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Volle Kilometer bei Anmeldung unterjährig?

Themenstarteram 11. April 2019 um 4:41

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Verständnisfrage:

Wenn ich ein Fahrzeug unterjährig neu bei der Versicherung anmelde, habe ich dann den Anspruch auf die volle Kilometerleistung?

Man zahlt unterjährig ja auch nicht mehr den vollen Jahresbeitrag.

Allerdings kann es ja tatsächlich so sein, dass ich z.b. das Fahrzeug im Juli anmelde und in den letzten 6 Monaten des Jahres noch 20.000km fahre. Das Jahr darauf auch die 20.000km, aber dann eben auf die vollen 12 Monate verteilt.

Unterschied: Für die letzten 6 Monate im Vorjahr hab ich z.b. nur 100€ bezahlt. Für das Folgejahr zahle ich 200€.

Ist meine Denkweise so korrekt oder hätte ich im worst case nur Anspruch auf tatsächliche 10.000km da ich unterjährig angemeldet habe?

Danke für eure Info.

Beste Antwort im Thema

10000km. Wenn du 20000 ab Juli fahren wirst musst du 40000 km angeben. Wenn du nächstes Jahr nur 20000 fährst, läßt man das halt für das nächste Jahr ändern

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10000km. Wenn du 20000 ab Juli fahren wirst musst du 40000 km angeben. Wenn du nächstes Jahr nur 20000 fährst, läßt man das halt für das nächste Jahr ändern

Wie verhält sich das denn wenn ich für das ganze Jahr versichere aber nach 6 Monaten abmelde?

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. April 2019 um 12:04:01 Uhr:

Wie verhält sich das denn wenn ich für das ganze Jahr versichere aber nach 6 Monaten abmelde?

Beim Abmelden bekommt die Versicherung das Mitgeteilt.

Gruß Metalhead

Bei mir nie. Von wem will sie das denn wissen. Selbst bei der Wiederanmeldung nach 6 Monaten bekommen die von mir keinen KM-Stand.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 11. April 2019 um 12:12:09 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 11. April 2019 um 12:04:01 Uhr:

Wie verhält sich das denn wenn ich für das ganze Jahr versichere aber nach 6 Monaten abmelde?

Beim Abmelden bekommt die Versicherung das Mitgeteilt.

Gruß Metalhead

Nur wenn man den km stand selber mitteilt

Die Allianz fragte immer wieder nach, die Provinzial interessiert das nicht. Bis jetzt;)

Themenstarteram 2. Oktober 2019 um 10:57

Zitat:

@celica1992 schrieb am 11. April 2019 um 06:52:26 Uhr:

10000km. Wenn du 20000 ab Juli fahren wirst musst du 40000 km angeben. Wenn du nächstes Jahr nur 20000 fährst, läßt man das halt für das nächste Jahr ändern

Hallo zusammen,

ich muss das Thema hier nochmal ausgraben, nachdem ich eben ein Gespräch mit meiner Versicherung (Cosmos) hatte.

Die Dame am Telefon konnte meinen Sachverhalt leider nicht nachvollziehen bzw. war hier selber überfragt.

Ich geb euch mal hier zur Veranschaulichung meine Zahlen:

Auto mit Kilometerstand 50.000 Anfang September 2017 angemeldet mit einer jährlichen Fahrleistung von 15.000km.

Somit würden mir für September bis Ende Dezember 2017 5000km zur Verfügung stehen, richtig? (da ja wie von celica1992 beschrieben nur anteilig).

Tachostand dürfte also bei max. 55.000km liegen.

2018 blieb die jährliche Fahrleistung von 15.000km

Tachostand dürfte also jetzt bei max. 70.000km liegen.

