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Vollcross und die Polizei

Themenstarteram 1. März 2006 um 15:33

Hi habe vor mir in der nächsten Zeit ein Motorrad zu kaufen.

Weiss bloss noch nicht ob eine Enduro oder Vollcross.

Benötigen würde ich das gute Stück eigentlich nur zum Fahren bei uns im Wald und Feldwegen, also nur zum fun.

Das Problem ist aber, dass unsere Nachbarn bei jedem sch** die Polizei rufen...

Nun meine Frage kann mir die Polzei was wenn ich mit der Karre aufn Acker oder auf Waldwegen fahre???

MFG

Carisma DID

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18 Antworten
am 1. März 2006 um 15:56

Was ist denn bitte eine "Vollcross"? Und was ist dann eine "Halbcross"?

 

Ich kenne nur Crossmotorräder oder Enduros. Und egal ob im Wald mit ner Enduro oder einer Crosskiste. Bei beiden gibts ne Anzeige. Deine Frage mit dem Acker war doch nicht ernst gemeint oder? Du wist doch nicht über das Felder fahren, auf denen andere ihr Geld verdienen.

am 1. März 2006 um 16:17

du darfst nur auf deinem eingenen acker/grundstück fahren!

ansonsten ist es natürlich verboten und die polizwei kann dir dann nurtürlich eine aufprummen!!!

Themenstarteram 1. März 2006 um 16:32

Da meldet sich ja der Richtige, zuerst ne Karre anbieten und dann wenn alles klar ist sich immer wieder Ausreden einfallen lassen.

Bis man zum Schluss ganz den Schwanz einzieht.

Naja aber das ist was anderes, nun zu dem Thema hier.

Habe mal irgendwo gehört das die "Streckenposten" einem nur dort was können wo so zu sagen "öffentlicher" Verkehrsraum ist.

MFG

Carisma DID

Richtig, Fahrerlaubnis- und Zulassungsbestimmungen gelten im Prinzip nur für öffentliche Verkehrsflächen. Es ist dabei aber egal, ob diese Flächen tatsächlich der öffentlichen Hand, also dem Staat, oder einem Privatmann gehören. Entscheident ist, ob die Fläche für jedermann zugänglich ist oder nicht.

Bei öffentlichen Straßen ist alles klar. Aber auch ein Parkhaus ist öffentlich, da jeder rein darf, obwohl es Parkgebühren kostet.

Auch ein Supermarktparkplatz ist öffentlich.

Strittig wird die Sache bei kaum wahrnehmbaren Feld-, Wald- und Wiesenwegen. Hier ist das Straßengesetz relativ großzügig. Das heißt praktisch überall, selbst auf einem Trampelpfad, gelten Verkehrsregeln.

Ein Acker ist ein Grenzfall. Hier findet normalerweise kein Verkehr statt - aber ist offen zugänglich!

Du bräuchtet also ein Gelände, daß mit Zaun und Tor umschlossen ist, und ohne Kontrolle nicht betreten werden kann (kann - nicht darf!) Beispiel: Verkehrsübungsplatz.

Und das hat dann doch nicht jeder .....

 

pfisti

Themenstarteram 1. März 2006 um 17:29

@pfitsti

Danke für deine Antwort.

Scheint einleuchtent zu sein....

 

MFG

Carisma DID

Zitat:

Original geschrieben von pfisti

Strittig wird die Sache bei kaum wahrnehmbaren Feld-, Wald- und Wiesenwegen. Hier ist das Straßengesetz relativ großzügig. Das heißt praktisch überall, selbst auf einem Trampelpfad, gelten Verkehrsregeln.

In Deutschland ist die StVO diesbezüglich alles andere als großzügig. Alternativ kann man dort mit dem Naturschutzgesetz in Konflikt kommen, wenn man derartige Wege als Crossgelände mißbraucht.

@Drahkke

Schon klar, aber ich habe die Sache eher zulassungsrechtlich gesehen. Daß man ohnehin nicht durch den Wald fahren darf, auch wenn man ein legales und zugelassenes Moped hat, steht außer Frage.

Durch den Begriff "Vollcross" bin ich gedanklich auf ein nichtzulassungsfähiges Wettbewerbsmoped gekommen - lag ich damit falsch?

pfisti

Themenstarteram 2. März 2006 um 10:47

Zitat:

Durch den Begriff "Vollcross" bin ich gedanklich auf ein nichtzulassungsfähiges Wettbewerbsmoped gekommen - lag ich damit falsch?

Damit hast du schon richtig gelegen....

Hallooo,

ein "Vollcrosser" sollte natürlich auch ordentlich Radau machen. Hier müsste man dann auch wegen erhöhter Lärmemissionen eines drüber brkommen ....

Grüsse

am 3. März 2006 um 17:22

Haste nicht ne Crossstrecke bei dir in der nähe wo du nen bischen rumhacken kannst?

Oder liegt das garnicht in deinem Interesse?

am 3. März 2006 um 20:45

Hallo zusammen,

ich bin mit meiner cross immer auf abgesperrten gelände gefahren wie Panzerwiese Feldmoching oder DB Gelände Daglfing aber selbst da gilt, lass Dich ja nicht erwischen.

Ich weiss ja nicht wo Du her kommst, aber da wo ich her komme schiessen die Bauern einen vom Sitz wenn (mann)

über ihr hab und gut fährt !!!! Böser junge !!!!

Nochmal zu dem Thema: in Freising gibt es eine Strecke da kann jeder fahren kostet 10 Euro und ab gehr die Luzi.

Da kommt richtiges Feeling auf und nimand holt die Coppers oder schiesst Dich vom Sitz ...... :-)))

Themenstarteram 3. März 2006 um 23:15

Doch Crossstrecke ist bei uns schon in der Nähe, nur um dort hinzukommen muss ich über Feldwege und durch Wälder hacken.

Aber Crossbahn fahren ist nicht so mein Ding bevorzuge eigentlich eher das fahren durch Wälder und auf Feldwegen :-)

Meinte mit dem Acker fahren auch nicht direkt über frisch bestellte Felder sondern eher solch brachliegende Flächen, davon gibts hier massig bei uns.

MFG

Carisma DID

Zitat:

Original geschrieben von pfisti

Durch den Begriff "Vollcross" bin ich gedanklich auf ein nichtzulassungsfähiges Wettbewerbsmoped gekommen - lag ich damit falsch?

Du liegst damit absolut richtig. Die allgeine Definition eines Vollcrossers entspricht deinen o.g. Ausführungen.

Themenstarteram 5. März 2006 um 9:05

Was soll dann dieses Kommentar??

Zitat:

Was ist denn bitte eine "Vollcross"? Und was ist dann eine "Halbcross"?

Ich kenne nur Crossmotorräder oder Enduros.

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