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Vollkasko für 2 Wochen auf Mietwagen für Behindertenfreizeit

Themenstarteram 22. Juli 2015 um 18:25

Heyho,

ich habe mal gehört das man auf ein fremdes Fahrzeug, was man sich für einen gewissen Zeitraum leiht, selbst eine zusätzliche Versicherung abschließen! Stimmt das?

Genauer geht es um einen 9- Sitzer, Format Sprinter aber von einem anderen Hersteller. Diesen haben wir von einem Förderverein einer Schule geliehen für eine Freizeit, dieser ist auch Vollkasko versichert, aber falls was passiert müssten wir mit Eigenbeteiligung und Schadensausgleich für die schlechtere Einstufung der Versicherung knapp über 1500€ bezahlen.

Weis jemand ob und wo man sich so eine Versicherung zulegen kann damit wir evtl nur noch eine Selbstbeteiligung von ca 500€ hätten?

Über google usw. finde ich immer nur das gleiche bei mietwagenfirmen, da dieser Verein aber keine Mietwagenfirma ist, sondern den Bus nur während der Ferienzeit zu selbstkostenpreisen verleiht passt es nicht.

Vielen dank schonmal für Infos und Tipps, würde mir viel Helfen.

MfG Humbold

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12 Antworten

Sofern das überhaupt legal ist, würde ich zunächst mal mit der bestehenden Versicherung über Möglichkeiten sprechen.

Ich denke da an Reduzierung der SB und Rabattschutz.

am 22. Juli 2015 um 19:23

Hallo,

eine Kasko ist nur dann möglich, wenn für den Zeitraum die andere Kasko ausgeschlossen wird, sonst besteht eine Mehrfachversicherung.

Die "Mietwagenschutz-Policen" im Internet decken meines Wissens nur den Selbstbehalt, würde Dir also nur bedingt helfen. Sollte aber bei einem Nicht-Mietwagen auch möglich sein.

Freistellung von der Haftung (für den Höherstufungsschaden) ist eigentlich eine typische Aufgabe für eine Haftpflicht. In der Kraftfahrthaftpflicht ist mir eine solche Deckungsart nicht bekannt. Im Bereich der Privathaftpflicht kenne ich mich nicht gut genug aus, um auszuschließen, das es solche Deckungen am Markt gibt.

Hier solltest Du mal mit Deinem Berater sprechen.

Gruß

am 23. Juli 2015 um 7:09

Man kann nur bei dem Versicherer bei dem es jetzt versichert ist eine Urlaubskasko abschliessen. Die dürfte aber auch recht teuer sein und Du hättest immer noch 500 SB. (Kein SFR, keine Nachläße, Kurztarif (volle Monate).). Also nicht wirklich eine Alternative.

Da ist die o.g. Mietwagenschutz-Police die zumindest die SB auffängt schon interessanter.

9-Sitzer ist ja schon ein Bus. PKW geht nur bis 7 Sitze. Braucht man da einen Personenbeförderungsschein?

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 23. Juli 2015 um 09:09:30 Uhr:

...

9-Sitzer ist ja schon ein Bus. PKW geht nur bis 7 Sitze. Braucht man da einen Personenbeförderungsschein?

Wo hast du das denn her?

Mit dem PKW-Führerschein Klasse B darf man 9 Personen befördern, nämlich sich selbst und 8 Mitfahrer.

Personenbeförderungsschein ist noch eine ganz andere Baustelle, die nur bei entgeltlicher Beförderung gilt.

In manchen Privathaftpflichtversicherungen ist der Ausgleich einer bestehenden Vollkasko SB oder auch die Hochstufung (Rabattverlust) auf einige Jahre hochgerechnet versichert.

Die Frage ist, ob die PHV bei der Freizeit greift (Ehrenamt/berufliche Tätigkeit???). Unterschiede gibt es auch ob das Auto geliehen oder gemietet war. Ggf. hier einmal einhaken. Wir haben auch einen Verein mit einer Vereinshaftpflicht versichert die den Ausgleich der SB bei KFZ Schäden vorsieht. Außerdem gibt's z.B. bei App-sichern.de einen täglich buchbaren Mietwagenschutz. Größere Vereine haben wie Firmen auch mal eine Dienstreisekasko...

Ich habe immer Fahrzeuge gemietet, die voll versichert waren und dies im Mietpreis incl. war.

Aber - Ich habe gehört, bei Autovermietung Enterprise ist das nicht so. Hier mietet man zu billigen Preisen das Auto und muss selbst versichern. Habe ich allerdings noch nicht geprüft.

