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Vollkasko Abzocke bei Sixt:
Hallo Ihr Lieben,
Im März (2014) haben wir bei Sixt für unseren Mallorca Urlaub im Monat August einen VW Polo telefonisch gebucht. Die Mietdauer betrug 11 Tage und ich bat den Kundenbetreuer mir das komplette Versicherungspaket mitzubuchen (Reifen-, Scheiben, Personenunfallschutz plus Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung).Er nannte einen Preis von knapp 440,00 € und sendete uns eine Buchungsbestätigung per E-Mail zu. In dieser erkannte ich bereits im Kopf einen Fehler und rief nochmals bei der Hotline an. Der Fehler wurde korrigiert und ich bekam erneut eine Buchungsbestätigung. Bei dieser habe ich mich eigentlich überwiegend auf die Richtigstellung des Fehlers konzentriert, als auf alles andere. Dazu aber gleich mehr.
Im August war es dann endlich soweit und wir standen in Palma vor dem Sixt Schalter und freuten uns schon auf die kommenden Tage. Diese Freude hielt genau solange, bis uns die Tante von Sixt aufklärte, dass wir keine Vollkaskoversicherung hätten. Sehr erstaunt darüber erklärte ich der Dame, dass wir diese aber eigentlich gebucht hätten. Lange Rede kurzer Sinn, wir mussten eine Vollkasko nachbuchen. Gut dachte ich wird ja wohl nicht die Welt kosten, tat sie aber. Die Dame rechnete uns den Betrag für die Versicherung aus und über ihre Lippen kam die Zahl 356,83 € brutto für 11 Tage. Dieser Betrag geteilt durch 11 Tage ergibt einen Tagessatz von etwas über 32,00 €. Da hinter uns noch gefühlte 200 weitere Urlauber standen und ich auf keinen Fall ohne Vollkasko durch Spanien fahren wollte, blieb uns nichts anderes übrig, als den Mörderbetrag zu bezahlen und den Rest von Deutschland aus zu klären.
Zuhause angekommen setzte ich mich gleich an den PC und buchte mal fiktiv einen VW Polo für 11 Tage und einen für 24 Stunden bei sofortiger Abholung. Bei dem für 11 Tage würde man eine Tagespauschale von 1,99 € für die Vollkasko o. Selbst. bezahlen und bei der teuersten Variante, also heute abgeholt und morgen wieder gebracht, fallen 7,00 € an.
Mit diesen Beträgen auf dem Zettel rief ich die Kundenbetreuung an und schilderte meinen Fall. Die Dame erklärte mir, dass es unterschiedliche Preise zwischen telefonischer/persönlicher Buchung und Onlinebuchung gäbe und der mir berechnete Betrag stimme. Das es hier zwei Preise gibt ist für mich ja plausibel, das diese aber sich um ein 16faches unterscheiden, ist für mich alles andere als plausibel.
Hätte der Kundenbetreuer, den ich im März angerufen habe, nicht die Vollkaskoversicherung vergessen, dann hätte er mir nämlich auch nicht den Preis von 440,00 € genannt, sondern von 797,00 €. Und spätestens hier hätte ich gemerkt, dass dieser Preis für mich nicht in Frage kommt, somal wir in den letzten 6 Jahren immer ein Mietfahrzeug für 10 – 11 Tagen hatten und nie mehr als 500,00 € bezahlt haben. Aus diesem Grund kam mir der Preis von 440,00 € auch realistisch vor. Bei einer Onlinebuchung hätte mich der Wagen nämlich 462,00 € gekostet und keine 797,00 €.
Frage:
Kennt sich Jemand mit solchen Fällen aus, bzw. bin ich als Kunde verpflichtet die Buchungsbestätigung zwingend durchzulesen und entsprechend auf 100% tige Richtigkeit zu überprüfen? Eigentlich lag der Fehler doch bei dem Kundenbetreuer.
Mein Fazit:
Buche nächstes Jahr bei Hertz.
