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Vollkasko bei Zweitwagen
Hallo,
zum Thema SF Vollkasko bei einem Zweitwagen stelle ich mir folgende Frage, bei der ich erst mal erklären muss, wir ich zur derzeitigen Versicherungskonstellation gekommen bin:
Ausgangssituation:
Ein PKW vorhanden (FZ1), langjährig versichert bei einer Premiumversicherung (PV1). Das Fahrzeug wird auch von einem Fahrer unter 23 Jahren benutzt, was aber aufgrund des alten Tarifs (Fahreralter noch kein Tarifmerkmal) keine Rolle spielt.
Versicherungssituation: FZ1 bei PV1, SF: 30/30 (KH/VK)
Änderung 1:
Ein Zweitwagen wird angeschafft (FZ2). PV1 unterbreitet nur ein unattraktives Angebot, weshalb FZ2 bei einer Direktversicherung (DV1) versichert wird, die für KH und VK eine Sondereinstufung mit der selben SF-Stufe wie das Erstfahrzeug macht.
Versicherungssituation: FZ1 bei PV1, SF: 30/30 (KH/VK); FZ2 bei DV1, SF: 30/30 (Sondereinstufung)
Änderung 2:
Ein Berater der PV1 weist darauf hin, dass die PV1 zwar keine Sondereinstufung bei der Neuanmeldung eines Zweitwagens macht, eine solche jedoch sehr wohl übernimmt, wenn diese bei einer anderen Versicherung besteht (bitte fragt nicht nach dem Sinn - das ist tatsächlich so). Eine Prämienvergleichsrechnung ergibt bei gleicher SF-Stufe nur eine marginal höhere Versicherungsprämie als bei DV1 - das ist mir die Sache wert. Der Versicherungsvertrag für FZ2 bei DV1 wird also fristgerecht gekündigt und das Fahrzeug unter Beibehaltung der Sondereinstufung bei PV1 versichert.
Versicherungssituation: FZ1 bei PV1, SF: 31/31 (KH/VK); FZ2 bei PV1, SF: 31/31 (Sondereinstufung)
Änderung 3:
FZ1 verstirbt überraschend (fremdverschuldeter Unfall, wirtschaftlicher Totalschaden). Das ersatzweise beschaffte Fahrzeug (FZ1neu) müsste jetzt bei PV1 in einem neuen Tarif versichert werden. Durch den Fahrer <23 Jahre wäre die Prämie bei dieser Versicherung unverhältnismäßig hoch, weshalb FZ1neu bei einem weiteren Direktversicherer (DV2) versichert wird, der diese Konstellation deutlich günstiger anbietet.
Versicherungssituation: FZ1neu bei DV2, SF: 31/31 (KH/VK); FZ2 bei PV1, SF: 31/31 (Sondereinstufung)
Jetzt kommt also die Frage: Angenommen, FZ2 erleidet einen selbstverursachten Totalschaden, den PV1 reguliert. Fahrzeug wird außer Betrieb genommen, Versicherung bei PV1 endet. Wenn ich jetzt ein neues Zweitfahrzeug anschaffe und wieder bei DV1 versichere, wird DV1 ja bei DV2 (also der derzeitigen Versicherung des Erstfahrzeugs) sich die Einstufung bestätigen lassen und dort einen echten Schadensverlauf mit SF31/SF31 bestätigt bekommen. Erfährt DV1 etwas vom Totalschaden des bisherigen Zweitwagens bzw. muss ich DV1 sogar selbst darauf hinweisen? Beim Antrag wird ja nur nach dem Erstfahrzeug gefragt, und das ist ja unstrittig mit echtem Schadensverlauf SF31/SF31 bei DV2 versichert.
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12 Antworten
Das ist mir alles viel zu kompliziert, ich versichere meine Autos (und mein Haus) lieber 2 € teurer (nicht 200 € teurer).
Und wenn ich mal Scheixx gebaut habe, stehe ich dazu.
