Schalter um von der netten Mitarbeiterinn seine frisch geprägten Kennzeichen mit den begehrten Aufklebern versehen zu lassen. Die Dame bemerkte die die ungleich großen Nummernschilder und fragte den verdutzt dreinblickenden Fahrzeughalter, ob das denn so richtig sein. Sie gab ihm den Tipp sich schnell ein weiteres kleines Kennzeichen zu besorgen, da das dann viel besser aussehen würde.
Im benachbarten Landkreis, der allerdings auch in einem anderen Bundesland liegt, gibt es vorne KEINE kleinen Kennzeichen, selbst wenn man ein Gutachten des Bundesverfassungsgerichts dabei haben sollte.
Willst du den denn als Oldtimer zulassen? Bei 1989 musst du ja nicht mehr lange warten.
Beim Oldtimer kann man ja oftmals noch ein bisschen besser argumentieren als bei einem "normalen" US Fahrzeug.
Nun, ich HATTE aufgrund des TÜV-Gutachtens eine gültige Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes. Trotzdem wollte man die C4 nicht mehr zulassen. Als ich um eine Begründung nachfragte, wurde die Ausnahmegenehmigung (nach 14 Jahren!) widerrufen.
Der TÜV empfiehlt nur, die Behörde genehmigt (und widerruft).
Moin,
mein '79er Catalina Safari musste auch umgerüstet werden. Da wurden die Rückfahrscheinwerfer zum Blinkern umfunktioniert und unter die Stoßstange kam eine hässliche Rückfahr-Funzel. Andernfalls keine Zulassung.
Allerdings hatte ich auch bei der Zulassungsstelle bezüglich den Umrüstungs-Vorschriften nachgefragt:
Unter der Voraussetzung, dass für ein Fahrzeug weder ein Umrüstsatz angeboten wird, noch eine Umrüstung sowohl kostentechnisch als auch optisch sinnvoll wäre, kann man eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die Hintergründe sollte dann allerdings auch der TÜV-Prüfer vorher abklären, denn der stellt den Antrag schließlich aus und die Zulassung drückt nur noch den Willi drauf - du musst dann aber für jede Ausnahmegenehmigung ca. 30€ berappen. Bei mir belief sich die Zulassung da schon auf über 90€ - ohne den Kauf der Kennzeichen...
Ich habe aber auch mal nachgeschaut: Es gibt im Zubehör auch weiße Rückleuchten für dein Fahrzeug. Damit kannst du dann auch die gelben Blinker realisieren - musst halt nur die Elektrik entsprechend anpassen und Blinker und Bremslicht trennen.
LG - Maik
Zitat:
@GarfieldMZ schrieb am 18. Februar 2019 um 08:14:27 Uhr:
Ein Hoch auf die deutschen Vorschriften. Komisch das es bei einem Mustang Oldtimer von 1966 mit roten Rückleuchten kein Problem ist und bei einem Oldtimer von 1989 dann plötzlich zum NoGo wird!?
Ganz so ist es nicht. Ich hatte schon Amis von Ende der 90er wo es noch ging. Die Vorschriften haben sich zwischendurch immer wieder mal geändert, und für die Umrüstung galt der Tag der Erstzulassung.
Aber seit ein oder zwei Jahren sind die Behörden beim Thema rote Blinker deutlich strenger geworden, angeblich gehts jetzt überhaupt nicht mehr.
Für die SCheinwerfer vorne kann man es mit eienr Ausnahmegenehmigung versuchen oder einem Eintrag "in etwa Wirkung nachgewiesen" vom Tüv.
Die Beleuchtung ist aber noch das kleinste Problem, Fenster, Gurte, Lenkung, Abgas, Bremsen, Wegfahrsperre, Ort der Fahrgestellnummer, Kennzeichen, Papiere - für alles mögliche braucht man Nachweise und Ausnahmen. Alles schon gehabt. Lass es einen Importeur machen, das kostet zwar ein paar hundert Euro mehr, ist den Aufpreis aber mehr als wert. Den wochenlangen Papierkrieg will man nicht. Vielleicht wirds dann auch was mit den roten Blinkern. Behörden und Tüvprüfer sind gegenüber Privatpersonen mit Sonderwünschen deutlich strenger als gegenüber normalerweise zuverlässigen Firmen, die jeden Tag ein Dutzend Autos abnehmen lassen.