Würde das einer Familie passieren, die lange auf den Urlaub gespart hat und der Euro nicht ganz so locker sitzt, wäre der Urlaub schon am Flughafen zu Ende.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von TSBlacky
ich habe nichts unterschrieben und das ich wohl eine teure Erfahrung gemacht habe war und wird mir immer bewusster. Hätte aber sein gekonnt, dass eine Buchungsbestätigung nicht unbedingt das Nonplusultra ist. Schließlich kam diese per E-Mail ohne Empfangsbestätigung und der Mitarbeiter hatte diese auch telefonisch vorher nicht angekündigt. Wer möchte mir denn beweisen, dass ich eine bekommen habe. Wäre z.B. auch eine juristische Frage wert.
Es gab ja auch schon Rechtsprechungen, in denen ein nicht durchlesen der AGB’s mit anschließendem Hacken setzen für gelesen, auch irrelevant war. Auch auf eine unterschiedliche Preisgestaltungen gab es in der Buchungsbestätigung keinen Hinweis.
Warum soll Sixt beweisen, dass du keine Ahnung hast?
Du hast doch die Bestätigung bekommen und hättest darauf reagieren können, aber hinterher beschweren ist ja einfacher als vorher mal nachzudenken.
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46 Antworten
Also wenn die nicht freiwillig nachgeben, würde ich mich anwaltlich beraten lassen.
notting
so wird es wohl enden.
Zitat:
Original geschrieben von TSBlacky
Frage:
Kennt sich Jemand mit solchen Fällen aus, bzw. bin ich als Kunde verpflichtet die Buchungsbestätigung zwingend durchzulesen und entsprechend auf 100% tige Richtigkeit zu überprüfen? Eigentlich lag der Fehler doch bei dem Kundenbetreuer.
Wenn du es dir durchgelesen hättest, wäre es gar nicht so weit gekommen, da kann man also schon von "selber schuld" sprechen.
Bei telefonischen bzw. mündlichen Absprachen würde ich mich niemals auf Aussagen verlassen und es immer prüfen, selbst wenn der Fehler bei dem Mitarbeiter lag, ist es doch in deinem Interesse ob der Preis sowie die Absicherung stimmen.
Zitat:
Original geschrieben von TSBlacky
Eigentlich lag der Fehler doch bei dem Kundenbetreuer.
lt. buchungsbestätigung hast du OHNE vk gebucht, keine vk bezahlt und folglich auch keine vk bekommen...
wo liegt nun dein problem? unterschreibst du ungelesen alles was man dir auf den tisch legt?
was du vor nem halben jahr am telefon vereinbart hast, kannst du eh nicht nachweisen....den gang zum anwalt kannst du dir da also sparen!
Zitat:
Original geschrieben von TSBlacky
Zuhause angekommen setzte ich mich gleich an den PC und buchte mal fiktiv einen VW Polo für 11 Tage und einen für 24 Stunden bei sofortiger Abholung. Bei dem für 11 Tage würde man eine Tagespauschale von 1,99 € für die Vollkasko o. Selbst. bezahlen und bei der teuersten Variante, also heute abgeholt und morgen wieder gebracht, fallen 7,00 € an.
Warum hast du dann nicht auch damals gleich online gebucht, wenn du doch scheinbar weißt, wie das funzt?
Zitat:
Original geschrieben von TSBlacky
Mein Fazit:
Buche nächstes Jahr bei Hertz.
oder siehe oben...
Zitat:
wo liegt nun dein problem? unterschreibst du ungelesen alles was man dir auf den tisch legt?
ich habe nichts unterschrieben und das ich wohl eine teure Erfahrung gemacht habe war und wird mir immer bewusster. Hätte aber sein gekonnt, dass eine Buchungsbestätigung nicht unbedingt das Nonplusultra ist. Schließlich kam diese per E-Mail ohne Empfangsbestätigung und der Mitarbeiter hatte diese auch telefonisch vorher nicht angekündigt. Wer möchte mir denn beweisen, dass ich eine bekommen habe. Wäre z.B. auch eine juristische Frage wert.
Es gab ja auch schon Rechtsprechungen, in denen ein nicht durchlesen der AGB’s mit anschließendem Hacken setzen für gelesen, auch irrelevant war. Auch auf eine unterschiedliche Preisgestaltungen gab es in der Buchungsbestätigung keinen Hinweis.