Ich verstehe das EP als Frage: Wie kann ich eine oder mehrere Versicherungen so betrügen, dass ich den maximalen Vorteil dabei habe. Mag ich nicht weil das meine Prämie verteuert.
Abgesehen davon, dass ich Tomold uneingeschränkt Recht gebe und das „in die Tat umsetzen“ dieser Frage als moralisch absolut Sch... finde.... ich würde mir die Fragen, die Dir DV1 gestellt hat, als Du FZ2 dort das erste Mal versichert hast genau durchlesen.
Ergänzend -bin kein Experte- werden die verursachten Schäden doch in einem Register, auf das Die Versicherer zugreifen, erfasst oder nicht? Dabei spielt das Fahrzeug m.W. keine Rolle und Dein Versuch, sich Leistungen günstig zu erschleichen, würde auffliegen und -fänd es nicht schlimm- hoffentlich Konsequenzen haben.
@TE
Mach es einfach.
Eine Garantie das es Funktioniert gibts nicht, aber die angedachte Möglichkeit ist ein Versuch wert.
Ich hab das zwar alles nicht so richtig verstanden, aber ich glaube nicht das die DV 1 die SF 30 für das FV2 an die PV 1 weitergibt. Im übrigen sind die Tarife die solche Versicherer für die Sondereinstufung Zweit wie Erstwagen anbieten auch nach Erst- und Zweitwagentarife getrennt.
Wenn das alles geht sollte man es sich patentieren lassen
Kann mir auch nicht vorstellen, das bei einem Tarif wo es schon SF30 gibt, das Fahreralter nicht berücksichtigt wird.
Im Endeffekt kommt es auf die SF Einstufung an die dir die DV machen wird.
Wenn das nicht passt und alles in sogenannten Sonderkonditionen versteckt wird dann wirst du immer Probleme beim Wechsel haben.
Der Rest ist mir auch zu kompliziert und mit Direktversicherungen mache ich nicht so gerne, da habe ich keinen direkten persönlichen Ansprechpartner mit dem ich gut kann.
Das ist irgendwie ungewöhlich. Ich habe auch schon 2 mal die Versicherung gewechselt, aber nie wurde die Sondereinstufung weiter gegeben. Es wurden immer nur die tatsächlich erfahrenen schadenfreien Jahre an die neue Versicherung gemeldet.
So wie ich ja bereits sagte, das ist erstmal das Einzige was die Neue interessieren wird. Darauf basteln die dann ihr Paket, mit eventl. neuen Sonderkonditionen.
Ich kenne keinen KFZ-Versicherer, welcher die SF-Klasse einer Sondereinstufung bei einem anderen Versicherer übernimmt bzw. keinen Versicherer, der die SF-Klasse der Sondereinstufung weiterbestätigt. Diese Weiterbestätigung ist aber genau der Punkt, auf den es ankommt. Das, was auf dem Zettel bei der abgebenden Versicherung steht, das interessiert die aufnehmende Versicherung nicht. Die warten darauf, was an Daten mit der digitalen Bestätigung kommt.
Wenn Du Glück hast, dann "vergißt" die eine Versicherung über die Jahre hinweg, daß die Einstufung eine Sondereinstufung ist. Diesen Fall hatten wir vor ein paar Jahren mal in der Familie, als der Zweitwagen im Rahmen der Sondereinstufung in eine bessere SF-Klasse (hier SF4 statt SF0) gestuft wurde und 3 Jahre später beim Versicherungswechsel tatsächlich eine SF7 weiterbestätigt wurde.
Darauf verlassen kann man sich aber nicht. Mein Zweitwagen wurde von der HUK24 besser eingestuft, nach 2 Jahren bei Versicherungswechsel aber nur 2 Jahre schadenfreier Verlauf bestätigt. Gestört hat mich das nicht, weil der neue Versicherer immer noch deutlich günstiger war.