Zitat:
@HerrJens schrieb am 18. Februar 2019 um 18:34:41 Uhr:
Zitat:
Für die SCheinwerfer vorne kann man es mit eienr Ausnahmegenehmigung versuchen oder einem Eintrag "in etwa Wirkung nachgewiesen" vom Tüv.
Die Beleuchtung ist aber noch das kleinste Problem, Fenster, Gurte, Lenkung, Abgas, Bremsen, Wegfahrsperre, Ort der Fahrgestellnummer, Kennzeichen, Papiere - für alles mögliche braucht man Nachweise und Ausnahmen. Alles schon gehabt. Lass es einen Importeur machen, das kostet zwar ein paar hundert Euro mehr, ist den Aufpreis aber mehr als wert. Den wochenlangen Papierkrieg will man nicht. Vielleicht wirds dann auch was mit den roten Blinkern. Behörden und Tüvprüfer sind gegenüber Privatpersonen mit Sonderwünschen deutlich strenger als gegenüber normalerweise zuverlässigen Firmen, die jeden Tag ein Dutzend Autos abnehmen lassen.
Moin,
dazu rate ich ebenfalls: Kontaktiere einen Importeur und lasse dir ein gutes Angebot machen, beispielsweise von Oldtimer YeModia. Hatte mich 1.500€ gekostet inkl. TÜV-Vollabnahme und H-Gutachten (gut - H fällt ja bei dir weg).
Importeure haben immer noch ein wenig andere Kontakte als wir Endverbraucher. Die kommen viel rum, können beispielsweise in Kanada, Schweden oder den Niederlanden viele Kontakte knüpfen und kommen dadurch noch eher an solche Teile heran. Trotzdem besteht die Möglichkeit, dass es für dein Fahrzeug keine EU-Scheinwerfersätze gibt. Für den Fall - nachfragen, mache dir aber Bitte keine allzu große Hoffnung auf eine Ausnahmegenehmigung. Im Zweifelsfall können die bei der Zulassungsstelle auch die Zulassung verweigern. Das kommt dann auch auf die Zulassungsstelle drauf an bzw. wer da hinterm Tresen sitzt.
LG - Maik
Kommt wie gesagt ganz auf die Zulassungsbehörde an. Frontscheinwerfer dürften schwer bis unmöglich zu bekommen sein. Ein Umbau auf andere Formate ist völlig unrealistisch.
Die Rückleuchten gab es mal in einer Exportauführung mit einer gelben Kammer. Ab und zu tauchen welche im US-eBay auf. Im Moment kann ich allerdings keine finden. Selbst wenn man welche findet muss die Elektrik hintenrum geändert werden, da Blinker und Bremslicht miteinander funktionsverkettet sind.
Ehe ich Treckerblinker auf die Stoßstange sparen würde, würde ich die Karre lieber öffentlich abfackeln...
Zitat:
@GarfieldMZ schrieb am 18. Februar 2019 um 08:14:27 Uhr:
Zitat:
@schleuti schrieb am 18. Februar 2019 um 07:14:00 Uhr:
Scheinwerfer:
Sind das nicht 5"x7" Rechteck?
Dafür gibt's sogar LED-Scheinwerfer von Trucklite mit kompletter E-Zulassung.
.............................................EINTRAGUNGSFREI................................................
Das ist ab Baujahr 1989 nach Modelwechsel nur noch eine Einheit und keine zwei getrennten Rechteck-Scheinwerfer :-(
Was spricht gegen den Austausch einer Doppeleinheit gegen
zwei Direkt nebeneinander ??????????
Der Äußere wird zu Standlicht+Abblendlicht+Fernlicht
der Innere wird zu Zusatzfernlicht (+wenn gewollt Standlicht)
Die Kombi: A:Stand+Abblend./.I:Fern ist auch zulässig.
Ich habe die Trucklite als Rundscheinwerfer und bin von der Lichtausbeute begeistert.