Wie auch immer, sollte ich in diesem Fall leer ausgehen, dann ist es mir trotzdem wichtig, andere Leute von einer telefonischen Buchung abzuraten und zu sensibilisieren. Des Weiteren finde ich es okay wenn Sixt für eine persönliche Beratung mehr Geld verlangt, aber das 16fache steht doch in keinem Verhältnis zu irgendwas. Das ist in meinen Augen, und damit stehe ich sicherlich auch nicht alleine da, unverschämt. Das Menschen Fehler machen, siehe Kundenberater und wegen mir auch teilweise ich, ist mehr als menschlich, dass ich diesen Fehler aber alleine teuer bezahlen muss, kann doch nicht im Sinne einer Firma sein, die u.a. von meinem Geld wirtschaftet und existiert. Oder?
Zitat:
Warum hast du dann nicht auch damals gleich online gebucht, wenn du doch scheinbar weißt, wie das funzt?
weil meine Frau bei einer Fluggesellschaft arbeitet und diese bei Sixt Rabatt bekommt, aber leider ging aus der Homepage keinerlei Informationen hervor, ob dies auch für Mallorca gilt. Daher war ein Anruf notwendig und in diesem Zuge haben wir die Buchung gleich telefonisch gemacht. Dafür könnte ich mir noch heute in den Ars… beißen.
Der Ruf von Sixt eilt den Jungs voraus..
Zitat:
Original geschrieben von TSBlacky
ich habe nichts unterschrieben und das ich wohl eine teure Erfahrung gemacht habe war und wird mir immer bewusster. Hätte aber sein gekonnt, dass eine Buchungsbestätigung nicht unbedingt das Nonplusultra ist. Schließlich kam diese per E-Mail ohne Empfangsbestätigung und der Mitarbeiter hatte diese auch telefonisch vorher nicht angekündigt. Wer möchte mir denn beweisen, dass ich eine bekommen habe. Wäre z.B. auch eine juristische Frage wert.
Es gab ja auch schon Rechtsprechungen, in denen ein nicht durchlesen der AGB’s mit anschließendem Hacken setzen für gelesen, auch irrelevant war. Auch auf eine unterschiedliche Preisgestaltungen gab es in der Buchungsbestätigung keinen Hinweis.
Warum soll Sixt beweisen, dass du keine Ahnung hast?
Du hast doch die Bestätigung bekommen und hättest darauf reagieren können, aber hinterher beschweren ist ja einfacher als vorher mal nachzudenken.
Das Abzocken der Kunden von Mietwagen mit Versicherungen war doch schon etliche male Thema von verschiedenen Medienkanälen. Nix Neues.
Zitat:
Original geschrieben von Bleede
Das Abzocken der Kunden...
wo wurde hier abgezockt?
wenn der te die musik der er bestellt nicht vorher anhört, braucht er sich auch nicht zu beschweren, wenn er statt der heavy-metal band die kastelruther spatzen bekommt...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von Bleede
Das Abzocken der Kunden...
wo wurde hier abgezockt?
wenn der te die musik der er bestellt nicht vorher anhört, braucht er sich auch nicht zu beschweren, wenn er statt der heavy-metal band die kastelruther spatzen bekommt...
Abzocke für mich Beginnt mit der Tatsache dass man Sicherheiten zu einem völlig überzogenen Preis anbietet. Ob Jemand nicht clever gehandelt hat spielt eine Nebenrolle. Alleine schon 500 Euro für 7 Tage Gurke fahren finde ich ungeheuerlich! Was kostet die Kiste in Deutschland? Naja ich bin so clever und verreise so dass ich solch Wucher nicht mitmachen muss.
Zitat:
Original geschrieben von Bleede
Abzocke für mich Beginnt mit der Tatsache dass man Sicherheiten zu einem völlig überzogenen Preis anbietet.
es ist doch nur ein angebot!
wenn dem potenziellen kunden dies nicht zusagt, zwingt ihn doch keiner, dieses angebot anzunehmen...
In Deutschland würde ein Richter die Angebote wahrscheinlich Zwecks mangelnder "Bürgerlichkeit" (mir fällt der Fachausdruck gerade nicht ein) kassieren. Dass die EU Anarchie davon noch nicht Wind bekommen hat und da regulierend eingreift...Richtig ist wer sowas annimmt ist selber Schuld. Allerdings sollte die Abzockerei Thematisiert werden damit jeder für sich im voraus eine clevere Entscheidung treffen kann.