Sommer 2019 hab ich dann nach weiteren 15.000km gemerkt, dass wird sicher nicht reichen (Umzug -> weiterer Arbeitsweg) und hab dann bei ~ Tachostand 85.000km gemäß "Hochrechnung" auf eine jährliche Fahrleistung von 30.000km bei der Cosmos erhöht. Nach meinem Verständnis dürfte ich am Ende von 2019 also bei einem Tachostand von 100.000km liegen, richtig? Anders kann ich weitere +15.000km jährlich ja nicht draufpacken als dann die 30.000km anzugeben.

So würde ich jetzt zumindest das "Buch mit sieben Siegeln" aka KFZ Versicherung mit jährlicher Fahrleistungsangabe interpretieren.

Ich wollte der Dame der Cosmos damit zu verstehen geben, dass ich - im Falle eines von mir verschuldeten Unfalles - nicht als der Doofe darstehe, weil ich über meine Kilometer drüber bin und die Cosmos im schlimmste Fall die Zahlung verweigert.

Darauf hin hieß es "Uns ist es egal wie viel Sie fahren. Sie können auch 120.000km jährlich fahren, aber das müssen Sie im Auge behalten". Tolle Aussage.

Ist meine "Denke" hier soweit richtig oder ist da was falsch?

 

 

Vielleicht hat sie ja Recht, wenn die _30000km die höchste Stufe ist, kannst du soviel fahren wie du willst, teurer wird es dann eh nicht

Aus Erfahrung - kläre ich solche Angelegenheiten nicht am Telefon, sondern stelle meine Fragen schriftlich und lasse mir eine schriftliche Antwort zuschicken.

Die Hotliner sind tatsächlich oft "überfragt" ;).

Mars, Du darfst so viel fahren wie Du magst..... im Zweifel bekommst Du eine Nachberechnung, Schäden werden bedingungsgemäss reguliert

Themenstarteram 2. Oktober 2019 um 12:09

Zitat:

@celica1992 schrieb am 2. Oktober 2019 um 13:03:50 Uhr:

Vielleicht hat sie ja Recht, wenn die _30000km die höchste Stufe ist, kannst du soviel fahren wie du willst, teurer wird es dann eh nicht

Interessant. Gerade mal in der App getestet.

Da kann man die Kilometer selber ändern und sich die Preise anzeigen lassen.

Ab 31.000km jährlich bleibt es ein und der selbe Betrag bis zu 999.000km :D

Ich werde meine Beispielrechnungen dann mal schriftlich an die Cosmos stellen, da es für nächstes Jahr interessant wird (Elternzeit über ein halbes Jahr). Immerhin geht es um bares Geld, welches man nicht unnötig (im Sinne von ungenutzter Kilometer) aus dem Fenster werfen will ;)

Themenstarteram 2. Oktober 2019 um 12:13

Zitat:

@NDLimit schrieb am 2. Oktober 2019 um 13:59:33 Uhr:

Mars, Du darfst so viel fahren wie Du magst..... im Zweifel bekommst Du eine Nachberechnung, Schäden werden bedingungsgemäss reguliert

Danke, die Info kannte ich bislang noch gar nicht.

Gibt es sowas auch im Sinne von Gutschriften? Oder fällt das eher unter den Bereich "Pech gehabt" wenn man zu viele Kilometer anmeldet aber nicht nutzt?

Ich denke mir da nämlich, dass man ungenutzte Kilometer im nächsten Jahr "über" hat und somit theoretisch für das Folgejahr auch weniger Kilometer anmelden könnte, da man für die "Mehr-Kilometer" ja im Vorjahr schon bezahlt hat?! ;)

Das geht in beide Richtungen.... man muss sich nur melden....

Es ist einfach: Zu den Zeitpunkt wo du aktuelle KM-Stand an VS geben soll(z.Bsp. Unfall), soll gesamt gefahrene km , ab Versicherunganfang, angegebene Jahresbetrag nicht überschreiten.

Wenn du 2017 VS abgeschlossen hast mit 20tkm/Jahr, dann in 2019 darf nicht mehr, als +60tkm zu den angegebenen KM-Stand bei Abschluss sein.

Ob du ein Jahr 10tkm, andere 50tkm gefahren bist, interessiert keinen.

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