Erstmal danke an alle, die ernsthaft und konstruktiv geantwortet haben. Vielleicht habe ich nicht deutlich genug darauf hingewiesen: der gesamte Verlauf bis einschließlich "Änderung 3" ist keine Theorie, sondern der tatsächliche Verlauf meiner Versicherungen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, was dabei so kompliziert sein soll - es ist ja soweit nichts ungewöhnliches dabei, vielleicht mal abgesehen davon, dass meine langjährige Premium-Versicherung tatsächlich zwar keine Sondereinstufung für das Zweitfahrzeug anbieten wollte, nach Ablauf eines (Versicherungs-)Jahrs dann aber die Sondereinstufung der Direktversicherung 1:1 übernommen hat. Ganz offiziell, ohne jeden Trick.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 6. Oktober 2017 um 09:04:54 Uhr:
Kann mir auch nicht vorstellen, das bei einem Tarif wo es schon SF30 gibt, das Fahreralter nicht berücksichtigt wird.
Das war ein Tarif aus dem Jahr 1999. Ich war in SF30, und das Fahreralter spielte keine Rolle. Ich habe mir das von der Versicherung schriftlich bestätigen lassen, als unsere Tochter mit 17 am begleiteten Fahren teilgenommen hat, weil ich es erst auch nicht so recht glauben konnte. Leider ist dieser Tarif Geschichte, weil er nach dem Ableben des Fahrzeugs nicht für ein neues Fahrzeug übernommen werden konnte.
Zitat:
@Weilheimer schrieb am 6. Oktober 2017 um 15:58:22 Uhr:
Ich kenne keinen KFZ-Versicherer, welcher die SF-Klasse einer Sondereinstufung bei einem anderen Versicherer übernimmt bzw. keinen Versicherer, der die SF-Klasse der Sondereinstufung weiterbestätigt. Diese Weiterbestätigung ist aber genau der Punkt, auf den es ankommt. Das, was auf dem Zettel bei der abgebenden Versicherung steht, das interessiert die aufnehmende Versicherung nicht. Die warten darauf, was an Daten mit der digitalen Bestätigung kommt.
Die Premium-Versicherung, die die Sondereinstufung übernommen hat, wollte als Nachweis von mir den letzten Versicherungsschein der Direktversicherung, aus der die SF-Einstufung hervorging. Offensichtlich wurde aber anschließend doch noch eine Bestätigung der Vorversicherung eingeholt, denn ich erhielt nach einigen Wochen nochmals einen neuen Versicherungsschein (auf dem für mich alles komplett identisch aussah wie auf dem ursprünglichen). Auf Nachfrage sagte man mir, dass nach endgültiger Bestätigung durch die Vorversicherung vom System nochmals automatisch ein aktualisierter Versicherungsschein erstellt worden sei, auch wenn sich äußerlich erkennbar nichts geändert hat.
Leider weiß ich jetzt immer noch nicht so genau, ob die beschriebene Vorgehensweise funktionieren würde. Ich hatte gehofft, dass hier jemand eine vergleichbare Situation vielleicht schon hatte und aus Erfahrung berichten kann.
Vielleicht wirkt sich die Sondereinstufung ja erst beim nächsten Versicherungswechsel negativ aus.
Sicher gibt es Versicherer die eine Sondereinstufung übernehmen, aber ob die die dann auch weitergeben?
Was sich Versicherungen einfallen lassen um Kunden zu gewinnen, da ist nichts unmöglich
Das klingt mir eher so wie eine geschäftliche Verhandlung.
So hab ich das in der Vergangenheit immer gemacht um günstige Konditionen bei den guten Versicherern zu bekommen.
Mit den vorgegebenen SF und Sondereinstufungen Angebote bei Direktversicherern eingeholt und mit den Preisen dann bei den Großen hausieren gegangen.
Klar komm ich so nie an die 100% Preisgleichheit aber immerhin nah dran und das ist mir die persönliche Betreuung durchaus wert.