Unterm Strich wirds bestimmt so herum sogar teurer.

Themenstarteram 23. Juli 2015 um 21:21

Ist Ehrenamtlich. Ist halt Preislich echt unschlagbar der Bus, selbst wenn da noch 100-150€ für ne zusatzversicherung dazukommen ist er noch weit entfernt vom normalen mietbus. Ob es als geliehen oder gemietet zählt weis ich nicht, wie ist das denn definiert? Also der Verein macht damit keinen Gewinn und keinen Verlust...

Danke schonmal für die Antworten

Die meiner Meinung nach einzig sinnvolle Reduzierung eures Risikos liegt in der (kurzfristigen) Reduzierung der SB in der Vollkasko oder sogar Ausschluss, wenn das der bestehende KFZ-Versicherer anbietet. Der Rückstufungsschaden kann bei dieser Konstellation nur über Dienstreisekasko- und Dienstreisehaftpflichtversicherung abgesichert werden, was bei so einer Konstellation erstens vom Goodwill des Vereins/Nutzer abhängt (nicht Förderverein/Verleiher) und zweitens erst ab einer gewissen Grösse Sinn macht. (Ich vermute mal, der Verein ist nicht der ADAC)

Wie ist denn der Verein, der die Behindertenfreizeit organisiert aufgestellt? Kann man hier nicht eine Art Deposit hinterlegen? Oder einen Sponsor, der das Geld im Zweifel nachschiesst?

am 24. Juli 2015 um 7:49

Zitat:

@Humbolder schrieb am 23. Juli 2015 um 23:21:51 Uhr:

Ist Ehrenamtlich. Ist halt Preislich echt unschlagbar der Bus, selbst wenn da noch 100-150€ für ne zusatzversicherung dazukommen ist er noch weit entfernt vom normalen Mietbus. Ob es als geliehen oder gemietet zählt weis ich nicht, wie ist das denn definiert? Also der Verein macht damit keinen Gewinn und keinen Verlust...

Danke schonmal für die Antworten

Miete ist es, wenn es auf Gewinn ausgelegt ist.

Geliehen ist, wenn nur die Umkosten gedeckt werden.

Nach Deiner Aussage also Geliehen. Anders gar nicht möglich, da es sonst als Selbstfahrervermietfahreug versichert werden müsste. ;)

Ob die SB und der Rückstufungsschaden über die PHV (Privathaftpflichtversicherung) gedeckt ist weis ich nicht. Es gibt da eine Benzin-Klausel, aber in einem Premium-Paket dürfte das bei einem Versicherer schon drin sein. Aber das kostet und nicht nur für 2 Wochen! ;) Würde ich aber abklären.

Das günstigste wäre wenn für die 2 Wochen in der bestehenden VK die SB reduziert wird, aber das machen nur wenige Versicherer, wenn überhaupt einer. Kommt auch auf die Schadenquote der Verbindung an.

Ansonsten einfach davon ausgehen, dass es keinen selbstverschuldeten Unfall gibt. ;) Wünsche schon mal eine gute Reise. :) :) :)

am 24. Juli 2015 um 7:53

Frag einfach mal wegen einer "Urlaubskasko" für 2 Wochen ohne oder mit 500 SB an. Am besten da wo der 9-Sitzer jetzt schon versichert ist. Fragen kostet nichts!

am 24. Juli 2015 um 15:45

Zitat:

@Humbolder schrieb am 23. Juli 2015 um 23:21:51 Uhr:

Ist Ehrenamtlich.

Ob es als geliehen oder gemietet zählt weis ich nicht, wie ist das denn definiert? A

Dann würde ich mal fragen, ob eine Versicherer dich unterstützt. Einfach mal paar große Abklappern. Gemeinnützige Kunden sind für das Firmenimage gern gesehen. Wir haben auch eine große Gemeinnützige Verein versichert.

Leihe ist die unentgeltliche Überlassung

Miete ist entgeltliche Überlassung.

am 24. Juli 2015 um 15:52

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 24. Juli 2015 um 09:49:25 Uhr:

 

Anders gar nicht möglich, da es sonst als Selbstfahrervermietfahreug versichert werden müsste. ;)

wenn es als pkw versichert wäre gäbe ich dir recht. ist aber eher unwahrscheinlich

wahrscheinlich ist aus meiner erfahrung eher WKZ 762 (bzw. 772) oder 769 (bzw. 779)

gruß

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